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In dieser Episode vom „ÄrzteTag“-Podcast sprechen wir mit Prof. Dr. med. Jean-François Chenot, Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin an der Unimedizin Greifswald und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Unser Thema: Was unterscheidet eigentlich internistische von allgemeinmedizinischen Hausärztinnen und Hausärzten? Was können beide Fachgebiete voneinander lernen?
Chenot sagt, dass für die Gesundheit der Bevölkerung „eine gute Allgemeinmedizin viel wichtiger“, weil sie „viel bang for the buck“ bietet, also ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu spezialisierten medizinischen Behandlungen.
Die Unterschiede zwischen Innerer Medizin und Allgemeinmedizin, selbst für die hausärztliche Versorgung erläutert er anhand der Weiterbildungscurricula: „Die Internisten, die machen im Regelfall eine ausschließlich im Krankenhaus stattfindende Ausbildung, und das bereitet sie halt für eine ambulante Tätigkeit oft nicht gut vor.“
Ergo brauche es eine kompetenzbasierte Weiterbildung, wie sie in der (M)WBO-Novelle eigentlich angelegt ist. Und Weiterbildung müsse Weiterbildung sein, Ärztinnen und Ärzte in dieser Berufsphase dürften nicht nur mit irgendwelchen Tätigkeiten beschäftigt werden.
Chenot: „Man muss hart darüber reden, was Ärzte in Weiterbildung machen, die sollen ja was lernen. Im Moment machen Ärzte in Weiterbildung sehr häufig nur Arbeiten, die nicht so einen hohen Lernwert haben. Wir haben relativ lange Weiterbildungszeiten in vielen Bereichen und es gibt keinen Beweis dafür, dass Sie, um Kardiologe werden zu müssen, acht Jahre brauchen und dass es kürzer nicht geht.“
Ein weiterer Aspekt unseres Gespräch dreht sich um das „Seinlassen“ als typische Methode der Allgemeinmedizin. Am Beispiel von Schilddrüsenknoten sagt Chenot: „Es ist der optimale Fall, wenn sowas dann doch mal aufgetaucht ist, dass man auf eine Untersuchung verzichtet, weil man sagt: Du, das Ergebnis würde wahrscheinlich deine Behandlung nicht verbessern, es würde dir nur ein Problem mehr machen, aber im Gesamtzusammenhang aufgrund deines Alters oder der anderen Erkrankungen würde das wahrscheinlich keine Rolle spielen.“
Hat der Aufruf des Deutsche Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohrenärzte, keine oder sehr restriktiv Termine für kleine Tonsillektomien und Paukenröhrchen-Op anzubieten, im vergangenen Jahr gewirkt oder nicht? Der Spitzenverband der Krankenkassen hat in dieser Woche Zahlen vorgelegt, nach denen die Zahl der Operationen trotz des Boykott-Aufrufs des Verbands und auch der Fachgesellschaft im ersten Halbjahr 2023 sogar deutlich zugenommen hätten. Dabei hat der Verband seine Position nochmals untermauert, dass die Operationen angemessen honoriert seien. Hintergrund: Anfang 2023 war das Honorar für kleinere HNO-Operationen zurückgenommen worden, im Gegenzug waren kompliziertere Op höher bewertet worden.
Eine 39-jährige Frau klagt über wiederkehrende Anfälle, bei denen sie das Gefühl hat, ihr Körper werde immer größer, bis er den ganzen Raum einzunehmen scheint. Manchmal hat sie auch das Gefühl, dass sie kleiner wird und völlig zusammenschrumpft. Was zunächst vor allem an das Kinderbuch „Alice im Wunderland“ von Lewis Carroll erinnert, spielte sich doch in der Realität ab und zeigt eine Fassade des „Alice-im-Wunderland-Syndroms“ (AIWS).
Welche Symptome beim AIWS noch auftreten können, woher diese kommen und wie Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten helfen können, erklärt PD Dr. Tim Jürgens im „ÄrzteTag“-Podcast. Er ist Chefarzt der Klinik für Neurologie am KMG Klinikum Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern und Präsident der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft.
Jürgens hat zum Alice-im-Wunderland-Syndrom bei Migräne-Patienten geforscht. Im Podcast erzählt er von einem Fallbericht (J Neurol Neurosurg Psychiatry 2011; 82(2):228-9) und eine Studie, an der er mitgewirkt hat (Neurology 2014; 82(16):1416-24).
In diesem Jahr muss Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs voraussichtlich keine eigene Verordnung erlassen. In diesem Jahr haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) in dreiseitigen Verhandlungen kurz vor Fristablauf auf 90 neue OPS-Codes auf der Hybrid-DRG-Liste geeinigt. Nur noch genehmigen muss das Bundesgesundheitsministerium diese Liste. Da es der erste Beschluss der Selbstverwaltung dieser Art ist, gibt es keine Präzedenzfälle. Die neuen Hybrid-DRG werden dann voraussichtlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und vom Institut des Bewertungsausschusses noch kalkuliert und treten dann Anfang 2025 in Kraft.
Der Weg der fachärztlichen Weiterbildung ist manchmal sehr weit. Die sechs Jahre bis zum Internisten oder zur Internistin mit Schwerpunktbezeichnung können manchmal lang werden, wenn auch noch eine Babypause oder Elternzeit oder Teilzeitabschnitte dazukommen. Das ist auch der Grund dafür, warum die Arbeitsgruppe „Junge DGIM“ sich als zuständig für Ärztinnen und Ärzte bis 40 Jahre ansieht, berichtet Dr. Johanna Brägelmann, angehende Endokrinologin von der Universitätsmedizin Essen, im „ÄrzteTag“-Podcast.
Brägelmann engagiert sich in der Arbeitsgruppe für junge Internistinnen und Internisten, die beim 130. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) mit eigenen Programmpunkten aufwartet und jungen Ärztinnen und Ärzten auf dem Kongress auch Kontaktpunkt sein will für die weitere Karriereplanung und für die Lösung beruflicher Probleme. Der Kongress beginnt am Samstag (13. April) in Wiesbaden.
Die angehende Fachärztin sieht durchaus Vorteile für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen im Ausland, wenn es um die Möglichkeiten geht, Elternzeit zu nehmen. Es hätten sich manche Bedingungen in der Weiterbildung auch verbessert, auch wenn überall Personalengpässe die Arbeit verdichten, sagt sie.
Brägelmann spricht im Podcast aber auch Probleme an, zum Beispiel die überwiegend immer noch unzureichende Bezahlung im Praktischen Jahr. Nicht zuletzt geht es im Gespräch um die Entscheidungen in den ersten Berufsjahren: Internistische Hausärztin oder Fachärztin, Klinik oder Praxis, Einzelpraxis oder Kooperation, und um die Rolle, die die Lehrstühle dabei spielen und wie die „Junge DGIM“ Kolleginnen und Kollegen bei diesen Entscheidungen unterstützen kann.
Mehr Aussteller, rund 20 Prozent mehr Besucher: Die Gesundheits-IT-Messe DMEA (Digital Medical Expertise and Applications) geht am Donnerstag (11. April) zu Ende und nach Auskunft des ausrichtenden Verbands ist die Dynamik der Veranstaltung auch zwei Jahre nach Ende der Pandemie ungebrochen.
Optimistisch zeigt sich Meierhofer dazu, dass der Einführungstermin der ePA im Januar 2025 eingehalten werden kann, auch wenn nicht gleich alles zu 100 Prozent funktionieren werde. Es gehe ja auch um organisatorische Veränderungen in den Krankenhäusern und in den Praxen, die zunächst zu bewältigen sein würden. Meierhofer sieht große Fortschritte in der Digitalisierung von Krankenhäusern, die durch den Krankenhauszukunftsfonds aktuell gerade erreicht würden und er gibt Einschätzungen dazu ab, wie KI den Praxis- und Klinikalltag in Zukunft verändern könnte.
Entbudgetierung oder Re-Budgetierung, Krankenhäuser in der Primärversorgung, Vorhaltepauschalen und weitere neue Möglichkeiten der Abrechnung bei chronisch kranken Patienten: Für Hausärztinnen und Hausärzte stehen in den kommenden Monaten möglicherweise einige richtungsweisende Veränderungen an – wenn der Gesetzgeber mitmacht, was der Bundesgesundheitsminister ins Gesetzgebungsverfahren bringt. Und wenn es denn überhaupt ins Gesetzgebungsverfahren kommt.
In dieser Episode vom „ÄrzteTag“-Podcast dreht sich alles um die ärztliche Fortbildung – und wie man die „feiern“ kann, selbst wenn man auch mal „einen Tubus an den Kopf kriegt“. Immerhin kennt die Musterberufsordnung die Pflicht, „sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist“.
Ruben Bernau, Dr. Sandra Blumenthal und Professor Christoph Heintze, alle drei Fachärzte für Allgemeinmedizin, stellen die wissenschaftliche Leitung des neuen „Bundesfortbildungskongresses Allgemeinmedizin“, kurz BAM. Der findet erstmals am 31.05. und 1.06. in Berlin statt.
Warum noch ein Fortbildungskongress für Hausärztinnen und Hausärzte? Ruben Bernau sagt: „Wir wollen Fortbildung zum Anfassen machen.“ Sandra Blumenthal verweist auf innovative Formate: „Es gibt so viele Fortbildungen und so wenig gute.“ Und Christoph Heintze sagt, dass die Verbindung von Forschung, Wissenschaft und Praxis zentral ist, um „evidenzbasierte Medizin“ zu fördern.
Der Kongress in Berlin soll Fortbildung interaktiv und praxisnah gestalten. Es geht darum, „dass die Leute wirklich was mitnehmen und am Montag in die Praxis gehen und sagen: Wow, das mache ich heute anders“, so Blumenthal. Ein besonderer Fokus liegt auf der Einbeziehung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) und der Nutzung digitaler Tools für mehr Teilnahme und Interaktion. Bei einem Notfallkurs könne auch schon mal ein Tubus „fliegen“. Und im „Updatestrang“ sollen „ganz viele Leuten in Wallung“ gebracht werden.
Den BAM-Kongress wollen die drei als Plattform sehen, um die ärztliche Fortbildung neu zu definieren und als Gemeinschaftserlebnis zu zelebrieren, bei dem Vernetzung und Austausch im Mittelpunkt stehen.
Nach dem Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist vor dem Digitalagenturgesetz. Darauf hat Dr. Susanne Ozegowski im „ÄrzteTag vor Ort“, direkt bei der Gesundheits-IT-Messe DMEA,
Zunächst steht nach ihren Worten aber die Umsetzung der jüngst in Kraft getretenen Gesetze im Vordergrund. So ist Ozegowski trotz der Klagen über den ambitionierten Zeitplan aus der Industrie optimistisch, dass die automatisierte Übernahme der Medikationsdaten aus dem E-Rezept tatsächlich zum Start der ePA für alle im Januar 2025 zu schaffen ist. Ärztinnen und Ärzte dürften die aktuelle ePA auf keinen Fall gleichsetzen mit der zukünftigen mit dem automatisierten Abgleich der Daten.
Die Abteilungsleiterin im BMG nimmt auch Stellung zu Fragen, wie die Datenübernahme von einem System in ein anderes verbindlich gestaltet werden kann (Interoperabilität), welche Chancen ältere Primärsysteme in Praxen und Kliniken in der neuen Welt der E-Identitäten und TI 2.0 noch haben und was das Krankenhauszukunftsgesetz mit Zuschüssen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Kliniken gebracht hat.
Eine neue Anwendung in der Telematikinfrastruktur – ohne Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte, diese auch zu nutzen! Aber mit Chancen für den Praxisalltag? Der TI-Messenger (TIM), ein Messenger-Dienst, der über die Telematikinfrastruktur nutzbar ist, kann ab sofort laufen – nachdem mit Famedly der erste Anbieter von der gematik zertifiziert worden ist. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Timo Frank, TIM-Produktmanager bei der gematik, welche Möglichkeiten für Ärzte sich durch die neue Anwendung ergeben, welche Kosten auf Praxen zukommen könnten und welche weiteren Anbieter noch zu erwarten sind.
Frank äußert sich zufrieden, dass nicht nur die etablierten Praxis- und Klinik-IT-Unternehmen Angebote für den TI-Messenger entwickelt haben, sondern auch Start-ups wie Famedly. Dadurch ergäben sich neue Ansätze für Innovationen in der Telematikinfrastruktur. An dieser Stelle sieht der TIM-Produktmanager auch tatsächlich Vorteile für das Marktmodell im Vergleich zur Ausschreibung eines einzigen TI-Messengers für das Gesundheitswesen.
Smartphones sind in der Regel die Kommunikationsmedien für Messenger-Dienste. Warum das beim TI-Messenger während des Praxisbetriebs nicht so sein wird, erläutert Frank ebenfalls im Podcast. Bei Hausbesuchen könne allerdings durchaus das Smartphone zum Einsatz kommen. Warum ein Arzt, der mit Smartphone unterwegs ist, keinen Konnektor benötigt, um eine Message abzusetzen, kommt ebenfalls im Podcast zur Sprache: Tatsächlich wird die Telematikinfrastruktur zur Authentifizierung und Registrierung der Nutzer benötigt, der Messenger-Dienst selber, so Frank, laufe verschlüsselt über ganz normale Internet-Leitungen.
Die Besonderheit der TI-Messenger ist es bekanntlich, dass vom Messenger eines Unternehmens Nachrichten an Nutzer eines TI-Messengers eines anderen Unternehmens geschickt werden können. Diese Interoperabilität wird unter anderem durch einen einheitlichen Verzeichnisdienst – das Telefonbuch mit allen TI-Adressen angeschlossener Leistungserbringer und Kostenträger – ermöglicht. Die Pflege dieses Telefonbuchs sei eine echte Herausforderung, sie sei aber Voraussetzung dafür, dass ein Dienst wie TIM läuft, so Frank weiter.
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