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Smart Meter erfassen den Stromverbrauch viertelstundengenau und sind die technische Grundlage für dynamische Stromtarife. Durch die detaillierten Messwerte könnt ihr den eigenen Stromverbrauch an die Börsenpreise anpassen und etwa das E-Autos gezielt in günstigen Zeiten laden. In Phasen mit Stromüberschuss sind dann sogar negative Börsenpreise möglich, bei denen ihr für den Strombezug Geld bekommt.
Allerdings funktioniert das Ganze nur, wenn die Messstelle dem richtigen Haushalt zugeordnet wird. Das erfolgt über die sogenannten Markt-Location-ID: Sie kennzeichnet die Lieferstelle, also den jeweiligen Haushalt und ist unabhängig von der eigentlichen Zählernummer. Wird diese ID im IT-System des Messstellenbetreibers oder durch den beauftragten Gateway-Administrator fehlerhaft verknüpft, fließen die Daten des falschen Haushalts in die Abrechnung ein. Dann zahlt ihr unter Umständen die Zeche für den Nachbarn.
Wer Unstimmigkeiten vermutet, sollte systematisch vorgehen: Große Verbraucher wie Backofen, Herd, Waschmaschine oder Geschirrspüler erzeugen deutliche Spitzen, die sich in den Viertelstundenwerten niederschlagen müssen. Tauchen dagegen hohe Verbräuche zu Zeiten auf, in denen niemand zu Hause war und keine relevanten Geräte liefen, ist das ein deutlicher Hinweis auf eine fehlerhafte Zuordnung. Vor weiteren Schritten solltet ihr aber ausschließen, dass nicht unbemerkt andere Geräte, etwa Heizlüfter oder defekte Geräte, für den Mehrverbrauch verantwortlich sind.
Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten ist laut § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) der Messstellenbetreiber. Ihr solltet eine förmliche Beschwerde nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einlegen, und zwar dem gegenüber Messstellenbetreiber, dem Netzbetreiber und dem Stromanbieter. Da Verbrauchsdaten personenbezogene Daten sind, greift bei einer fehlerhaften SmartMeter-Zuordnung auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Nach Artikel 16 haben Betroffene ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten.
Wie ihr an die vom Smart Meter erfassten Daen herankommt, wer für entstandene Schäden wie zu viel gezahlte Beträge oder entgangene Einspeisevergütung aus einer Photovoltaikanlage haftet und warum ihr euch bei Problemen keinesfalls auf Diskussionen darüber einlassen solltet, ob ein Dienstleister, Techniker oder ein anderer Beteiligter den Fehler verursacht hat, besprechen wir im Podcast.
Gesetze und relevante Infoseiten:
§ 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Messstellenbetrieb
§ 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Verbraucherbeschwerden
§ 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung
§ 17 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV): Zahlung, Verzug
§ 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Bundesnetzagentur Verbraucherservice
By c’t MagazinSmart Meter erfassen den Stromverbrauch viertelstundengenau und sind die technische Grundlage für dynamische Stromtarife. Durch die detaillierten Messwerte könnt ihr den eigenen Stromverbrauch an die Börsenpreise anpassen und etwa das E-Autos gezielt in günstigen Zeiten laden. In Phasen mit Stromüberschuss sind dann sogar negative Börsenpreise möglich, bei denen ihr für den Strombezug Geld bekommt.
Allerdings funktioniert das Ganze nur, wenn die Messstelle dem richtigen Haushalt zugeordnet wird. Das erfolgt über die sogenannten Markt-Location-ID: Sie kennzeichnet die Lieferstelle, also den jeweiligen Haushalt und ist unabhängig von der eigentlichen Zählernummer. Wird diese ID im IT-System des Messstellenbetreibers oder durch den beauftragten Gateway-Administrator fehlerhaft verknüpft, fließen die Daten des falschen Haushalts in die Abrechnung ein. Dann zahlt ihr unter Umständen die Zeche für den Nachbarn.
Wer Unstimmigkeiten vermutet, sollte systematisch vorgehen: Große Verbraucher wie Backofen, Herd, Waschmaschine oder Geschirrspüler erzeugen deutliche Spitzen, die sich in den Viertelstundenwerten niederschlagen müssen. Tauchen dagegen hohe Verbräuche zu Zeiten auf, in denen niemand zu Hause war und keine relevanten Geräte liefen, ist das ein deutlicher Hinweis auf eine fehlerhafte Zuordnung. Vor weiteren Schritten solltet ihr aber ausschließen, dass nicht unbemerkt andere Geräte, etwa Heizlüfter oder defekte Geräte, für den Mehrverbrauch verantwortlich sind.
Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten ist laut § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) der Messstellenbetreiber. Ihr solltet eine förmliche Beschwerde nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einlegen, und zwar dem gegenüber Messstellenbetreiber, dem Netzbetreiber und dem Stromanbieter. Da Verbrauchsdaten personenbezogene Daten sind, greift bei einer fehlerhaften SmartMeter-Zuordnung auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Nach Artikel 16 haben Betroffene ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten.
Wie ihr an die vom Smart Meter erfassten Daen herankommt, wer für entstandene Schäden wie zu viel gezahlte Beträge oder entgangene Einspeisevergütung aus einer Photovoltaikanlage haftet und warum ihr euch bei Problemen keinesfalls auf Diskussionen darüber einlassen solltet, ob ein Dienstleister, Techniker oder ein anderer Beteiligter den Fehler verursacht hat, besprechen wir im Podcast.
Gesetze und relevante Infoseiten:
§ 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Messstellenbetrieb
§ 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Verbraucherbeschwerden
§ 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung
§ 17 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV): Zahlung, Verzug
§ 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Bundesnetzagentur Verbraucherservice

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