In der neuen Podcast-Folge sprechen RA/StB/FAfStR Christoph Graessner, WTS-Director in Köln und sein Gast Veit Nienhaus von der Finanzverwaltung NRW (Finanzamt Herne für Groß- und Konzernbetriebsprüfung; jedoch nicht in dienstlicher Eigenschaft) erneut über ein Urteil aus dem Bereich der Grunderwerbsteuer. Diesmal beschäftigen sich die beiden Experten mit einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26.04.2024 mit dem Aktenzeichen 5 K 1696/23.
In dem Urteilsfall ging es darum, ob eine Altgesellschaftereigenschaft eines zunächst unmittelbar Beteiligten nach einer Beteiligungskettenverlängerung für Zwecke des § 1 Abs. 2b GrEStG erhalten bleibt, wenn er nunmehr nur noch mittelbar beteiligt ist. In dem maßgeblichen Sachverhalt hatte der Steuerpflichtige seine Beteiligung an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf eine neu gegründete KG ausgegliedert. Des Weiteren stellte sich der Frage, ob eine grunderwerbsteuerliche Steuervergünstigung zur Anwendung kommt (§§ 5, 6a GrEStG).