Für die Polizei ist das Smartphone oft ein Datenschatz. Ärgerlich nur, dass Smartphones meist gesperrt und damit Daten verschlüsselt sind. Die Polizei braucht Monate, um ein Handy zu knacken. Aber was wäre, wenn die Polizei Verdächtige festhält und dann das Smartphone mit dem Fingerabdruck schnell entsperrt? Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die Polizei das darf. Sie muss nur wenige Voraussetzungen beachten. Welche das sind und wie die rechtspolitischen Reaktionen auf den Beschluss ausfallen, berichten Fabian Töpel und Philip Raillon in dieser Ausgabe der Justizreporter*innen. Dafür haben sie mit dem Trierer Juraprofessor Mohamad El-Ghazi, dem Strafverteidiger Michael Rosenthal und dem Leitenden Oberstaatsanwalt Markus Hartmann gesprochen.