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Der Fehler für falsche Verbrauchswerte kann beim Messstellenbetreiber liegen, es können technische Störungen oder menschliche Fehler dahinterstecken. Alles drei kommt gar nicht so selten vor. Wer seinen Stromverbrauch im Blick behalten will, verlässt sich deshalb nicht allein auf die Jahresabrechnung, sondern liest in regelmäßigen Abständen selbst Verbrauchswerte ab. Viele technikaffine Verbraucher nutzen zusätzlich eigene Messgeräte, um den Stromverbrauch zu steuern und die Daten ihres Energieversorgers zu überprüfen. Aber Achtung: Die Installation eines privaten Zwischenzählers in den Zählerkasten solltet ihr einem Fachmann überlassen.
Die Stromkostenrechnung kommt zwar vom Stromanbieter, doch für die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten ist laut Messstellenbetriebsgesetz allein der Messstellenbetreiber verantwortlich. Kommt es zu technischen Störungen oder Ausfällen, darf der Betreiber laut Messstellenbetriebsgesetz auf die sogenannte Ersatzwertbildung zurückgreifen. Dabei schätzt er den Verbrauch auf Basis historischer Kundendaten. Wiederkehrende Muster in den Abrechnungsdaten deuten auf solch eine automatisierte Schätzung hin. In dem im c’t-Podcast diskutierten Fall führte die Schätzung dazu, dass sich der abgerechnete Verbrauch über mehrere Wochen verdoppelte.
Fällt die eigene Stromrechnung deutlich zu hoch ausfällt, solltet ihr euch schriftlich beim Messstellenbetreiber beschweren und zugleich den Stromanbieter darüber in Kenntnis setzen. Wichtig ist, die Beschwerde formell einzureichen, empfiehlt Niklas. Denn diese Anfrage setzt den Messstellenbetreiber unter Zugzwang, innerhalb eines Monats zu antworten. Wie ihr vorgeht, wenn der Betreiber die Frist reißt, besprechen wir im Podcast.
Gesetze
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MsbG (Messstellenbetriebsgesetz): Zuständigkeit des Messstellenbetreibers
§ 71 Abs. 3 MsbG (Messstellenbetriebsgesetz): Ersatzwertbildung bei Messausfall
§ 111a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz): Verbraucherbeschwerden
By c’t MagazinDer Fehler für falsche Verbrauchswerte kann beim Messstellenbetreiber liegen, es können technische Störungen oder menschliche Fehler dahinterstecken. Alles drei kommt gar nicht so selten vor. Wer seinen Stromverbrauch im Blick behalten will, verlässt sich deshalb nicht allein auf die Jahresabrechnung, sondern liest in regelmäßigen Abständen selbst Verbrauchswerte ab. Viele technikaffine Verbraucher nutzen zusätzlich eigene Messgeräte, um den Stromverbrauch zu steuern und die Daten ihres Energieversorgers zu überprüfen. Aber Achtung: Die Installation eines privaten Zwischenzählers in den Zählerkasten solltet ihr einem Fachmann überlassen.
Die Stromkostenrechnung kommt zwar vom Stromanbieter, doch für die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten ist laut Messstellenbetriebsgesetz allein der Messstellenbetreiber verantwortlich. Kommt es zu technischen Störungen oder Ausfällen, darf der Betreiber laut Messstellenbetriebsgesetz auf die sogenannte Ersatzwertbildung zurückgreifen. Dabei schätzt er den Verbrauch auf Basis historischer Kundendaten. Wiederkehrende Muster in den Abrechnungsdaten deuten auf solch eine automatisierte Schätzung hin. In dem im c’t-Podcast diskutierten Fall führte die Schätzung dazu, dass sich der abgerechnete Verbrauch über mehrere Wochen verdoppelte.
Fällt die eigene Stromrechnung deutlich zu hoch ausfällt, solltet ihr euch schriftlich beim Messstellenbetreiber beschweren und zugleich den Stromanbieter darüber in Kenntnis setzen. Wichtig ist, die Beschwerde formell einzureichen, empfiehlt Niklas. Denn diese Anfrage setzt den Messstellenbetreiber unter Zugzwang, innerhalb eines Monats zu antworten. Wie ihr vorgeht, wenn der Betreiber die Frist reißt, besprechen wir im Podcast.
Gesetze
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MsbG (Messstellenbetriebsgesetz): Zuständigkeit des Messstellenbetreibers
§ 71 Abs. 3 MsbG (Messstellenbetriebsgesetz): Ersatzwertbildung bei Messausfall
§ 111a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz): Verbraucherbeschwerden

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