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Der Abschluss von Online-Abonnements ist oft mit Hürden verbunden. Insbesondere wenn Anbieter zusätzliche Identitätsprüfungen verlangen, können technische und rechtliche Probleme auftreten. Wir diskutieren im Podcast, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche Besonderheiten bei Verträgen für Minderjährige gelten.
Um sich vor Betrug bei SEPA-Lastschriftverfahren zu schützen, setzen viele Unternehmen auf Online-Identifizierungsverfahren durch Dienstleister wie ID.Now. Sie wollen damit sicherstellen, dass die Person, die den Vertrag abschließt, auch tatsächlich der Inhaber des angegebenen Bankkontos ist. Üblich sind dabei das Video-Ident-Verfahren, bei dem man seinen Ausweis in eine Kamera hält, oder die schnellere und störungsärmere Verifizierung per eID des Personalausweises.
Beim Abschluss von Abos für Minderjährige entsteht oft ein praktisches Problem: Der Vertragsinhaber ist minderjährig, die Zahlungsdaten stammen aber von den Eltern. Diese führt in vielen Buchungssystemen zu Fehlermeldungen, da automatische Prüfroutinen davon ausgehen, dass Kontoinhaber und Vertragspartner identisch sein müssen.
Dass Mindejährige kein Abo abschließen dürfen, regelt der Taschengeldparagraf. Sie dürfen zwar im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einkaufen, aber für Dauerschuldverhältnisse wie Monatsabos oder Handyverträge gilt das nicht. Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen müssen deshalb die Eltern abschließen.
Fordert ein Unternehmen über die eigentliche Identitätsprüfung hinaus die dauerhafte Hinterlegung einer Ausweiskopie, ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch, findet Niklas. Denn laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Wir klären, was das für die Identverfahren bedeutet und worauf ihr bei Problemen mit dem online-Abschluss von Abos achten solltet, diskutieren wir im Podcast.
Gesetze:
§ 110 BGB: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (sogen. Taschengeldparagraf)
Datenschutz-Grundverordnung
By c’t MagazinDer Abschluss von Online-Abonnements ist oft mit Hürden verbunden. Insbesondere wenn Anbieter zusätzliche Identitätsprüfungen verlangen, können technische und rechtliche Probleme auftreten. Wir diskutieren im Podcast, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche Besonderheiten bei Verträgen für Minderjährige gelten.
Um sich vor Betrug bei SEPA-Lastschriftverfahren zu schützen, setzen viele Unternehmen auf Online-Identifizierungsverfahren durch Dienstleister wie ID.Now. Sie wollen damit sicherstellen, dass die Person, die den Vertrag abschließt, auch tatsächlich der Inhaber des angegebenen Bankkontos ist. Üblich sind dabei das Video-Ident-Verfahren, bei dem man seinen Ausweis in eine Kamera hält, oder die schnellere und störungsärmere Verifizierung per eID des Personalausweises.
Beim Abschluss von Abos für Minderjährige entsteht oft ein praktisches Problem: Der Vertragsinhaber ist minderjährig, die Zahlungsdaten stammen aber von den Eltern. Diese führt in vielen Buchungssystemen zu Fehlermeldungen, da automatische Prüfroutinen davon ausgehen, dass Kontoinhaber und Vertragspartner identisch sein müssen.
Dass Mindejährige kein Abo abschließen dürfen, regelt der Taschengeldparagraf. Sie dürfen zwar im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einkaufen, aber für Dauerschuldverhältnisse wie Monatsabos oder Handyverträge gilt das nicht. Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen müssen deshalb die Eltern abschließen.
Fordert ein Unternehmen über die eigentliche Identitätsprüfung hinaus die dauerhafte Hinterlegung einer Ausweiskopie, ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch, findet Niklas. Denn laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Wir klären, was das für die Identverfahren bedeutet und worauf ihr bei Problemen mit dem online-Abschluss von Abos achten solltet, diskutieren wir im Podcast.
Gesetze:
§ 110 BGB: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (sogen. Taschengeldparagraf)
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