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Seit dem 01. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft. Es haben sich sowohl bei der AG als auch bei der GmbH mehrere Punkte geändert.
Beispielsweise geändert hat sich der Nennwert der Aktie. Früher war dieser bei einem Mindestwert von 1 Rappen, heute muss er nur noch grösser als Null sein. Beim Stammanteil der GmbH gilt dasselbe, früher galt ein Mindestwert von 100 Franken, heute muss auch dieser grösser als Null sein.
Neu kann auch ein Kapitalband eingerichtet werden, es gibt keine beabsichtigte Sachübernahme mehr, Aktienkapital ist neu auch in Fremdwährung möglich (US-Dollar, Euro, britische Pfund und Yen) und Dividenden können neu auch als Interimsdividenden unterjährig mit einem Zwischenabschluss ausgezahlt werden.
Ausserdem darf die Generalversammlung heute auch online/digital durchgeführt werden. Dies muss allerdings, sowie diverse andere Punkte, in den Statuten vermerkt werden. Eine solche Statutenänderung geht ca. 2 Wochen und kostetet um die 1'000 Franken. Fasoon unterstützt dich dabei gerne!
Zudem muss der Verwaltungsrat neu die Liquidität fortlaufend überwachen und bei Zahlungsunfähigkeit entsprechende Sanierungsmassnahmen einleiten, das gleiche gilt bei Überschuldung. Neu hat er 90 Tage Zeit, um die Bilanz zu deponieren, sobald er sieht, dass keine Möglichkeit mehr zur Sanierung des Unternehmens besteht.
Auch die Aktionärsrechte haben sich verbessert, einen detaillierteren Bericht zum neuen Aktienrecht findest du bei Fasoon: https://fasoon.ch/neues-aktienrecht-die-wichtigsten-neuerungen-in-der-uebersicht/
Für weitere Details hörst du dir am besten die Podcastfolge an und besprichst das Thema mit einem Experten von Fasoon.
Hier geht es direkt zu Fasoon: https://fasoon.ch/
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By Nico VogtSeit dem 01. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft. Es haben sich sowohl bei der AG als auch bei der GmbH mehrere Punkte geändert.
Beispielsweise geändert hat sich der Nennwert der Aktie. Früher war dieser bei einem Mindestwert von 1 Rappen, heute muss er nur noch grösser als Null sein. Beim Stammanteil der GmbH gilt dasselbe, früher galt ein Mindestwert von 100 Franken, heute muss auch dieser grösser als Null sein.
Neu kann auch ein Kapitalband eingerichtet werden, es gibt keine beabsichtigte Sachübernahme mehr, Aktienkapital ist neu auch in Fremdwährung möglich (US-Dollar, Euro, britische Pfund und Yen) und Dividenden können neu auch als Interimsdividenden unterjährig mit einem Zwischenabschluss ausgezahlt werden.
Ausserdem darf die Generalversammlung heute auch online/digital durchgeführt werden. Dies muss allerdings, sowie diverse andere Punkte, in den Statuten vermerkt werden. Eine solche Statutenänderung geht ca. 2 Wochen und kostetet um die 1'000 Franken. Fasoon unterstützt dich dabei gerne!
Zudem muss der Verwaltungsrat neu die Liquidität fortlaufend überwachen und bei Zahlungsunfähigkeit entsprechende Sanierungsmassnahmen einleiten, das gleiche gilt bei Überschuldung. Neu hat er 90 Tage Zeit, um die Bilanz zu deponieren, sobald er sieht, dass keine Möglichkeit mehr zur Sanierung des Unternehmens besteht.
Auch die Aktionärsrechte haben sich verbessert, einen detaillierteren Bericht zum neuen Aktienrecht findest du bei Fasoon: https://fasoon.ch/neues-aktienrecht-die-wichtigsten-neuerungen-in-der-uebersicht/
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