Der Versuch, die Sterbehilfe gesetzlich neu zu regeln, ist im Bundestag gescheitert. Beide vorliegenden überparteilichen Gesetzentwürfe verfehlten die nötige Mehrheit. Dabei bleibt es bei der bisherigen Lage: Der assistierte Suizid bleibt legal, verbindliche Regelungen für das Sterbehilfeverfahren wird es aber weiter nicht geben. Der SPD-Abgeordnete Castelucci, der einen der beiden Gesetzentwürfe initiiert hatte, sagte, es müsse unbedingt bald einen neuen Anlauf geben. Es brauche Rechtssicherheit, Klarheit und Schutz für alle Beteiligten. Kirchenvertreter reagierten mit Bedauern auf das Scheitern der Sterbehilfe-Gesetzentwürfe. Die EKD-Ratsvorsitzende Kurschus sagte, es bedürfe weiterhin einer gesetzlichen Regelung der Siuzid-Assistenz. Sie rief die Abgeordneten auf, im kommenden Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bätzing sagte, es brauche ein gesetzliches Schutzkonzept, das die Freiverantwortlichkeit des Suizid-Wunsches soweit wie möglich gewährleistet.