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Was bringt es, wenn Ärztinnen und Ärzte Menschen mit Asthma behandeln, Symptome kurieren – und sie dann wieder in ihr krankmachendes Leben zurückschicken, etwa in eine Wohnung mit einem gravierenden Schimmelproblem? Am Ende nicht viel, stellt Dr. Patricia Hänel fest. Die Koordinatorin im Verein Gesundheitskollektiv Berlin e. V. beschreibt im „ÄrzteTag“-Podcast den stärker auf Public-Health-Standards ausgelegten Ansatz des Geko-Stadtteilgesundheitszentrums im Rollberg-Kiez in Berlin-Neukölln.
In der neuen Folge des „ÄrzteTag“-Podcasts geht es um das Havanna-Syndrom – ein Begriff, der wohl erst seit wenigen Jahren im Gebrauch ist und das Auftreten vieler neurologischer und psychiatrischer Symptome meint.
Zwischen 2016 und 2018 wurden mehrere Fälle von US-Botschaftern auf Kuba beschrieben, die an einer Reihe recht unspezifischer Symptome litten. Dazu gehören initial vor allem auditive Phänomene wie plötzliche Klickgeräusche, aber auch visuelle Symptome wurden beschrieben. Betroffene schildern sonst noch eine Reihe weiterer ungenauer Symptome: von Tinnitus und Ohrenschmerzen über Schwindel und Übelkeit bis hin zu kognitiven Einbußen wie Konzentrationsschwäche und Gedächtnisverlust.
Aufgrund politischer Konflikte zwischen Kuba und den USA wurde vermutet, dass eine akustische Hochfrequenzwaffe die Beschwerden bei den Botschaftern ausgelöst haben könnte. Es gibt allerdings auch alternative Erklärungsansätze.
Wie die aktuelle Studienlage zum Havanna-Syndrom aussieht, etwa welche Ergebnisse bei MRT-Untersuchungen von Betroffenen zusammenkamen, besprechen Marc Kehrmann und Marco Mrusek aus dem Medizinressort der Ärzte Zeitung im Gespräch über dieses nebulöse Syndrom. (Dauer: 8:33 Minuten)
Quellen:
„Zum Schluss werden die verboten werden.“ – Die jüngsten Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD), Investoren-getragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) verbieten zu wollen, haben wieder einmal für Aufregung in der Branche gesorgt. Allerdings nur kurz, da solche oder ähnliche Ankündigungen seit Weihnachten 2022 („Das letzte schöne Weihnachten für Investoren-geführte MVZ“) immer wieder gefallen sind, bisher allerdings ohne Auswirkungen auf Gesetzesvorhaben.
Seitdem habe sich die Diskussion und vor allem die Rechtslage „keinen Millimeter bewegt“, sagt Susanne Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) im aktuellen „ÄrzteTag“-Podcast.
Dennoch, so Müller, machten die ständig wiederholten Ankündigungen etwas mit der Branche: Rechtsanwälte würden eingeschaltet, um die Auswirkungen eines möglichen Verbots auszuloten, und Patientinnen und Patienten, die in einem iMVZ behandelt werden, würden durch die Äußerungen verunsichert.
Es sei dem Minister offensichtlich ein Anliegen, gegen die investoren-getragenen MVZ vorzugehen, aber ebenso offensichtlich tue er sich schwer damit, Mehrheiten in der Koalition zu organisieren, so die Einschätzung Müllers. Die Argumente in der Diskussion seien seit dem Ladurner-Gutachten von 2019 mehrfach ausgetauscht worden.
Sicher sei, dass die Entwicklung der MVZ als Versorgungsform nicht mehr zurückgedreht werden könne. Im Podcast wagt Müller einen Blick in die Glaskugel, inwieweit über Änderungsanträge im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vielleicht doch noch ein Verbot kommen könnte und wie die Erwartungen in der Branche zu einem möglichen Bestandsschutz im Falle des Falles sind.
„Können wir uns das leisten, Akteure, die noch Lust haben, ambulante Versorgung zu gestalten, aus der Versorgung rauszudrängen?“ fragt Müller. Ihre Antwort im Gespräch: „Nein, das können wir nicht.“
Die BMVZ-Geschäftsführerin legt aber zugleich den Finger in die Wunde, wenn es um Vertragsärztinnen und -ärzte als Träger von MVZ gehe. Ihnen werde das Leben unnötig schwer gemacht, weil sie nach Aufgabe ihrer Tätigkeit als Vertragsärzte nicht mehr MVZ-Träger sein könnten. Im Gespräch erläutert Müller, wie sie sich einen „Übergabepragmatismus“ vorstellen könnte und was der Gesetzgeber tun müsste, um die Lage für Vertragsärzte zu verbessern.
Das Thema Krebs bei jüngeren Menschen ist erst kürzlich wieder in den Fokus der Berichterstattung gerückt, als Prinzessin Kate vom britischen Königshaus ihre Krebserkrankungen öffentlich gemacht hat. Sie ist Mutter dreier kleiner Kinder.
Das gleiche Schicksal betrifft unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit tagtäglich sehr viele Kinder: „Laut Schätzung des Robert Koch-Instituts erleben jährlich etwa 50.000 Kinder unter 18 Jahren, dass eines der Elternteile an Krebs erkrankt ist“, sagt Dr. Steffen Wagner, Frauenarzt und Gynäkologischer Onkologe aus Saarbrücken und Vorsitzender der Saarländischen Krebsgesellschaft, im „ÄrzteTag“-Podcast.
Eine solche Diagnose trifft nicht nur den Patienten oder die Patientin selbst hart, sondern auch die Angehörigen. Viele Betroffene stehen vor der Frage, wie – oder ob überhaupt – sie ihren Kindern ihre Erkrankung erklären sollen. Im normalen ärztlichen Alltag bleibt für eine umfassende Beratung und Unterstützung, die alle Familienmitglieder mit einbezieht, meist keine Zeit. Dabei ist genau das extrem wichtig, betont Dr. Wagner: Die psychischen Folgen für Kinder und Jugendliche können gravierend sein.
Genau da setzt das Projekt Regenbogen der Saarländischen Krebsgesellschaft an, das 2019 ins Leben gerufen wurde. Die Unterstützung umfasst zum einen psychoonkologische und sozialrechtliche Beratungen für die Familien, zum anderen gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge für die Kinder, um ihnen eine „Auszeit vom Krebs“ zu ermöglichen und zu zeigen, dass sie nicht alleine sind mit ihren Sorgen und Ängsten.
Im vergangenen Herbst ist das rein spendenfinanzierte Projekt mit dem 2. Platz beim Springer Medizin Charity Award gewürdigt worden.
Die Wogen der Diskussion schlugen in Mainz beim 128. Deutschen Ärztetag hoch, bevor der Beschluss fiel: Die Delegierten entschieden mit 117 zu 97 Stimmen unter anderem, dass die Ärzteschaft den Gesetzgeber auffordert „Maßnahmen zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte Erwähnung findet“. Unter anderem hatten Delegierte in der Diskussion befürchtet, durch den Beschluss komme es in der Konsequenz zu einem Berufsverbot für homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte.
Im „ÄrzteTag“-Podcast nimmt Dr. Marc Hanefeld, der in Mainz den Antrag zusammen mit einer Reihe anderer Delegierter aus mehreren Landesärztekammern gestellt hatte, Stellung dazu, worum es ihm tatsächlich geht und warum er als Konsequenz des Antrags nicht sieht, dass die Ausübung von Homöopathie Ärztinnen und Ärzten verboten sein könnte. Im Gespräch erläutert der Facharzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Anästhesiologie aus Bremervörde, was er jetzt vom Gesetzgeber und was von der Bundesärztekammer als Konsequenz des Beschlusses erwartet.
Ambulantisierung, älter werdende Bevölkerung, damit einhergehende steigende Morbidität, neue Möglichkeiten der Diagnostik, etwa in der Molekulargenetik: Die Leistungsanforderungen an die medizinischen Fachlabore steigen, aber das Honorar hält nicht mit, im Gegenteil.
Auf neun Prozent schätzt Dr. Michael Müller, Vorstandsvorsitzender der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e. V.), die Einbußen bei der Kostenerstattung, die durch die zum 1. Januar 2025 vorgesehenen Änderungen im vertragsärztlichen Labor den Laborärzten insgesamt entstehen würden.
Beschlossen hat die Änderungen der Bewertungsausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband. Die Laborärzte werfen der KBV vor, die vertragsärztlichen Interessen nicht gut vertreten zu haben.
Dabei gebe es „Licht und Schatten“ in dem Beschluss räumt Michael Müller im Gespräch ein: Das gelte zum Beispiel für die Anhebung der Grundpauschale und die Änderungen bei den Transportkosten zurück auf den Stand von früher, aber auch für die Zuschläge für die Bereitstellung von Entnahmematerial.
Die Laborärzte sähen auch durchaus Anpassungsbedarf bei der einen oder anderen Laborleistung, mit der ein Teil der Maßnahmen gegenfinanziert werden könnten. „Aber es ist nicht richtig, Kostensenkungen vom Blutbild bis zur Corona-PCR vorzunehmen.“
Tatsächlich soll das Honorar fürs Blutbild von 1,10 auf 1,07 Cent abgesenkt werden (GOP 32122), für die Corona-PCR (GOP 32816) soll es in Zukunft statt 19,90 Euro noch 18,31 Euro geben. So werden nach dem Beschluss die meisten Leistungen im Honorar abgesenkt.
Die Darstellung der KBV, dass mit der Absenkung der Honorare nur die Transportkostenanteile der Leistung herausgerechnet werde, sei nicht zutreffend, so Müller.
Im Podcast spricht der ALM-Vorsitzende über den fortschreitenden Konzentrationsprozess in der Labormedizin und über die Gefahren für eine flächendeckende Abdeckung beim Abholen der Laborproben.
Nicht zuletzt erläutert er, wieso die Digitalisierung im Labor zwar die Prozesse verschlankt, aber für die Labore am Ende doch durch die Bereitstellung der erforderlichen Software kostensteigernd wirken könnte und wie die Labore im Verteilungskampf bei den Beschlüssen zum Honorarverteilungsmaßstab in den KV-Vertreterversammlungen bestehen können.
Der lauteste Paukenschlag unter den Beschlüssen des 128. Deutschen Ärztetages in Mainz war mit Sicherheit der, die Sonderstellung der Homöopathie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beenden, beziehungsweise dieses vom Verordnungsgeber zu fordern. Was würde geschehen, wenn die GOÄ-Nummern 30 und 31 aus der Gebührenordnung gestrichen werden? Im „ÄrzteTag“-Podcast diskutiert Dr. Jürgen de Laporte, Hausarzt in Esslingen und einer der eifrigsten Protagonisten für die Homöopathie in der Diskussion beim Ärztetag, die Folgen der Entscheidung in Mainz.
Im Gespräch versucht de Laporte, der auch Präsident der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg ist, den Ursachen für den Streit um die Homöopathie auf den Grund zu gehen, und macht Vorschläge, wie Homöopathen und die Gegner der Homöopathie wieder zusammenkommen könnten.
Er erläutert, in welchen Fällen die Homöopathie aktuell auf Kassenkosten erbracht werden kann, und er erklärt, wie er in der Privatmedizin bei einer homöopathischen Erstanamnese vorgeht und warum er in einer 90-minütigen Sitzung, die er dann mit der GOÄ-Nr. 30 (120,65 Euro zum 2,3-fachen Satz, einmal im Jahr) abrechnet, selbst bei erhöhtem Faktor eben nicht reich werden kann.
Mittwoch beim 128. Deutschen Ärztetag: Antrag IIIc-13 fordert die Etablierung von Train-the-Trainer-Seminaren durch die Landesärztekammern für alle Weiterbildungsbefugten ab 2025 gefordert. Westfalen-Lippes Kammerchef Dr. Hans-Albert Gehle warnt vor großen Problemen bei der Umsetzung. Der Antrag wird abgelehnt.
Donnerstag, 18 Uhr, beim 128. Deutschen Ärztetag: Für die Tagungsausgabe der Ärzte Zeitung für Freitag schreibt der Chefredakteur einen bissigen Leitartikel über die Wirkung des Deutschen Ärztetags. Eines von mehreren Beispielen ist der oben genannte abgelehnte Antrag. Tenor: Inkonsequenz. Erst moniere der Ärztetag den Nachwuchsmangel, dann aber bescheide er nicht konkret helfende Anträge, Weiterbildung zu verbessern. Wie gesagt, nur eines von mehreren Beispielen.
Freitagmorgen beim 128. Deutschen Ärztetag: Die Kongressausgabe der Ärzte Zeitung wird bei den Delegierten ausgelegt. Kurz nach neun wird Antrag IIIc-20 mit großer Mehrheit verabschiedet. Er fordert die Etablierung von Train-the-Trainer-Seminaren durch die Landesärztekammern für alle Weiterbildungsbefugten, nur eben nicht versehen mit einem Stichtag, lässt den Kammern also Spielraum zur Umsetzung.
Freitagmittag beim 128. Deutschen Ärztetag: Hans-Albert Gehle ist empört über den Kommentar der Ärzte Zeitung. Also reden wir miteinander.
Im Gespräch erklärt er, dass eine Fristsetzung, die Seminare ab 2025 umzusetzen, die Kammern vor rechtliche Probleme gestellt hätte. „Wenn wir etwas verpflichtend in eine Ordnung hineinschreiben wollen, müssen wir das über die Heilberufekammergesetze in die Weiterbildungsordnung der Länder bringen“, erklärte er. Ansonsten riskierten die Kammern Klagen. Dieser Prozess könne mehrere Jahre dauern und müsse mit den Landesministerien akkordiert werden.
Für Gehle ist das Verfahren um den Beschluss gerade beispielhaft für eine parlamentarische Debatte, die manchmal halt „nicht so einfach ist“.
Im Gespräch betont Gehle die Bedeutung kritischer Medien für eine funktionierende Demokratie. Er äußert aber auch die Sorge, dass einzelne Aussagen aus dem Kontext gerissen und für politische Zwecke instrumentalisiert werden könnten. „Manchmal sollte man erst noch einmal sprechen, bevor man mit einer Äußerung an die Öffentlichkeit geht“, mahnte er in Richtung der Presse.
Trotz mancher Differenzen: „Kritisch bleiben, kritisch berichten und uns vorantreiben – das wünsche ich mir.“
Der 128. Deutsche Ärztetag hat am Freitagnachmittag in Mainz hat einen besseren „Schutz der Kinder und ihrer Rechte im Krieg“ gefordert (Ic - 99). Eingebracht wurde der Antrag von Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), und Kollegen.
Irritierend: In der thematisch sortierten Antragsberatung am Freitag wurde er zunächst unter „Weiteres“ eingeordnet und zunächst nicht unter „Menschenrechte“. Erst nach einem Geschäftsordnungsantrag wurde er umsortiert.
„Wir wollten als Kinder- und Jugendärzte den Fokus auf die Rechte und Sorgen der Kinder legen“, sagt Hubmann im „ÄrzteTag vor Ort“-Podcast. „Die Genfer Menschenrechtskonvention besteht oft nur noch auf dem Papier. Wenn jemand überhaupt keine Chance hat, sich zu wehren, dann sind es die Kinder.“
Der Deutsche Ärztetag appelliert an die internationale Gemeinschaft, stärker zusammenzuarbeiten. Hubmann betont im Gespräch die Notwendigkeit, auf die aktuellen Missstände aufmerksam zu machen: „Die Mehrzahl der Gesundheitseinrichtungen in der Ukraine wurde im letzten halben Jahr attackiert.“
Und was können Ärztinnen und Ärzte konkret für den Schutz von Kinderrechten tun? Hubmann: „Unsere Sprechstunde ist zwar ein Ort für medizinische Beratung, aber unsere Patientinnen hören auch auf unseren Rat. Jeder von uns muss dafür eintreten, muss vielleicht auch mal aufstehen, wenn eine Situation im Alltag erlebt wird, die unangemessen ist.“ Und: „Es ist wie beim Klimaschutz: Lieber viele kleine Schritte als viele Menschen, die keine Schritte machen. Jeder Einzelne kann etwas tun.“
Warum muss ein seit vielen Jahren chronisch Kranker für seine Krankenkasse in jedem Jahr eine neue Bescheinigung vorlegen, die von seinem Arzt oder seiner Ärztin ausgestellt wird? Und warum braucht ein Hausarzt eine Genehmigung seiner KV, damit er einen Antrag auf Außerklinische Intensivpflege stellen darf?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich Dr. Hans-Otto Bürger aus Vogt in Süd-Württemberg seit Jahren. Der Delegierte beim 128. Deutschen Ärztetag in Mainz hat deshalb auch einen Antrag zum Bürokratieabbau eingebracht, über den am letzten Tag der Veranstaltung entschieden werden soll.
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen, „damit die Arbeit wieder auf die Menschen fokussiert werden kann“ – so lautet die Forderung im Antrag. Im „ÄrzteTag vor Ort“-Podcast vom Deutschen Ärztetag in Mainz schätzt Bürger die Belastung seiner ärztlichen Tätigkeit mit Verwaltungstätigkeiten auf etwa 30 Prozent. In konkreten Beispielen erläutert der hausärztliche Internist, wie viel davon unnütz ist.
Bürger macht sich keine Illusionen darüber, dass der Antrag allein die Tendenz ändern könnte, nach der alle einen Bürokratieabbau fordern, selbst die Bundesregierung, dass am Ende aber nichts herauskommt. Im Podcast erklärt er, warum er trotzdem Optimist bleibt und was ein einwöchiges Praktikum des Bundesgesundheitsministers in seiner Praxis bringen könnte. Karl Lauterbach sei jedenfalls herzlich eingeladen, betont Bürger.
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