Eine Aargauerin liess sich von einem Spezialisten in einer ausserkantonalen Privatklinik die Hüfte operieren. Diese Kosten machte sie in der Steuererklärung geltend. Das kantonale Steueramt verweigerte ihr aber den Abzug. Nun korrigiert das Bundesgericht den Kanton Aargau. Weitere Themen: Desolate Zustände in ägyptischen Gefängnissen - Mehrsprachigkeit in der Schweiz nimmt zu - Jugendarbeit in Zeiten von Corona - Diskussion um höhere Entschädigungen für Landenteignungen - «Wir müssen die Kunden vor Überschuldung schützen» - «Tagesgespräch» über die lebendige Schweizer Sprachlandschaft