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+++ Sonderfolge in englischer Sprache +++
In dieser zweiten Folge der Kooperation zwischen dem Völkerrechtspodcast und dem „Mal nach den Rechten schauen“-Podcast setzen wir uns weiter mit nationalsozialistischen Kontinuitäten im Völkerrecht auseinander.
Im Mittelpunkt stehen dieses Mal zwei der prägendsten, aber auch gegensätzlichsten Figuren des Völkerrechts im 20. Jahrhundert: Carl Schmitt und Hans Kelsen. Fachlich vertraten beide konträre Positionen und auch persönlich könnten sie unterschiedlicher kaum gewesen sein. Diese beiden Figuren sind die Protagonisten in einem Kapitel des Buches „The Internationalist“, welches Scott Shapiro gemeinsam mit Oona Hathaway geschrieben hat. Wir durften Scott Shapiro zu Hans Kelsen und Carl Schmitt interviewen und haben mit ihm über die Rivalität der beiden, ihre Biografien und das fachliche Erbe von Schmitt und Kelsen gesprochen.
Hier könnt ihr die erste Folge unserer Podcast-Kooperation anhören:
Interview: Prof. Scott J. Shapiro
Moderation: Elisa Costadura, Manuel Klein, Rouven Diekjobst, Viktoria Moissiadis
Schnitt: Daniela Rau
Weiterführende Literatur:
Speech Crimes sollen Situationen erfassen, in denen Menschen zu schweren Menschenrechtsverletzungen aufrufen, diese Verletzungen aber noch nicht erfolgt sind oder versucht wurden. Sie stellen damit ein wichtiges Mittel zur Prävention von schweren Straftaten dar. Ihre Entwicklung von den Nürnberger Prozessen, über die Tribunale für das frühere Jugoslawien und für Ruanda, bis hin zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag spiegelt diesen Präventionscharakter aber nicht immer wider. Neben einem Überblick über die verschiedenen Speech Crimes im Internationalen Strafrecht, wollen wir uns im Podcast auch anschauen, wie effektivere Prävention aussehen kann und vor welche Herausforderungen Social Media als Massenmedium die Speech Crimes stellt.
Unterhalten haben wir uns dafür mit Wibke Timmermann, deren Forschungsschwerpunkte im Internationalen Strafrecht auf den Speech Crimes liegen. Sie war am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda tätig. Sie ist Co-Herausgeberin des im Juli 2026 erscheinenden Buches „A Philosophical Approach to War Crimes Trials“, das die Perspektive auf das Internationale Strafrecht um eine philosophische Dimension erweitert.
Eine automatische Transkription der Folge findest du hier auf dem Völkerrechtsblog. Für die Richtigkeit der automatischen Transkription übernehmen wir keine Gewähr.
Wir sind gespannt auf eure Rückmeldungen! Lob, Anmerkungen und Kritik sind herzlich willkommen an [email protected]. Abonniert unseren Podcast via RSS, über Spotify oder überall dort, wo es Podcasts gibt. Es gibt die Möglichkeit, auf diesen Plattformen den Völkerrechtspodcast zu bewerten, wir freuen uns über 5 Sterne!
Hintergrundinformationen:
Rachel Horan und Jolana Makraiová, Understanding Hate Speech Within the Context of International Criminal Law – Final Report, International Nuremberg Principles Academy (2024).
Wibke Kristin Timmermann, Incitement in international criminal law, International Review of the Red Cross, Volume 88, Number 864 (2006).
Richard Ashby Wilson und Matthew Gillett, The Hartford Guidelines on Speech Crimes in International Criminal Law, Faculty Articles and Papers 633 (2020).
Richard Ashby Wilson, Incitement on Trial: Prosecuting International Speech Crimes, Cambridge University Press (2017).
Situation in Afghanistan: ICC Pre-Trial Chamber II issues arrest warrants for Haibatullah Akhundzada and Abdul Hakim Haqqani – Press Release (2025)
Verwandte Folgen:
Folge 25: Putin vor Gericht: Mit welchen völkerstrafrechtlichen Mitteln?
Folge 36: Gender-Based Crimes: Wo steht das Völkerstrafrecht heute?
Folge 51: Transitional Justice auf dem Prüfstand
Moderation: Manuel Klein & Daniela Rau
Grundlagen: Rouven Diekjobst
Interview: Dr. Wibke Timmermann, LL.M. (Genf) & Manuel Klein
Schnitt: Daniela Rau
Credits: Nuremberg Trial Day 218 (1946) Hans Fritzsche Judgment (Lawrence), RobertHJacksonCenter, youtube.com, abgerufen am 26.06.2026, Minute 00:00 – 00:40.
„Sport has the power to change the world.“ Von dem Optimismus dieser Worte des ehemaligen südafrikanischen Präsidenten Nelson Mandela (1918–2013) scheint inzwischen nur noch wenig übrig zu sein. Bereits bei den Fußballweltmeisterschaften der Männer 2018 in Russland und 2022 in Katar stellte sich die Frage, wie geeignet die jeweiligen Gastgeberländer angesichts der Unterdrückung queerer Menschen sowie der teils katastrophalen Arbeitsbedingungen auf den Stadionbaustellen überhaupt sind. Dies geschieht, obwohl die FIFA sich laut ihren Statuten „zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte“ bekennt und „sich für den Schutz dieser Rechte“ einsetzen will (Art. 3 FIFA-Statuten 2024, eigene Übersetzung). Mit Blick auf die anstehende Fußballweltmeisterschaft der Männer, deren Austragung mit den Vereinigten Staaten zumindest eine umstrittene Gastgebernation umfasst, stellen wir uns im Podcast die Frage: In welchem Verhältnis stehen Sport und Menschenrechte zueinander?
Dafür haben wir uns mit Björn Schiffbauer unterhalten, der in seiner wissenschaftlichen Karriere die Themenschwerpunkte dieser Folge vereint hat – Völkerrecht, Menschenrechte und Sport. Im Jahr 2025 gab er auch einen Sammelband zu dieser Thematik heraus. Ergänzend beleuchtet Deborah Peters im Grundlagenteil die Rechte von Athlet*innen und stellt Fälle vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) vor.
Eine automatische Transkription der Folge findest du hier auf dem Völkerrechtsblog. Für die Richtigkeit der automatischen Transkription übernehmen wir keine Gewähr.
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Hintergrundinformationen:
Moderation: Marie-Christin Manke & Salman Khan
Grundlagen: Deborah Peters
Interview: Prof. Dr. Björn Schiffbauer & Salman Khan
Schnitt: Daniela Rau
Credits für den O-Ton zu Beginn: https://www.whitehouse.gov/videos/president-donald-j-trump-wins-the-inaugural-2025-fifa-peace-prize/, The White House, abgerufen am 04.06.2026, Minute 00:00-00:21, verwendet unter der CC BY 3.0 US Lizenz, wie in der White House Copyright Policy niedergelegt. Außer des Zuschnitts auf den angegebenen Bereich wurden keine Veränderungen vorgenommen.
Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie? So ungefähr lautet eine der Fragen, die Guatemala im Dezember 2024 dem Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlegte und über die im März 2026 mündlich verhandelt wurde. Gemeinsam mit Vanessa Vanegas gehen wir in dieser Folge dem Phänomen des Autokratischen Legalismus in Lateinamerika auf den Grund. Wie reagierte der IAGMR in der Vergangenheit auf Prozesse demokratischen Rückschritts? Klar ist: „Democratic Backsliding“ ist ein weltweites Phänomen, wenngleich es in unterschiedlicher Intensität auftritt. Welche Lehren lassen sich aus dem Vorgehen Guatemalas und des IAGMR ziehen? Im Grundlagenteil gibt uns Marie Manke einen Überblick über die Intersektionen von Völkerrecht und Demokratie und erklärt, inwiefern das Völkerrecht die „Blackbox“ der innerstaatlichen Verfasstheit aufbricht.
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Hintergrundinformationen:
Die aktuelle Anfrage von Guatemala OC-33/26 auf Englisch.
Die Rechtsgutachten OC-26/20 und OC-28/21 sowie die Fälle Capriles vs. Venezuela und Gadea Mantilla vs. Nicaragua auf Englisch.
Lucas Carlos Lima, Democracy before the Inter-American Court of Human Rights: From political rights to democratic backsliding, QIL, Zoom-in 114 (2026) 27-50 (ein zusammenfassender Überblick).
Rodrigo da Costa Sales, The Question of Democracy Before the Inter-American Court : Guatemala's Advisory Opinion Request and the Future of Democracy in the Americas, Verfassungsblog, 20.04.2026.
Verwandte Folgen:
Moderation: Manuel Klein & Daniela Rau
Grundlagen: Marie-Christin Manke
Interview: Vanessa Vanegas & Daniela Rau
Schnitt: Daniela Rau
Credits:
Audiencia Pública de la Opinión Consultiva sobre Democracia y su protección ante el SIDH, Corte Interamericana de Derechos Humanos, https://www.youtube.com/watch?v=3C1yX8CLqk8 (53:03-53:30).
Zivilpersonen dürfen in bewaffneten Konflikten nicht das Ziel von Angriffen sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Angriff, bei dem Zivilpersonen zu Schaden kommen, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des humanitären Völkerrechts, der in Art. 51(5)(b) des ersten Zusatzprotokolls kodifiziert ist und ausweislich der IKRK-Gewohnheitsrechtsstudie auch völkergewohnheitsrechtlich gilt, beschränkt die völkerrechtliche Zulässigkeit solcher „Kollateralschäden“ an der Zivilbevölkerung auf erwartete Schäden, die nicht außer Verhältnis zum antizipierten konkreten und direkten militärischen Vorteil stehen. Aktuelle bewaffnete Konflikte verdeutlichen, dass die Zivilbevölkerung das Leid bewaffneter Konflikte in besonders starker Weise trägt.
Um diese Missstände im Völkerrechtspodcast zu diskutieren, haben wir Valentin Jeutner in den Podcast eingeladen, der in seinem aktuellen Buchprojekt dafür plädiert, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des humanitären Völkerrechts zu streichen – Kollateralschäden, so das zentrale Argument, können nicht durch Verhältnismäßigkeitserwägungen gerechtfertigt werden.
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Moderation: Jasmin Wachau & Rouven Diekjobst
Grundlagen: Salman Khan
Interview: Dr. Valentin Jeutner & Rouven Diekjobst
Schnitt: Daniela Rau
Credits: Agnieszka Brugger, Bundestag, 05.03.2020, gefunden mit der Hilfe von Open Parliament TV.
Diese Sonderfolge ist Teil des "Women in International Law" Symposiums 2026 und wurde deshalb auf Englisch produziert.
Motherhood sits uneasily within the institutional imagination of international legal academia. Academic career paths are still commonly structured around expectations of uninterrupted productivity, geographic mobility, and “always-on” availability – assumptions that collide with pregnancy, postpartum recovery, and the ongoing realities of care. This episode takes that tension seriously, treating motherhood not as a private contingency to be managed individually, but as a question of academic culture and institutional design.
In this episode, Sissy Katsoni and Polina Kulish sit down with Michelle Staggs Kelsall, Joyce De Coninck and Tania Ixchel Atilano to discuss the realities of motherhood in modern legal academia, the anxieties many women academics experience when considering whether and when to have children, as well as practical steps needed to make academic legal spaces more inclusive.
Before the interview, Céline Chausse introduces the discussion by reflecting on the ‘Women in International Law’ symposium and the importance of bringing mothers’ experiences into conversations about legal academia as a workplace. Rishiti Choudaha then sets the stage with key facts and frameworks on the struggles facing mother and non-mother academics in contemporary legal academia and on how institutional practices continues to fall short.
At a moment when many early-career scholars weigh parenthood against professional survival, this episode speaks directly to the anxieties that shape those choices and to the structural changes needed to make legal academia workable for caregivers.
This special episode is part of the ‘Women in International Law’ symposium and was therefore produced in English.
Have thoughts to share? We’re all ears! Whether it’s applause, reflections, or a dash of helpful critique, reach us anytime at [email protected]. Be sure to subscribe via RSS, Spotify, or wherever your favorite podcasts live. And hey, if you love what you hear, a five-star rating goes a long way!
Background information (all Open Access):
Völkerrechtsblog, Women in International Law Vol. 5 (2026)
Lutiana Valadares Fernandes Barbosa, Pandemic, Maternity, and International Lawyers from the Global South: a Call for an Intersectional Approach (2024)
Olof Ejermo, Research or Family: How Does Becoming a Parent Affect Academic Productivity? (2024)
Christy Ebert Vrtis, If you’re a mother doing a PhD, expect to be ignored and undermined (2022)
Karen Ramsay and Gayle Letherby, The Experience of Academic Non-Mothers in the Gendered University (2006)
Xiang Zheng, Haimiao Yuan and Chaoqun Ni, How Parenthood Contributes to Gender Gaps in Academia (2022)
Moderation: Céline Chausse
Interview: Dr. Tania Ixchel Atilano, Dr. Joyce De Coninck, Dr Michelle Staggs Kelsall, Dr. Sissy Katsoni, Polina Kulish
Background information: Rishiti Choudaha
Cut: Daniela Rau
Credits: Opening with Michelle Staggs Kelsall’s quote during the post-episode recording discussion.
Background music: ‘Gravity of Tenderness’ created by The Fabler.
Diese Podcastfolge behandelt einen Aspekt der Verfahrenspraxis des Internationalen Gerichtshofs, der in jüngerer Zeit verstärkt diskutiert wird: die Interventionen von Drittstaaten. Grundsätzlich stehen Staaten zwei Wege der Intervention offen: entweder auf Grundlage von Artikel 62 oder von Artikel 63 des Statuts des IGH. Während Art. 62 des IGH-Statuts Staaten den Beitritt zu einem Verfahren aufgrund eines möglichen „rechtlichen Interesses“ ermöglicht, „das durch die Entscheidung der Sache berührt werden könnte“, regelt Art. 63 des IGH-Statuts die Voraussetzungen einer Intervention bei der Auslegung von Verträgen. Wir analysieren die prozessualen Anforderungen, die an Interventionsgesuche gestellt werden und anhand welcher Kriterien deren Zulässigkeit bestimmt wird. Anschließend gehen wir der Frage nach, welche konkreten Möglichkeiten sich Staaten eröffnen, sofern ihre Intervention als zulässig erachtet wird.
Interventionen von Drittstaaten führen in der Praxis durchaus zu Kontroversen, wie sowohl abgeschlossene als auch laufende Verfahren zeigen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Intervention als verfahrensrechtliches Instrument einen „Mehrwert“ bietet oder vielmehr einen „ungerechtfertigten Verfahrenseingriff“ darstellt, der die bilaterale Streitbeilegung zwischen den Hauptparteien behindert. Vor dem Hintergrund der zuletzt beobachteten „Welle von Interventionen“ stellt sich zudem die Frage, ob diese Entwicklung eventuell zu einer weiteren Politisierung der Verfahren beiträgt.
Um sich diesen Diskussionen vertieft zu widmen, hat der Völkerrechtspodcast Jane Hofbauer eingeladen, die den Hörer*innen das Instrument der Intervention näherbringt. Ergänzend beleuchtet Isabel Lischewski im Grundlagenteil die historische Entwicklung der Intervention.
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Hintergrundinformationen
Ammar Bustami & Verena Kahl, Intervention auf Irrwegen: Der Fall Südafrika gegen Israel und die problematische Rolle Deutschlands im Hauptverfahren, Verfassungsblog (2024).
Khaled El Mahmoud, Measuring with Double Legal Standards Germany’s Intervention in Support of Israel before the ICJ, Verfassungsblog (2024).
Jane Hofbauer, Proceedings: Intervention in International Proceedings Expanding the Bilateral Dispute Settlement Model of International, in: Joanna Gomula & Stephan Wittich (Hrsg.), Research Handbook on International Procedural Law (2024), pp. 426-447.
Haris Huremagić, Intervening for the community?—The law and politics of third-party intervention before the International Court of Justice, Journal of International Dispute Settlement 17 (2026).
Juliette McIntyre, Less a Wave Than a Tsunami Procedural Implications for the ICJ of the Article 63 Interventions in Ukraine v. Russia, Völkerrechtsblog (2022).
Penelope Ridings & Antonio José Guzmán Mutis, In Conversation with Dr Penelope Ridings, Völkerrechtsblog (2025).
Bruno Simma, When “Community Interest” Intervenes: Article 62 of the ICJ Statute Facing Obligations erga omnes (partes), The Law & Practice of International Courts and Tribunals (2025).
Moderation: Jasmin Wachau & Rouven Diekjobst
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: Dr. Jane Hofbauer & Jasmin Wachau
Schnitt: Daniela Rau
Credits: United Nations, ICJ: Ukraine v. Russian Federation: Allegations of Genocide | 1st Round of Oral Arguments by Russia, 19 September 2023, https://www.youtube.com/watch?v=VTjit5jmTYU.
„Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an.“ – so steht es etwas kryptisch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zu den bilateralen Beziehungen zwischen Afghanistan und Deutschland. Ob Afghanistan, Syrien oder Venezuela, um nur einige Beispiele zu nennen, die Frage der Anerkennung von Regierungen ist immer wieder ein kontroverses Thema in den außenpolitischen Beziehungen von Staaten. Doch welche völkerrechtlichen Voraussetzungen bestehen für die Anerkennung der Regierungen anderer Länder? Wie relevant ist die Legitimität der Regierung – genügt vielleicht doch die effektive Ausübung von Herrschaftsgewalt in dem Staatsterritorium? Über diese Fragen und aktuelle Reformvorschläge, die eine Zentralisierung der Anerkennung bei den UN fordern, spricht Erik Tuchtfeld in dieser Folge mit Helmut Aust.
Im Grundlagenteil erklärt Isabel Lischewski unter anderem, wie es Anfang der 70er Jahre dazu kam, dass eine andere Regierung als Repräsentation des Gründungsmitglieds (und der Veto-Macht) China in den Vereinten Nationen anerkannt wurde.
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Hintergrundinformationen:
Helmut Philipp Aust, Die Anerkennung von Regierungen: Völkerrechtliche Grundlagen und Grenzen im Lichte des Falls Venezuela, ZaöRV 2020, 73–99
Florian Kriener, Gewaltfreie Protestbewegungen als Legitimitätsquelle? Eine Replik, ZaöRV 2020, 881–911
Michelle Burgis-Kasthala, UNSC Resolution 2803, EJIL: Talk! 2025
Kushtrim Istrefi, The Security Council and the Western Sahara: Between Self-Determination and Implicit Recognition of Moroccan Sovereignty, EJIL: Talk! 2025
Lukas Kleinert, Recognition of a Taliban Government?: A Short Overview on the Recognition of Governments in International Law, Völkerrechtsblog 2021
Völkerrechtspodcast, #1 Das Interventionsverbot: Von Nicaragua bis Belarus, 08.01.2021
Völkerrechtspodcast, #7 Völkerrechtssubjektivität: Staat oder nicht Staat, das ist hier die Frage, 02.07.2021
Moderation: Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow) & Daniela Rau
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: Prof. Helmut Aust & Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow)
Schnitt: Daniela Rau
Credits:
DW News, What's behind Russia's recognition of the Taliban government?, 05.07.2025
WDR, Mitglied der Taliban leitet afghanisches Generalkonsulat in Bonn, 11.11.2025
Diese Folge nimmt Transitional Justice (TJ) genauer unter die Lupe. Unter TJ versteht man rechtliche und politische Maßnahmen, die darauf abzielen, eine gewaltvolle Vergangenheit aufzuarbeiten und zu einer neuen, gerechteren Ordnung beizutragen. Zu den zentralen Instrumenten zählen die strafrechtliche Verfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, Reparationen, politische Reformen sowie Gedenkinitiativen. Im Grundlagenteil beleuchtet Isabel Lischewski die Arbeit von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen im Detail.
An TJ-Prozessen sind zahlreiche gesellschaftliche Akteure mit unterschiedlichen Interessen beteiligt, was häufig zu Spannungen führt. Angesichts aktueller Konflikte stellt sich zudem die Frage, welche Erfolge und Grenzen frühere TJ-Prozesse aufweisen und welche Lehren daraus gezogen werden können. Vor diesem Hintergrund stellt Jasmin Wachau gemeinsam mit ihren Interviewpartnerinnen Hannah Franzki und Mariam Salehi Transitional Justice auf den Prüfstand. Dabei bleibt es nicht bei der Theorie: Durch konkrete Praxisbeispiele wird das Thema anschaulich und greifbar gemacht.
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Hintergrundinformationen
Moderation: Jasmin Wachau & Rouven Diekjobst
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: Dr. Hannah Franzki, Dr. Mariam Salehi & Jasmin Wachau
Schnitt: Daniela Rau
Credits: UN Human Rights, Tunisia launches Truth and Dignity Commission, 10 Juni 2014, https://www.youtube.com/watch?v=S1QJz1Pko-o
Krisennarrative sind im völkerrechtlichen Diskurs aktuell allgegenwärtig, aber: Ist das überhaupt besonders? Ist das Völkerrecht nicht schon länger – oder gar immer – eine Disziplin der Krise? In Folge 50 des Völkerrechtspodcasts gehen wir diesen Fragen auf den Grund. Um ein möglichst breites Meinungsspektrum einzufangen, haben wir eine ganze Reihe von Völkerrechtswissenschaftler:innen am Rande der Annual Conference der European Society of International Law im September 2025 in Berlin interviewt. In den Interviews geht es um individuelle Perspektiven auf das Völkerrecht, eine Einordnung des aktuellen Zustands des Völkerrechts und – orientiert am Thema der ESIL Annual Conference – um eine Rekonstruktion des Völkerrechts.
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Hintergrundinformationen:
Moderation: Daniela Rau & Rouven Diekjobst
Interviews: Hannah Birkenkötter, Matthias Goldmann, Valentin Jeutner, Alexandra Kemmerer, Andreas Kulick, Birgit Peters, Dana Schmalz, Pierre Thielbörger & Rouven Diekjobst
Schnitt: Daniela Rau
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