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  • Wie Security Services die IT-Sicherheit stärken können | Folge 23
    Welche Möglichkeiten gibt es bei Security Services? Für wen lohnen sich diese?

    Managed Services gibt es schon seit über 15 Jahren und sie helfen Unternehmen dabei, auch mit einer kleinen IT-Abteilung viele Aspekte einer ganzheitlichen IT abzudecken. Security Services helfen ihnen dabei, sicher vor Hackerangriffen zu bleiben und IT-Sicherheit professionell anzugehen. Der Gedanke dahinter: Anstatt sich selber um die IT-Sicherheit kümmern zu müssen, kaufen Unternehmen Fachexpertise bei spezialisierten Anbietern ein. Wie genau Security Services die IT-Sicherheit stärken, erklärt Michael Schröder, Manager of Security Business Strategy bei ESET, im Gespräch mit WeTalkSecurity.

    Über den Gast

    Michael Schröder ist als Technologieexperte und Datenschutzbeauftragter für die strategische Ausrichtung von ESET Produkten und Services in Deutschland, Österreich und der Schweiz zuständig. Michael ist seit mehr als 25 Jahren in der IT-Welt unterwegs und kennt die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben seiner umfassenden Expertise im Bereich Datenschutz und -sicherheit verfügt er über ein vertieftes Wissen rund um Authentifizierungslösungen, Verschlüsselung, Cloud-Sandboxing, Endpoint Detection and Response und Threat-Intelligence Services.

    ** Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich bei Security Services? **

    Vom temporären Service bis zum 24/7-Angebot: bei Security Services gibt zwei Haupttypen, temporäre und dauerhafte Services. Temporäre Services sind projektbasiert, wo Expertise für spezifische Aufgaben, wie die Implementierung einer EDR-Lösung, benötigt wird. Durch die Einbeziehung von Experten, die täglich solche Aufgaben durchführen, können Unternehmen Zeit sparen und effizienter arbeiten.

    Dauerhafte Services hingegen sind rund um die Uhr verfügbar und kommen mit Service Level Agreements (SLAs), die Reaktionszeiten festlegen. Diese Art von Service ist ideal für Unternehmen, die eine ständige Sicherheitsabdeckung benötigen, aber nicht die Ressourcen haben, um dies intern zu bewältigen. Die Wahl des Services hängt vom Schutzniveau und Risikolevel des Unternehmens ab.

    ** Für wen lohnt’s sich? **

    Laut ESET-Umfrage erkennen Unternehmen den Wert von IT-Sicherheit an (88 Prozent), gleichzeitig klagt der Großteil der Unternehmen (64 Prozent) über fehlende Fachkräfte. Die Gründe für diesen Mangel sind mannigfaltig und reichen von budgetären bis hin zu geographischen Einschränkungen. Organisationen in Universitätsstädten finden z. B. leichter neues Personal in Form von Uni-Absolventen als in ländlichen Regionen.

    Hier kommen Security Services ins Spiel: Sie erlauben auch Unternehmen ohne weitreichende Ressourcen eine umfassende IT-Sicherheitsstrategie zu fahren.

    ** Die Vertrauensfrage in der IT **

    Zero Trust – also so wenig Vertrauen wie möglich – ist schon seit einigen Jahren das Mantra in der IT. Und das zurecht, garantiert das Konzept doch eine höhere Sicherheit durch u. a. Risikoeindämmung und strengere Rechtevergabe. Beim Outsourcing von IT-Sicherheitsdiensten ergibt sich scheinbar eine Zwickmühle: Auf externe Dienstleister zurückgreifen, die dann den empfindlichsten Bereich der eigenen IT-Infrastruktur verwalten oder alles selbst machen?

    Michael Schröder erklärt dazu, dass beim Thema Security Services die Vorteile überwiegen. Hier ist das Outsourcing an externe Dienstleister in der Regel vorteilhaft und wird auch in Zukunft so bleiben, da die Komplexität und der Zeitaufwand für die interne Nachbildung dieser Dienstleistungen oft sehr hoch sind.

    ** Managed Detection und Response **

    Managed Detection und Response (MDR) ist ein Service, der Unternehmen bei der Überwachung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle unterstützt. Michael Schröder unterscheidet zwischen zwei Arten von MDR:

    • Klassisches MDR: Dies ist für Unternehmen mit hohen Sicherheitsanforderungen, die ihre eigenen Server und Software betreiben, aber nicht die Ressourcen haben, um rund um die Uhr zu überwachen oder im Falle eines echten Vorfalls die richtigen Maßnahmen zu treffen. In diesem Fall bietet das MDR-Team 24/7-Unterstützung mit persönlichen Ansprechpartnern.

    • Vereinfachtes MDR: Dies ist für Unternehmen mit geringerem Sicherheitsbewusstsein, die regelmäßige Überprüfungen aller Anomalien benötigen, um sicherzustellen, dass keine Schwachstellen ausgenutzt werden. In diesem Modell läuft die Überwachung größtenteils KI-gestützt im Hintergrund ab, und menschliche Experten schauen nur zu bestimmten Zeiten darauf oder wenn etwas auffällt. Dieses Modell ist kostengünstiger, da die menschliche Komponente nur dann ins Spiel kommt, wenn es ernst wird oder wenn etwas auffällt.

    • In beiden Fällen behalten die Kunden die Kontrolle über ihre Systeme, während das MDR-Team ihnen beim Betrieb hilft.

      ** Die Rolle der KI **

      ESET überprüft um die 750.000 verdächtige Samples – pro Tag. Hiervon sind ca. 500.000 bösartige Software. Das sind Mengen, denen man nur mit Machine Learning bzw. KI Herr wird. Unternehmen erhalten alle Informationen zu Sicherheitsvorfällen in ihrer IT auf einem Dashboard gesammelt und übersichtlich dargestellt. Hier können IT-Verantwortliche sehen, wo es gerade einen Incident gibt und welche Nutzer, Software und Geräte betroffen sind. Die Frage, ob man genug Personal hat, um händisch auf jeden Sicherheitsvorfall zu reagieren, muss jedes Unternehmen aber für sich selbst beantworten.

      Mehr Informationen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie

      Auf unserer Schwerpunktseite zu NIS2 stehen Ihnen viele weitere Informationen zur Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung.

      • Erfahren Sie welche Branchen und welche Unternehmen von der Richtlinie betroffen sind.
      • Lesen Sie unsere Whitepaper zur den IT-Security-Anforderungen für betroffene Organisationen und deren Partner und Dienstleister in der Lieferkette.
      • Bringen Sie sich mit unseren NIS2-Webinaren auf den neuesten Stand
      • Aufzählungs-TextKontaktieren Sie unsere NIS2-Experten
      • Zur NIS2-Schwerpunktseite von ESET: https://www.eset.com/de/nis2/

        25 min
      • NIS2: Wie ist der aktuelle Stand? | Folge 22
        NIS2 ist wichtig zur Stärkung der Cybersicherheit, aber wieso lahmt die Umsetzung?

        Über den Gast

        Der studierte Betriebswirt Maik Wetzel verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der IT Industrie. Seit 2009 liegt sein beruflicher Fokus im Bereich IT-Sicherheit. Bei ESET verantwortet Maik Wetzel seit 2020 die strategische Geschäftsentwicklung in der DACH-Region. In dieser Rolle fokussiert er sich auf die Identifikation und Erschließung neuer Geschäftsfelder und vertikaler Märkte sowie auf die Entwicklungen nachhaltiger, strategischer Partnerschaften für ESET in der DACH-Region. Er vertritt ESET in den Gremien wichtiger Verbände und tritt regelmäßig als Speaker auf Konferenzen und als Spezialist und Experte in Panels oder Roundtables in Erscheinung.

        Der aktuelle Stand der NIS2-Richtlinie

        Christian Lueg und Maik Wetzel beleuchten in Folge 22 von WeTalkSecurity die aktuellen Verzögerungen und Herausforderungen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland. Maik Wetzel betont, dass trotz der geplanten Umsetzung bis zum 17. Oktober 2024 noch kein offizieller Gesetzentwurf vorliegt. Es gab bisher mehrere geleakte Referentenentwürfe, aber interne Schwierigkeiten innerhalb der Bundesregierung verzögern den Prozess erheblich. Es besteht auch Uneinigkeit über die finanziellen Auswirkungen und den erforderlichen Personalaufwand für die Umsetzung.

        Was ist mit der kommunalen Ebene?

        Ein weiteres Thema ist die Auswirkung auf die kommunale Ebene. Einige Länder erwägen eigene Landesgesetze oder Verordnungen, um die Mindeststandards auf kommunaler Ebene umzusetzen. Dies könnte zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Anforderungen führen. Maik Wetzel betont die Dringlichkeit, Cybersicherheit in Deutschland auf allen Ebenen zu stärken, insbesondere auf kommunaler Ebene, wo die Auswirkungen von Cyberangriffen direkte Konsequenzen für Bürger und Unternehmen haben können.

        Ist der Umsetzungstermin zu halten?

        Die Frage, ob die Bundesregierung die Richtlinie bis zum 17. Oktober umsetzen wird, bleibt nach jetzigem Stand aber offen. Es ist jedoch klar, dass Unternehmen sich bereits jetzt auf die Umsetzung vorbereiten sollten. Denn diese macht nicht nur aufgrund der gesetzlichen Anforderungen Sinn, sondern ist schon alleine aus Selbstschutz wichtig. Zudem ist die Steigerung der eigenen Cybersicherheit bereits zum Abschluss von Cyberversicherungen Voraussetzung. Wer also bereits heute mit der Umsetzung beginnt, der minimiert zukünftige Risiken.

        Mehr Informationen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie

        Auf unserer Schwerpunktseite zu NIS2 stehen Ihnen viele weitere Informationen zur Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung.

        • Erfahren Sie welche Branchen und welche Unternehmen von der Richtlinie betroffen sind.
        • Lesen Sie unsere Whitepaper zur den IT-Security-Anforderungen für betroffene Organisationen und deren Partner und Dienstleister in der Lieferkette.
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        • Zur NIS2-Schwerpunktseite von ESET: https://www.eset.com/de/nis2/

          23 min
        • Die NIS2-Richtlinie und die Auswirkungen auf die Lieferkette | Folge 21
          Herausforderungen und Möglichkeiten für Unternehmen

          Die NIS2-Richtlinie bringt auch neue Anforderungen an die Lieferkette mit sich – ein schwieriges Thema, schließlich ist der Begriff Lieferkette nicht in der Richtlinie definiert. Was kommt auf Unternehmen und ihre Zulieferer zu und wie können diese sich dafür wappnen? Diese und weitere Fragen bespricht Christian Lueg in der aktuellen Folge von WeTalkSecurity mit dem IT-Rechtsanwalt Stefan Sander.

          Über den Gast

          Stefan Sander ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Aufgrund seiner Doppelqualifikation – abgeschlossenes IT-Studium und Fachanwalt für IT-Recht in einer Person – ist Stefan deutschlandweit gefragter Ansprechpartner für rechtliche Themen rund um IT und Datenschutz. Seit 2015 hat er zusammen mit Rechtsanwalt Heiko Schöning die Kanzlei SDS Rechtsanwälte in Duisburg (https://sds.ruhr/).

          Stefan Sander ist Autor des aktuellen ESET Whitepapers "NIS2 und die Lieferkette", welches das Thema des Podcasts im Detail beleuchtet. Außerdem ist er Co-Autor des Whitepapers "Stand der Technik in der IT-Sicherheit".

          Was ist eigentlich die Supply Chain bzw. Lieferkette?

          Die Supply Chain ist ein Teilbereich der Logistik, der sich mit dem Fluss von Waren oder Dienstleistungen vom Rohmateriallieferanten bis zum Endverbraucher befasst. Sie umfasst alle Prozesse, Aktivitäten, Ressourcen und Organisationen, die daran beteiligt sind, Produkte oder Dienstleistungen von ihrer Entstehung bis zu ihrer Auslieferung an den Kunden zu bewegen.

          Im Unterschied zur klassischen Lieferkette ist der Begriff „Supply Chain“ weiter gefasst und beinhaltet auch Aspekte wie Informationsfluss, Finanzierung, Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Partnern entlang der Kette – also die gesamte Versorgung.

          Die NIS2-Richtlinie verknüpft ihre Pflichten nicht explizit mit der Zugehörigkeit eines Unternehmens zur Lieferkette, was einige überraschen mag. Unternehmen, insbesondere Managed Service Provider (MSPs), die IT-Dienstleistungen bereitstellen, sind im Anwendungsbereich der Richtlinie. Dies geschieht nicht aufgrund ihrer Position in der Lieferkette, sondern aufgrund einer spezifischen Regelung des Gesetzgebers für den MSP-Sektor.

          Bin ich von NIS2 betroffen?

          Im Wesentlichen gibt es zwei Hauptvoraussetzungen zu beachten. Erstens muss eine Wirtschaftstätigkeit in einen spezifischen Sektor fallen, wobei es irrelevant ist, ob es sich um eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft handelt, solange die Aktivität in einem regulierten Sektor stattfindet. Zweitens erwähnt der Gesetzgeber in Anhang 1 der Richtlinie den IT-Sektor als besonders kritisch, was bedeutet, dass Managed Service Provider in diesem Sektor reguliert werden, während andere Sektoren wie das produzierende Gewerbe weniger streng reguliert sind. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Betroffenheit von Unternehmen nicht nur auf deren Rolle in der Lieferkette basiert, sondern vielmehr darauf, ob ihre Aktivitäten in einen regulierten Sektor fallen.

          Spannend wird es vor allem für den deutschen Mittelstand: Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, gehören per definitionem dazu, alles was darüber ist, kann man als Großunternehmen bezeichnen. Es kommt aber ein weiteres Kriterium hinzu: Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Unternehmen überschreiten den Schwellenwert, wenn sie beide Kriterien reißen oder nur eines davon, was dazu führt, dass sie nicht mehr als KMU gelten. Die Mitarbeiteranzahl ist ein hartes Kriterium, während für die wirtschaftlichen Kennzahlen sowohl Jahresumsatz als auch Jahresbilanzsumme betrachtet werden. Das Ziel ist es, eine faire Behandlung zu gewährleisten. Die EU hat dazu einen Leitfaden herausgebracht, an dem Unternehmen sich orientieren können.

          Um kleine Unternehmen (d. h. mit weniger als 50 Mitarbeitern) zu fördern, fallen diese nicht unter die NIS2-Richtlinie, außer sie gehören zu einem Konzern oder einer Konzerngruppe – die Gesamtzahl der Mitarbeiter addiert sich hier aus allen Mitarbeitern aus allen Unternehmen der Gruppe zusammen. Wenn also das eigene Unternehmen nur 20 Mitarbeiter hat, die Muttergesellschaft aber 5000, zählen diese 5000 zu den eigenen hinzu – das Unternehmen fällt somit unter NIS2 (bei einem Beteiligungsverhältnis von über 50 Prozent). Komplizierter wird es bei Partnerbeteiligungen, also Beteiligungen von 25 bis 50 Prozent. Entsprechend dieser Beteiligungsquote werden Kennzahlen wie Mitarbeiteranzahl und wirtschaftliche Zahlen mit zugerechnet.

          Was bedeutet das für Unternehmen, die zur Lieferkette eines Unternehmens gehören?

          Nicht jedes Unternehmen, das als Zulieferer für ein großes fungiert, fällt automatisch unter NIS2. Es kann aber vorkommen, dass größere Unternehmen von ihren Zulieferern erwarten, dass sie der Richtlinie entsprechen. Wenn das eigene Unternehmen unter die Vorgaben von NIS2 fällt, muss es automatisch geeignete Maßnahmen treffen, um die Lieferkette zu schützen. Im Umkehrschluss müssen sich Unternehmen auch vor Gefahren schützen, die aus anderen Teilen der Lieferkette kommen. Das trifft insbesondere auf die IT Security zu. Der Gedanke dahinter: Die Volkswirtschaft und Arbeitsplätze vor Gefahren zu schützen, die aus der Störung der Lieferkette entstehen.

          Was müssen Unternehmen umsetzen, insbesondere im Hinblick auf den Stand der Technik, der in der NIS2-Richtlinie erwähnt wird?

          Wer keine Angst vor Gesetzestexten hat kann in die Artikel 20, 21 und 23 der Richtlinie schauen. Artikel 21 beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen in puncto Risikomanagement, die mit der Richtlinie auf Unternehmen zukommen werden. Im Kern geht es darum, die größtmögliche Qualität vorzuweisen. Weitere Informationen dazu gibt es im ESET Whitepaper zum Stand der Technik und NIS2 und in Folge 17 von WeTalkSecurity. Unternehmen, die selbst reguliert sind, sind gemäß Artikel 21 Absatz 2 verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung ihrer Lieferkette zu ergreifen. Dies bedeutet, dass sie sowohl ihre eigenen Systeme als auch die ihrer Lieferanten schützen müssen.

          Wenn diese Maßnahmen kommen, reicht das aus?

          Aus Stefan Sanders Sicht reichen die Maßnahmen aus, eine NIS3-Richtlinie müssen Unternehmen in Europa erst einmal nicht befürchten. Der Rat vom Experten: Sich rechtzeitig um die Umsetzung von NIS2 kümmern – nicht nur, um auf der sicheren Seite zu sein sondern auch, weil eine starke IT-Sicherheit dem eigenen Unternehmen zugutekommt.

          Mehr Informationen zur NIS2-Richtlinie und wie Organisationen Ihre IT-Security NIS2-READY machen können, finden Sie auf unserer NIS2-Schwerpunktseite.

          45 min
        • NIS2: Was Geschäftsführer und CEOs jetzt umtreiben sollte | Folge 20
          Bei Verstoß Gefängnis? IT-Sicherheit muss bei Führungskräften Priorität haben.

          Mit der NIS2-Richtlinie müssen Geschäftsführer und CEOs betroffener Unternehmen IT-Sicherheit auf der Agenda eine höhere Priorität einräumen. Was müssen diese beachten? Wie sieht es mit der Haftung aus und welche Strafen drohen? Diese und weitere Fragen bespricht Christian Lueg in der aktuellen Folge von WeTalkSecurity mit dem IT-Rechtsanwalt Stefan Sander.

          Über den Gast

          Stefan Sander ist „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“. Aufgrund seiner Doppelqualifikation – abgeschlossenes IT-Studium und Fachanwalt für IT-Recht in einer Person – ist Stefan deutschlandweit gefragter Ansprechpartner für rechtliche Themen rund um IT und Datenschutz. Seit 2015 hat er zusammen mit Rechtsanwalt Heiko Schöning die Kanzlei SDS Rechtsanwälte in Duisburg (https://sds.ruhr/).

          In Zusammenarbeit mit Stefan Sander hat ESET ein Whitepaper zum Thema "Stand der Technik in der IT-Sicherheit" herausgebracht. Das Paper gibt es hier zum kostenlosen Download: https://www.eset.com/de/stand-der-technik/

          Generell ist die NIS2-Richtlinie eine Richtlinie der Europäischen Union. Die Richtlinie ist eine Art von Gesetz. Im Gegensatz zu einer Verordnung ist eine Richtlinie ein Gesetz, was sich an den Nationalstaat richtet. Deutschland hat in diesem Fall die Aufgabe ein nationales Gesetz zu erlassen, was im Einklang mit dieser Richtlinie steht.

          Es geht bei der NIS2-Richtlinie thematisch um die Vereinheitlichung und Erhöhung des Sicherheitsniveaus bei Netzwerk- und Informationstechnik. Die Ziffer 2 verrät, dass es bereits eine NIS1-Richtlinie gab. Der Gesetzgeber will in diesem Fall die Gesetzgebung komplett überarbeiten und reagiert auf die fortschreitende Digitalisierung.
          Aus dem kommenden deutschen Gesetz ergibt sich dann die Vorgaben für Unternehmen und andere Teilnehmer des Rechtsverkehrs. Die Gesetzgeber (Bund und Länder) haben aber die Option über die Richtlinie hinauszugehen und höhere Standards zu definieren. Das bedeutet, dass die Richtlinie lediglich einen gemeinsamen Nenner innerhalb der Europäischen Union bildet. Gerade beim Thema Haftung sind die bisher bekannten Vorlagen deutlich schärfer gefasst.
          Mitte Oktober 2024 soll diese Richtlinie in Kraft treten und die Vorschriften sind anzuwenden. Eine Übergangsphase wird es nicht geben. Bisher hat das förmliche Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen. Bisher sind nur Referentenentwürfe bekannt, was aber bei weitem noch nicht dieses Verfahren berührt. Stefan Sander ist guter Dinge, dass das Gesetz bis Oktober verabschiedet wird und so klare Vorgaben für alle Betroffenen definiert.
          Unternehmen können derzeit noch nicht endgültig bestimmen, ob sie betroffen sind. Dennoch lässt die NIS2-Richtlinie erste Schlüsse zu, ob man betroffen ist. Hierbei sind bereits Sektoren definiert. Von der Europäischen Kommission gibt es einen Benutzerleitfaden für eine KMU-Empfehlung. Diesen gibt es hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Mittelstand/europaeische-mittelstandspolitik.html#:~:text=Nach%20der%20Empfehlung%20der%20Europ%C3%A4ischen,Jahresumsatz%20von%20h%C3%B6chstens%2050%20Mio. Der Benutzerleitfaden ist in deutscher Sprache hier erhältlich: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/42921/attachments/1/translations/de/renditions/native
          Wichtig ist es, dass dort nicht nur Einzelunternehmen beachtet werden, sondern auch Tochterfirmen.
          Spannend wird es, wie die Lieferkette in diesen Prozess eingebunden wird. Gerade, wenn NIS regulierte Unternehmen Systeme haben, die mit anderen Betrieben verbunden sind. Daher wird das Thema technische Sicherheit Einzug halten in die Vertragswerke mit der Lieferkette.
          Aber wie sieht es mit dem Management eines Betriebes aus? Bereits heute gibt es eine Haftungsgrundlage für Geschäftsführer beispielsweise bei einer GmbH, auch bei der IT-Sicherheit. Mit NIS2 wird die technische Grundlage für die IT-Sicherheit klar definiert. Vorstände und Geschäftsführer müssen Pflichten beachten und diesen nachgehen. Im Referentenentwurf wird der interne Haftungsanspruch gegen Geschäftsführer härter ausgelegt. Es darf dann nicht mehr zu Vergleichen kommen, d.h. Regressansprüche bei Schäden durch Cyberangriffe können nicht mehr über einen Kompromiss geregelt werden, sondern müssen vor Gericht gehen. Stefan geht davon aus, dass diese zu einer deutlichen Mehrbelastung der Gerichte führen wird. Auch Versicherer werden Schäden dann erst regulieren, wenn ein klarer Verursacher feststeht. Es bleibt hier abzuwarten wie der Gesetzgeber das final bewertet.
          Der IT-Sicherheitsverband Teletrust hat einen offenen Brief an den IT-Planungsrat veröffentlicht, der sich um die Einbindung der staatlichen Verwaltung in diese NIS2-Gesetzgebung richtet. (https://www.teletrust.de/startseite/news/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1604&cHash=f1ef0aceccae46739a4203b58ae91406) Hintergrund ist, dass derzeit Behörden nicht darüber reguliert werden sollen, was der Verband als ein Unding ansieht. Stefan sieht ebenfalls dies kritisch, weil Unmengen persönlicher Daten durch die öffentliche Verwaltung verarbeitet wird. Leider hat die NIS2-Richtlinie die Verankerung der öffentlichen Verwaltung darin den Mitgliedsstaaten überlassen. Wegen der föderalen Struktur in Deutschland gibt es den IT-Planungsrat, um einheitliche Standards für Länder und Kommunen zu definieren. Der IT-Planungsrat hat im November eine Empfehlung herausgegeben, dass Kommunen nicht über die NIS2-Richtlinie reguliert werden. Stefan sieht dies als völlig falschen Ansatz, wie auch der Teletrust in seinen offenen Brief feststellt. Dies kann auch Schäden für die Wirtschaft bedeuten, wenn beispielsweise ein Straßenverkehrsamt wegen Cyberangriffen keine Autos zulassen können. Gerade die letzten Monate haben deutlich gezeigt, dass Cyberangriffe auf Kommunen massive Auswirkungen haben können. Stefan spricht hier von einer „bodenlos schlechten IT-Sicherheit im öffentlichen Bereich“ die Bürgerinnen und Bürger täglich erdulden müssen. Stefan hat Hoffnung, dass die Gesetzgeber dies anders sehen und der Empfehlung des Planungsrats nicht folgen. Er nennt hier Mecklenburg-Vorpommern als Beispiel, wo Cyberangriffe zu großen Diskussionen geführt haben und hohe Priorität genießen.
          Bei kommunalen Betrieben, wie Energieversorger etc., ist die Definition recht simpel. Diese müssen sich als Teil eines Sektors der NIS2-Richtlinie fügen. Mit öffentlicher Verwaltung ist speziell die Verwaltung gemeint, wie Elterngeldstelle, Standesamt etc.

          Was sind die Tipps von Stefan Sander?

          Stefan empfiehlt Budget bereitzustellen, eine Gap-Analyse zu machen und nachzubessern, um die eigene IT-Sicherheit auf die Anforderungen der NIS2-Richtlinie anzupassen. Am besten sollte man damit umgehend starten. Solche Projekte sind nicht in wenigen Tagen umgesetzt.
          Er empfiehlt den Artikel 21, Absatz 2 zu lesen, dort gibt es einen Hinweis was das Ziel sein sollte. Die NIS2-Richtlinie gibt es hier: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555

          30 min
        • ChatGPT: Konsequenzen für die IT-Sicherheit | Folge 19
          Welche Gefahren durch die neue Technologie entstehen - und wie die IT-Sicherheit von ihr profitieren kann.

          KI-Sprachmodelle wie ChatGPT haben einen großen Einfluss auf unser Leben: Sie helfen bei der Recherche, können komplexe Sachverhalte einfach erklären und Ideen für Geschichten liefern. Allerdings können auch Cyberkriminelle auf diese revolutionäre Technologie zugreifen und sie für ihre Zwecke missbrauchen. In unserer heutigen Folge sprechen wir über Gefahren und Möglichkeiten von ChatGPT. Unser neuer Moderator Philipp Plum spricht hierzu mit Prof. Norbert Pohlmann von der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen.

          Über den Gast Professor Norbert Pohlmann ist Professor für Cybersicherheit und Leiters des Instituts für Internetsicherheit an der Westfälischen Hochschule. Er ist zudem Vorstandsvorsitzender beim Bundesverband IT-Sicherheit sowie im Vorstand des Internetverbands Eco.

          WeTalkSecurity befindet sich heute in Aachen in Nordrhein-Westfalen bei Norbert Pohlmann zuhause. Schon im Vorhinein hat er zum Thema ChatGPT und seinen Einfluss auf die IT-Sicherheit referiert, die Präsentation zum Vortrag ist hier verfügbar: https://norbert-pohlmann.com/vortraege/chatgpt-konsequenzen-fuer-die-cyber-sicherheit/

          Der Nutzen von ChatGPT für Hacker liegt vor allem darin, ihre Angriffe zu verfeinern: Waren Spam-Mails vor kurzer Zeit noch durch schlechte Grammatik und Rechtschreibung zu erkennen, fällt es zunehmend schwerer, echte und Phishing-Nachrichten zu unterscheiden. Hier hilft Hackern vor allem die KI: Innerhalb von Sekunden können Sprachmodelle wie ChatGPT korrekte Texte formulieren - und das in allen gängigen Sprachen. Da viele Angreifer aus dem Ausland kommen, erleichtert ihnen ChatGPT ihnen hier die Arbeit.

          Können Hacker die KI bitten, eine fertige Malware zu programmieren? Die Antwort hierauf lautet "Nein". In Norberts Augen können nur diejenigen Cyberkriminellen von sämtlichen Möglichkeiten von ChatGPT profitieren, die selber gut programmieren können. Eine fertige Malware kann die KI nicht ausgeben, sie kann allerdings Code-Schnipsel erstellen und so den Arbeitsaufwand für Hacker minimieren - vorausgesetzt, diese können was mit dem Code anfangen und gegebenenfalls Fehler finden und korrigieren.

          Welche anderen Möglichkeiten gibt es für Hacker, die KI für ihre Zwecke zu missbrauchen? Neben Sprachmodellen wie ChatGPT sind es vor allem KIs, die Bilder und sogar Videos erstellen. Was ein harmloser Spaß sein kann, kann auch schnell zu einem Sicherheitsrisiko werden: Von Personen des öffentlichen Lebens wie dem Bundeskanzler existiert eine Fülle an Material, auf das eine KI zugreifen kann. Die gefälschten Videos und Audioaufnahmen, die auf dieser Basis erstellt werden, sind nur schwer von Echten zu unterscheiden. Diese Fakes sind insbesondere deshalb gefährlich, weil sie für Desinformationskampagnen (Stichwort: Fake News) benutzt werden können und auch bei Spear-Phishing zum Einsatz kommen können: Es kann sein, dass der Finanzchef eines Unternehmens in Zukunft einen Anruf von seinem Chef erhält, der einen auffordert, Geld zu überweisen, Geschäftsgeheimnisse preiszugeben usw.

          Und wie kann man dem entgegensteuern? Wird es in Zukunft eine Art Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte geben? Fürs erste wird es laut Norbert schwierig bleiben, KI-generierte und echte Inhalte im direkten Vergleich zu unterscheiden. Es existiert aber eine andere Möglichkeit: Indem reale Inhalte signiert werden, lassen sie sich einfach von unsignierten und unter Umständen falschen Texten, Bildern Videos usw. unterscheiden. Das könnte in der Zukunft bedeuten, dass Politiker nur noch digital signierte Informationen an die Öffentlichkeit geben. Verlage können dann diese Informationen aufgreifen und weiter verbreiten, immer mit der Sicherheit, dass die Informationen, die ihnen vorliegen, richtig sind. Damit dieser Weg funktioniert, bedarf es allerdings einer Infrastruktur, die diese Verifizierung übernehmen kann.

          Das darf laut Norbert allerdings nicht bedeuten, dass nur eine Unternehmen diese Signaturen ausstellt. Es gilt, auf deutscher und europäischer Ebene eine geeignete Infrastruktur dafür zu schaffen, die einfach und von jedermann zu nutzen ist.

          Wie kann denn die IT-Sicherheit von KI profitieren? Das Identifizieren von Angriffen in IT-Netzwerken, auf Geräten, in der Cloud usw. wird mit der KI einfacher: Sie hilft Norbert zufolge dabei, Angriffe schneller zu erkennen und somit Schäden zu minimieren. Ein anderer Aspekt ist, dass KI den Cybersicherheitsexperten selber helfen kann: Wir haben einen großen Fachkräftemangel in der IT und viele Stellen sind nicht besetzt. Die KI hilft hier, indem sie in z. B. bei der Priorisierung von Sicherheitsvorfällen hilft. Was vorher ein Experte erledigen sollte, macht nun die KI: Sie schaut sich alle Sicherheitsereignisse an und gibt dem Experten dann die drei für die Unternehmenssicherheit wichtigsten Ereignisse aus. Hierauf kann sich der Experte dann konzentrieren und das Unternehmen somit effizient schützen. Gleichzeitig nimmt sie dem Experten einen großen Teil seiner Arbeit ab und lässt ihn seine Expertise an anderer Stelle einsetzen. Auch bei der Reaktion auf Angriffe kann die KI helfen, indem sie automatisiert E-Mail- und Firewall-Regeln ändert und die Angriffsfläche des Unternehmens so reduziert.

          Welche Bedrohungen kommen 2024 auf uns zu in puncto IT-Sicherheit? Norbert geht davon aus, dass vor allem Ransomware-Angriffe in Zukunft die größten Schäden für die Wirtschaft verursachen werden. Zudem werden Cyberkriminelle ihre Attacken stärker automatisieren, auch mit Hilfe der KI. Waren es in der Vergangenheit vor allem größere Unternehmen, die von Cyberattacken getroffen wurden, werden in Zukunft auch kleinere Betriebe ins Fadenkreuz von Hackern geraten - die Automatisierung von Angriffen ermöglicht es ihnen schließlich, eine hohe Anzahl von Organisationen anzugreifen. In diesem Kontext werden auch DDoS-Attacken eine ernstzunehmende Bedrohung darstellen - je mehr wir uns digitalisieren, desto stärker sind wir auf die Verfügbarkeit von Diensten angewiesen. Um uns davor zu wappnen und diese Art von Angriffen abzuwehren, müssen wir die entsprechenden redundanten Infrastrukturen schaffen unterhalten.

          Zudem besteht eine weitere Gefahr: Software wird immer Schwachstellen haben und mit fortschreitender Digitalisierung nimmt auch die Verbreitung von Software und damit Schwachstellen zu. Angreifer können nun das Schwachstellen mit Hilfe einer KI scannen und ihre Angriffe dementsprechend anpassen. Benutzt nun ein großer Konzern eine solche Software mit bekannter Schwachstelle, dauert es unter Umständen einige Zeit, bis der entsprechende Patch in der gesamten IT-Infrastruktur ausgerollt ist. Hacker können somit die öffentlich bekannten Exploits und die Trägheit großer Unternehmen ausnutzen.

          26 min
        • NIS2 und die nationale Umsetzung - Was kommt auf deutsche Unternehmen zu | Folge 18
          NIS2 könnte 2024 die DSGVO in den Schatten stellen.

          Die europäische NIS2-Richtlinie definiert, welche Mindestanforderungen zukünftig bei der IT-Sicherheit gelten und wie sich insbesondere Unternehmen der kritischen Infrastruktur künftig schützen müssen. In Folge 18 spricht Christian Lueg mit ESET Security-Experte Maik Wetzel darüber, wie die Richtlinie die Cyber-Sicherheit in deutschen Unternehmen verändern wird und über die Herausforderungen, die diese bis zum 18. Oktober 2024 meistern müssen.

          Über den Gast Der studierte Betriebswirt Maik Wetzel verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der IT Industrie. Seit 2009 liegt sein beruflicher Fokus im Bereich IT-Sicherheit. Bei ESET verantwortet Maik Wetzel seit 2020 die strategische Geschäftsentwicklung in der DACH-Region. In dieser Rolle fokussiert er sich auf die Identifikation und Erschließung neuer Geschäftsfelder und vertikaler Märkte sowie auf die Entwicklungen nachhaltiger, strategischer Partnerschaften für ESET in der DACH-Region. Er vertritt ESET in den Gremien wichtiger Verbände und tritt regelmäßig als Speaker auf Konferenzen und als Spezialist und Experte in Panels oder Roundtables in Erscheinung.

          Um was geht es bei NIS2? Auch in dieser Folge von WeTalkSecurity geht es um die europäische NIS2 (Netz- und Informationssysteme)-Richtlinie, die spätestens bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Mittels der Richtlinie werden Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen und Organisationen definiert, insbesondere für Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS), die zukünftig zu erfüllen sind. Ziel ist es damit die Cyber-Sicherheit und die Resilienz insgesamt zu verbessern, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität zu fördern und EU-weite Mindeststandards zu definieren.

          Wie wird in Deutschland reguliert werden? Zwar existiert in Deutschland bisher nur ein informeller Referentenentwurf, doch daran lässt sich schon erkennen wie die Richtlinie in Deutschland ausgestaltet werden soll, findet Maik Wetzel: In Zukunft werden insgesamt 18 Wirtschaftssektoren unter die Richtlinie fallen, abhängig von ihrer Größe. Statt bisher etwa 5.000 Unternehmen, die unter die derzeit geltende NIS-Richtlinie fallen, werden bald etwa 29.000 Unternehmen von NIS2 betroffen sein. Ihnen werden strengere Compliance-Anforderungen in Punkto IT- und Datensicherheit auferlegt.

          Staat und Verwaltung werden ebenfalls betroffen sein. Allerdings ist bisher noch offen, inwieweit die Anforderungen nur für Bundes und Landesbehörden oder auch für die kommunale Ebene gelten werden. Dies könnte zu einem schwer überschaubaren Flickenteppich führen beziehungsweise könnte die Stärkung der Cyber-Resilienz im kommunalen Sektor ausbleiben.

          Was müssen Unternehmen in Punkto NIS2 tun? Die Unternehmen sind in der Pflicht, selbst aktiv zu werden und selbst zu ermitteln, ob NIS2 für sie gilt und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Zukünftig ist eine Registrierung über das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) geplant, über die Unternehmen erfahren können ob sie reguliert sind und Unterlagen zur Prüfung einreichen können.

          Regulierte Unternehmen können sich auf der organisatorischen Ebene, aller Voraussicht nach, auf die notwendige Einführung eines Informationssicherheits-Management-Systems zur Risikobewertung von IT-Assets einstellen. Daraus müssen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Auf der technischen Ebene könnten Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung bestimmter Daten und die Vorhaltung von Backup-Systemen vorgeschrieben werden. Dazu kommen, für besonders wichtige Unternehmen, Systeme zur Angriffserkennung.

          Welche Systeme genau vorgeschrieben sein werden, wird dem Gesetz nicht entnehmbar sein. Wahrscheinlich müssen die Systeme dem jeweils aktuellen „Stand der Technik“ entsprechen, mindestens müssen sie angemessen sein. Organisationen müssen sich also auf dem Laufenden halten und ihre Sicherheitsmaßnahmen immer wieder kritisch hinterfragen.

          Auch Zulieferer und Leitungsorgane sind in der Pflicht Über die 29.000 betroffenen Unternehmen hinaus werden auch Zulieferer betroffen sein. Das betrifft zum Beispiel digitale Lieferketten.

          Künftig könnten auch Geschäftsführer und andere Verantwortliche für mangelnde Cyber-Sicherheit in Haftung genommen werden.

          Was verbirgt sich hinter dem Rechtsbegriff „Stand der Technik“? Mehr dazu ist der Folge 16 von WeTalkSecurity zu entnehmen: Stand der Technik in der IT-Sicherheit: Lösungsansätze und Tipps aus der Praxis. Außerdem lässt sich dies im ESET Whitepaper „IT-Security auf dem Stand der Technik“ nachlesen, das hier heruntergeladen werden kann.

          Weitere Informationen:

          Teletrust Publikation zum Stand der Technik: https://www.teletrust.de/publikationen/broschueren/stand-der-technik/
          https://digitalsecurityguide.eset.com/de/nis2-das-besagt-die-neue-eu-richtlinie-fur-cybersicherheit
          https://www.eset.com/de/blog/blog/nis2-kommt-eine-gute-basis-fuer-mehr-europaeische-cybersicherheit/

          34 min
        • DSGVO: Löchriger Schutzschild, Gängelungsinstrument oder Maßstab in der digitalen Landschaft? | Folge 17
          Datenschutz muss gar nicht schwer sein - oder doch?

          Im Mai 2023 wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fünf Jahre alt. Viele sehen die DSGVO als eine Erfolgsgeschichte, da sie unter anderem das Bewusstsein für Sicherheit und Datenschutz geschärft hat. Doch wie geht es weiter? In der aktuellen Folge von WeTalkSecurity spricht Christian Lueg mit Karsten Bartels, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei HK2 sowie stellvertretender Vorstandvorsitzender im Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrust).

          Über den Gast

          Karsten U. Bartels LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei HK2 in Berlin. (https://www.hk2.eu/de/) Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der HK2 Comtection GmbH, die Datenschutzbeauftragte stellt (https://www.comtection.de/). Bei der Hochschule Hof ist er Lehrbeauftragter für Datenschutz-Compliance. Daneben ist er stellvertretender Vorstandsvorsitzender Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (Teletrust) und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) im Deutschen Anwaltsverein e.V..

          Erfahrungen nach fünf Jahren DSGVO

          Karsten ist nach fünf Jahren froh, dass die Sinnfrage nach der DSGVO nicht mehr gestellt wird. Das sah 2018 noch anders aus. Viele Unternehmen mussten ihre Pflichten erst realisieren und gingen dadurch eher in eine Abwehrhaltung. Dabei hatte man bis 2018 gut zwei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regeln einzustellen. Mittlerweile ist die große Welle an Compliance- und Umsetzungsaufgaben hat sich gelegt. Nach Karstens Ansicht haben Unternehmen und Behörden damit ihren Frieden geschlossen.
          Christian setzt hier nochmal an und fragt, ob die Organisationen die Übergangszeit nicht verschlafen haben und erst kurz vor Ende wieder die große Panik ausgebrochen ist. Hier sieht Karsten stehen für Karsten aber nicht nur die Unternehmen in der Schuld. Es gab im Vorfeld ebenso ein Informationsdefizit bei den Aufsichtsbehörden. Es gab keine Kampagnen, um hier Awareness zu schaffen.

          Haben sich die Informationskampagnen verbessert - auch im Hinblick auf NIS2?

          Für Karsten wird die nationalstaatliche Umsetzung der NIS2-Richtlinie spannend, weil die Anzahl der Unternehmen der Kritischen Infrastruktur massiv steigen wird. Von jetzt 1.600 Unternehmen geht man von knapp 30.000 nach Umsetzung von NIS2 aus. Die Behörden haben dazugelernt, aber weiterhin gibt es Nachholbedarf. Es fehlen Unterlagen und Inhalte, womit Unternehmen direkt arbeiten können. Mit der DSK gibt es eine Datenschutzkonferenz, die ein Zusammenschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden bei Bund und Ländern (Mehr Infos: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/). Auf der Webseite bietet die Konferenz kurze Handlungsempfehlung die Unternehmen bei der Sicherstellung des Datenschutzes enorm helfen.

          Hat die DSGVO zu einem stärkeren Problembewusstsein geführt?

          Ein Virenschutz und eine Firewall waren für viele Unternehmen vor 10 Jahren noch absolut ausreichend. Die DSGVO hat hier zu einem Umdenken und einem stärkeren Problembewusstsein geführt. IT-Sicherheit hat auch nach Karstens Ansicht mit der DSGVO eine stärkere Wahrnehmung erfahren. Organisationen haben begriffen, dass das Zeichnen einer TOM-Liste nicht ausreicht. Gleichsam ist aber auch das Bewusstsein in der Bevölkerung, Unternehmen und Behörden gestiegen, dass es beim Datenschutz um Betroffenenrechte geht. Mit dem Datenschutz sollen Grundrechte im digitalen Raum geschützt werden.

          Exportschlager DSGVO?

          Weltweit wird die DSGVO als Vorbild genommen, selbst in den USA ist das ein Thema. Das ist nicht nur geprägt von den heeren Rechtsgrundsätzen und der europäischen Rechtsauffassung, sondern schlicht ein kommerzieller Aspekt. Die Europäische Union ist ein enorm wichtiger Wirtschaftsmarkt. Wenn ich hier aus dem Ausland mitmachen will, muss ich mich den Rechtsgrundsätzen wie bspw. der DSGVO anpassen.
          Karsten sieht es dennoch als bemerkenswert, dass sich auch stark technologiegetriebene Länder wie die USA an der EU orientieren.

          Wie werden Betroffene in die Lage versetzt, ihren Datenschutz wahrzunehmen?

          Es gibt bei der DSGVO leider einen Spagat, der kaum zu tanzen ist. Ein Bein soll so weit aufklären, dass jeder Betroffene genau weiß was mit seinen Daten geschieht und er vollumfänglich aufgeklärt wird. Das andere Bein verlangt, dass es so einfach wie möglich erklärt werden muss. Wie das aber umgesetzt werden soll, beantwortet die DSGVO aber nicht. Karsten schlägt vor, dass man bei einer DSGVO 2.0 hier ansetzt und Verbesserungen schafft.

          Hat Deutschland beim Datenschutz eine Vorreiterrolle?

          Karsten ist bei dem Punkt hin und hergerissen. Deutschland hat auf der einen Seite rechtspolitisch solche Themen wie die DSGVO stark vorangetrieben, auf der anderen Seite jedoch legen die Aufsichtsbehörden den Datenschutz sehr streng aus, was eine Vorreiterrolle nicht gleichkommt.

          Sollte die DSGVO überarbeitet werden?

          Karsten glaubt, dass bei einer Überarbeitung der DSGVO eine Feinjustierung nicht ausreicht. Derzeit fehlt jedoch der politische Wille. Beispielsweise müsste das generelle Verbot mit Erlaubnisvorbehalt hinsichtlich der Verarbeitung, d.h. dass Daten ohne Erlaubnis generell nicht bearbeitet werden dürfen, das passt für Karsten nicht zusammen mit einer Informationsgesellschaft bei der Daten entstehen müssen, dürfen und sollen. Sein Vorschlag ist ein Übermaßverbot, das eine Erlaubnis der Datenverarbeitung bis zu einem bestimmten Level erlaubt. Aber auch auf unterschwelligem Niveau gibt es Verbesserungsbedarf. Bei grenzüberschreitenden Thematiken sollen sich die Aufsichtsbehörden besser abstimmen können. Auch bei der Dokumentationspflicht bei der sich viele Unternehmen schwer tun, sollte über eine Vereinfachung nachgedacht werden.

          Artikel 32 der DSGVO und der Stand der Technik

          Beim TeleTrust spielt der Begriff "Stand der Technik" schon seit vielen Jahren eine große Rolle. Hierzu wurde eine Handreichung veröffentlicht: https://www.teletrust.de/publikationen/broschueren/stand-der-technik/.
          Der Begriff ist hochkomplex. Karsten sieht den Artikel 32 als einen der besten Artikel der DSGVO, weil er ein extrem erkennbaren Außenerfolg zeitigt. Unternehmen und Verwaltungen haben in IT-Sicherheit investiert, da dieser Bereich der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz auf einem so hohen Level reguliert wurde, wie man es sonst nur aus dem IT-Sicherheitsgesetzen kannte.
          In Verbindung mit spürbaren Bußgeldern hat es dazu geführt, dass Organisationen die Umsetzung stark forciert haben. Hier hat der Teletrust mit der Handreichung zum Stand der Technik einen Leitfaden herausgebracht. Auch ESET hat hier mit einem Whitepaper wichtige Punkte verständlich zusammengefasst: https://www.eset.com/de/stand-der-technik/.
          Gerade um eine gewisse Rechtssicherheit im Schadensfall zu gewährleisten ist die Handreichung, aber auch das Whitepaper eine gute Lösung. Wichtig ist es beim "Stand der Technik" diesen als Prozess zu verstehen und regelmäßig zu überprüfen. Auch Karsten unterstreicht diesen Punkt, dass die Maßnahmen immer wieder auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssen. Die Häufigkeit kommt immer darauf an und lässt sich pauschal nicht sagen.

          Wie ist die Rechenschafts- und Dokumentationspflicht bei Unternehmen geregelt?

          Die DSGVO schreibt laut Karsten eine gewisse Beweislastumkehr vor. Unternehmen und Behörden müssen umfänglich nachweisen, dass alles was datenschutzrechtlich relevant ist auch eben rechtmäßig umgesetzt wird. Dazu zählt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundprinzipien, was eine Rechtsgrundlage, eine Zweckbestimmung und noch einige andere Punkte umfasst. Insbesondere zählt dazu aber auch die IT-Sicherheit. Dabei muss die Organisation jederzeit darlegen können, dass man sich mit allen Verarbeitungsvorgängen, Betroffenenanfragen und IT-Sicherheit richtig verhalte. Selbst dann noch, wenn eine Aufsichtsbehörde noch gar keinen Vorwurf gemacht hat. Das ist natürlich schwierig, wenn man keine Ende sieht und lädt die Aufsichtsbehörde zu diffusen Fragen ein, z.B. zum Stand der Technik.

          Was ist das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt?

          Jegliche Datenverarbeitung mit Personenbezug ist zunächst verboten, wenn der Betroffene nicht explizit zustimmt. Maßgabe kann ein Vertrag sein, da es zur Durchführung schlicht erforderlich ist, oder die Einwilligung. Für Unternehmen kommt noch das berechtigte Interesse hinzu. Das bedeutet, dass keine Einwilligung nötig ist, aber man in der Situation wäre, dass die eigenen Interesse über denen des Betroffenen stehen und seine Rechte nicht im großen Rahmen beschränkt werden.

          NIS2 und Cyber Resilience Act: Wie werden Unternehmen hier reagieren?

          IT-Sicherheit wird für Karsten noch wichtiger und er empfiehlt Organisationen sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Es kommt sehr viel auf sie zu, da die EU-Regulierung im Bereich IT-Sicherheit quasi in die Breite getragen wird. Das sieht man an der wachsenden Zahl kritischer Infrastrukturen mit der NIS2 Richtlinie. Zudem wird mit dem Cyber Resilience Act für Hersteller die Pflicht eines dauerhaften Schwachstellenmanagements geben. Deswegen sollte klare Informationskanäle und Siegel geschaffen werden. Hier geht die IT-Sicherheitsregulierung in die horizontale Richtung, aber auch in der vertikalen Richtung gibt es Veränderungen, weil viele Unternehmen durch die NIS2-Richtlinie zur kritischen Infrastruktur werden. Daher Karstens Rat sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.

          Teletrust Handreichung "Stand der Technik": https://www.teletrust.de/publikationen/broschueren/stand-der-technik/

          ESET Whitepaper "Stand der Technik":
          https://www.eset.com/de/stand-der-technik/
          Materialien zum Thema Datenschutz:
          https://www.datenschutzkonferenz-online.de/

          32 min
        • Stand der Technik in der IT-Sicherheit: Lösungsansätze und Tipps aus der Praxis | Folge 16
          Wie können Unternehmen den Stand der Technik in der IT-Sicherheit erfüllen? Was sind wichtige Schritte und wie sehen konkrete Maßnahmen aus?

          Der Begriff Stand der Technik geistert seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die IT-Landschaft. Auch mit der neuen Gesetzgebung im Rahmen der NIS2-Richtlinie kommt der Begriff wieder in den Fokus. Bereits in einer vorherigen Folge haben wir den Stand der Technik aus juristischer Sicht beleuchtet. In der heutigen Folge wollen wir aber einen Schritt weitergehen und über konkrete Maßnahmen sprechen, um einen Stand der Technik in der IT-Sicherheit einzuhalten. Christian Lueg spricht hierzu mit Michael Schröder, Manager of Security Business Strategy DACH bei ESET.

          Über den Gast

          Michael Schröder ist als Technologieexperte und Datenschutzbeauftragter für die strategische Ausrichtung von ESET Produkten und Services in Deutschland, Österreich und der Schweiz zuständig. Michael ist seit mehr als 25 Jahren in der IT-Welt unterwegs und kennt die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben seiner umfassenden Expertise im Bereich Datenschutz und -sicherheit verfügt er über ein vertieftes Wissen rund um Authentifizierungslösungen, Verschlüsselung, Cloud-Sandboxing, Endpoint Detection and Response und Threat-Intelligence Services.

          WeTalkSecurity hat in der heutigen Folge ein Heimspiel und nimmt die Folge im Trainingszentrum von Borussia Dortmund auf. Der BVB hat uns dankenswerter Weise einen Raum zur Verfügung gestellt.

          Bereits in einer der vorherigen Folgen ging es um den juristischen Begriff "Stand der Technik" und was das für die IT-Sicherheit bedeutet. Michael Schröder hat zusammen mit Stefan Sander das ESET Whitepaper zum Thema "Stand der Technik" geschrieben. Das Whitepaper ist hier verfügbar: https://www.eset.com/de/stand-der-technik/

          Was bedeutet der Begriff "Stand der Technik"?

          Laut Michael glauben viele Menschen den Begriff "Stand der Technik" erklären zu können. Wenn es aber konkret wird im Hinblick auf IT-Security, ist es meist sehr schwer und viele stoßen schnell an Grenzen.
          "Stand der Technik" bezeichnet zunächst einen gängigen juristischen Begriff, der jedoch von keinem anerkannten Institut oder Behörde konkret erläutert und sagt, wie der Stand der Technik in der IT-Sicherheit erreicht wird.
          Daher muss der Stand der Technik immer wieder neu bewertet werden und festgelegt werden.

          Warum ist es so schwer geeignete Maßnahmen abzuleiten?

          Ob Verein oder DAX-Unternehmen, viele erwarten eine Handlungsanleitung an die ich mich orientieren kann. Das funktioniert beim Stand der Technik nicht und ist für jede Organisation unterschiedlich und individuell in Hinblick auf Größe und Risiken. Zero Trust Security ist hier eine konkreter Lösungsansatz. Bereits in der Vergangenheit haben wir bei WeTalkSecurity darüber gesprochen (https://wetalksecurity.podigee.io/5-zero-trust-digitale-souveraenitaet). Mit diesem Zero Zrust Security-Modell und dem zugrundeliegenden Reifegradmodell sollen Hilfesuchende eine Handreichung bzw. Orientierung mit zahlreichen Empfehlungen erhalten. Es geht dabei immer um den Grundsatz Risikominimierung.
          Beispiele für angemessene Maßnahmen sind immer schwer zu geben. Es gibt laut Michael Schröder aber einen Common Sense in der IT-Security. Wichtig und für jede Organisation entscheidend ist eine Risikoanalyse und sollte dokumentiert werden. Hierdurch kommen auch organisatorische Maßnahmen hinzu wie Risikomanagement, Schulung der Mitarbeiter usw. Das ist ein kontinuierlicher Prozess. Sind diese Hausaufgaben gemacht, können technische Maßnahmen folgen. So können bestimmte, in der Risikoanalyse festgestellte, Angriffsvektoren gezielt mit passgenauen technischen Lösungen geschlossen werden.
          Ein konkretes Beispiel ist eine Organisation mit vielen Mobilgeräten wie eine mobile Krankenpflege. Hier sind sensible Daten im Umlauf, die im Hinblick auf die DSGVO besonders schützenswert sind. Hier ist der Schutzbedarf natürlich deutlich höher wie bei einer Hotelrezeption, die einen festen PC im Einsatz hat. Auch Borussia Dortmund hat mit hochsensiblen Daten andere Anforderungen. Wie diese aussehen, haben wir bei WeTalkSecurity im vergangenen Jahr mit dem IT-Chef des BVB Stephan Horst besprochen (https://wetalksecurity.podigee.io/8-bvb).
          Viele Organisationen können diese Risikoanalyse gar nicht alleine durchführen. Hier ist es wichtig auf externe Hilfe und geschulte Experten in dem Bereich zurückzugreifen.

          **Was bringt ein Reifegradmodell und wie setze ich das um?

          **
          Das Reifegradmodell besteht aus verschiedenen Stufen und beginnt mit der Stufe 0. Diese erste Stufe bietet für die heutige Zeit keinen ausreichenden Schutz mehr. Mit Stufe 1 ist aber bereits ein Level der IT-Sicherheit vorhanden, die für jedes Unternehmen machbar sein sollte. Ein KRITIS-Unternehmen hat sicherlich ein höheres Sicherheitsniveau und hier muss natürlich auch ein höheres Schutzlevel zum Einsatz kommen.

          NIS2 und deren Herausforderungen an Organisationen

          Mit NIS2 wird auf Organisationen zahlreiche neue Anforderungen zukommen. Wie genau lässt sich im Detail heute noch nicht sagen, aber zahlreiche Unternehmen werden betroffen sein. Der Umfang der KRITIS-Unternehmen wird von heute 4.000 auf ein vielfaches zunehmen. Selbst das BSI kann das heute noch nicht genau sagen. Daher ist es so wichtig jetzt schon die Weichen zu stellen, um später nicht in Hektik zu verfallen.
          Das Bewusstsein für IT-Sicherheit ist gestiegen, jedoch besteht weiterhin Nachholbedarf, insbesondere im Mittelstand. Viele setzen noch auf einen Virenschutz, Firewall und punktuell eine Verschlüsselung für Notebooks. Das reicht heute nicht mehr aus. Deswegen sollte das eigene Risiko neu bewertet werden und Themen wie Cloud-Sandboxing angehen. So mache ich bereits vorab meine Hausaufgaben für die Zukunft und bin bestens aufgestellt.

          Das Whitepaper zum Stand der Technik gibt es hier: https://www.eset.com/de/stand-der-technik/

          23 min
        • Ist NIS2 der Gamechanger für die Cybersicherheit? | Folge 15
          Was bedeutet die neue Richtlinie für Unternehmen? Wer ist betroffen und was gilt es jetzt zu tun? WeTalkSecurity gibt Antworten.

          Seit 2016 gilt die erste EU-weite Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit NIS. Nun hat die Europäische Union die Zügel in puncto IT-Sicherheit weiter angezogen. Die noch aktuelle Verordnung wurde in vielen Bereichen erweitert und betrifft weit mehr Unternehmen und Organisationen als jemals zuvor. Was können wir von NIS2 erwarten? Worauf müssen Sie sich einstellen? Christian Lueg spricht in der neuesten Folge von WeTalkSecurity mit Maik Wetzel, Strategic Business Development Director DACH bei ESET.

          Über den Gast

          Der studierte Betriebswirt Maik Wetzel verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der IT Industrie. Seit 2009 liegt sein beruflicher Fokus im Bereich IT-Sicherheit.
          Bei ESET verantwortet Maik Wetzel seit 2020 die strategische Geschäftsentwicklung in der DACH-Region. In dieser Rolle fokussiert er sich auf die Identifikation und Erschließung neuer Geschäftsfelder und vertikaler Märkte sowie auf die Entwicklungen nachhaltiger, strategischer Partnerschaften für ESET in der DACH-Region. Er vertritt ESET in den Gremien wichtiger Verbände und tritt regelmäßig als Speaker auf Konferenzen und als Spezialist und Experte in Panels oder Roundtabels in Erscheinung.

          In der neuesten Folge von WeTalkSecurity geht es um die NIS2 (Netz- und Informationssysteme)-Richtlinie. Viele Unternehmen haben die kommenden Herausforderungen durch diese Richtlinie noch gar nicht auf dem Schirm. Die Richtlinie muss noch bis spätestens Oktober 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden.

          Wie sieht die Gesetzeslage derzeit in Deutschland aus?

          Es gibt eine ganze Reihe von relevanten Gesetzen zur IT-Sicherheit, besonders wichtig ist aber das BSI-Gesetz bzw. das IT-Sicherheitgesetz. Dieses schreibt Mindeststandards zur IT-Sicherheit bei Kritischen Infrastrukturen vor. Derzeit gibt es zehn regulierte Sektoren wie Energie, IT und TK, Ernährung, Abfallwirtschaft usw. Auch die Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird in diesem Gesetz beschrieben.
          Dann gibt es neben dem IT-Sicherheitsgesetz noch die KRITIS-Verordnung die dann konkreter darauf eingeht, welche Anlagen schützenswert ist.

          **Warum kommt die NIS2-Richtlinie? **

          Die Digitalisierung und die digitale Transformation schreitet rasant voran und vieles wird komplexer. Auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit steigen damit. Einflussfaktoren wie der Ukrainekrieg haben die Anforderungen ebenso nach oben gesetzt. Dabei ist es wichtig in der Europäischen Union einheitliche Standards zu gewährleisten, die dann in nationale Gesetze umgewandelt werden. Das sind aber nur Mindeststandards und können in den Ländern auch höher ausfallen.
          In der Vergangenheit sind viele wichtige aber kleine Unternehmen nicht in die Kritische Infrastruktur gefallen, wie Wasserwerke oder Lebensmittelhändler. Das wird sich mit Umsetzung der neuen Richtlinie ändern und der Wirkungsgrad wird erweitert. Es gibt dann nicht mehr zehn Sektoren, sondern 18. Derzeit zählen 4.000 Unternehmen in Deutschland zur Kritischen Infrastruktur. Mit NIS2 wird sich der Kreis erheblich erweitern.
          Im Vergleich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das Thema sogar noch gravierender. NIS2 regelt die Regulierung der IT-Sicherheit neu und wird große Auswirkungen haben. Die Richtlinie schreibt einen Sanktionskatalog vor, der bis zum Entzug der Betriebserlaubnis reicht, und nimmt Leitungsorgane in den Unternehmen in die Pflicht. Diese müssen Fortbildungen im Bereich IT-Sicherheit nachweisen.

          Was sind technische und organisatorische Voraussetzungen?

          Es gehört dazu, dass ein Informationssicherheitsmanagemensystem in Unternehmen eingeführt wird. Dazu gehört es die IT-Assets aufzuführen und deren Relevanz zu überprüfen, also eine Risikobewertung.
          Dabei müssen dann techniche Mindesstandards mit der NIS2-Richtlinie eingegührt werden. Dazu zählen ein Incident Detection System, ein Monitoring, eine Multifaktorauthentifizierung usw. Dazu kommen noch organisatorische Maßnahmen. Hierbei ist es wichtig einen Stand der Technik zu erfüllen.
          Weitere Informationen, um den Begriff besser greifen zu können: https://www.eset.com/de/stand-der-technik/.
          Unternehmen sollten umgehend mit den Vorbereitungen beginnen, da die Sanktionen heftig sein können. Auch Unternehmen außerhalb der EU sind von dieser Richtlinie betroffen. Dazu zählen auch Zulieferer, die gar nicht direkt Geschäfte in der EU machen. Gerade diese KMUs sind für Angreifer lukrative Ziele, um darüber an größere Unternehmen heranzukommen.

          Lediglich 30 Prozent der deutschen Bevölkerung sind nach Schätzungen digital souverän und kennen sich sicher im digitalen Raum aus. Daher ist es umso wichtiger den Leuten moderne Technologien von IT-Sicherheit zu erklären und verständlich zu machen. Hier müssen auch Systemhäuser und Service-Provider ansetzen, um Aufklärungsarbeit zu leisten.

          Wird NIS2 ein Bürokratiemonster?

          Maik Wetzel ist sehr optimistisch und sieht in den Regulierungsvorhaben der EU ein gutes Werkzeug, das notwendig und auf einem guten Weg ist. Auch ist er überzeugt, dass der deutsche Gesetzgeber dies im Blick hat.

          Maiks Tipps für einen Geschäftsführer

          Maik empfiehlt einem Unternehmer, dass man sich einen Partner sucht, der hier weiterhelfen kann wie IT-Dienstleister. Auch gibt es entsprechende Unterlagen, die hier helfen (https://www.eset.com/de/stand-der-technik/).

          Weitere Informationen:

          https://digitalsecurityguide.eset.com/de/nis2-das-besagt-die-neue-eu-richtlinie-fur-cybersicherheit
          https://www.eset.com/de/blog/blog/nis2-kommt-eine-gute-basis-fuer-mehr-europaeische-cybersicherheit/

          26 min
        • Stand der Technik in der IT-Sicherheit - von Rechts wegen kritisch? | Folge 14
          Was bedeutet Stand der Technik und welche Tragweite hat er in der Gesetzgebung für Organisationen heute und in Zukunft?

          Der Stand der Technik ist in der IT-Branche seit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung 2016 in aller Munde. Auf den ersten Blick scheint der Begriff verständlich. Doch was steckt dahinter? Was will der Gesetzgeber damit erreichen? Was sind die Herausforderungen für Organisationen in den nächsten Monaten? Christian Lueg spricht in der aktuellen Folge mit dem IT-Rechtsanwalt Stefan Sander von SDS Rechtsanwälte.

          Über den Gast

          Stefan Sander ist „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“. Aufgrund seiner Doppelqualifikation – abgeschlossenes IT-Studium und Fachanwalt für IT-Recht in einer Person – ist Stefan deutschlandweit gefragter Ansprechpartner für rechtliche Themen rund um IT und Datenschutz. Seit 2015 hat er zusammen mit Rechtsanwalt Heiko Schöning die Kanzlei SDS Rechtsanwälte in Duisburg (https://sds.ruhr/).

          In Zusammenarbeit mit Stefan Sander hat ESET ein Whitepaper zum Thema "Stand der Technik in der IT-Sicherheit" herausgebracht. Das Paper gibt es hier: https://www.eset.com/de/stand-der-technik/

          Woher kommt der Stand der Technik?

          Die Formulierung ist alt. Der Gesetzgeber hat den Begriff in vielen Zusammenhängen verwendet. Immer wenn Recht auf Technik trifft hat der Gesetzgeber das Problem, dass sich die Welt weiter dreht und sich Technologie weiterentwickelt. Hierfür braucht er eine Lösung, um nicht dauernd hinterherzuhinken. Mit solchen unbestimmten Rechtsbegriffen wie Stand der Technik kann er diese Brücke schlagen.
          Einen solchen Stand zu bestimmen ist gar nicht so leicht. Der Stand der Technik ist eine mittlere Stufe mit mittleren Anforderungen. Darunter gibt es die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik mit niedrigeren Anforderungen und darüber den Stand von Wissenschaft und Technik mit noch höheren Anforderungen.
          Bei der Definition solcher Anforderungen landet man häufig bei Standerdisierungen (ISO-/DIN-Normen bspw.). Zu Abgrenzungen den älteren allgemein anerkannten Regeln der Technik setzt sich der Stand der Technik ab, da er fortschrittlicher und ein besonders hohes Maß an Sicherheit verspricht. Hierbei wird jedoch wissentlich auf den Punkt verzichtet, dass sich Technologie bewährt haben muss, da dies in der rasch fortschreitenden Digitalisierung kein sinnvolles Merkmal darstellt und zum Bremsklotz werden kann.
          Der Stand der Technik beschreibt fortschrittliche Technologien und bezeichnet laut Stefan salopp gesat das neuste vom neusten. Diese Technologien werden häufig aus "Elfenbeintürmen" heraus definiert, für ein Unternehmen sind diese Vorgaben sehr schwer zu fassen und auch umzusetzen.

          Herausforderungen

          Was der Stand der Technik ist, ist nicht nur für Organisationen schwer zu fassen, sondern auch für Gerichte, wenn es zu einem Streitfall kommt.
          Dieser Stand lässt sich nur zu einem bestimmten Datum in einem bestimmten Kontext festlegen. Ganz wichtig ist es, sich bewusst zu machen, dass der Stand der Technik kein einmalig definierter Ist-Zustand ist, sondern vielmehr ein Prozess, der immer wieder neu bewertet und analysiert werden muss.

          Gesetzliche Rahmenbedingungen

          Deutschland hat als Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Aufgabe die Richtlinienvorgaben umzusetzen und in nationales Recht umzusetzen.
          Das nationale Recht spielt die maßgebende Rolle. Die NIS2 Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU Ende 2022 angekündigt. Derzeit läuft die Umsetzungsfrist.
          Im Zuge der Umsetzung haben die Länder Spielräume, daher muss man immer das finale Gesetz abwarten.

          Die NIS1-Richtlinie aus dem Jahr 2016 wurde parallel zum IT-Sicherheitsgesetz umgesetzt. Das IT-Sicherheitgesetz gibt es nicht irgendwo zum Nachlesen, wie beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch. Das IT-Sicherheitsgesetz war ein Änderungsgesetz und hat bestimmte andere Stammgesetze wie das BSI-Gesetz geändert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wurde dadurch nicht nur gegründet und hat Kompetenzen erhalten, sondern es wurden auch Aufgaben und Pflichten für andere Unternehmen dort festgeschrieben. Betreiber kritischer Infrastrukturen finden beispielsweise ihre Pflichten in diesem BSI-Gesetz. Mit Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber an dieses BSI Gesetz herangeht und Änderungen vornimmt. Es gibt hierzu über auch Überlegungen, die Inhalte, die in erster Linie nichts mit dem BSI zu tun haben herauszunehmen und in ein eigenes Gesetz zu kippen.

          Die NIS2 Richtlinie wird den Anwendungsbereich deutlich erweitern. Aber bereits heute gibt es mit dem Risikomanagement Punkte, die von Organsiationen befolgt werden müssen. Mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: Starug), das 2021 in Kraft getreten ist, sind Regelungen modernisiert und ein Streitfragen aus dem Aktionärsrecht endgültig geklärt worden. Geschäftsführer haben die Aufgabe bestandssichernd zu agieren. Hier betrifft es insbesondere die GmbH als beliebteste Rechtsform in Deutschland. Hier findet sich ein Anker für IT-Compliance und IT-Sicherheit, denn Geschäftsführer einer GmbH sind dadurch verpflichtet, sich aktiv mit IT-Sicherheit zu beschäftigen und sich kümmern zu müssen. Aktuelle Berichte über Cyberangriffe und hybride Bedrohungen haben zu Betriebsausfällen geführt, da vieles vernetzt ist. Deswegen ist es wichtig im Risikomanagement auch IT-Sicherheit einen großen Stellenwert einzuräumen. Zudem kommt auch eine Schulungsverpflichtung im Bereich IT-Sichertheit für Vorstände und Geschäftsführer. Das Top-Management muss das Thema verstehen, hier will der Gesetzgeber nachbessern und den Nachholbedarf verbessern.

          Neben der NIS2-Richtlinie steht der Cyber Resilience Act in den Startlöchern. Dieser Act ist aber, anders als eine Richtlinie, direkt als Verordnung rechtsgültig und tritt unmittelbar in Kraft. Der Act schreibt vor, dass IT-Sicherheit in Produkten gewährleistet werden muss. Das heisst, dass Produkte ohne IT-Sicherheit dürfen nicht mehr auf den europäischen Binnenmarkt. In den USA und China schaut man sehr genau auf diese Vorgänge, da in einer global vernetzten Welt eine solche Vorgabe für alle weltweiten Hersteller ein Thema ist. Gerade auch im Bereich Smart Home haben diese Vorgaben Auswirkungen und versprechen ein Plus an Sicherheit.

          Vorgaben Stand der Technik

          Konkrete Vorgaben zum Stand der Technik gibt es in den Gesetzen nicht. Es ist bewusst gewählt, da sich die technische Welt zu schnell dreht und die Gesetzgebung damit nicht Schritt halten kann. Daher ist eine flexible Formulierung wichtig. Es macht aber einen Unterschied wie es der Gesetzgeber im Kontext benutzt. Schreibt der Gesetzgeber die "Einhaltung" des Standes der Technik vor, dann bin ich gezwungen fortlaufend zu investieren, um modernste Technologien einzusetzen. An anderen Stellen sagt er, dass der Stand der Technik ein Kriterium sein kann. Hierbei definiert der Gesetzgeber dann ein Ziel, um bspw. ein angemessenes Schnutzniveau zu gewährleisten.
          Es lässt sich nicht so leicht sagen, wer den Stand der Technik beachten bzw. einhalten muss. Klar definiert sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Dennoch ist es ein "Ritt auf der Rasierklinge" wenn man den Stand der Technik nicht versucht umzusetzen. In einer zweiten Folge von WeTalkSecurity werden wir stärker noch auf die technischen Maßnahmen zur Einhaltung des Stands der Technik eingehen.

          Ausblick Cyberversicherungen

          Auch bei Versicherungen spielt der Stand der Technik eine große Rolle. In den vergangenen Jahren waren Cyberversicherungen sehr beliebt. Ein wichtiger Punkt sind hier Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Beispielsweise schreibt eine Hausratversicherung vor, dass die Wohnung bei verlassen abgeschlossen werden muss. Das ist auch bei Cyberversicherungen ähnlich. Damit ein Versicherungsschutz greift haben auch hier Unternehmen gewisse Obliegenheiten zu erfüllen. Der Stand der Technik ist hier ein möglicher Punkt. Aus diesem Vertrag ergibt sich dann auch diese Investitionspflicht in IT-Sicherheit. Auch bei der IST-Abfrage eines Antragsstellers spielt dieser Zustand eine Rolle.
          Einzelne Versicherer sind auch dazu übergegangen keine Cyberversicherungen mehr zu verkaufen, da diese Schäden nicht versicherbar sind. Auch viele Unternehmenslenker sind dazu übergegangen sich auf der Police auszuruhen und keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Das ist ebenfalls ein Trugschluß.

          In Zusammenarbeit mit Stefan Sander hat ESET ein Whitepaper zum Thema "Stand der Technik in der IT-Sicherheit" herausgebracht. Das Paper gibt es hier: https://www.eset.com/de/stand-der-technik/

          Aktuelle Cyberbedrohungen und Entwicklung

          Über viele Jahre war Stefan Sander auch Vorstand beim Networker NRW, einem IT-Verband. Aus seiner Sicht haben Cyberangriffe zugenommen und Stefan begrüßt es sehr, dass die mediale Aufmerksamkeit zugenommen hat. Ein Umdenken bei der IT-Sicherheit ist aus seiner Sicht wichtig. Die Auswirkungen eines Incidents können so gravierend sein, dass auch der Gesetzgeber hier nachbessert. Weggucken ist keine Option mehr. Stand der Technik einzuhalten ist das Gebot der Stunde.

          34 min

        About WeTalkSecurity - der ESET Podcast

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        WeTalkSecurity ist der deutschsprachige ESET Security Podcast zu den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit. Unsere Themen reichen vom Online-Shopping, Cyber-Spionage bis zur Absicherung des Unternehmensnetzwerks. Jeden Monat sprechen wir mit interessanten Gästen über aktuelle Themen aus der IT-Security.

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