Die Polizei in den Niederlanden darf bei Identitätskontrollen an der Grenze nicht mehr Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit kontrollieren. Diese Entscheidung hat ein Gericht in Den Haag gefällt. Für Grenzkontrollen ist in den Niederlanden die Militärpolizei zuständig. Da Diskriminierung durch Racial Profiling schwerwiegende Konsequenzen habe, dürfe eine solche Unterscheidung nur aus besonders zwingenden Gründen erfolgen. Solche könnten Staat bzw. Militärpolizei aber nicht darlegen.