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„Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautete der Urteilsspruch des Berliner Landgerichts am 27. Juli 2023. Zuvor hatte sich der Privatverein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) geweigert, den NDS-Redakteur und Parlamentsberichterstatter Florian Warweg zu den Regierungspressekonferenzen in der BPK zuzulassen. Der BPK-Vorstand legte gegen diese
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By Redaktion NachDenkSeiten5
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„Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautete der Urteilsspruch des Berliner Landgerichts am 27. Juli 2023. Zuvor hatte sich der Privatverein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) geweigert, den NDS-Redakteur und Parlamentsberichterstatter Florian Warweg zu den Regierungspressekonferenzen in der BPK zuzulassen. Der BPK-Vorstand legte gegen diese
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