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Das Leiden ist seit dem Altertum bekannt: Die Staublunge. Seit dem 11.2.1929 gilt Silikose als Berufskrankheit, erkrankte Bergleute erhalten Geld aus der Versicherung.
Ab den 1920er-Jahren setzt eine sehr starke Mechanisierung des Steinkohlebergbaus ein. Wichtigste Werkzeuge sind der Presslufthammer und Sprengstoff, wobei sehr viel Staub entsteht.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Bergbau auf der Suche nach Kohle oder auch anderen Erzen immer tiefer in den Berg hinein gräbt. Das macht die Belüftung der Bergwerke immer schwieriger.
Schlechtere Belüftung plus sehr viel Staub bilden eine gefährliche Kombination im Hinblick auf die Silikose - oder auch Staublunge genannt.
Das Sozialversicherungssystem, wie wir es heute kennen, gibt es erst seit den 1880er-Jahren. Berufskrankheiten sind zunächst noch nicht versichert. Die erste Berufskrankheiten- Verordnung wird 1925 in der Weimarer Republik eingeführt.
Mit der zweiten Verordnung 1929 wird auch die Staublunge als Berufskrankheit anerkannt. Der 11. Februar 1929 wird zum Stichtag für die "schwere Staublunge".
Umgehend melden mehr als 14.000 Menschen ihre Beschwerden an. Doch nur wer buchstäblich bereits aus dem letzten Loch pfeift, darf auf Entschädigung hoffen. Mehr als 90 Prozent gehen damals leer aus.
In diesem Zeitzeichen erzählt Steffi Tenhaven:
By WDR4.8
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Das Leiden ist seit dem Altertum bekannt: Die Staublunge. Seit dem 11.2.1929 gilt Silikose als Berufskrankheit, erkrankte Bergleute erhalten Geld aus der Versicherung.
Ab den 1920er-Jahren setzt eine sehr starke Mechanisierung des Steinkohlebergbaus ein. Wichtigste Werkzeuge sind der Presslufthammer und Sprengstoff, wobei sehr viel Staub entsteht.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Bergbau auf der Suche nach Kohle oder auch anderen Erzen immer tiefer in den Berg hinein gräbt. Das macht die Belüftung der Bergwerke immer schwieriger.
Schlechtere Belüftung plus sehr viel Staub bilden eine gefährliche Kombination im Hinblick auf die Silikose - oder auch Staublunge genannt.
Das Sozialversicherungssystem, wie wir es heute kennen, gibt es erst seit den 1880er-Jahren. Berufskrankheiten sind zunächst noch nicht versichert. Die erste Berufskrankheiten- Verordnung wird 1925 in der Weimarer Republik eingeführt.
Mit der zweiten Verordnung 1929 wird auch die Staublunge als Berufskrankheit anerkannt. Der 11. Februar 1929 wird zum Stichtag für die "schwere Staublunge".
Umgehend melden mehr als 14.000 Menschen ihre Beschwerden an. Doch nur wer buchstäblich bereits aus dem letzten Loch pfeift, darf auf Entschädigung hoffen. Mehr als 90 Prozent gehen damals leer aus.
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