Wer in Spanien als Hausangestellte – also als Reinigungskraft, in der Seniorenbetreuung oder als Gärtnerin – gearbeitet hat, hatte bisher weder Kündigungsschutz, noch Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Das wird sich ab Oktober ändern.
Wer in Spanien als Hausangestellte – also als Reinigungskraft, in der Seniorenbetreuung oder als Gärtnerin – gearbeitet hat, hatte bisher weder Kündigungsschutz, noch Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Das wird sich ab Oktober ändern.