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Verspätungen, stornierte Flüge, ungerechtfertigte Gebühren, beschädigtes oder verlorenes Gepäck. Wer Ansprüche aus solchen Ärgernissen geltend machen will, sollte systematisch vorgehen und die wichtigsten Fristen im Blick behalten. Außer der direkten Beschwerde beim Unternehmen bleiben euch Schlichtungsstellen, spezialisierte Flugportale und der Klageweg.
Der erste Schritt ist wie stets die direkte Beschwerde bei demjenigen Unternehmen, mit dem ihr den Beförderungsvertrag geschlossen habt. An das Schreiben fügt ihr alle relevanten Belege, also Buchungsbestätigung, Boardingpässe, Quittungen und etwaiges Beweismaterial in Form von Fotos oder Screenshots.
Lehnt die Airline ab oder reagiert nicht wie erhofft, könnt ihr nach zwei Monaten eine Schlichtungsstelle anrufen. Fluggesellschaften sind gemäß § 57 des Luftverkehrsgesetzes verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Der typische Ablauf: Die Schlichtungsstelle eröffnet den Fall, fordert von beiden Seiten Stellungnahmen und Unterlagen an und unterbreitet anschließend einen Schlichtungsvorschlag. Die Airline hat dann bis zu sechs Wochen Zeit, sich zu äußern.
Für die Passagiere ist das Verfahren kostenlos, die Kosten trägt die Fluggesellschaft unabhängig vom Ausgang der Schlichtung. Aber: Airlines dürfen einen Schlichtungsspruch jederzeit und ohne Begründung ablehnen. In diesem durchaus frustrierenden Fall erhaltet ihr eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung. Was euch die bringt, wie ihr auch ohne Anwaltskosten zu eurem Recht kommen könnt und welche Fristen ihr nicht verpassen solltet, besprechen wir im Podcast.
Gesetze und mehr
§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Privatrechtlich organisierte Schlichtung
§ 57a LuftVG: Behördliche Schlichtung
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
By c’t MagazinVerspätungen, stornierte Flüge, ungerechtfertigte Gebühren, beschädigtes oder verlorenes Gepäck. Wer Ansprüche aus solchen Ärgernissen geltend machen will, sollte systematisch vorgehen und die wichtigsten Fristen im Blick behalten. Außer der direkten Beschwerde beim Unternehmen bleiben euch Schlichtungsstellen, spezialisierte Flugportale und der Klageweg.
Der erste Schritt ist wie stets die direkte Beschwerde bei demjenigen Unternehmen, mit dem ihr den Beförderungsvertrag geschlossen habt. An das Schreiben fügt ihr alle relevanten Belege, also Buchungsbestätigung, Boardingpässe, Quittungen und etwaiges Beweismaterial in Form von Fotos oder Screenshots.
Lehnt die Airline ab oder reagiert nicht wie erhofft, könnt ihr nach zwei Monaten eine Schlichtungsstelle anrufen. Fluggesellschaften sind gemäß § 57 des Luftverkehrsgesetzes verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Der typische Ablauf: Die Schlichtungsstelle eröffnet den Fall, fordert von beiden Seiten Stellungnahmen und Unterlagen an und unterbreitet anschließend einen Schlichtungsvorschlag. Die Airline hat dann bis zu sechs Wochen Zeit, sich zu äußern.
Für die Passagiere ist das Verfahren kostenlos, die Kosten trägt die Fluggesellschaft unabhängig vom Ausgang der Schlichtung. Aber: Airlines dürfen einen Schlichtungsspruch jederzeit und ohne Begründung ablehnen. In diesem durchaus frustrierenden Fall erhaltet ihr eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung. Was euch die bringt, wie ihr auch ohne Anwaltskosten zu eurem Recht kommen könnt und welche Fristen ihr nicht verpassen solltet, besprechen wir im Podcast.
Gesetze und mehr
§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Privatrechtlich organisierte Schlichtung
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Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.

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