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Die Schülerin Frederike von Möhlmann wurde im November 1981 vergewaltigt und getötet, es gab einen Verdächtigen. Der wurde in zweiter Instanz freigesprochen. Frederikes Vater Hans von Möhlmann hat aber nie aufgegeben, und Jahre später entdeckten Ermittler DNA-Spuren, die sie einem Mann zuordnen konnten – eben dem freigesprochenen Ismet H. Aber das Gesetz besagt, dass ein Freigesprochener kein zweites Mal angeklagt werden darf. Fall erledigt? Nicht für Hans von Möhlmann und Wolfram Schädler. Im Podcast erzählt der ehemalige Bundesanwalt im Gespräch mit NP-Redakteur Christian Lomoth, warum es im Sommer doch noch zu einem Prozess gegen Ismet H. kommen kann.
By Neue Presse5
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Die Schülerin Frederike von Möhlmann wurde im November 1981 vergewaltigt und getötet, es gab einen Verdächtigen. Der wurde in zweiter Instanz freigesprochen. Frederikes Vater Hans von Möhlmann hat aber nie aufgegeben, und Jahre später entdeckten Ermittler DNA-Spuren, die sie einem Mann zuordnen konnten – eben dem freigesprochenen Ismet H. Aber das Gesetz besagt, dass ein Freigesprochener kein zweites Mal angeklagt werden darf. Fall erledigt? Nicht für Hans von Möhlmann und Wolfram Schädler. Im Podcast erzählt der ehemalige Bundesanwalt im Gespräch mit NP-Redakteur Christian Lomoth, warum es im Sommer doch noch zu einem Prozess gegen Ismet H. kommen kann.

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