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Haftpflicht, OP-Versicherung und Schäden durch Fremdreiterinnen. Die wichtigsten Takeaways
Zu den typischen Versicherungsfällen zählten Huftritte, Flurschäden und zerkratzte Autos, berichtet Makler Joachim Hart von Pegaschutz, spezialisiert auf Pferdeabsicherungen. Unterschätzt werde oftmals das Hüterisiko. Auch wenn man seine Freundin nicht zur Verantwortung ziehen würde, wenn ihr während der Urlaubsvertretung etwas mit dem Pferd passieren würden. Es könne immer noch sein, dass die eigene Versicherung sich an der Versicherung bzw. an der Freundin schadlos hält.
Jeder Pferdehalter sollte unbedingt einen Blick in seine Polizze werfen, inwieweit das „Fremdreiterrisiko“ abgesichert ist. Eine regelmäßige Reitbeteiligung sollte in der Polizze auch berücksichtigt sein und die Haftung auch im Vertrag über die Reitbeteiligung geregelt sein. Es gibt mit Sicherheit eine Mithaftung der Mitreiterin bei einem Unfall, weil reiten grundsätzlich Risiko birgt.
Auf ausreichend Versicherungsschutz müsse man vor allem achten, wenn man mit seinem Pferd viel unterwegs ist. Man stelle sich nur einmal vor, man hat auf der Autobahn einen Unfall und muss sein Pferd ausladen. Joachim Hart empfiehlt bei der Haftpflicht einen Deckungsschutz von 50 Millionen Euro.
Eine Pferde-OP-Versicherung sei aufgrund der hohen Operationskosten sinnvoll. Eine Pferde-Krankenversicherung zahle sich hingegen in der Regel nicht aus – zu teuer! Die Wartefrist, bis die OP-Versicherung nach Vertragsabschluss auch für etwaige Kosten aufkommt beträgt drei Monate, bei Chips in der Regel gar ein Jahr.
Ein „einfacher Satteldiebstahl“ ist über die (Haushalts)Haftpflicht häufig nicht gedeckt, wenn es kein Einbruchdiebstahl ist. Kutschfahrten, reiten ohne Sattel oder spezielle Zäumungen (z.B. gebisslos) sollte man gegebenenfalls in die Polizze aufnehmen.
Vorsicht, wer endgeldlich Reitunterricht gibt; da braucht es eine spezielle Polizze.
Eine AUF TRAB-Podcastfolge, die zu Halloween gepasst hätte – zum Fürchten, was alles nicht gedeckt sein kann. Viel Hörvergnügen wünschen Julia und ihre Welshies.
Musik- und Soundrechte: https://auftrab.eu/index.php/musik-und-soundrechte/
#Pferd #Versicherung #Haftpflicht #Regress #reiten #Halter #Unfall #Podcast #Hüter #Fremdreiter #Reitbeteiligung
Foto: Joachim Hart
By Der Pferdepodcast von Julia KistnerHaftpflicht, OP-Versicherung und Schäden durch Fremdreiterinnen. Die wichtigsten Takeaways
Zu den typischen Versicherungsfällen zählten Huftritte, Flurschäden und zerkratzte Autos, berichtet Makler Joachim Hart von Pegaschutz, spezialisiert auf Pferdeabsicherungen. Unterschätzt werde oftmals das Hüterisiko. Auch wenn man seine Freundin nicht zur Verantwortung ziehen würde, wenn ihr während der Urlaubsvertretung etwas mit dem Pferd passieren würden. Es könne immer noch sein, dass die eigene Versicherung sich an der Versicherung bzw. an der Freundin schadlos hält.
Jeder Pferdehalter sollte unbedingt einen Blick in seine Polizze werfen, inwieweit das „Fremdreiterrisiko“ abgesichert ist. Eine regelmäßige Reitbeteiligung sollte in der Polizze auch berücksichtigt sein und die Haftung auch im Vertrag über die Reitbeteiligung geregelt sein. Es gibt mit Sicherheit eine Mithaftung der Mitreiterin bei einem Unfall, weil reiten grundsätzlich Risiko birgt.
Auf ausreichend Versicherungsschutz müsse man vor allem achten, wenn man mit seinem Pferd viel unterwegs ist. Man stelle sich nur einmal vor, man hat auf der Autobahn einen Unfall und muss sein Pferd ausladen. Joachim Hart empfiehlt bei der Haftpflicht einen Deckungsschutz von 50 Millionen Euro.
Eine Pferde-OP-Versicherung sei aufgrund der hohen Operationskosten sinnvoll. Eine Pferde-Krankenversicherung zahle sich hingegen in der Regel nicht aus – zu teuer! Die Wartefrist, bis die OP-Versicherung nach Vertragsabschluss auch für etwaige Kosten aufkommt beträgt drei Monate, bei Chips in der Regel gar ein Jahr.
Ein „einfacher Satteldiebstahl“ ist über die (Haushalts)Haftpflicht häufig nicht gedeckt, wenn es kein Einbruchdiebstahl ist. Kutschfahrten, reiten ohne Sattel oder spezielle Zäumungen (z.B. gebisslos) sollte man gegebenenfalls in die Polizze aufnehmen.
Vorsicht, wer endgeldlich Reitunterricht gibt; da braucht es eine spezielle Polizze.
Eine AUF TRAB-Podcastfolge, die zu Halloween gepasst hätte – zum Fürchten, was alles nicht gedeckt sein kann. Viel Hörvergnügen wünschen Julia und ihre Welshies.
Musik- und Soundrechte: https://auftrab.eu/index.php/musik-und-soundrechte/
#Pferd #Versicherung #Haftpflicht #Regress #reiten #Halter #Unfall #Podcast #Hüter #Fremdreiter #Reitbeteiligung
Foto: Joachim Hart

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