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Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts gegen MASS-VOLL! setzt ein abschreckendes Exempel. Es soll signalisieren, dass jeder Widerstand gegen die Staatsräson von Bundesbern drakonisch geahndet wird.
Ein Standpunkt von Michael Straumann.
Ein Gerichtsurteil, das Bände über den Zustand der Schweiz spricht: Ein Bürgerrechtler muss über 50’000 Franken bezahlen. Der Auslöser liegt viereinhalb Jahre zurück. Damals organisierte ein politischer Aktivist einen Protestmarsch gegen einen Schweizer Bundespolitiker, der öffentlich dazu aufgerufen hatte, ungeimpfte Menschen mit einem Sticker auf der Kleidung optisch zu kennzeichnen – eine verbale Eskalation sondergleichen.
Zur Rechenschaft gezogen wurde jedoch nicht der Urheber dieses Aufrufs, Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen Partei Schweiz (GLP). Verurteilt wurde vielmehr Nicolas A. Rimoldi, Präsident der Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL!.
«In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht»,sagte einst der deutsche Schriftsteller Kurt Tucholsky. Diese Beobachtung gilt offenbar nicht mehr nur für Deutschland, sondern längst auch für die Schweiz.
Ein verbaler Dammbruch
Es war Juli 2021. Der Corona-Ausnahmezustand ging in sein zweites Jahr. Die Impfkampagne lief auf Hochtouren, der Zertifikatszwang griff in der Schweiz – wie weltweit – immer weiter um sich. Kritiker der Corona-Massnahmen warnten früh davor, dass mit der Einführung des «Gesundheitszertifikats», gestützt auf das neu geschaffene Covid-Gesetz, eine Zweiklassengesellschaft entstehen könnte. Eine Sorge, die sich später als berechtigt erwies.
Vor diesem Hintergrund markierte die Aussage von Grossen eine neue Eskalationsstufe. Er begnügte sich nicht mit allgemeinen Forderungen nach schärferen Massnahmen, wie sie damals von vielen Politikern in der Schweiz zu hören waren.
Am 17. Juli erklärte er in der Zeitung Tagesanzeiger:
«Ungeimpftes Pflegepersonal sollte sich mit Stickern kennzeichnen müssen.»Mitarbeiter in Spitälern, Altersheimen und Kindertagesstätten sollten ein sichtbares Zeichen tragen, das ihren Impfstatus offenlegt – überall dort, wo Menschen betreut würden, die sich anstecken könnten. Diese Aussage war ein verbaler Dammbruch und erinnert unweigerlich an die finstersten Kapitel des 20. Jahrhunderts. Naheliegend war die Befürchtung, dass eine solche Kennzeichnung nicht beim Pflegepersonal Halt gemacht, sondern früher oder später auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet worden wäre. Ein Aufschrei in den hiesigen Leitmedien, geschweige denn in Bundesbern, blieb aus.
Der Weg durch die Instanzen
Eine Reaktion kam einzig aus der hierzulande neu entstandenen ausserparlamentarischen Opposition – namentlich von der Bewegung MASS-VOLL!, die im Februar 2021 gerade erst gegründet worden war. Rimoldi organisierte am Montagabend, dem 19. Juli, eine Spontankundgebung in Luzern. Ab 19 Uhr zogen weit über 1000 Menschen in einem Protestmarsch durch die Altstadt, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und eine drohende Zweiklassengesellschaft zu setzen – ganz im Sinne des Mottos: Wehret den Anfängen. Obwohl die Demonstration geordnet verlief und die rechtlichen Voraussetzungen einer Spontankundgebung erfüllte, erstattete die Luzerner Polizei im Nachgang Strafanzeige gegen den Bürgerrechtler. (Foto 1 im Anhang)
...https://apolut.net/bestrafe-einen-erziehe-tausende-von-michael-straumann/
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By apolutDas Urteil des Schweizer Bundesgerichts gegen MASS-VOLL! setzt ein abschreckendes Exempel. Es soll signalisieren, dass jeder Widerstand gegen die Staatsräson von Bundesbern drakonisch geahndet wird.
Ein Standpunkt von Michael Straumann.
Ein Gerichtsurteil, das Bände über den Zustand der Schweiz spricht: Ein Bürgerrechtler muss über 50’000 Franken bezahlen. Der Auslöser liegt viereinhalb Jahre zurück. Damals organisierte ein politischer Aktivist einen Protestmarsch gegen einen Schweizer Bundespolitiker, der öffentlich dazu aufgerufen hatte, ungeimpfte Menschen mit einem Sticker auf der Kleidung optisch zu kennzeichnen – eine verbale Eskalation sondergleichen.
Zur Rechenschaft gezogen wurde jedoch nicht der Urheber dieses Aufrufs, Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen Partei Schweiz (GLP). Verurteilt wurde vielmehr Nicolas A. Rimoldi, Präsident der Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL!.
«In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht»,sagte einst der deutsche Schriftsteller Kurt Tucholsky. Diese Beobachtung gilt offenbar nicht mehr nur für Deutschland, sondern längst auch für die Schweiz.
Ein verbaler Dammbruch
Es war Juli 2021. Der Corona-Ausnahmezustand ging in sein zweites Jahr. Die Impfkampagne lief auf Hochtouren, der Zertifikatszwang griff in der Schweiz – wie weltweit – immer weiter um sich. Kritiker der Corona-Massnahmen warnten früh davor, dass mit der Einführung des «Gesundheitszertifikats», gestützt auf das neu geschaffene Covid-Gesetz, eine Zweiklassengesellschaft entstehen könnte. Eine Sorge, die sich später als berechtigt erwies.
Vor diesem Hintergrund markierte die Aussage von Grossen eine neue Eskalationsstufe. Er begnügte sich nicht mit allgemeinen Forderungen nach schärferen Massnahmen, wie sie damals von vielen Politikern in der Schweiz zu hören waren.
Am 17. Juli erklärte er in der Zeitung Tagesanzeiger:
«Ungeimpftes Pflegepersonal sollte sich mit Stickern kennzeichnen müssen.»Mitarbeiter in Spitälern, Altersheimen und Kindertagesstätten sollten ein sichtbares Zeichen tragen, das ihren Impfstatus offenlegt – überall dort, wo Menschen betreut würden, die sich anstecken könnten. Diese Aussage war ein verbaler Dammbruch und erinnert unweigerlich an die finstersten Kapitel des 20. Jahrhunderts. Naheliegend war die Befürchtung, dass eine solche Kennzeichnung nicht beim Pflegepersonal Halt gemacht, sondern früher oder später auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet worden wäre. Ein Aufschrei in den hiesigen Leitmedien, geschweige denn in Bundesbern, blieb aus.
Der Weg durch die Instanzen
Eine Reaktion kam einzig aus der hierzulande neu entstandenen ausserparlamentarischen Opposition – namentlich von der Bewegung MASS-VOLL!, die im Februar 2021 gerade erst gegründet worden war. Rimoldi organisierte am Montagabend, dem 19. Juli, eine Spontankundgebung in Luzern. Ab 19 Uhr zogen weit über 1000 Menschen in einem Protestmarsch durch die Altstadt, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und eine drohende Zweiklassengesellschaft zu setzen – ganz im Sinne des Mottos: Wehret den Anfängen. Obwohl die Demonstration geordnet verlief und die rechtlichen Voraussetzungen einer Spontankundgebung erfüllte, erstattete die Luzerner Polizei im Nachgang Strafanzeige gegen den Bürgerrechtler. (Foto 1 im Anhang)
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