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In dieser Episode des Podcast „Vorsicht, Kunde!“ geht es um Glasfasernetze, die erst angekündigt und dann doch nicht verlegt werden. Dazu klären Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion zusammen mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis folgende Fragen:
Welche Vorteile bringt ein Glasfaseranschluss? Dürfen Mieter frei über ihren Internetanschluss bestimmen? Welche Fallstricke drohen bei der Umstellung und was tun, wenn währenddessen der Internetzugang weg ist?
Außerdem diskutieren die drei über das Nebenkostenprivileg, also das Ende des Kabel-TV-Zwangs für Mieter, und über IPTV als Alternative zum herkömmlichen DVB-Empfang.
Der Fall Stefan B.: Immobilienkonzern verhindert Glasfaseranschluss
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Duldungspflichten bei Erneuerung von Telekommunikationslinien (§ 134) und zur Verlegung und Nutzung einer Netzinfrastruktur (§ 145)
§ 134 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden
§ 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden
c't-Artikel zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs und der Empfangsalternative IPTV:
FAQ zum Nebenkostenprivileg und Kabel-TV-Alternativen
Wahlfreiheit beim TV-Empfang: Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bedeutet
So klappt der Fernsehempfang ohne Kabel oder Schüssel
Vier TV-Streamingdienste im Test
Ältere Fernseher unkompliziert fürs Streaming nachrüsten
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Welche Vorteile bringt ein Glasfaseranschluss? Dürfen Mieter frei über ihren Internetanschluss bestimmen? Welche Fallstricke drohen bei der Umstellung und was tun, wenn währenddessen der Internetzugang weg ist?
Außerdem diskutieren die drei über das Nebenkostenprivileg, also das Ende des Kabel-TV-Zwangs für Mieter, und über IPTV als Alternative zum herkömmlichen DVB-Empfang.
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