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Menschenrechtliche Diskurse drehen sich oft primär um die sogenannten politischen und bürgerlichen Rechte: Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Privatsphärenschutz stehen (primär) als Abwehrrechte für die Begrenzung staatlicher Gewalt. Insbesondere im internationalen Menschenrechtsschutz sind darüber hinaus aber auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fest etabliert. Erik Tuchtfeld spricht in dieser Folge mit Ibrahim Kanalan über die Kritik an ihrer Rechtsqualität, ihre Einklagbarkeit und ihre Wirkung im nationalen Recht.
Im Grundlagenteil stellt Isabel Lischewski den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) vor und erklärt, dass auch gegen europäische Länder immer wieder erfolgreiche Individualbeschwerden vorgebracht werden.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung! Wie immer sind natürlich Lob, Anmerkungen und Kritik auch an [email protected] herzlich willkommen. Abonniert unseren Podcast via RSS, über Spotify oder überall dort, wo es Podcasts gibt. Es gibt die Möglichkeit, auf diesen Plattformen den Völkerrechtspodcast zu bewerten, wir freuen uns sehr über 5 Sterne!
Hintergrundinformationen:
Kanalan, Die universelle Durchsetzung des Rechts auf Nahrung gegen transnationale Unternehmen, 2015.
Pinto, International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, in: United Nations: Audiovisual Library of International Law, 2020.
Deutsches Institut für Menschenrechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Djazia/Bellili v. Spain (Right to Adequate Housing), Committee on Economic, Social and Cultural Rights, Views adopted under the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights with regard to communication No. 5/2015, UN Doc: E/C.12/61/D/5/2015.
Moderation: Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow) & Philipp Eschenhagen
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: PD Dr. iur. Ibrahim Kanalan & Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow)
Schnitt: Daniela Rau
Credits:
Stephan Harbarth, Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts, tagesschau: 20:00 Uhr, 05.11.2019
By VölkerrechtsblogMenschenrechtliche Diskurse drehen sich oft primär um die sogenannten politischen und bürgerlichen Rechte: Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Privatsphärenschutz stehen (primär) als Abwehrrechte für die Begrenzung staatlicher Gewalt. Insbesondere im internationalen Menschenrechtsschutz sind darüber hinaus aber auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fest etabliert. Erik Tuchtfeld spricht in dieser Folge mit Ibrahim Kanalan über die Kritik an ihrer Rechtsqualität, ihre Einklagbarkeit und ihre Wirkung im nationalen Recht.
Im Grundlagenteil stellt Isabel Lischewski den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) vor und erklärt, dass auch gegen europäische Länder immer wieder erfolgreiche Individualbeschwerden vorgebracht werden.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung! Wie immer sind natürlich Lob, Anmerkungen und Kritik auch an [email protected] herzlich willkommen. Abonniert unseren Podcast via RSS, über Spotify oder überall dort, wo es Podcasts gibt. Es gibt die Möglichkeit, auf diesen Plattformen den Völkerrechtspodcast zu bewerten, wir freuen uns sehr über 5 Sterne!
Hintergrundinformationen:
Kanalan, Die universelle Durchsetzung des Rechts auf Nahrung gegen transnationale Unternehmen, 2015.
Pinto, International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, in: United Nations: Audiovisual Library of International Law, 2020.
Deutsches Institut für Menschenrechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Djazia/Bellili v. Spain (Right to Adequate Housing), Committee on Economic, Social and Cultural Rights, Views adopted under the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights with regard to communication No. 5/2015, UN Doc: E/C.12/61/D/5/2015.
Moderation: Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow) & Philipp Eschenhagen
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: PD Dr. iur. Ibrahim Kanalan & Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow)
Schnitt: Daniela Rau
Credits:
Stephan Harbarth, Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts, tagesschau: 20:00 Uhr, 05.11.2019

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