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Beim Glasfaserausbau vergeht zwischen Interessentenabfrage, Bau und tatsächlicher Freischaltung oft viel Zeit. Monate sind keine Seltenheit, in manchen Fällen zieht sich der Ausbau über Jahre hin. Verzögerungen bei der Aktivierung, unklare Vertragslaufzeiten und Schäden durch Bauarbeiten können für ordentlich Ärger sorgen.
Erlaubt sind bei Glasfaserverträgen anfängliche Laufzeiten von maximal 24 Monaten, so sieht es das Telekommunikationsgesetz (TKG) in § 56 vor. Entscheidend ist hierbei: Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Vertrag festgelegten Datum, nicht erst mit der tatsächlichen Freischaltung des Anschlusses. Kosten für den Tarif fallen jedoch erst an, wenn die Leistung auch erbracht wird. Wenn ihr einen Glasfaservertrag unterschreibt, solltet ihr also genau auf Laufzeit, Beginn und Kündigungsmöglichkeiten achten.
Verzögert sich der Ausbau, verkürzt sich die verbleibende Mindestlaufzeit entsprechend, was beim späteren Wechsel zu einem günstigeren Tarif von Vorteil sein kann. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängern sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann monatlich gekündigt werden.
Wenn die Freischaltung trotz fertiger Installation ausbleibt, solltet ihr den Anbieter schriftlich zur Leistung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Freundliche Nachfragen reichen da oft nicht aus. Wie ihr der Callcenter-Hölle entkommt und wer für Schäden beim Verlegen der Kabel auf eurem Grundstück, auf Straße und dem Gehweg verantwortlich ist, klären wir im Podcast.
Gesetze und relevante Infoseiten:
§ 56 TKG: Vertragslaufzeiten für Telekommunikationsdienste
§ 278 BGB: Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen
Bundesnetzagentur – Informationen für Verbraucher zu Telekommunikation:
By c’t MagazinBeim Glasfaserausbau vergeht zwischen Interessentenabfrage, Bau und tatsächlicher Freischaltung oft viel Zeit. Monate sind keine Seltenheit, in manchen Fällen zieht sich der Ausbau über Jahre hin. Verzögerungen bei der Aktivierung, unklare Vertragslaufzeiten und Schäden durch Bauarbeiten können für ordentlich Ärger sorgen.
Erlaubt sind bei Glasfaserverträgen anfängliche Laufzeiten von maximal 24 Monaten, so sieht es das Telekommunikationsgesetz (TKG) in § 56 vor. Entscheidend ist hierbei: Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Vertrag festgelegten Datum, nicht erst mit der tatsächlichen Freischaltung des Anschlusses. Kosten für den Tarif fallen jedoch erst an, wenn die Leistung auch erbracht wird. Wenn ihr einen Glasfaservertrag unterschreibt, solltet ihr also genau auf Laufzeit, Beginn und Kündigungsmöglichkeiten achten.
Verzögert sich der Ausbau, verkürzt sich die verbleibende Mindestlaufzeit entsprechend, was beim späteren Wechsel zu einem günstigeren Tarif von Vorteil sein kann. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängern sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann monatlich gekündigt werden.
Wenn die Freischaltung trotz fertiger Installation ausbleibt, solltet ihr den Anbieter schriftlich zur Leistung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Freundliche Nachfragen reichen da oft nicht aus. Wie ihr der Callcenter-Hölle entkommt und wer für Schäden beim Verlegen der Kabel auf eurem Grundstück, auf Straße und dem Gehweg verantwortlich ist, klären wir im Podcast.
Gesetze und relevante Infoseiten:
§ 56 TKG: Vertragslaufzeiten für Telekommunikationsdienste
§ 278 BGB: Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen
Bundesnetzagentur – Informationen für Verbraucher zu Telekommunikation:

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