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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Nun dürften E-Mail-Verwaltungsprogramme, wie GMX oder Web.de, nicht unbedingt als Insurtech durchgehen – denn E-Mail-Portale sind weder hip und sexy, noch bringt man sie sogleich mit Versicherungen in Verbindung. Die privaten E-Mail-Konten der Deutschen sind allerdings „perfekte Kundenschnittstellen“, wie jüngst Jan Oetjen, Chef des Internetkonzerns 1&1 Mail & Media, jüngst der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte. 1&1 betreibt die E-Mail-Portale GMX und Web.de, die zusammen mehr als 35 Millionen Kunden haben – und viele davon rufen ihr E-Mail-Postfach mehrmals täglich auf, denn dieses dient gewissermaßen als Schaltzentrale für sämtliche Internet-Aktivitäten. Beispiel: Wenn man mal wieder das Passwort für eines seiner dutzenden Online-Konten – sei es bei Amazon oder Zalando – verschlampt hat, organisiert man sich über die Schaltzentrale einfach ein neues. Außerdem sind GMX und Co. inzwischen längst zu großen Nachrichtenportalen avanciert, die Platzhirschen wie Bild.de oder Spiegel Online, Leser wegnehmen.
Sage also noch einer die E-Mail sei tot. 1&1 will nun jedenfalls seine viele Millionen Schnittstellen dazu nutzen, um den Versicherungsvertrieb über die Konzernmarken GMX und Web.de zu forcieren. Mit der Vermittlung von Strom-, Gas- und Mobilfunkverträgen ist der Konzern bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich – warum nicht auch bei Versicherungen, denkt sich der 1&1-Chef?
Zwar schildert Jan Oetjen im Gespräch mit der FAZ keine konkreten Pläne. Gleichwohl macht er klar, wohin die Reise von 1&1 hingehen könnte. „Für viele Verbraucher lieferten erst die Mails ihrer Anbieter den Anstoß, sich intensiver mit lästigen Vertragsdetails oder einem Wechsel zu beschäftigen“, schreibt die FAZ – und zitiert Oetjen im Folgenden so: „In diesem Umfeld bauen wir bequeme Brücken zu alternativen Angeboten und zu Preisvergleichen. Auch wer sich nicht für Versicherungen interessiert, wird aufmerksam, wenn er seine Rechnungen oder Nachrichten zu Tariferhöhungen liest.“
Eine digitale Assistenzfunktion, die ins Postfach des Kunden integriert werden könnte und die auf Künstliche Intelligenz basiere, würde demnach eingehende Mails über Vertragsanpassungen registrieren – im nächsten Schritt bekämen E-Mail-Nutzer ein Kostenvergleich samt Unterstützung für den Anbieterwechsel vorgeschlagen. Damit böte man den Kunden „eine komfortable Alternative zu Check24 und Verivox“, wird Oetjen zitiert. Der Versicherungsmakler Asuro ist bereits seit Monaten Partner von 1&1. Gemeinsam stellen sie Web.de-Kunden eine Vergleichsfunktion für Versicherungen zur Verfügung.
„Mit anderen Partnern bieten GMX und Web.de auch Verträge für Autoversicherungen, Haftpflicht, Hausrat und Zahnzusatz an“, schreibt die Zeitung weiter – was aber nur als Anfang zu verstehen sei. „Es werden weitere Versicherungsangebote hinzukommen und die Beratungsfunktionen weiter ausgebaut“, kündigt Oetjen an.
Der Rechtstipp
Die News der Woche, Teil 2
Mit 54 Prozent nutzen Wechsler vor allem Vergleichsportale wie Check24 oder den direkten Online- oder Telefonkontakt zu einem Versicherer, um ihren Vertrag zu tauschen. Nur 44 Prozent machen das dagegen im Rahmen einer persönlichen Beratung – also bei Maklern, Vertretern, Beratern in Kundencentern oder Sparkassen und Banken.
Interessant dabei: Trotz der vielen Wechselangebote aus Vergleichsportalen im Internet erzielten Kfz-Versicherte die größten Einsparungen in einer persönlichen Beratung bei Vertretern (197 Euro Jahresprämie) und in Kundencentern (186 Euro). Vergleichsportale und Makler konnten im Vergleich mit 96 beziehungsweise 73 Euro, nur deutlich geringere Beitragseinsparungen erreichen.
Auf der Suche nach dem besten neuen Angebot wählt aber nur ein Drittel der Wechsler einen Tarif mit dem absolut niedrigsten Preis. Für die Mehrheit sind Qualitätsaspekte wie der Absicherungsumfang, eine freie Werkstattwahl oder Schadenfreiheitsrabattretter wichtigere Entscheidungsgrundlagen. Und so sollte es auch sein.
Das Schwerpunktthema
Und schon sind wir durch mit einer weiteren Folge unseres Podcasts. Welche Themen wünschen Sie sich in diesem Jahr? Geben Sie uns doch Bescheid – über die Email-Adresse [email protected]
Ansonsten hören wir uns ausnahmsweise schon am Montag wieder. Dann veröffentlichen wir nämlich einen Sonder-Podcast zum Thema Gesundheit. Wenn Sie Abonnentin oder Abonnent unseres Podcasts sind, taucht dieser automatisch in Ihrem Feed auf. Wenn Sie das nicht sind – na, dann mal los! Wir sind auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts unterwegs.
Regulär hören wir uns dann am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Das Versicherungsmaklerrecht ist ein Spezialgebiet der Kanzlei Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht in Bremen. Inhaber Jürgen Evers verfolgt bereits seit Jahrzehnten, wie sich die Rechtsprechung auf den Maklervertrieb auswirkt – und hat bislang weit über 9.000 Entscheidungen auf der Plattform EversOK zusammengefasst und analysiert. Welche aktuellen Trends und Herausforderungen im Vertriebsrecht für Makler besonders relevant sind und welchen Schwerpunkt er im neuen Jahr in seiner Arbeit setzen wird, hat er uns im Gespräch verraten.
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Die News der Woche, Teil 1
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat die deutschen Versicherungsvermittler erneut nach ihren Parteipräferenzen befragt – und in der Regel ist das Ergebnis jedes Jahr eindeutig: Die FDP schlägt alle anderen Parteien um Längen – doch diesmal nahm die traditionelle Sonntagsfrage einen anderen Ausgang.
Auf die Frage, welche Partei sie wählen würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, erreichten CDU/CSU erstmals seit zwölf Jahren mit 37 Prozent den Spitzenplatz. Das gab der Vermittlerverband am Dienstag auf Basis des 13. AfW Vermittlerbarometers bekannt, an dem sich laut AfW im November 2020 über 1.200 Vermittler beteiligt hatten, davon 47 Prozent AfW-Mitglieder.
Die Union verbesserte sich damit gegenüber der Vorjahresbefragung um satte 12 Prozentpunkte – ausgehend von 25 Prozent. Der „bisherige Dauersieger“ FDP erreichte hingegen nur noch vergleichsweise bescheidene 30 Prozent – so standen im Vorjahr noch 38 Prozent zu Buche.
An dritte Stelle folgt die AfD mit 11 Prozent, die sich damit knapp vor Bündnis 90/Die Grünen mit 10 Prozent platziert. Beide Parteien verschlechtern sich gegenüber November 2019 um 3 beziehungsweise 2 Prozentpunkte.
Aber eine Partei fehlt doch noch in dieser Aufzählung – genau, die SPD! Und es bleibt dabei – die Vermittler werden mit den Sozialdemokraten einfach nicht warm. Die SPD konnte ihr Ergebnis zwar verdoppeln, würde aber mit 4 Prozent abermals an der 5-Prozent-Hürde scheitern. Gleiches gilt für die Linke, die unverändert bei 4 Prozent liegt.
„Wenn es nach den Vermittlern und Vermittlerinnen ginge, würde es eine schwarz/gelbe Regierungskoalition geben“, fasst AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das diesjährige Umfrageergebnis zusammen. Die CDU habe sich in der vergangenen Legislaturperiode – insbesondere in Person von Carsten Brodesser – massiv gegen den Provisionsdeckel gestellt und sich auch deutlich gegen eine Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler positioniert, lieferte der AfW eine mögliche Erklärung für den Spitzenplatz der CDU.
Weiter erklärte Vorstand Rottenbacher, dass der AfW eine Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP „sehr begrüßen“ würde. „Dann könnten wir in eine aktive und positive Gestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen übergehen und somit endlich den Verhinderungsmodus verlassen, der uns immer wieder zwingt, gegen ideologisch motivierte Regulierungsvorhaben anzukämpfen“, so Rottenbacher – und dieser Satz veranschaulicht wohl ganz gut, warum die SPD in der Vermittlerschaft einfach kein Bein auf den Boden bekommt.
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
Das milliardenschwere Trio gründete die Krankenversicherung „Haven Healthcare“ mit dem Ziel, ihren Mitarbeitern und deren Familien eine gute und günstige Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Also eine Art betriebliche Krankenversicherung zu schaffen, die womöglich sogar auf andere Unternehmen ausgeweitet werden könnte – wenn das Konzept denn funktioniert.
Hat es aber nicht. Nach drei jahren ist das ehrgeizige Projekt am Ende, wie ein Sprecher von Haven Healthcare gegenüber dem US-Nachrichtensender CNN bestätigte. Bereits Ende Februar 2021 soll das Geschäft eingestellt werden. Konkrete Gründe für das plötzliche Aus nannte der Sprecher nicht. Man wolle nun die innerhalb der vergangenen drei Jahre gesammelten Erfahrungen weiter zum Vorteil der eigenen Angestellten nutzen, so der Sprecher.
Nun denn. Von Amazon erwarten Branchenexperten bereits seit Jahren, dass der Handels-Riese den Versicherungsmarkt – auch hierzulande – revolutionieren, ja sogar disruptieren könnte. Der Versuch ist nun erstmal gescheitert. Versicherungsgeschäft ist halt etwas komplexer und hakeliger als das Versenden von Büchern & Co. Das musste jetzt auch Jeff Bezos lernen.
Das Schwerpunktthema
Und das war es für die erste Podcast-Folge dieses noch so jungen Jahres. Viele weitere werden folgen, versprochen. Verpassen Sie nix und abonnieren Sie „Die Woche“ einfach auf einer der gängigen Podcast-Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts.
Wir hören uns kommenden am Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Matthias Beenken kennt die Versicherungswelt aus dem sprichwörtlichen FF. Er lehrt als Wissenschaftler an der Fachhochschule Dortmund unter anderem zu den Schwerpunkten Versicherungsvertrieb und -marketing und veröffentlicht regelmäßig Analysen und journalistische Fachartikel zu Themen, die die Branche umtreiben. Wir sprachen mit ihm über die Sorgen insbesondere kleinerer Vermittlerbetriebe und was es mit den vermeintlich tollen Vertriebszahlen auf sich hat, die dieser Tage da und dort vermeldet werden. Zudem gibt er einen Ausblick darauf, wie es mit dem Provisionsdeckel weitergehen könnte und erklärt, warum er in den „Abgesang auf Garantien“ keinesfalls einstimmen möchte.
Die News der Woche, Teil 1
Uiuiui, da hat sich aber einer in die Nesseln gesetzt. Genauer: Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. In einem Gastkommentar für das „Handelsblatt“ warf Hüther in dieser Woche die Frage auf, ob Impf-Verweigerer bei einer Corona-Erkrankung ihren Versicherungsschutz verlieren sollten.
Konkret geht es Hüther um die sogenannten Querdenker, die nicht nur den Anspruch hätten, „unzweifelhaft recht zu haben“ oder bereit seien, „sich selbst besonderen Risiken auszusetzen“, wie es der IW-Direktor formuliert. Das Bedenkliche an dieser Bewegung sei vielmehr „die willentliche Inkaufnahme der Schädigung anderer“, schreibt Hüther weiter. Und er stellt alsdann die Frage, wie sich „diese negativen externen Effekte internalisieren“ ließen.
Ein Vorschlag sei es daher, zu prüfen, „ob Impfverweigerer ohne medizinische Indikation wegen der aus ihrem Verhalten resultierenden externen Effekte dadurch sanktioniert werden können, dass bei ihnen kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung besteht“. Die subjektiv empfundene Eintrittswahrscheinlichkeit sei für die Querdenker niedrig – da sie das Risiko des Corona-Virus ja eher verharmlosen – der finanzielle Schaden bei Eintritt sei aber groß, so Hüther, „was Anreizwirkungen haben sollte“, so der IW-Direktor weiter.
Die Impfgegner würden durch diesen Schritt nicht aus dem Gesundheitsschutz an sich herausgenommen, betont Hüther, aber eben aus der solidarischen Finanzierung. Hüther weiter: „Natürlich, das geht erst einmal nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Und ja, es ist eine teilweise Abkehr des Solidarprinzips. Dem steht aber das Schutzinteresse der Solidargemeinschaft vor übergebührlicher Inanspruchnahme entgegen.“ Hüther betont, dass diese Debatte verdeutliche „wie sehr uns die Pandemie in ethische Dilemmata führt“. In schwierigen Zeiten seien unangenehme Fragen aber erlaubt.
Der Shitstorm auf unserer Facebook-Seite folgte prompt. „Jeder Verfassungsrichter fällt lachend vom Stuhl wenn er/sie/es das liest! Und die Anwälte, die das durchboxen, ebenso“, schreibt ein Besucher dort. „Der nächste, der seine fünf Minuten Ruhm haben will und sich bar jeglichen Rechtsrahmens populistisch äußert“, kritisiert ein anderer Leser in eine ähnliche Richtung. Und wieder ein anderer stellt die Frage auf: „Müssen die Raucher ihre Krankenkosten ebenfalls selbst bezahlen? Oder die Übergewichtigen, die Sportler oder alle Menschen, die irgendein Risiko eingehen oder bereits ein Risiko sind?“
Wir halten fest: Das Thema Corona erhitzt nach wie vor ordentlich die Gemüter. Und das, so können wir einen ziemlich sicheren Ausblick auf das kommende Jahr geben, wird 2021 auch bestimmt so bleiben.
Der Vertriebstipp
Wenn es in der Versicherungsbranche einen Preis für den besten Stand-Up-Comedian geben würde, hätte Stephan Peters wohl beste Gewinnaussichten. Seine Satire-Videos über naive Verbrauchersendungen, die sich an der ach so bösen Versicherungsbranche abarbeiten, haben längst Kultstatus erreicht. Peters ist ein gefragter Experte, wenn es um Video- und Online-Marketing für Versicherungsvermittler geht – denn er schafft es, Wissen zu vermitteln und zugleich zu unterhalten. Dass der Spaß in seiner Arbeit trotz des Stimmungskillers Corona nicht zu kurz kommt, davon überzeugen Sie sich im nun folgenden Interview am besten selbst.
Die News der Woche, Teil 2
75 Prozent aller Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden von den BU-Versicherern ohne Prämien-Zuschlag und Leistungsausschlüsse angenommen – das zeigt die Statistik des Versicherungsverbandes GDV. Nun, diese Statsitik mag zwar stimmen, erzähle aber nicht die ganze Geschichte, findet Hermann Hübner, Vorstandsvorsitzender der Vema Versicherungsmakler Genossenschaft.
Denn eine aktuelle Umfrage unter den Makler-Partnern der Vema zeigt, dass der BU-Kunde „in aller Regel eine gesundheitliche Vorgeschichte hat“, wie Hübner berichtet. So erklärten lediglich 17 Prozent der befragten Makler, dass allenfalls eine Minderheit ihrer Kunden – nämlich höchstens 25 Prozent – gar keine angabepflichtigen Vorerkrankungen machen müssten. Kerngesund ist also eher die Ausnahme – das gilt selbst bei jungen Kunden. Das zeigt sich auch daran, dass satte 88 Prozent der Makler laut Vema mit anonymen Risiko-Voranfragen arbeiten. Demnach ist also keineswegs gewiss, dass Makler ihre vorerkrankten Kunden bei den Versicherern reibungslos unterbringen können.
„Es werden natürlich fast nur noch dort Anträge gestellt, wo eine Annahme wahrscheinlich ist“, fasst Hübner das Lagebild zusammen. Anders gesagt: Bei Versicherern, wo eine Voranfrage zu scheitern droht oder ein Zuschlag oder ein Ausschluss wahrscheinlich sind, versuchen die Makler gar nicht erst ihr Glück. Die durchaus respektabel klingenden „75-Prozent-ohne-Ausschlüsse“ des GDV erfordern also einen gewissen Aufwand seitens der Makler – und nicht selten reicht es am Ende trotzdem nicht für einen „lupenreinen“ BU-Vertrag.
Vema-Chef Hübner würde Vermittlern diesen Ärger gerne ersparen – und fordert daher, Rahmen- beziehungsweise Kollektivverträge in der BU flächendeckend einzuführen. „Für den Vermittler wäre es eine enorme Entlastung, wenn er nicht mehr entscheiden müsste, ob jeder Schnupfen angegeben werden muss, weil er theoretisch ja von einer Allergie herrühren könnte“, sagt er. „Warum macht man die Kollektivlösung also nicht zum Standard?“, fragt Hübner. Die Vema habe bereits einen solchen Kollektivvertrag mit einem Versicherer geschlossen. Dieser steht allen Vema-Mitarbeitern, den angeschlossenen Maklern sowie allen Ehe- oder Lebenspartnern sowie deren Kindern offen. Es gehe also, so der Appell des Vema-Chefs.
Man könnte zwei Varianten im Markt etablieren, schlägt er weiter vor: Eine mit der üblichen Gesundheitsprüfung und eine, die lediglich eine allgemeine Gesundheitserklärung des Kunden vorsieht – und zur Sicherheit mit einer Höchstrente gedeckelt ist. Außerdem wäre ein Zuschlag von fünf Prozent denkbar, damit der Kollektiv-Versicherer eine größere Kalkulationssicherheit bekomme. „Wirklich kranke Kunden“ würden durch die Gesundheitserklärung herausgefiltert, erklärt Hübner. Zugleich werde der vor drei Jahren erlittene Kreuzbandriss, der heute keine Probleme mehr bereite, keine Rolle mehr im Antrag spielen. Ob die Vorschläge des Vema-Chefs Gehör finden, wird das kommende Jahr zeigen.
Das Schwerpunktthema
Negativzinsen, neue Kundenanforderungen, steigende Lebenserwartung – all das stellt die Lebensversicherung vor derbe Herausforderungen, findet Dirk Schmidt-Gallas, Senior Partner und Leiter der Versicherungs-Practice bei der Unternehmensberatung Simon-Kucher & Partners. Angesichts der Negativzinsen etwa noch an der 100-prozentigen Beitragsgarantie festzuhalten sei „schon fast unseriös“, meint er. Aber auch der Vertrieb mache ihm Sorgen. Hier seien die Qualitätsunterschiede in der Beratung „viel zu groß“, gibt er zu bedenken. Was die Lebensversicherer – und auch der Versicherungsvertrieb – nun anpacken müssen, um das Geschäft wieder zu beleben, beziehungsweise zukunftsfähig zu gestalten, erklärt Schmidt-Gallas im Interview.
Und damit sind wir für dieses Jahr durch mit unseren Podcasts. Schön war’s. Und ab Januar geht es dann natürlich weiter. Am 8. Januar, um genau zu sein. Mit frischen Themen des neuen Jahres. Verpassen Sie nix und abonnieren Sie heute noch „Die Woche“ auf einer der gängigen Podcast-Plattformen.
Dann bleibt uns nur noch, Ihnen trotz Corona ein wunderschönes Weihnachtsfest zu wünschen. Und einen guten – und vor allem gesunden – Start ins neue Jahr. Das hoffentlich wieder etwas jovialer wird, als 2020.
Machen Sie’s gut, Ihr Lorenz Klein und Ihre Karen Schmidt
Im Gespräch
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, war am 18. November Gastgeber des 17. AfW-Haupstadtgipfels. Und dieser Tag verlief selbst für Berliner Verhältnisse äußerst turbulent – denn es war der Tag an dem das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag verabschiedet wurde. Und dabei ging es nicht nur im Parlament hoch her, sondern auch drumherum. Doch trotz diverser Demonstrationen von Kritikern der Corona-Maßnahmen ließen es sich die vom AfW geladenen Finanzpolitiker nicht nehmen, sich bis zum hybrid-organisierten Vermittler-Gipfel im Hotel Bristol durchzukämpfen – und den rund 50 Branchenentscheidern Rede und Antwort in Sachen Regulierung zu stehen. Wie zufrieden Norman Wirth mit den Wortbeiträgen seiner Gäste war – davon berichtet er uns nun im zweiten Teil unseres Gesprächs.
Die News der Woche, Teil 1
„Die beschissene Rentenversicherung wird mich in meinem Erwerbsleben über eine Million Euro in Gebühren und entgangener Rendite kosten. Das ist absurd.“ Er würde doch gerne selbst entscheiden, welche Versicherung er abschließt. Der Mann, der so von der „Wirtschaftswoche“ zitiert wurde, ist ein IT-Berater aus Thüringen, der sich im November beim Kurznachrichtendienst Twitter lautstark über die gesetzliche Rente aufregte.
Dabei ist diese alles andere als „absurd“, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab. Und dabei argumentieren die Forscher gar nicht mal mit dem hehren Solidarprinzip, das die deutsche Rentenversicherung mittels Umlageverfahren hoch halten will, vielmehr führen sie eine knallharte Kennzahl ins Feld – und das ist ausgerechnet die Rendite.
„Die Jahresrenditen auf die Beiträge fallen mit 2,9 bis 3,6 Prozent pro Jahr durchaus bemerkenswert hoch aus“, berichtete die „Wirtschaftswoche“ am Montag über die Ergebnisse der DIW-Studie, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde. Besonders gut schneidet demnach ein Beispielfall mit Kindern ab, weil für diese zusätzliche Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Weiter betonen die Autoren, dass es sich bei den errechneten Renditen für die unterschiedlichen Beispielfälle um Netto-Jahresrenditen handelt – anfallende Steuern, sprich die sogenannte nachgelagerte Besteuerung, sowie Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug wurden also schon abgezogen. Im Grunde fehlt in den Berechnungen also nur noch die Inflation. Das mache die Ergebnisse so wertvoll, lobt die „Wirtschaftswoche“.
Doch die Wissenschaftler haben nicht nur versucht, die Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung zu prognostizieren, sondern wollten außerdem wissen, wie sich die betriebliche Altersversorgung im Vergleich schlägt. Schneidet die gesetzliche Rente am Ende sogar besser ab als die staatlich geförderte Altersvorsorge über die Betriebe?
Na, soweit wollen die Forscher nicht gehen. „Es wird deutlich, dass es „die“ Rendite nicht gibt“, lautet eine wichtige Erkenntnis der Studienautoren. Denn: Die Renditen unterscheiden sich je nach Geburtsjahrgang, Erwerbsverlauf einschließlich Einkommensniveau, Familienstand, demografischer und ökonomischer Entwicklung sowie den steuer- und sozial- rechtlichen Regelungen erheblich, wie es heißt. Kurzum: „Den steuer- und sozialpolitischen Regelungen kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie entscheidend auf die Nettoerträge wirken“, wie die Autoren betonen. Im Klartext: Vieles steht unter politischem Vorbehalt – dazu zählt insbesondere ein mögliches Heraufsetzen des gesetzlichen Rentenalters, was die Renditen der späteren Rentner drücken könnte. Zusammengefasst könnte man auch sagen: Es ist kompliziert.
Die Kolumne
Datensammeln sollte für Makler und Vermittler kein Selbstzweck sein. Dann sind sie nämlich nicht mehr als personifizierte Vergleichsmaschinen, ist Vertriebsexperte Tobias Haff überzeugt. Vielmehr gehe es darum, aus diesen Daten ein vernünftiges Kundenbeziehungs-Management zu machen, erklärt er. Den Daten müssten also Taten folgen, so der Appell Haffs in seiner Kolumne.
Die News der Woche, Teil 2
OK, es ist nicht wirklich überraschend, dass sich der Chef von Honorarkonzept, einem Servicedienstleister für die Honorarberatung, für eben jene Honorarberatung ausspricht. Aber so ganz Unrecht hat Volker Britt nicht, wenn er Vermittler dazu rät, sich unabhängiger von der Provisionsvergütung zu machen.
Gerade in der Krise offenbarten sich oft Schwächen eines Modells, meint Britt. Und das gelte in der Corona-Krise insbesondere für das Provisionsmodell. Warum? Durch die Stundungsangebote vieler Lebensversicherer in Kombination mit einer nicht endenden Corona-Krise würden Vermittler jetzt vermehrt Bestandsstornos erfahren. Viele verfügten aber nicht über ausreichende Stornoreserven – und seien deshalb in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, erklärt der Honorarkonzept-Chef weiter.
Damit aber noch nicht genug: Im Falle einer deutlichen Zunahme von Insolvenzen einzelner Makler würden vermutlich auch die Pools auf deren Stornohaftung sitzen bleiben. Was wiederum einige Pools in Schieflage bringen könnte. Fielen mehrere Pools aus, bekämen auch die Vermittler wieder finanzielle Probleme. Eigeninitiative sei daher nun gefragt, so Britt.
„Neben der engen Begleitung der Kunden in dieser besonderen Lage sollte deshalb die Reduzierung von Stornorisiken zur Unternehmenssicherung oberste Priorität haben“, rät er. Heißt übersetzt so viel wie: Beschäftigen Sie sich doch mal mit der Honorarberatung und provisionsfreien Nettoprodukten. Nur wenige wüssten etwa, dass nach Ablauf der Widerruffrist eines Lebensversicherungsvertrages von vier Wochen das Honorar sicher verdient sei. „Im Gegensatz beträgt die durchschnittliche Stornohaftzeit für Makler in der Regel mehr als fünf Jahre“, erklärt Britt. Für den Kunden wiederum seien die Nettotarife in der Regel kosteneffizienter als die herkömmlichen Policen.
Für Einsteiger schlägt Britt ein Mischmodell vor: „Sie können ihr Provisionsgeschäft weiter betreiben – und zusätzlich gegen Honorar Nettoprodukte vermitteln“, sagt er. Die Geschwindigkeit der Umstellung könnten Makler und Vermittler dabei genauso individuell festlegen, wie die Beratungsfelder, in denen sie Versicherungen gegen Honorar vermitteln wollen.
Zum Schluss geht der Honorarberarungs-Experte noch auf einen weiteren, nicht unwesehentlichen, Vorteil dieses Schritts ein. Makler könnten sich so der leidigen politischen Debatte zur Deckelung der Abschlussprovisionen entziehen. Denn: „Natürlich stehen aktuell bei der Exekutive und Legislative andere Herausforderungen im Vordergrund“, sagt er. „Aber in der Zukunft – nach Ende der jetzigen Legislaturperiode – sind alle politischen Farbenspiele möglich und damit selbst ein Provisionsverbot nicht auszuschließen“, so Britts Warnung.
Das Schwerpunktthema
„Ich mag ja deutliche Worte“, tat Oliver Drewes vor einiger Zeit auf seiner Facebook-Seite Kund. Und das dem so ist, davon konnten wir uns auch im nun folgenden Interview mit dem Geschäftsführer des Hamburger Maklerpools Maxpool überzeugen. Darin sprachen wir mit ihm über seinen ganz persönlichen Ausblick auf das Jahr 2021, wie die Vermittlerbranche Veränderungen anpacken sollte – und auch über sein Eintreten für wohltätige Zwecke und politische Überzeugungen, was gerade in diesen Zeiten unverzichtbar sei.
Und damit sind wir am Ende von Podcast Nummer 22 angelangt. Einen haben wir in diesem Jahr noch für Sie, dann verabschieden wir uns in die Weihnachtspause. Wenn Ihnen spezielle Themen für 2021 unter den Nägeln brennen: Immer her damit, schreiben Sie uns an [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, feiern Sie einen schönen dritten Advent und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Hoodie und Baseball-Cap – das sind die Markenzeichen von Patrick Hamacher. Der Versicherungsmakler und Wahl-Würzburger, wie er sagt, ist zudem sehr erfolgreich im Podcast-Geschäft unterwegs – zusammen mit seinem Maklerkollegen Bastian Kunkel erklärt er jungen Menschen Woche für Woche via „Versicherungsgeflüster“, so der Titel, das Einmaleins des Versicherungswesens. Und dann gibt es ja noch die B2B-Variante #wirzusammen – ein Podcast, den Hamacher anlässlich der Corona-Pandemie im März 2020 zusammen mit New-Finance-Chef Rainer Demski aus der Taufe hob. Darin sprechen die beiden immer dienstags und freitags über aktuelle Branchenthemen. Ende August war das Pfefferminzia-Team dort zu Gast, vielen Dank noch mal Patrick – und heute findet endlich das winterliche Rückspiel statt. Ich sprach mit ihm darüber, was schief läuft in der Branche, seine persönliche Herausforderung beim Wechsel vom Vertreter- in den Maklerstatus und wie er den Wettbewerb zwischen den beiden Vermittlergruppen, die er selbst aus eigener Erfahrung bestens kennt, beurteilt.
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Die News der Woche, Teil 1
Seit Monaten – naja, eigentlich schon seit Jahren – setzen sich Versicherungs- und Fondsbranche für eine Reform der staatlich geförderten Riester-Rente ein. Passiert ist von Seiten der Politik – nichts. Laut Frank Schäffler, FDP-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, drohen viele Produktanbieter daher bereits damit, das Neugeschäft der Riester-Rente komplett einzustellen – oder haben das schon getan. Die teure Beitragsgarantie in Verbindung mit der aufwendigen staatlichen Kontrolle machten das Produkt einfach zu unspannend.
„So etwas passiert, wenn die Politik versucht, alle möglichen Ideale in ein Produkt zu zwängen, dass dann aber auf längere Sicht in der Praxis nicht funktioniert“, sagte Schäffler jüngst auf dem 17. AfW-Hauptstadtgipfel vor rund 50 Branchenentscheidern und Fördermitgliedern des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung. Der FDP-Mann will daher sowohl die Verpflichtung zur Beitragsgarantie als auch zur Verrentung in der Riester-Rente aufheben. Optional könnten beide Kriterien als Varianten bestehen bleiben. „Aber eine Anlage in Aktien ist alternativlos in der Altersvorsorge, deswegen muss man dem Anleger mehr Spielraum geben“, so Schäffler.
Carsten Brodesser, ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss und CDU-Mann, sprach sich auf der gleichen Veranstaltung für eine umfassende Entbürokratisierung der Riester-Rente aus: „Wir schlagen vor, aufbauend auf einer Grundförderung ab einem jährlichen Sparbetrag von 437,50 Euro eine klare lineare Förderung einzuführen, in Höhe von 40 Prozent pro Euro“, so der Politiker. Zudem solle der Förderkreis deutlich erweitert werden – auf alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen. Auch an ´den Sonderabgabenabzug will Brodesser ran. Abschaffen sollte man ihn, so sein Vorschlag, weil die Steuerrückerstattungen, die jährlich an die Sparer zurückfließen, eh kaum in die Altersvorsorge flössen – wie es ursprünglich mal der Plan war.
Ein vielversprechender neuer Weg sei es auch, die Zulagenförderung nach Riester mit der Geringverdiener-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung zu kombinieren, so Brodesser weiter. „Steuerlich gefördert können Arbeitgeber über eine neu geschaffene Zulagenrente gering verdienenden Mitarbeitern eine Altersvorsorge in Höhe von bis zu 80 Euro im Monat schenken“, erklärte der CDU-Mann.
Zu einem konkreten Zeitplan für eine Reform der Riester-Rente äußerten sich auf dem AfW-Hauptstadtgipfel weder Schäffler noch Brodesser. Maßgebliche Gespräche zu diesem Thema mit dem Bundesfinanzministerium stünden aber unmittelbar bevor, so die schwammige Aussage. Wir finden: Es ist ja schön und gut, wenn sich führende Finanzpolitiker Gedanken darüber machen, wie man die Riester-Rente refomieren könnte. Irgendwann sollten diese Gedanken dann aber auch mal in die Tat umgesetzt werden.
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Zu den Urteilen, die Versicherungsmakler unbedingt kennen sollten, gehört auch das des Bundesgerichtshofs im sogenannten Ofensetzerfall. Eben dieser Ofensetzer, der ab und an auch Fliesenlegerarbeiten erledigte, wollte sich mit einer Betriebshaftpflicht umfassend absichern – und besprach die Details ausführlich mit seinem Makler. Warum der Kunde seinen Makler dann trotzdem auf Schadenersatz verklagte und wie der Fall ausging, erklärt Ihnen der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis in seinem Rechtstipp der Woche.
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Als Guido Bader Anfang September als Chef der Deutschen Aktuarvereinigung bei uns zu Gast war, bat er noch um Geduld, wie sich „seine“ DAV zur Zukunft des Garantiezinses – in Fachkreisen Höchstrechnungszins genannt – in der Lebensversicherung postioniert. Seit dieser Woche gibt es Neuigkeiten von den Versicherungsmathematikern – und die haben es in sich.
Die deutschen Lebensversicherer sollen ihren Kunden von 2022 an höchstens eine Verzinsung von 0,25 Prozent auf neue Policen versprechen dürfen. Die DAV schlug damit eine drastische Absenkung des Höchstrechnungszinses vor, der bisher bei 0,9 Prozent liegt. Bader, im Hauptberuf Kapitalmarkt-Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung, begründete die Empfehlung damit, dass die Zinsen am Kapitalmarkt in der Corona-Krise noch einmal um 0,2 bis 0,5 Prozentpunkte gesunken seien. Die Versicherer könnten die Verzinsung in der bisherigen Höhe mit sicheren Papieren nicht mehr garantieren.
„Zudem hat die Europäische Zentralbank kürzlich angekündigt, dass sie Spielraum für weitere Zinssenkungen sieht“, wie Bader betonte. Die Experten empfehlen außerdem, künftig auf Garantien für den vollständigen Erhalt der gezahlten Beiträge zu verzichten. „Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll“, so Bader. Denn: „Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten“, wie es hieß.
Marktführer Allianz hat bereits angekündigt, bei neuen Policen ab 2021 nur noch 60, 80 oder 90 Prozent der Einzahlungen zu garantieren – zumindest abseits des Riester- und bAV-Geschäfts. Die allumfassende Abkehr von der 100-Prozent-Garantie würde auch eine Reform der Riester-Rente nach sich ziehen, die die Bundesregierung – Sie hörten es bereits in diesem Podcast – ohnehin plant. Dort ist der Beitragserhalt noch obligatorisch. Die Chancen, dass der Vorschlag der DAV am Ende auch angenommen wird, stehen traditionell gut, denn in der Regel folgen die Finanzaufsicht Bafin und das Bundesfinanzministerium dem Rat des Experten-Gremiums. Wir werden sehen, ob es auch diesmal wieder so kommt.
Das Schwerpunktthema
Das Corona-Jahr 2020 war für Norman Wirth durchaus stressig, denn sein Vermittlerverband der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, dem er als geschäftsführender Vorstand angehört, musste sich in diesem Frühjahr erstmal – wie wir alle wohl – neu sortieren. So war zunächst nicht klar, wie heftig sich die Pandemie auf das Geschäft seiner Mitglieder auswirken würde. Inzwischen zeigt sich: Die Versicherungs- und Vermittlerbranche dürfte das Jahr überaus glimpflich hinter sich bringen. Das zeigt auch das brandneue AfW-Vermittlerbarometer, an dem weit über 1.000 Makler und andere Vermittler teilnahmen. Die Studie ist zwar noch nicht veröffentlicht. Doch Wirth verriet uns im folgenden Gespräch schon mal einige spannende und exklusive Zahlen. Zudem wagt er einen Ausblick auf das neue Jahr. Sie hören nun den ersten Teil des Interviews, in Kürze folgt dann Teil 2. Dann wird er uns an den Gesprächen mit prominenten Finanzpolitikern teilhaben lassen, die sich im Rahmen des kürzlich erfolgten AfW-Haupstadtgipfels über Provisionsdeckel, Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler und weitere Regulierungsthemen ausließen. Doch nun folgt erstmal Teil 1.
Und damit sind wir am Ende von Podcast Nummer 21 angelangt. Verpassen Sie keine Folge und abonnieren und bewerten Sie den Podcast – so nicht schon geschehen – auf einer der gängigen Podcast-Plattformen.
Wir hören uns dann am kommenden Freitag wieder – wenn Sie mögen. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, feiern Sie einen schönen zweiten Advent und Nikolaus und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Weiterbildung ist für Versicherungsvermittler spätestens seit Inkrafttreten der Vertriebsrichtlinie IDD Pflicht. Wer dabei keine Lust auf Messen, Online-Seminare & Co hat, und noch ein bisschen den eigenen Spieltrieb ausleben möchte, könnte es mit der Weiterbildung in Quiz-Form versuchen. Wir haben mit Thomas Köhler, Gründer uund Initiator der App V-Quiz, gesprochen. Der Wahl-Züricher spricht mit uns über das spielerische Lernen, die Lerninhalte und die Schnittstelle der App zu „gut beraten“. Wer dran bleibt, bekommt auch einen Promo-Code für das V-Quiz und erhält so quasi die erste zertifizierte Stunde bei „gut beraten“ gratis. Aber hören Sie einfach selbst.
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**Die News der Woche, Teil 1
News 1: Das Ende der Ausschließlichkeit?
Nun ja, das mit dem „Bewegen“ hat bereits diese Woche ganz gut geklappt. Immerhin 24 Likes erntete Schrögenauer bis zum Donnerstagmorgen auf unserer Facebook-Seite für seine These – die aber für die Meisten doch eher eine – verzeihen Sie – „schröge“ These ist, wie den knapp 70 Kommentaren zu entnehmen ist. So schreibt ein Facebook-Nutzer: „Das Ende der AOen… alle Jahre wieder. Wahrscheinlich wird es auch diesmal (leider) ausbleiben.“ Ein weiterer Kommentator unterstellt dem Autor Wunschdenken und teilt dazu kräftig aus: „Das Ende der Ausschließlichkeit… Der feuchte Traum aller Versicherer, die es nie zu realer Kundennähe durch ein Filialnetz geschafft haben.“
Tatsächlich ist die Prognose, die Schrögenauer als Vertriebsvorstand eines Maklerversicherers vertritt, nicht neu – bewahrheitet hat sie sich bislang allerdings nicht, trotz anhaltend rückläufiger Vertreterzahlen – im Gegenteil. So kommentiert Branchenkenner Hans Steup in seiner ihm unnachahmlichen Art: „Die Ausschließlichkeit hat eine rosige Zukunft. Denn dort liegen die Bestände. Das Problem sind die scheiß Geschäftsmodelle. Kann man aber ganz einfach lösen, wenn man will. Vorausgesetzt, man weiß, wie es geht.“
Tja, Sie merken schon: Die Tonlage der Debatte ist durchaus rau. Und dabei ist der Ausspruch „Das Ende der Ausschließlichkeit naht“ für sich genommen gar nicht mal der Hauptstreitpunkt – denn diese Annahme ploppt wie gesagt immer mal wieder auf. Was aber viele Leser erst so richtig auf Zinne gebracht hat, ist der allerletze Absatz in Schrögenauers Jahresausblick: „Die Angebotspalette muss genauso individuell sein wie die Bedürfnisse der Kunden. Wir brauchen heute und in Zukunft keine Produktverkäufer, sondern unabhängige Makler, die – weil sie auf der Seite des Kunden stehen – differenziert beraten und passgenaue Lösungen anbieten.“
Vertreter = Produktverkäufer, so kommt es arg verkürzt bei vielen Lesern an – und zum Beispiel dieser Kommentator will das nicht auf sich sitzen lassen. In einem langen Post entgegnet er unter anderem das: „Die alles entscheidende Frage ist nicht, ob Makler oder Ausschließlichkeit, sondern ob du deinen Job kannst und mit deinem Kunden fair umgehst.“ Dafür gab es bislang 81 Likes.
Kurzum: Offenbar besteht bei vielen Vermittlern und AO-Mitgliedern ein großer Klärungs- und Gesprächsbedarf. Und die LV 1871 hat uns bereits signalisiert, dass Hermann Schrögenauer für ein Interview gerne bereit steht – man darf gespannt sein.
Die Kolumne
Um das Thema Nachhaltigkeit kommt man aktuell kaum herum. Gerade jungen Leuten ist es zunehmend wichtig, dass Unternehmen beim Wirtschaften die Kriterien Environment, Social und Governance – zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – berücksichtigen. Die Zurich Gruppe Deutschland hat diesen Mega-Trend in ihrer Fondspolice „Vorsorgeinvest Spezial“ aufgegriffen. Macht sie das gut? Ja, findet Christian Geier, Vorstand von FP Finanzpartner, der für uns regelmäßig Produkte auf Herz und Nieren überpüft. Dem Zurich-Tarif gab er in seinem Produkt-Check 8 von 10 Punkten. Warum, erklärt er Ihnen jetzt selbst.
Die News der Woche, Teil 2
News 2: Die „Volks-Rente" der #Bild fällt durch
Die „Volks-Rente“ kann als reine private Rentenversicherung mit defensiver Geldanlage-Strategie oder als fondsgebundene Rentenversicherung für risikofreudigere Sparer abgeschlossen werden. Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich. Abschließen kann man das Produkt bei Sparkassen oder direkt online.
Eine Rente für alle also? Die Analysten von „Stiftung Warentest“ meinen: eher nicht! Und zwar aus mehreren Gründen. Nummer 1: Entscheidet sich der Kunde dafür, sein Geld sicher anzulegen und Wertschwankungen möglichst auszuschließen, landet er bei einer klassischen privaten Rentenversicherung der Neuen Leben. Die Stiftung Warentest hatte den angebotenen Tarif bereits in einem früheren Vergleich auf den Prüfstand gestellt und nur mit der Note „ausreichend“ bewertet. Vor allem die „hohen Kosten“ und der „schlechte Anlageerfolg“ machten dieses Angebot unattraktiv.
Kritikpunkt 2: Auch die zweite Anlagevariante in eine fondsgebundene Rentenversicherung, bei der der Sparer mehr Risiko akzeptiert, sehen die Warentester kritisch. Wichtig sei hier, dass die Versicherung eine „breite Auswahl an guten Fonds“ anbiete. Das sei bei der „Volks-Rente“ aber nicht der Fall. Hier könnten Sparer nur aus „teuren, aktiv gemanagten Investmentfonds“ wählen. Besser und günstiger sei es dagegen, für die langfristige Geldanlage auf weltweit anlegende Exchange Traded Funds, kurz ETFs, zu setzen.
Kein gutes Haar lässt die Stiftung Warentest drittens auch an der Werbeaussage, der Einstieg in die „Volks-Rente“ sei besonders günstig. Die Tatsache, dass unter 28-Jährige das Produkt schon für 25 Euro im Monat abschließen könnten, sage überhaupt nichts darüber aus, wie günstig es wirklich sei, kritisieren die Warentester. „Wer glaubt, dass geringere Beiträge mit geringeren prozentualen Kosten einhergehen, irrt.“ Die Kosten für die Altersvorsorge würden in der gesamten Online-Kampagne nicht thematisiert. Erst nachdem sie ihre Kontakt- und Bankdaten angegeben hätten, erhielten Kunden Informationen zu den Kosten – in den Antragsunterlagen. Das sei legal, aber nicht transparent.
Insgesamt, so das Fazit der Stiftung Warentest, könne die „Volks-Rente“ also nicht überzeugen. Sowohl bei der klassischen als auch bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gebe es bessere Angebote. Positiv sei lediglich zu bewerten, dass Sparer ihre Aufteilung im Vertragsverlauf zwischen klassischer Rentenversicherung und fondsgebundener Rentenversicherung ändern könnten. Das sei ein klarer Vorteil dieses hybriden Produkts. Dann heißt es wohl: Zurück ans Reißbrett, liebe Bild.
Das Schwerpunktthema
Vergleichsrechner zur Gewerbeversicherung gibt es in Hülle und Fülle. Was aber noch fehlt, ist ein ganzheitlicher Ansatz. Sprich Versicherungsschutz suchen, vergleichen und beantragen – alles über eine Plattform. Das behauptet zumindest der Technologieanbieter Thinksurance. Wie die Frankfurter dieses Versprechen in die Tat umsetzen wollen, hat uns der Gründer und Geschäftsführer Christopher Leifeld im Gespräch erzählt.
Und damit ist Folge Nummer 20 im Kasten. Danke an die knapp 4.000 Hörerinnen und Hörer, dass Sie uns bis hierhin die Treue gehalten haben. Wir wissen das sehr zu schätzen! Wie immer der Hinweis: Wenn Sie Themenwünsche, Kritik oder ähnliches haben, geben Sie uns Bescheid unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns hoffentlich am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Passen Sie auf sich auf, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Hans-Georg Jenssen gab als geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler BDVM erst kürzlich seinen Einstand in diesem Podcast. Vor zwei Wochen sprachen wir mit ihm in unserem Monatsschwerpunkt „die Gewerbeversicherung“ über das Drunter und Drüber in der Betriebsschließungsversicherung. Aber natürlich hat Jenssen stets einen ganzheitlichen Blick auf die Versicherungsbranche. Und über „das große Ganze“ – nämlich die aktuelllen Trends im Maklervertrieb – sprechen wir gleich mit ihm. Wie denkt er zum Beispiel über diese heikle Frage: „Wie eng darf denn eine Maklerpool-Anbindung sein – ohne, dass der Makler Gefahr läuft, in einen vermeintlichen Vertreter-Status abzurutschen?“ Außerdem wollten wir wissen, wie er die technologische Aufrüstung der Pools bewertet und ob Industriekunden ihren Frust über die großflächigen Preisverschärfungen der Versicherer bei den BDVM-Maklern abladen.
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Die News der Woche, Teil 1
Ist die seit 15 Jahren gültige Besteuerung von Renten überhaupt rechtmäßig? Diese Frage ist jetzt aufgrund eines aktuellen Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ aufgeflammt. Den Journalisten liegt ein 13 Jahre alter Brief des Ökonomen Bert Rürup vor, der in dem zehnseitigen Schreiben Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieser Besteuerungspraxis anmeldet.
Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 wurde die Besteuerung von Renten geändert. Seitdem gilt etwa für die gesetzliche Rente die nachgelagerte Besteuerung, das heißt jeder Rentnerjahrgang muss einen höheren Anteil seiner Rente abführen. Wer 2005 in den Ruhestand wechselte, musste die Hälfte seiner Rente versteuern, beim Rentnerjahrgang 2020 sind es 80 Prozent – bis die Rente 2040 dann voll versteuert werden muss. Im Gegenzug werden die Beiträge für die Rente immer stärker von Steuerzahlungen entlastet.
In dem Brief warnen Bert Rürup und der damalige Chef der Rentenversicherung, Herbert Rische, dieses Modell verstoße „in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Doppelbesteuerung“, zitiert die Süddeutsche aus dem Brief. Davon seien sowohl Arbeitnehmer (Zugangsjahrgänge 2021 bis 2058) als auch Selbstständige (Jahrgänge 2011 bis 2046) betroffen.
FDP-Vizechef Wolfang Kubicki fordert aufgrund dessen nun eine Reaktion aus Berlin. „Ich erwarte, dass insbesondere das Bundesfinanzministerium mit diesen Informationen transparent umgeht und dem Bundestag erklärt, warum die damalige Kritik von Bert Rürup keine Berücksichtigung gefunden hat“, so der Politiker gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auch der Bundesfinanzhof will sich laut dem Bericht „bald“ mit der Rentenbesteuerung befassen. Na, dann warten wir mal ab.
Der Vertriebstipp
Die News der Woche, Teil 2
„Jetzt kommt wieder Raffelhüschen mit der Bazooka gegen die Gesetzliche Rente“. Nein, das sagen nicht wir, sondern ein Nutzer unserer Facebook-Seite. Der Post unterstreicht allerdings, dass der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen mit seinen Thesen polarisiert. So wird ihm gerne vorgeworfen, der privaten Finanzdienstleistungsbranche zu nahe zu stehen. Doch auch Kritiker dürften einräumen, dass der Mann rechnen kann – und das hat er nun wieder getan. Und auch wenn seine aktuelle Analyse im Auftrag der Investmentgesellschaft Union Investment erfolgt ist, werden die Kernaussagen seiner Studie zur gesetzlichen Rentenversicherung viele Menschen nachdenklich stimmen.
Die „Nachhaltigkeitslücke“ des Rentensystems werde infolge der Corona-Pandemie weiter wachsen und damit zu einer „massiven Unterdeckung“ führen, zugleich könnte das Rentenniveau auf unter 40 Prozent sinken, warnt Raffelhüschen. So habe bei der Rente schon vor der Pandemie eine Nachhaltigkeitslücke von 2,6 Billionen Euro bestanden – aufgrund des Corona-Lockdowns werde sich diese nun auf rund 3 Billionen Euro vergrößern. Der Grund: Während Durchschnittseinkommen und staatliche Renteneinnahmen aller Wahrscheinlichkeit nach sinken würden, müssten Rentenzahlungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gleich bleiben. „Zahlen muss dies die zukünftige Generation“, warnt Raffelhüschen.
Aufgrund der wachsenden Nachhaltigkeitslücke und sinkenden staatlichen Steuerzuschüssen, werden die Rentenbeiträge „über kurz oder lang auf ein Fünftel des Bruttogehaltes gedeckelt werden müssen“, so die Prognose. Dadurch werde wiederum das Rentenniveau auf unter 40 Prozent sinken, erklärt der Rentenexperte. Um den Lebensstandard zu sichern, sei jedoch eine Ersatzquote von 60 bis 80 Prozent des letzten Bruttolohnes notwendig. Zukünftige Rentner würde somit eine Vorsorgelücke von 20 bis 40 Prozent erwarten.
Raffelhüschens bitteres Fazit: „Die gesetzliche Rentenversicherung kann die auf der Grundlage der Rentenreform 2001 getroffenen Versorgungsanforderungen nicht mehr erfüllen. Als Folge wird sie den Lebensstandard künftiger Rentner in dieser Form noch weniger sichern als bisher und die notwendigen Altersvorsorgeanstrengungen zur Lebensstandardsicherung steigen dadurch weiter an — und das in Zeiten niedriger Zinsen“, wie er zu bedenken gibt. Zugleich präsentiert der Rentenfachmann einen Lösungsvorschlag: „Statt des Zwangs zur nicht verzinsten Staatsanleihe muss der Gesetzgeber die private Altersvorsorge reformieren und der Finanzindustrie die Freiheit zur Diversifikation eröffnen“, so Raffelhüschen. Im Klartext: Die Bürger sollen sich endlich von scheinbar sicheren Anlagen verabschieden, die aber kaum noch Zins-Erträge bringen – und sich lieber den Chancen, die der Kapitalmarkt bietet, zuwenden. Und mit dieser Meinung dürfte Raffelhüschen auch bei vielen seiner Kritiker offene Türen einrennen.
Das Schwerpunktthema
Vermittler, die sich auf eine Zielgruppe in der Gewerbeversicherung spezialisieren sind erfolgreicher und verdienen mehr. Das hat der Spezialversicherer Hiscox in einer gemeinsamen Studie mit EY Innovalue herausgefunden. Warum das so ist, wie Makler bei der Spezialisierung vorgehen sollten, und welche Zielgruppe derzeit sehr spannend ist, verriet uns Robert Dietrich, Hauptbevollmächtigter von Hiscox in Deutschland, im Interview.
Im Gespräch
Laaaangweilig – das dürfte vielen Menschen mit als erstes in den Kopf kommen, wenn sie das Wort Versicherung hören. Wir alle, die wir in der Branche tätig sind, wissen natürlich, dass das so gar nicht stimmt. Und das beweist auch ein Stückweit der Erfolg der RTL-Sendung „Die Versicherungsdetektive“, die Folge für Folge Millionen Menschen vor den Fernseher lockt. Gerade wieder, am vergangenen Sonntag, ist die neue Staffel gestartet. Ein guter Anlass, um mal mit einem dieser Detektive zu sprechen. Timo Heitmann ist so einer – er ist Schadenregulierer und leitet bei der Gothaer ein entsprechendes 31-köpfiges Team. Für uns hat er ein wenig aus dem Nähkästchen geplaudert – über verdächtiges Verhalten, Fälle, die ihm im Gedächtnis geblieben sind und den Mehrwert einer solchen Sendung für die Branche. Das Gespräch ist ein bisschen länger, also holen Sie sich am besten eine Tasse Kaffee und machen Sie es sich gemütlich.
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Die News der Woche, Teil 1
RENTEN-HAMMER! Schallt es den Leserinnen und Lesern der „Bild“-Zeitung am 12. November in dicken Versalien entgegen. Und weiter: „Hiobsbotschaft für alle West-Rentner: 2021 wird es für sie KEINE Rentenerhöhung geben.“ Schuld an der Nullrunde ist – Sie ahnen es wohl, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer – Corona. Und auch wenn „Bild“ davon ausgeht, dass die Rentner ab übernächstem Jahr auf „ein fettes Plus von 5 Prozent“ hoffen dürfen, so die Prognose der Rentenversicherung, lautet die bittere Erkenntnis des Boulevard-Blatts erst einmal so: „Wegen der Inflation werden Deutschlands Rentner 2021 unterm Strich weniger zur Verfügung haben.“
Dabei hatte Pfefferminzia erst am Dienstag, also zwei Tage zuvor, eine ähnlich bedrückende „Hiobsbotschaft“ zur Lage der Rentner hierzulande vermeldet. „Fast jeder zweite Deutsche geht mit weniger als 10.000 Euro Sparguthaben in Rente“, lautete die zentrale Erkenntnis einer Umfrage der Immobilienplattform „Heimkapital“. Dazu wurden bundesweit insgesamt 1.507 Personen ab 65 Jahren befragt: 44 Prozent der Deutschen begeben sich danach mit weniger als 10.000 Euro auf dem Sparkonto in den Ruhestand. Und 10 Prozent der Neurentner haben beziehungsweise hatten so gar nichts auf der hohen Kante. Immerhin: Ein Viertel der Bundesbürger hat laut der Umfrage bei Rentenbeginn 50.000 Euro oder sogar mehr angespart.
Nun dürfte der ein oder andere einwänden, dass viele Senioren ja gar keine üppigen Rücklagen benötigten, weil sie zum Beispiel mietfrei in ihrem abbezahlten Eigenheim leben. Nun ja, grundsätzlich halten die Studienautoren fest, dass die Immobilienbesitzer unter den Rentern in der Regel finanziell besser gestellt sind. Allerdings gehen Eigenheimbesitzer häufig nicht ganz schuldenfrei in den Ruhestand: So haben fast ein Drittel (28 Prozent) noch eine Restschuld auf ihrer Immobilie, wenn sie ihre Berufskarriere beenden. Bei jedem zehnten beträgt diese Restschuld sogar mehr als 50.000 Euro – entgegen der landläufigen Empfehlung von Finanzexperten, den Kredit fürs Eigenheim spätestens bis zum Renteneintritt getilgt zu haben.
Und außerdem überdauert das vermeintliche „Betongold“ nunmal nicht bis in alle Ewigkeit. Mit Blick auf Reparaturen am eigenen Haus werde deutlich, dass die Immobilienbesitzer unter den Senioren den eigenen Finanzbedarf unterschätzen, heißt es im Studienpapier. Und Julia Schabert, Geschäftsführerin und Gründerin von Heimkapital, betont: „Viele Experten raten bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus in Deutschland zu einer Instandhaltungsrücklage zwischen 200 und 300 Euro pro Monat, abhängig vom Alter der Immobilie.“ Der Haken: Über dieses Sparpotenzial verfügen laut der Umfrage nur knapp die Hälfte der Immobilien besitzenden Senioren.
Unser Fazit: Der Kauf von Wohneigentum kann ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge sein, aber wie so mancher Versicherungsmakler gerne zu sagen pflegt: Ein Haus kann man nicht aufessen.
Die Kolumne
Für viele Vermittler ist nun Jahresendgeschäft angesagt. Schnell vor dem Jahreswechsel noch ordentlich Verträge verkaufen, fehlende Weiterbildungszeit einsammeln und so weiter. Kann man so machen, sollte man aber nicht. Findet zumindest Vertriebsexperte Hans Steup. Er wundert sich regelmäßig über den Frühlings-/Sommer- und Herbstschlaf vieler Vermittler, die rechtzeitig zum Kfz-Wechselgeschäft dann wach werden. Einen Vorschlag, wie man den Jahresend-Stress aufs ganze Jahr verteilen und dadurch erfolgreicher sein kann, liefert er in seiner Kolumne.
Die News der Woche, Teil 2
Es war ein Schritt mit Signalwirkung: Anfang Oktober kündigte Deutschlands größter Lebensversicherer, die Allianz, an, sich ab 2021 bei Neuverträgen von der 100-prozentigen Beitragsgarantie zu verabschieden. Naja, zumindest dort, wo es geht – Riester-Renten und Policen der betrieblichen Altersversorgung sind wegen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Garantiepflicht nicht davon betroffen.
Nun deutet auch Ergo-Chef Markus Rieß in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ eine ähnliche Richtung für sein Haus an. „Wir können nicht ausschließen, uns mittelfristig von der kompletten Beitragsgarantie bei den Lebenspolicen sukzessive zu verabschieden“, so der Versicherungsmanager gegenüber der Zeitung. Es könnte eine Möglichkeit sein, „nur noch 80 Prozent der eingezahlten Beiträge bei neuen Lebenspolicen zu garantieren“.
Den Verkauf klassischer Lebensversicherungen habe man bereits vor Jahren eingestellt. Das Produkt habe sich „überlebt“, so Rieß. Garantien müssten zeitgemäß sein, betont der Versicherungsmanager weiter. „Produkte müssen eine ausgewogene Mischung zwischen Sicherheit und Renditebedürfnissen bieten“, sagt er. Das meistverkaufte Produkt bei der Ergo sei eines, bei dem Kunden die Garantien an- und wieder abwählen könnten – das also zwischen dem Sicherungsvermögen und Investmentfonds wechsele.
Die Altbestände an klassischen Policen will die Ergo auf eine spezielle Abwicklungsplattform auslagern, die die Düsseldorfer gerade aufbauen. Man führe auch schon Gespräche, die Bestände anderer Versicherer dort ebenfalls aufzunehmen – voraussichtlich ab 2023 dann auch im Bereich der komplexen betrieblichen Altersversorgung, so Rieß.
Fazit: Erst die Allianz, nun die Ergo – die 100-prozentige Beitragsgarantie steht vor dem Aus. Denn auch andere Versicherer werden angesichts der historisch niedrigen Zinsen wohl diesen Weg gehen. Bleibt die Frage, ob auch die Politik nachzieht und die Garantiepflicht bei Riester und in der bAV kippt. Da darf man gespannt sein.
Das Schwerpunktthema
In der Gewerbeversicherung wird man an einem Thema in Zukunft wohl nicht mehr vorbeikommen: der Cyber-Versicherung. Viele Vermittler haben sie noch nicht recht auf der Uhr, aber Realität ist: Gut jedes zweite Unternehmen hierzulande war schon einmal Opfer einer Cyber-Attacke. Nicht verwunderlich also, dass das Interesse an diesen Policen wächst. Laut einer Analyse des Versicherungsverbands GDV waren 2018 erst 22 Prozent der Mittelständler hierzulande an einer Cyber-Versicherung interessiert, oder hatten schon eine. 2020 war diese Zahl mit 43 Prozent fast doppelt so hoch. Wir sprachen mit Miroslav Mitrovic, Leiter Vertrieb DACH-Region beim Cyber-Sicherheitsanbieter Perseus, unter anderem darüber, welche Cyber-Schäden am häufigsten vorkommen und warum Cyber-Versicherungen für Makler und Vermittler so großes Potenzial bieten.
Und damit sind wir am Ende von Folge 18 unseres Podcasts angelangt. Wie immer hoffen wir, dass er Ihnen gefallen hat. Schreiben Sie uns doch Ihr Feedback an [email protected]. Ansonsten hören wir uns hoffentlich am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Passen Sie auf sich auf, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Wenn Michael Heinz einmal in Fahrt ist, möchte man ihn nur ungern bremsen. Doch leider war das in der vergangenen Podcast-Ausgabe nicht zu vermeiden – das Zeitbudget war ausgeschöpft. Doch der Diskussionsstoff ist uns keineswegs ausgegangen. Daher folgt nun Teil 2 des Interviews mit dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute – BVK. Darin erklärt Heinz, wie die Vermittlerbranche das Etikett der „Dagegen-Sein-Haltung“ abstreifen kann, um von der Politik wieder stärker als gestalterische Kraft wahrgenommen zu werden. Zudem sagt er uns, ob das Damoklesschwert Provisionsdeckel immer noch über den Vermittlern schwebt – oder ob er die Gefahr gebannt sieht. Wir springen nun direkt rein in die nächste Frage.
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Die News der Woche, Teil 1
Im derzeit schwelenden Streit um Betriebsschließungsversicherungen geht die Allianz einen, sagen wir, speziellen, Weg. Man unterbreite allen Bestandskunden seit Anfang September ein „Umstellungsangebot“ auf die neue Betriebsschließungsversicherung. Das bestätigte Unternehmenssprecher Christian Weishuber dem Branchenportal „Versicherungswirtschaft Heute“. Der Knackpunkt dabei: Komme es zu keiner Umstellung, würden die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt.
Als Begründung für diesen recht drastischen Schritt gibt der Versicherer die „Erfahrungen aus der Corona-Pandemie“ an. Die Versicherung des Corona-Virus in Zeiten der Pandemie sei laut Allianz „risikotechnisch zu fairen Preisen nicht möglich.“ Mit der Neugestaltung schaffe der Versicherer gegenüber seinen Kunden „Rechtssicherheit durch Stärkung von Klarheit und Transparenz insbesondere im Deckungs- und Leistungsumfang“, so der Sprecher gegenüber dem Portal weiter. Man informiere nun „noch klarer als bisher, dass kein Versicherungsschutz für die auslösende Krankheit besteht, solange diese Krankheit von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie geführt wird.“
Pandemien und Epidemien könnten von Einzelversicherern nicht geschultert werden. Der „großflächigen Betroffenheit“ stünden zu niedrige Jahresbeiträge gegenüber. Als Beispiel gibt der Sprecher an, dass der Jahresbeitrag für kleine Gaststätten bei rund 100 Euro liegt. Damit solle eigentlich das Risiko versichert werden, dass ein Betrieb geschlossen werden müsse, um etwa die Ausbreitung von Salmonellen oder Koli-Bakterien in einem Betrieb zu verhindern.
Laut Bericht von „Versicherungswirtschaft Heute“ gehen auch andere Versicherer ähnlich vor. So gab etwa HDI auf Anfrage des Nachrichtenportals an, dass man „bei Kunden, die nach den alten Bedingungen einen BSV-Schaden geltend gemacht haben“ das vertraglich vereinbarte Recht zur Vertragskündigung nach einem Schadenfall in Anspruch nehme. Gleichzeitig würde diesen Kunden ein Angebot zur Fortführung des Vertrags zu neuen Bedingungen gemacht. Sei kein BSV-Schaden gemeldet worden, mache der Versicherer von seinem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch, auch diese Kunden erhielten dann ein Angebot zur Vertragsfortführung unter neuen Bedingungen. R+V und Axa gaben ähnliches gegenüber „Versicherungswirtschaft Heute“ an.
Rechtsanwalt Norman Wirth sagte dem Portal, es hätten nach seiner Kenntnis „alle bisherigen Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen die noch bestehenden Alt-Verträge gekündigt.“ Aber jetzt trenne sich die Spreu vom Weizen. „Einige Versicherer, wie die Allianz, haben in den neuen Versicherungsbedingungen sehr weitgehende Ausschlüsse“, sagte er. Da werde bei Covid-19 nur zu 50 Prozent geleistet, Pandemien oder Epidemien seien grundsätzlich ausgeschlossen. Bei HDI dagegen zielte der Leistungsausschluss vor allem auf die Allgemeinverfügung ab, „wie wir es jetzt gerade wieder erleben“, so Wirth. Ansonsten werde grundsätzlich bei den im Infektionsschutzgesetz zum Schadenszeitpunkt genannten Krankheiten geleistet, also auch bei Corona.
Festzuhalten bleibt: Der Job des Versicherungsvermittlers wird angesichts dieser neuen Haken und Ösen in den Versicherungsbedingungen nicht leichter, im Gegenteil. Und ob diese Maßnahme dem Image der Versicherer besonders zuträglich ist, darf auch bezweifelt werden.
Der Rechtstipp
Das sogenannte Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1985 wird als Wiege der Maklerhaftung bezeichnet. Im Rechtstipp der Woche geht der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis auf dieses für Makler so wichtige Urteil ein, erklärt, wie es überhaupt dazu kam, und welche Lehren man bis heute daraus ziehen muss. Weitere Rechtstipps von Stephan Michaelis finden Sie in der kostenlosen Anwendung Appriori.
Die News der Woche, Teil 2
Verbraucherschützer genießen bei vielen Bundesbürgern einen tadellosen Ruf – Versicherungsvermittler sind da deutlich skeptischer. Letztere unterstellen den „Verbraucheranwälten“ gerne mal Besserwisserei bei gleichzeitiger Wissensferne, Voreingenommenheit und ideologisches Handeln. Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW hat nun gezeigt, dass dieser Vorwurf – sagen wir mal – nicht immer zutreffen muss.
Aber der Reihe nach: „So tricksen Versicherungen im Schadensfall“ titelte das ZDF-Verbrauchermagazin „Volle Kanne“ am 22. Oktober. Um den quotenträchtigen Vorwurf zu untermauern, schildert ein kurzer Film, wie es einer Frau mit ihrer Unfallversicherung ergangen ist. Nach einem schweren Motorradunfall fordert sie eine Leistung vom Versicherer – doch der schaltet erstmal einen Gutachter ein.
Obwohl der Gutachter zu dem Schluss gekommen sei, dass das Bein „zu nichts mehr zu gebrauchen“ sei, wie es im Beitrag heißt, ermittelte der Experte einen Invaliditätsgrad von lediglich 42 Prozent. Die Schädigungen an der Wirbelsäule taxierte der Gutachter auf 10 Prozent, in der Summe ergibt sich also ein Invaliditätsgrad von 52 Prozent. Der vom Opfer eingeschaltete Gutachter kam hingegen zu einem Gesamtschaden von 100 Prozent.
Der Versicherer kommt der Frau schließlich entgegen und erhöht den Invaliditätsgrad auf 64 Prozent. Das Opfer fordert allerdings, dass 100 Prozent anerkannt werden – und hofft so auf 100.000 Euro, die ihr inklusive Zinsen zustünden. Der Ausgang des Falls bleibt im Beitrag offen.
„Na, Methode/Masche ist vielleicht ein bisschen übertrieben hier. Man muss zwei Sachen ja immer im Hinterkopf behalten. Erstens: Es werden jeden Tag ja auch tausende Schäden ganz normal und zur Zufriedenheit aller reguliert – über den Normalfall reden wir nun eben nicht. Und zweitens: Der Versicherer muss ja auch prüfen – und nur dann Geld auszahlen, wenn es auch tatsächlich berechtigt ist. Nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse derer, die ja mit in den Topf einzahlen, aus dem der Schaden dann bezahlt wird.“
Ui. Solch ein Statement hätte zu einem Großteil auch der Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft abliefern können. Der Verbraucherschützer kriegt aber noch rechtzeitig die von Verbraucherschützern erwartete verbale Kurve, aber immerhin wandert der Fuß nicht mit voller Kraft aufs Gaspedal: So sei der geschilderte Fall kein Einzelfall, fährt Opfermann im ruhigen Ton fort – solche oder ähnliche Schilderungen höre man tatsächlich immer wieder. „Der Versicherer möchte dieses noch haben, möchte jenes haben, da noch was.“ Das Stichwort hier sei „Salamitaktik“, so der Verbraucherschützer. „Der Versicherungsnehmer ist hier natürlich in einer denkbar unglücklichen Situation, in der schwächeren Position. Er ist auf Hilfe, er ist auf Geld angewiesen – und das macht dann mürbe.“
Unser Fazit: Man muss der Argumentation des Verbraucherschützers gar nicht in allen Punkten folgen – und kann trotzdem zu dem Schluss kommen, dass die unaufgeregte, einordnete Haltung Opfermanns, die ohne brachialen Schwarz-Weiß-Sprech auskommt, zur Abwechslung mal ganz wohltuend ist. Für die lauten Töne sind dann halt andere zuständig.
Das Schwerpunktthema
Biden oder Trump? Ob der künftige US-Präsident der alte bleibt oder ob die fulminate Aufholjagd des demokratischen Herausforders bei der Stimmenauszählung gelingt, können wir zu dieser Stunde, es ist Donnerstag um 12 Uhr, nicht mit Gewissheit sagen. Hans-Georg Jennssen, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler – BDVM, hatte jedenfalls – wie so viele – mit einem Sieg Bidens gerechnet, wie er uns im Vorgespräch zu dem nun folgenden Interview verriet. Dass das Rennen ums Weiße Haus deutlich enger ausfiel als von vielen Demoskopen erwartet, hat wohl auch damit zu tun, dass Trumps Corona-Krisenmanagement, das bekanntlich scharfe Kritik auf sich zog, bei vielen Wählern gar nicht so negativ ankam. Nun ja, man wird sehen. Tja, und was das Corona-Krisenmanagement der Versicherer hierzulande angeht, so hatte BDVM-Chef Jenssen bereits im Frühjahr seine hanseatische Zurückhaltung zwischenzeitlich zurückgestellt – Stichwort: Ärger um die Betriebsschließungsversicherung. Wie er die rechtlichen Aussichten der BSV-Kunden im zweiten Lockdown beurteilt, was er von den nun vielerorts angedrohten Vertragskündigungen durch die Versicherer hält – und wie die Vorschläge des BDVM zur Neuerfindung der BSV lauten, hat er uns im Gespräch im Rahmen unserers November-Schwerpunkts „die Gewerbeversicherung“ erläutert.
Und damit ist Folge 17 unseres Podcasts im Kasten. Schön, dass Sie dabei waren. Wenn er Ihnen gefallen hat, abonnieren und bewerten Sie ihn gerne auf eine der gängigen Podcast-Plattformen.
Und dann hören wir uns hoffentlich am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Passen Sie auf sich auf, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
**Im Gespräch
Michael Heinz ist in der Versicherungsbranche so bekannt, wie der sprichwörtliche bunte Hund. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute – BVK – ist das, was man gemeinhin als „wortgewaltig“ bezeichnet – und dabei stets mit Leidenschaft bei der Sache. „„Halbe Kraft“ gibt es bei mir nicht!“, betont der Siegener auf seiner Webseite, die er als Versicherungsmakler betreibt. „Ziele, die mich begeistern, erfüllen mich mit der Energie, sie auch zu erreichen“, heißt es dort. Welche neuen Ziele er sich als BVK-Präsident gesteckt hat, wie sich die Pandemie und der nun bevorstehende Lockdown auf die Vertriebsergebnisse der Vermittler niederschlägt und welch überraschende – manchmal gar schockierende – Erkenntnisse er von seinen jüngsten Reisen ins politische Berlin mitgebracht hat, erklärt er uns im Gespräch, das Lorenz am Mittwoch aus der heimischen Quarantäne führte. Sie hören nun den ersten Teil des Interviews, in Kürze folgt dann Teil 2.
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Die News der Woche, Teil 1
Ja, das haut rein. Zum Jahresende geben die privaten Krankenversicherer regelmäßig ihre Beitragsanpassungen für das nächste Jahr bekannt. Und beim Marktführer Debeka dürften die Kunden nicht allzu erfreut über ihre Post gewesen sein. Die Koblenzer erhöhen die Prämien zum 1. Januar 2021 nämlich deutlich. Die über 2,4 Millionen Vollversicherten der Debeka müssen im Schnitt 17,6 Prozent mehr für ihre Krankenversicherung zahlen als bisher, meldete die „Ärzte-Zeitung“ diese Woche.
„Das ist eine der stärksten Anpassungen bei der Debeka“, gibt Debeka-Vorstand Roland Weber gegenüber der „Ärzte-Zeitung“ denn auch zu. Es handele sich dabei aber nur um eine „Momentaufnahme“. In den vergangenen vier Jahren habe es keine Beitragserhöhung gegeben, betont Weber. Und dieser jetzige starke Sprung sei auf die Kalkulationsgrundlagen zurückzuführen.
Die Krankenversicherer dürfen ihre Beiträge laut Versicherungsaufsichtsgesetz nämlich nur anpassen, wenn die erwarteten und einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 Prozent voneinander abweichen – etwa durch höhere Kosten aufgrund des medizinischen Fortschritts. Und/oder wenn sich die realen und kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent unterscheiden. Wird die Schwelle überschritten, müssen die Anbieter die Prämien neu berechnen und dabei auch alle anderen Faktoren einbeziehen, die den Beitrag beeinflussen – also Zinsen, medizinische Inflation, Preisinflation und Storno-Entwicklung.
Und gerade die niedrigen Zinsen haben laut Weber nun zur sprunghaften Erhöhung geführt. Die Beitragserhöhungen bei den geschlechtsneutralen Unisex-Tarifen würden sich zwischen 10 und 14 Prozent bewegen, bei den älteren Tarifen für Männer und Frauen seien es 15 bis 20 Prozent. Die Debeka-Tarife für Beamte – die Hauptkundengruppe des Krankenversicherers – und die für Arbeitnehmer und Selbstständige würde man laut Weber etwa im gleichen Maße erhöhen.
Gerade die Prämien für Arbeitnehmer und Selbstständige seien aber ohnehin schon höher als die der Beamten, so Weber weiter, weshalb sich diese Steigerung dort mehr auswirke. Daher will man die Anpassung bei ihnen über zwei Jahre strecken. Zudem bietet der Krankenversicherer Folgendes an: Wenn die Betroffenen jetzt auf Wahlleistungen verzichten, um die Prämie zu senken, können sie nach zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung zum alten Leistungsniveau zurückkehren.
Ob das den Ärger der Debeka-Kunden zu mildern vermag, ist ziemlich fraglich. Spannend werden jedenfalls die kommenden Wochen werden. Denn dann wird sich zeigen, ob auch Kunden der anderen Krankenversicherer ähnliche Post ins Haus flattert.
Die Kolumne
Unter Online-Marketern hat ein Begriff Hochkonjunktur – der Funnel, oder übersetzt Kauftrichter. Dahinter verbirgt sich die Strategie „Anhauen, Umhauen, Abhauen“, wenn es um die Kundengewinnung geht – nur netter ausgedrückt. Oben kommen ganz viele Interessenten rein, der Kaufdruck wird immer weiter erhöht, und manche Kunden kaufen dann. Warum dieser Ansatz vielleicht bei Schuhen funktioniert, aber nicht in der Versicherungsvermittlung, erklärt Vertriebsexperte Tobias Haff in seiner Kolumne.
Die News der Woche, Teil 2
„Ist das neue Vergleichsportal Joonko Check24-Jäger oder Maklerschreck?“, so betitelte Pfefferminzia im November 2019 einen Gastbeitrag von Ingolf Putzbach, Geschäftsführer des Technologie-Unternehmens Sum.cumo. Es kam anders. Nach Getsurance sorgt dieser Tage auch Joonko mit einer bitteren Botschaft für Aufsehen: Das Berliner Insurtech, das sich zum Ziel gesetzt hatte, Verbrauchern „die Hindernisse bei der Suche nach den passenden Finanz- und Versicherungsprodukten zu beseitigen“, steht vor dem Aus. Ende Oktober soll Schluss sein.
Einen entsprechenden Bericht des Portals „Versicherungsmonitor“ am Dienstag bestätigte eine Sprecherin der Start-up-Schmiede Finleap auf Anfrage von Pfefferminzia. Finleap hatte das Vergleichsportal im Herbst vergangenen Jahres gegründet. In einer Mitteilung erklärte Joonko sein Scheitern schließlich so:
„Mit Eintritt der nicht vorhersehbaren COVID-19-Pandemie im Frühjahr kam es zu einem drastischen Rückgang des Kfz-Versicherungsgeschäft. Die Nachfrage nach Automobilen und entsprechenden Versicherungsprodukten sank. Für einen jungen Player auf dem sehr umkämpften Markt wurde die Kundenakquisition somit stark erschwert und nur mit einem weiteren hohen Kapitalbedarf möglich.“
Eigentlich sollte der immense Kapitalbedarf in Höhe von 15 Millionen Euro mit einer im Frühjahr eingeleiteten Finanzierungsrunde gestillt werden. Lange Zeit schien es auch so, dass das Vorhaben glücken wird – doch die Runde aus bestehenden und neuen Investoren platzte kurz vor der Unterzeichnung, „da einer der Lead-Investoren kurzfristig ausgestiegen“ sei, wie es hieß. Eine alternative und ausreichende Finanzierung sei in so kurzer Zeit nicht möglich gewesen. Wie der abtrünnige Geldgeber heißt, wollte man nicht verraten.
Joonko-Chefin Carolin Gabor betonte zumindest in einem Statement, dass man bis heute überzeugt davon sei, dass der Vergleichsmarkt „einen weiteren fairen und transparenten Player“ brauche. Aktuell gebe es eine „harte Abhängigkeit“ vieler Versicherer von einem „fast monopolistischen Player“. Gemeint war natürlich Check24.
„Es war eine große Wette – wir haben sie verloren“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“ noch. Bleibt zu hoffen, dass die 43 Joonko-Mitarbeiter aus den Bereichen Technologie, Marketing und Kundenservice nicht alles verlieren werden – immerhin sollen allesamt „Angebote für neue Aufgaben im Finleap-Ökosystem erhalten“, wie es heißt.
Das Schwerpunktthema
Sven Gábor Jánszkys Job ist es, in die Zukunft zu schauen. Was passiert in einer Branche oder in einem Markt in 10, 20 oder 30 Jahren? Das hat der Geschäftsführer der Denkfabrik 2b Ahead auch für die Krankenversicherung getan. Was erwartet uns da im Jahre 2030? In einem Wort: Umwälzungen. In kaum einem Bereich werde sich in den nächsten Jahren so viel tun wie dort, ist Jánszky überzeugt – und sowohl Krankenversicherer als auch Vermittler werden sich angesichts dessen neu erfinden müssen. Wie sich gerade Vermittler jetzt schon aufstellen können, um in der neuen Realität weiter eine Daseinsberechtigung zu haben, fragten wir den Zukunftsforscher per Schalte nach Leipzig.
Und damit endet Folge 16 unseres Podcasts. Freuen Sie sich schon mal auf unser neues Schwerpunktthema für den November. Dort wird es um Gewerbeversicherungen gehen. Sie wünschen sich ein anderes Thema, das wir mal aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten sollen? Kein Problem, morsen Sie uns an unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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