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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 44 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. Mai 2021.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Wir sprachen mit Fonds-Finanz-Chef Norbert Porazik über den von vielen ersehnten Start der MMM-Messe als Präsenzveranstaltung im Oktober und wie er über den unmittelbar bevorstehenden Bundestagswahlkampf denkt.
In den News der Woche geht es um einen Schlagabtausch zwischen dem Maklerpool Maxpool und dem Finanzvertrieb DVAG und warum sich das Beschwerdeaufkommen beim Versicherungsombudsmann im Corona-Jahr 2020 so massiv zwischen den Sparten unterscheidet.
In der Kolumne der Woche geht Produktexperte Christian Geier auf die fondsgebundene Rentenversicherung Smart-Invest der Cosmos Direkt ein.
Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Mai, Geförderte Vorsorge, sprechen wir mit André Schröter, Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer, über die Basisrente – und warum er ihr eine glänzende Zukunft bescheinigt.
Aber bevor es losgeht, kommt an dieser Stelle ein kurzer Werbehinweis.
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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Huch, was ist da denn los? Maxpool hat die DVAG abgemahnt. Der Grund: Der Finanzvertrieb soll seit einiger Zeit sogenannte „Mandantenschutzbriefe“ einsetzen, in denen Versicherungsmakler und Berater nicht gut wegkommen. In den Augen des Maklerpools stellen diese einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
Was steht in diesen Mandantenschutzbriefen nun konkret drin? Es würde in den Schreiben darauf hingewiesen, so Maxpool, dass Berater und Versicherungsmakler mitunter „primär ihre eigenen monetären Interessen“ im Blick hätten und deshalb pauschal behaupten würden, eine vorzeitige Kündigung von Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sei mit erheblichen Vermögensverlusten verbunden.
Makler, die DVAG-Kunden trotzdem empfehlen würden, die von dem Finanzvertrieb einst vermittelten Verträge zu ändern oder zu kündigen, müssten deshalb ein undifferenziertes „Bestätigungsschreiben“ ausfüllen, schreibt Maxpool. Damit nicht genug: Makler sollen zudem den jeweiligen Vertrag und den möglicherweise entstehenden Verlust angeben und anschließend bestätigen, den betreffenden Kunden über alle Nachteile aufgeklärt zu haben, die mit der Kündigung in Zusammenhang stünden. Darüber hinaus müsse der Makler beziehungsweise Berater in dem Bestätigungsschreiben anerkennen, dass Schadensersatzansprüche gegen ihn gestellt werden könnten, wenn er den Kunden nicht vollständig über die Nachteile eines Vertragswechsels aufkläre.
Doch Maxpool macht deutlich, dass man mit einem derartigen Schreiben nichts anfangen kann – oder will. „Es ist nicht ersichtlich, worauf sich der anzugebende mögliche Verlust bezieht. Etwa auf die zu zahlenden Prämien?“, verlautbart eine Maxpool-Anwältin am Mittwoch in einer Stellungnahme. Und wie solle ein Berater die negative Entwicklung eines Fonds errechnen können? Tatsächlich seien für einen Vertragswechsel viel mehr Kriterien als nur ein möglicher Verlust maßgebend, wie es heißt. „Das Bestätigungsschreiben ist somit undifferenziert“, stellt die Anwältin klar. Und weiter: Das Ausfüllen und Unterzeichnen durch den Berater solle zudem suggerieren, dass dieser nur an seinen eigenen Verdienst denken würde, schreibt Maxpool und betont: „Dies stellt eine bewusste Irreführung des Kunden dar, die rechtlich relevant ist, da die Vorgehensweise der DVAG die Entscheidung des Kunden massiv beeinflusst.“
Man werde deshalb „alle juristischen Mittel ausschöpfen um dem unzulässigen Treiben der DVAG ein Ende zu setzen“, fügt Maxpool-Vorstand Jürgens hinzu.
Und was sagt die DVAG zu den Vorwürfen aus Hamburg? Pfefferminzia hat in der Frankfurter DVAG-Zentrale nachgefragt: „Das Schreiben ‚Mandantenschutzbriefe‘ liegt der Deutschen Vermögensberatung AG nicht vor“, teilte uns eine Sprecherin am Mittwoch schriftlich mit. „Weder ist uns ein derartiges Vorgehen bekannt, noch verteilt die Deutsche Vermögensberatung AG ein solches Schreiben. Die DVAG steht mit über 18.000 selbstständigen Handelsvertretern als größte eigenständige Finanzberatung Deutschlands für Transparenz und qualitativ hochwertige Kundenberatung und -betreuung. Sobald uns ein Schreiben vorgelegt werden sollte, werden wir den Sachverhalt intern prüfen.“ Das Ende dieses Papierkriegs scheint also noch nicht absehbar.
Die Kolumne
In eigener Sache
Kostprobe gefällig? Rechtsanwalt Norman Wirth wird sich mit der EU-Transparenzverordnung befassen und erklären, was Vermittler nun beachten müssen. Andreas Kick, Partner und Prokurist des IVFP, geht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen im Beratungsprozess ein. Versicherungsmakler Dirk Lauffer gibt Tipps, wie Vermittler auf ein nachhaltiges Vermittlerbüro umstellen. Und Tobias Reiter, Themenmanager Zurich Gruppe
Interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an unter nachhaltigkeitstag.pfefferminzia.de Dank unserer Co-Gastgeber Zurich und Bessergrün ist diese Veranstaltung für Sie kostenlos!
Die News der Woche, Teil 2
Beschwerden zur Lebensversicherung gingen dabei um rund 10 Prozent zurück – und damit in ähnlicher Größenordnung wie solche aus der Hausratversicherung, gefolgt von der Haftpflichtversicherung mit minus 8 Prozent. Ein Zuwachs von 16 Prozent war dagegen in der Kfz-Kasko und von 10 Prozent in der Kfz-Haftpflichtversicherung festzustellen. Auch Beschwerden zur Rechtsschutzversicherung nahmen mit plus 8 Prozent wieder zu. Diese Sparte weist seit fünf Jahren die meisten Beschwerden auf – 2020 waren es knapp 3.465.
Die vielen kleineren Sparten, die unter „Sonstige Beschwerden“ statistisch erfasst werden, erhöhten sich ebenfalls deutlich um 15 Prozent – wobei die dazu zählende Reiseversicherung allein um ganze 80 Prozent zulegte. Die hohe Unzufriedenheit in dieser Sparte ist laut Schluckebier die auffälligste Folge der Corona-Pandemie. Viele Verbraucher haben die Erstattung der Beiträge zur Reiseversicherung gefordert, da diese wegen einer Stornierung der Reise durch den Veranstalter eben nicht stattgefunden hat. Bei anderen Fällen ging es um die Frage, ob Versicherer die Stornokosten von Reisen tragen müssen, von denen die Kunden wegen der Reisebeschränkungen oder der Sorge, an Covid-19 zu erkranken, zurückgetreten waren.
Ein anderes Pandemie-Thema, nämlich das in der Öffentlichkeit breit diskutierte Regulierungsverhalten in der Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherung, hat sich laut Schluckebier dagegen nicht nennenswert ausgewirkt. Aber das liegt halt auch daran, das die Schlichtungsstelle auf Beschwerden von Verbrauchern ausgerichtet ist – und nicht auf die von Unternehmen. Nun ja.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende von Folge 44 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, sie hat Ihnen gefallen. Wenn Sie mögen, dann abonnieren Sie unseren Podcast doch auf einer der gängigen Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 43 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 21. Mai 2021.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
In den News der Woche geht es um die Frage, was Versicherungsvertreter eigentlich so verdienen und wir schauen auf eine Studie, die ergab, dass der Vertriebskanal Vertreter seit 2015 kontinuierlich an Bedeutung verloren hat.
Im Rechtstipp der Woche geht der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis auf die drei größten Haftungsgefahren für Makler ein.
Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Mai, Geförderte Vorsorge, sprechen wir mit Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung unter anderem darüber, wie sich die Senkung des Höchstrechnungszinses auf die betriebliche Altersversorgung auswirken wird.
Aber bevor es losgeht, kommt an dieser Stelle ein kurzer Werbehinweis.
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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Allerdings plaudern Arbeitnehmer hierzulande – anders als zum Beispiel in Skandinavien –eher ungern offen über ihr Einkommen. Das TV-Format „Lohnt sich das?“, das regelmäßig im Bayerischen Rundfunk läuft, will das ändern. Denn hier kommen Menschen zu Wort, die freimütig berichten, was sie verdienen, wie sie damit leben und wofür sie es ausgeben.
„Was verdient eine Justiz-Wachtmeisterin?“, wurde da zuletzt gefragt, oder auch „Was verdient ein Pfleger im Hospiz?“. In der Ausgabe vom 12. Mai war nun also der Versicherungsvertreter an der Reihe – genauer gesagt: Luis Wagner, der in Bonn für den Versicherer Zurich Policen vermittelt. Das BR-Team hat einen typischen Arbeitstag des 25-jährigen Versicherungsfachwirtes zwischen Online-Beratung und Wohnzimmer-Besuch mitgefilmt. Darin erklärt Wagner, was den Vermittler-Job für ihn persönlich ausmacht und spricht schließlich auch über sein Einkommen: „Aktuell auf den letzten 4 Monaten gesehen lag mein Durchschnittsbruttoverdienst bei circa 7.000 Euro. Der setzt sich zusammen aus einem Teil Fixgehalt – das bekomm ich auch, wenn ich Löcher in die Luft starre.“
Doch dieses Fixgehalt, das dem Zuschauer parallel eingeblendet wird, beträgt dementsprechend auch nur 1.600 Euro. Bis 7.000 Euro ist das noch ein weiter Weg. Hinzu kommt ein Provisionsvorschuss in Höhe von 2.500 Euro, fährt Wagner fort. Diesen Betrag habe er gewählt, weil das im Monat realistisch zu erreichen sei, „ohne mich dafür auf den Kopf zu stellen“, wie er sagt. Alles, was Wagner über diesen Vorschuss hinaus verdient, kommt als „Überverdienst“ obendrauf – was mit zuletzt 2.900 Euro sogar das größte Stück ausmacht. In Summe ergeben die drei Gehaltsbestandteile exakt 6.989 Euro.
Auf unserer Facebook-Seite wird die Rechnung des jungen Vertreters allerdings von so manchem Leser kritisch beäugt – einer schreibt: „Naja, man muss auch objektiv sagen, dass man Monate hat, in dem das Storno zurückschlägt. Da ist meistens außer Spesen nichts gewesen.“ Ein anderer höhnt: „Nur 1.600 Euro Fixum und monatlich 5.400 Euro aus Provisionen 😂 Stornos hat der Bursche natürlich nie….“ Doch Wagner erhält auch zustimmende Meinungen: „Wir haben schon Kollegen die sauber arbeiten und sehr geringe Storni haben. Das ist machbar. Aber kein 7 Stunden Tag“, kommentiert jemand. Ein weiterer Nutzer gibt ihm recht: „Das ist für einen soliden Kaufmann durchaus machbar.
Wie auch immer – dass Geld bekanntlich nicht alles ist, diese Erkenntnis hat auch Luis Wagner gemacht: „Meine ersten Berufswünsche waren Polizist und Erzieher. So ein Helfersyndrom habe ich immer irgendwie gehabt – und man hilft dann da auf einer anderen Art und Weise, die nicht weniger wichtig ist.“ Und dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Der Rechtstipp
In eigener Sache
Aus diesem Grund veranstaltet Pfefferminzia nach dem Gesundheitstag.digital im Februar und dem Gewerbetag.digital im April nun den Nachhaltigkeitstag.digital. Am 22. Juni geht es ab 9.30h wieder musikalisch mit Entertainer Tom Friedländer los. Dann erwarten Sie Vorträge und Workshops zu den verschiedensten Nachhaltigkeits-Themen.
Kostprobe gefällig? Rechtsanwalt Norman Wirth wird sich mit der EU-Transparenzverordnung befassen und erklären, was Vermittler nun beachten müssen. Andreas Kick, Partner und Prokurist des IVFP, beleuchtet, wie es um die Nachhaltigkeit im Fondsangebot deutscher Versicherer steht. Und Versicherungsmakler Dirk Lauffer gibt Tipps, wie Vermittler auf ein nachhaltiges Vermittlerbüro umstellen.
Interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an unter nachhaltigkeitstag.pfefferminzia.de Dank unserer Co-Gastgeber Zurich und Bessergrün ist diese Veranstaltung für Sie kostenlos!
Die News der Woche, Teil 2
Aber es kommt noch bedrückender: Vertreter sind damit nicht mehr der wichtigste Kanal, wenn es um den Verkauf von Versicherungen geht. Die meisten Kunden haben sowohl in der Informations-, Entscheidungs- und Abschlussphase digitale Kanäle und Medien genutzt. Insbesondere Webseiten der Versicherer genießen immer mehr Aufmerksamkeit. 27 Prozent der Befragten kauften 2020 Versicherungen über die jeweiligen Online-Auftritte der Versicherer – und verdängten die Vertreter damit vom ersten Platz. Vergleichsportale landen auf dem dritten Platz.
Aber ein kleines Trostpflaster gibt es: Denn es kommt nach wie vor sehr darauf an, nach welcher Versicherung die Kunden suchen. So werden Lebens- und Krankenvollversicherungen wegen ihrer Langfristigkeit und Komplexität noch deutlich häufiger über einen Vertreter abgeschlossen. Sach- und insbesondere Kfz-Versicherungen, die weniger erklärungsbedürftig sind, kaufen die Kunden aber zunehmend direkt über die Anbieter-Plattform.
Die Studien-Autoren haben darüber hinaus die Korrelation zwischen der Nutzung von Online-Vergleichsportalen und Abschlüssen bei Vertretern untersucht. Es zeigt sich: Nutzen Kunden ausschließlich Online-Vergleichsportale bei der Informationssuche, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei einem Vertreter abschließen mit 17 Prozent sehr gering. Werden hingegen neben Online-Vergleichsportalen auch weitere Kanäle genutzt, steigt der Vertreteranteil beim Abschluss immerhin auf 38 Prozent. Die besten Chancen hat der Vertreter, wenn kein Vergleichsportal verwendet wird. In diesem Falle steigt die Abschlusswahrscheinlichkeit bei ihm auf knapp 50 Prozent.
**Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende von Folge 43 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, Sie konnten einige Erkenntnisse daraus ziehen. Wenn Sie mögen, dann abonnieren Sie unseren Podcast doch auf einer der gängigen Podcast-Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das lange Pfingst-Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Schick hat nun zusammen mit dem Bund der Versicherten und dem Verbraucherzentrale Bundesverband ein Bündnis gestartet, das dazu aufruft, die Riester-Rente zu beerdigen und nur noch die Altverträge zu erhalten. Unter dem Motto „Stoppt die Riester-Rente – sonst sehen wir alt aus“ forderten die drei Organisationen am Dienstag vor dem Bundeskanzleramt ein klares Bekenntnis der Kanzlerkandidaten von CDU/CSU, SPD und Grünen für einen Neuanfang in der zusätzlichen Altersvorsorge – ohne Riester.
Doch es gibt sie noch, die Anhänger der Riester-Rente – ausgerechnet vor allem in der Union und bei der FDP. Dort wünscht man sich lieber eine Verjüngskur für den vorgealterten „Twen“, anstatt sich vom Erbe des damaligen SPD-Arbeitsministers Walter Riester komplett loszusagen. Dass die Riester-Rente dann tatsächlich Gegenstand einer leidenschaftlich geführten Bundestagsdebatte wurde, überrascht dann allerdings doch – aber genauso kam es am späten Donnerstagabend des 6. Mai. Gegen 22.45 Uhr trat der CDU-Finanzexperte Carsten Brodesser ans Redner-Pult. Und was folgte, war eine Rede, die wohl auch den letzten Hinterbänkler zu dieser vorgerückten Stunde im karg besetzten Plenum wachgerüttelt haben dürfte.
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7519839#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MTk4Mzk=&mod=mediathek
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, trage ich heute keine Krawatte bei dieser Rede im Plenum. Das hat auch einen guten Grund, denn in den letzten Wochen ist mir mehrfach der Kragen geplatzt.“
Hoppla. Wieso hatte Brodesser denn eine derartige Krawatte – pardon – einen so dicken Hals? Nun, der Adressat seines Ärgers heißt Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD. Denn Brodessers Fraktionsarbeitsgruppe hatte dem Minister bereits vor geraumer Zeit konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, um die Riester-Rente „günstiger, bürokratieärmer und zukunftssicherer zu machen“, wie er schilderte. Was daraus wurde, hören Sie jetzt von ihm selbst:
„Noch vor der Sommerpause im letzten Jahr sendeten wir diese Vorschläge an Olaf Scholz. Wir haben auf dieses Schreiben bis heute keine Antwort erhalten. Es ist ja auch nicht so als hätten wir den obersten Führer Nordkoreas, Kim Jong-Un, angeschrieben und keine Antwort erwartet. Nein, wir sprechen hier vom Bundesfinanzminister, der notwendige Reformschritte zur staatlich geförderten Altersversorgung unternehmen sollte. Im Dezember 2020 sprach ich dann SELBST mit Olaf Scholz („Hey, hey“-Zwischenrufe). Er versicherte mir, dass er nach Weihnachten wirklich gute Reformvorschläge unterbreiten wollte. Ich frage mich heute, welches Weihnachten hat er wohl gemeint? Anstatt zu handeln, hat er vertröstet, gebremst und sich letztlich der Problemstellung verweigert.“
Rumms. Direkt im Anschluss übernahm Brodessers Kollege Frank Schäffler von der FDP-Fraktion das Pult – und auch der sparte nicht mit deutlichen Worten:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7519841#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTE5ODQx&mod=mediathek
„Es sind Millionen von Bürgern, die in diese Verträge über sehr, sehr lange Zeit hinein gespart haben und sich darauf verlassen haben, auf die Sozialdemokratie verlassen haben, dass dieses Produkt und diese Art der Altersvorsorge am Ende funktioniert und jetzt lassen Sie diese Leute im Stich – sie müssten sich eigentlich schämen, sie müssten sich schämen, dass Sie diese Leute im Stich lassen. Denn am Ende werden diese Menschen weniger herausbekommen als sie eingezahlt haben – und die Verantwortung dafür tragen Sie, weil Sie 4 Jahre hier regiert haben und nicht dafür gesorgt haben, dass sich diese Verträge am Ende rechnen.“
Und damit das zumindest in Zukunft gewährleistet werde, hat die FDP-Fraktion einen Antrag ins Parlament eingebracht mit dem Titel: „Für ein Volk von Eigentümern – #Riester endlich reformieren“. Das Ziel: Die verpflichtende Beitragsgarantie und die Verrentungspflicht von Riester-Verträgen zu kippen, damit am Ende mehr Rendite für den Sparer herausspringt. Das Ende ist offen: Der Antrag wurde nun erstmal in den Finanzausschuss verwiesen.
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
Dabei gilt: Je älter die Menschen sind, desto größer ist die Angst. Unter den Teenagern bis 19 Jahren fürchtet sich demnach nur jeder vierte vor Pflegebedürftigkeit. Ab einem Alter von 20 Jahren sind es bereits 29 Prozent, den höchsten Wert mit 57 Prozent ermittelte die Studie bei Menschen ab 60 Jahren.
Die R+V-Untersuchung zeigt außerdem, dass die Angst bei Frauen mit 45 Prozent deutlich ausgeprägter ist als bei Männern mit 37 Prozent. „Ein Grund dafür ist sicherlich, dass das Pflegerisiko von Frauen etwas höher ist als das von Männern“, sagt Adrian Hock von der R+V Krankenversicherung.
Von den heute 30-jährigen Männern werde statistisch gesehen jeder zweite im weiteren Leben pflegebedürftig. Bei Frauen seien es vor allem wegen ihrer durchschnittlich fünf Jahre höheren Lebenserwartung aber drei von vier. Für Paare folge daraus eine fast 90-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer der beiden Partner im Alter auf Pflege angewiesen sein werde, erklärt Hock.
Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene und ihre Angehörigen aber nicht nur seelisch, sondern auch finanziell eine große Belastung. Umso wichtiger sei vor diesem Hintergrund die private Vorsorge, so Hock. „Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland aus gutem Grund verpflichtend. Dennoch deckt sie nur einen Teil der Kosten ab.“ Derzeit liege zum Beispiel der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz bei rund 2.100 Euro im Monat, so der Experte weiter.
Das Schwerpunktthema
Und wieder haben wir eine Folge unseres Podcasts im Kasten. Schön wars. Fanden wir zumindest. Sie auch? Oder eher nicht? Teilen Sie Ihr Feedback mit uns unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Es zeigt sich: Mit weitem Abstand liegt die Forderung nach einer schnellen und zügigen Leistungsbearbeitung vorn. Rund 60 Prozent der Befragten ist dieser Aspekt am wichtigsten. Des Weiteren wünschen sich die Kunden eine intensive Unterstützung während der Leistungsfallbearbeitung.
„Dies ist verständlich, da der Versicherte sich bei Antragstellung in einer existenzbedrohenden Situation befindet und so schnell wie möglich zumindest Klärung bei den Fragen nach den finanziellen Rahmenbedingungen benötigt“, kommentieren die Assekurata-Experten die Ergebnisse. Allerdings gestalte sich die Leistungsfallbearbeitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals sehr komplex, schränken die Marktkenner ein, was sich entsprechend auf die Gesamtbearbeitungsdauer auswirke.
Das Einholen umfangreicher Informationen zum Gesundheitszustand sowie zur beruflichen Situation vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in Form einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung könne deshalb „durchaus einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen“, heißt es seitens Assekurata. Mit effizientem Prozessmanagement versuche die Branche jedoch bereits seit einiger Zeit, das Tempo hier zu steigern und unnötigen Verzögerungen vorzubeugen, so die Einschätzung.
Am meisten hätten sich hier individualisierte Fragebögen und Checklisten zu den erforderlichen Unterlagen sowie ein systematischer Erinnerungsprozess bewährt. „Diese Kombination sorgt in vielen Fällen bereits für eine deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten. Dennoch können vereinzelte Vorgänge, wie beispielsweise die Anforderung medizinischer Gutachten, den Prozess weiterhin in die Länge ziehen“, fügen die Studienautoren hinzu.
Das Fazit von Assekurata lautet schlussendlich so: „Eine faire Leistungsregulierung gelingt in der Berufsunfähigkeitsversicherung letztlich nur, wenn der Antragsteller von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden und individuell betreut wird.“ Hier machten viele Versicherer zwar schon einiges richtig. Aber: „Gerade die Komplexität in der Leistungsregulierung sowie die sich stetig verändernden Kundenanforderungen zwingen die Unternehmen dazu, ihre Services im Antragsprozess auch immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls anzupassen“, so der Rat der Experten.
Der Vertriebstipp
Die News der Woche, Teil 2
So rechnet fast jeder dritte Anleger mit einem Plus von über 9 Prozent im Jahr. Im Durchschnitt gehen sie von einer jährlichen Rendite von 5 Prozent aus. „Derartige Erwartungen sind derzeit nicht nur optimistisch, sondern kurios“, kommentiert Karsten Rusch von der Postbank die Umfrage-Ergebnisse. „Die Zinsen für Spareinlagen erreichen immer neue Tiefstände und nur eine Minderheit der Sparer nutzt Anlageformen mit Renditechancen.“
Tatsächlich ist das nahezu unverzinste Sparkonto mit 53 Prozent laut Studie die beliebteste „Anlage“ der Deutschen, gefolgt vom Girokonto mit 34 Prozent. 26 Prozent der Sparer legen aktuell Geld in Aktien oder Fondsanteilen an.
Gerade junge Sparer haben oft weit überzogene Renditeerwartungen. Zwar investieren junge Anleger nicht öfter in Wertpapiere als der Durchschnitt – ganz im Gegenteil. In keiner anderen Altersklasse sind Sparkonto, Girokonto und Spardose so beliebt wie in dieser. Und trotzdem glaubt mehr als jeder zweite Sparer unter 30 Jahren, dass mit diesen Anlagen jährliche Erträge von mehr als 9 Prozent drin sind.
„Unwissenheit und falsche Überzeugungen können Anleger teuer zu stehen kommen“, warnt Postbank-Mann Rusch. „Wird nicht einmal der Inflationsausgleich erwirtschaftet, verlieren die Ersparnisse nach und nach an Wert“, sagt er weiter. Und gerade junge Menschen hätten ja den Vorteil, dass sie von einem langen Anlagehorizont profitieren und sich Kursschwankungen über die Zeit relativieren. Wir halten also fest: In dieser Altersgruppe gibt es noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten.
Das Schwerpunktthema
So, das war es mit Folge 41 unseres Podcasts. Wenn Sie ihn noch nicht abonniert haben, dann holen Sie das gerne auf einer der gängigen Podcast-Plattformen nach. Über eine Bewertung würden wir uns auch freuen.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
An dieser Stelle wie immer ein kleiner Dank an unseren Sponsor – die Zurich Gruppe Deutschland.
Die News der Woche, Teil 1
Nun, Lebensversicherer dürfen vom nächsten Jahr an maximal noch einen Zins von 0,25 Prozent pro Jahr einkalkulieren. Die entsprechende Änderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher liegt der Höchstrechnungszins – etwas verkürzt auch Garantiezins genannt – bei 0,9 Prozent. Ihn darf kein Versicherer bei der internen Kalkulation der neuen Produkte überschreiten. Im Grunde begrüßt die Branche diesen Schritt, denn das Dauertiefzinsniveau lastet immer schwerer auf den Bilanzen der Versicherer.
Auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt den Schritt. Doch dem Verein, der über 5.000 Versicherungsmathematikern als Sprachrohr dient, reicht das nicht – frei nach dem Motto: Wer A sagt, muss auch B sagen. Konkret gesagt: Zugleich müsse bis Jahresende auch das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten gesenkt werden, fordert die DAV. „Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und keine Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, warnte der DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader.
GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen sieht bereits dunkle Wolken am Riester-Horizont aufziehen: „Viele Riester-Anbieter werden sich ab 2022 vom Markt zurückziehen, weil sie dann den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt unter dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren können.“ Und das wiederum führe zu der eingangs zitierten „De-facto-Beerdigung der Riester-Rente“.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), kann den Thesen der „Versicherungslobbyisten“ vom GDV, wie er am Mittwoch erklärte, nicht sonderlich viel abgewinnen: „Wenn jetzt die Beitragsgarantie der Riester-Rente angefasst wird, dann muss dringend auch der Verrentungszwang fallen,“ forderte Kleinlein. „Aktuell werden Riester- und Rürup-Rentensparerinnen und -Sparer entmündigt, indem sie gezwungen werden, Kundinnen und Kunden bei einer Lebensversicherung zu werden und wertschwache Renten einzukaufen“, schimpfte der Verbraucherschützer.
Damit nicht genug: Ein niedrigerer Rechnungszins führe für die gleiche versicherte Leistung zu deutlich höheren Beiträgen, so Kleinlein. Und da sich die Provisionen an den Beiträgen orientierten, stiegen dann auch die Provisionen für Neuabschlüsse deutlich an, schlussfolgert der BdV-Chef und betont: „In einem Beispielfall, den wir auch dem Bundestag vorgestellt haben, geht es um eine Provisionssteigerung von 30 Prozent – bei gleicher garantierter Leistung. Deshalb brauchen wir endlich einen Provisionsdeckel.“ Wir meinen: Der Widerspruch aus der Branche gegen die von Kleinlein aufgemachte Rechnung dürfte wohl nicht lange auf sich warten lassen.
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
„Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme – und zu welchem Preis“, sagt Martin Klotz, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Das beinhaltet auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19.“ In ihrer Risikoeinschätzung im Hinblick auf Corona lägen die BU-Versicherer in Deutschland weit auseinander, entscheidend sei aber bei allen der Verlauf der Erkrankung, so Klotz.
„Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an“, teilt Finanztip mit. Anders verhalte es sich jedoch bei ausgeprägten Symptomen oder gar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt.
„In diesen Fällen prüfen die Versicherer den Antrag erst gar nicht, sondern stellen den Vorgang zurück“, sagt Martin Klotz. In so einem Fall sei wohl mit drei bis zwölf Monaten zu rechnen – aber viele Versicherer wollten sich laut Umfrage sogar gar nicht auf einen konkreten Zeitraum festlegen. Heißt: In dieser Zeit könnten sich Betroffene nicht versichern.
Ganz schlechte Karten hätten indes Betroffene, die nach einer Covid-19-Infektion dauerhaft beeinträchtigt seien. „Bei Long-Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, heißt es seitens Finanztip weiter.
Das Schwerpunktthema
Und nun liegen 40 Folgen Podcast hinter uns. Ein Wahnsinn. Geben Sie uns doch mal Feedback, wie sie das Ganze, was wir hier so machen finden. Einfach eine Email schreiben an [email protected].
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Die News der Woche, Teil 1
Laut den Plänen müssen Privatversicherte in dem Modell einen Beitrag zahlen, der abhängig vom Einkommen ist, und dann in einen Gesundheitsfonds fließt. Aus diesem Topf erhalten sie dann wiederum einen Zuschuss, mit dem sie ihre PKV-Prämie zahlen können. Alle Einkommensarten – also zum Beispiel auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge – sollen dabei einbezogen werden. Freibeträge soll es auch geben. Laut Grünen-Fraktion würden über dieses Modell vor allem ältere Versicherte, solche mit mittleren oder geringen Einkommen und solche mit chronischen Erkrankungen profitieren.
Das Konzept sieht auch vor, dass Privatversicherte künftig wann immer sie wollen in eine gesetzliche Kasse wechseln können. Bestimmte Anteile ihrer Alterungsrückstellungen sollen sie dabei mitnehmen. Wörtlich heißt es: „Wir werden…einen Spurwechsel zwischen dem privaten und gesetzlichen Zweig der Krankenversicherung ermöglichen. Damit das klappt, ist ein Ausgleichssystem aufzubauen, durch das die Versicherten die individualisierbaren Bestandteile der Altersrückstellung in die gesetzliche Krankenversicherung mitnehmen können, wenn sie ein privates Krankenversicherungsunternehmen verlassen.“
Im Zuge der Reform des Krankenversicherungssystems wollen die Grünen die Leistungen auch wieder verbessern. So sollen die Krankenkassen wieder höhere Kosten für Sehhilfen und Zahnersatz übernehmen. In der PKV sollen die Sozialtarife aufgewertet werden. „Unser Vorschlag verbindet Solidarität und Gerechtigkeit mit Vielfalt“, zitiert das RND aus dem Papier.
Bei unseren Leserinnen und Lesern kommt das neue Konzept der Grünen derweil nicht so wirklich gut an. „Aha, Du zahlst 1.000 Euro ein, bekommst 500 raus um die PKV zu bezahlen, die nur 500 kostet. So blöde muss man mal sein“, schreibt einer unserer Leser auf Facebook. „Wenn dieses Konzept funktionieren soll, werden viele Menschen zur Kasse gebeten, aber nicht die richtigen“, wettert ein anderer. Und ein dritter wirft ein: „Das einzige, was die Partei thematisch dazu weiß, ist, dass es Ärzte gibt und Krankenversicherungen. Fachlich komplett dünn aufgestellt.“ Nun denn, wir werden sehen, welche Partei im September am ehesten überzeugt – und wie unser Gesundheitssystem danach aussehen wird…
Der Rechtstipp
Die News der Woche, Teil 2
Wann genau die „Tesla Insurance“ ihre PS auf die Straße bringt, ist bislang zwar noch nicht bekannt. Doch das Go der Bafin zeigt zumindest mal, dass Tesla-Chef Elon Musk seiner Ankündigung, zügig ins internationale Versicherungsgeschäft einsteigen zu wollen, hat Taten folgen lassen. „Wir bauen ein großartiges, bedeutendes Versicherungsunternehmen auf“, erklärte er im Juli 2020 durchaus großspurig. Musk wandte sich damals auch ganz konkret an Aktuare: „Wenn Sie an revolutionärer Versicherung interessiert sind, kommen Sie bitte zu Tesla“, so der Aufruf des schillernden Managers.
In den USA gibt es entsprechende Tesla-Kfz-Policen bereits seit 2019. Das Prinzip lautet so: Das Auto soll das Fahrverhalten des Nutzers analysieren und anhand dieser Daten ein individuelles Risikoprofil erstellen können, wie es hierzulande – zumindest in den Grundzügen – auch bei Telematik-Tarifen der Fall ist. Sollten Fahrer zu rasant oder risikoreich fahren, sollen sie zudem über Sparmöglichkeiten bei einer schonenderen Fahrweise informiert werden. Laut Tesla könnten so eventuell sogar Unfälle vermieden werden.
Aktuell klappt es mit der Unfallvermeidung bei Tesla allerdings nicht so gut – das hat aber nichts mit Telematik-Tarifen zu tun, sondern mit dem Autopilot-Assistenzsystem des Unternehmens. Das System ist in die Kritik geraten, nachdem am vergangenen Wochenende zwei Männer im US-Bundesstaat Texas ums Leben kamen als ihr Tesla gegen einen Baum prallte. Die Polizei war nach vorläufigen Ermittlungen zu „fast 99,9 Prozent sicher“, dass bei dem Unfall niemand am Steuer saß, wie ein Sprecher unter anderem dem „Wall Street Journal“ sagte. So habe man einen der Männer auf dem Beifahrersitz und einen auf der Rückbank vorgefunden.
Tesla-Chef Musk wies einen Zusammenhang mit dem Autopilot-System umgehend zurück. „Bisher verfügbare Datenaufzeichnungen zeigen, dass der Autopilot nicht aktiviert war“, twitterte Musk gegen die Darstellung der Polizei an. Nun müssen Unfallermittler der US-Behörde NTSB, die unter anderem bei Flugzeugabstürzen aktiv wird, Licht ins Dunkle bringen.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende von Folge 39 unseres Podcasts angelangt. Wie hat er Ihnen gefallen? Geben Sie uns gerne Feedback unter der Email-Adresse [email protected].
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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Unterstützung für eine Senkung haben zum Beispiel die Experten des Maklerunternehmens Aon geäußert. Sie sehen darin „einen weiteren notwendigen Schritt hin zum generellen Abschied von den klassischen Garantien in der Altersversorgung“, wie es in einer Stellungnahme heißt. Dabei sei allerdings eine „politische Flankierung“ unumgänglich. Andernfalls seien unter anderem Riester-Verträge mit ihrer gesetzlich verankerten Beitragsgarantie „kaum noch darstellbar“ und würden nach Einschätzung von Aon andernfalls „weitgehend vom Markt verschwinden“, wie der Makler mit Sitz in Hamburg weiter ausführt.
Auch bei Angeboten in der betrieblichen Altersversorgung müsse die Politik „mehr Flexibilität und niedrigere Garantien erlauben“, so die Forderung von Aon. Denn die Niedrigzinsphase stelle auch Arbeitgeber vor zunehmende Herausforderungen. Wie könnte solch eine Flexibiltät aussehen? Statt der bisherigen jährlichen Garantien gelte es, stärker auf Garantien zur Endfälligkeit beziehungsweise reduzierte Garantien abzustellen, so Aon. „Das würde Versicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds die Flexibilität geben, renditestärkere Anlageformen zu wählen”, heißt es.
Zu einer ganz anderen Einschätzung der Lage kommt hingegen der Bund der Versicherten. „Die Konsequenzen der neuen Regelung sind fatal. Sie bedeuten niedrigere Renten, höhere Provisionen und höhere Kosten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, ebenfalls in einer Mitteilung zum Thema. Hintergrund sei, dass die Senkung sich auch auf schon bestehende Rentenversicherungsverträge auswirke, bei denen die Auszahlung noch nicht begonnen habe, so Kleinlein.
Der Grund: Bei vielen Riester-, Rürup- und betrieblichen Rentenversicherungsverträgen werden die zukünftigen Renten auf Grundlage des neuen Rechnungszinses festgelegt, erläutern die Verbraucherschützer. „Wir rechnen mit Rentenkürzungen im zweistelligen Prozentbereich“, so Kleinlein.
Zudem ist der BdV-Chef der Ansicht, dass die weitere Senkung des Höchstrechnungszinses die Lebensversicherer dazu verpflichten würde, die von ihnen angebotenen Verträge „in einer Vielzahl von Zweigen der Lebensversicherungssparte zu verteuern“. Dadurch verschlechtere sich das Prämien-Leistungsverhältnis, da die versicherten Leistungen reduziert würden. „Für die gleiche garantierte Rente müssen jüngere Menschen zukünftig etwa 30 Prozent mehr zahlen“, rechnet Kleinlein vor. Die Provisionen für einen marktüblichen Vertrag stiegen laut der Verbraucherschützer daher auch um etwa 30 Prozent. „Gegen diese hohen Kosten hilft nur ein Provisionsdeckel. Der muss endlich für alle Verträge der Lebensversicherer kommen“, fordert der BdV-Chef.
Auf unserer Facebook-Seite erntete die Kritik von Kleinlein ebenfalls Kritik. „Wenn ich immer höhere Provisionen höre – seit Jahren wird gekürzt im Sinne des Verbrauchers“, berichtet einer unserer Leser. „Kleinerer Garantiezins bedeutet nur eine kleinere ‚Garantie‘-Rente, doch im Umkehrschluss eine höhere Gesamtrente, da mehr in die bessere Kapitalanlage geht“, führt ein anderer aus. Und ein dritter richtet gar eine Einladung an den BdV-Vorsitzenden: „Hatte vor ein paar Jahren heiße Wortgefechte mit ihm bei einer Podiumsdiskussion der Standard Life in Berlin. Entgegen aller Argumente beharrte er darauf, dass es keine vernünftigen Altersvorsorge-Produkte bei Versicherern gebe. Ich habe ihn eingeladen, zum Kaffee zu uns zu kommen und sich alleine die Ergebnisse des Gastgebers anzusehen. Er hat nicht drauf reagiert. Axel Kleinlein, wenn Sie hier mitlesen: Einladung steht!“
Die Kolumne der Woche
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**Die News der Woche, Teil 2
Von den Befragten mit einem Pro-Kopf-Einkommen von unter 1.000 Euro monatlich ist danach nur jeder Fünfte mit der finanziellen Lage ziemlich oder sehr zufrieden. In der Einkommensgruppe von über 3.000 Euro liegt dieser Anteil bei rund 80 Prozent. Große Unterschiede gibt es auch bei der Bewertung der Gesundheit, der Freizeit oder der Partnerschaft. Während etwa nur 30 Prozent aus der untersten Einkommensgruppe mit ihrer Gesundheit ziemlich oder zufrieden sind, sind es in der obersten fast 70 Prozent.
„Das Einkommen ist ein wesentlicher Faktor für das Glück im Alter“, kommentiert Studienleiter Elmar Brähler, emeritierter Professor für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie an der Universität Leipzig, die Studienergebnisse. „Der Einfluss reicht über die finanzielle Zufriedenheit hinaus.“ Finanzielle Ressourcen würden die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern – sei es durch die Nutzung von Kulturangeboten oder die Finanzierung von Urlauben und Hobbys. „Auch die Gesundheitsvorsorge über Zusatzleistungen ist einkommensabhängig“, ergänzt Brähler.
Denn Studien zeigen, dass Geringverdiener öfter rauchen und sich ungesünder ernähren. „Die Kluft in der Zufriedenheit mit der Gesundheit lässt sich daher auch mit den unterschiedlichen Lebensstilen erklären“, so Brähler. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV, ergänzt: „Viele Weichen für ein zufriedenes und gesundes Leben im Alter werden früh gestellt.“ Die Folgen eines über längere Zeit ungesunden Lebensstils ließen sich irgendwann nicht mehr kompensieren. Gleiches gelte für Versäumnisse bei der Altersvorsorge.
Kaum einkommensabhängig sei dagegen die Zufriedenheit mit Freunden und Bekannten. Aus der Gruppe mit einem Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 1.000 Euro sind sieben von zehn laut der Studie mit ihren sozialen Kontakten hoch zufrieden; in der höchsten Einkommensgruppe sind es acht von zehn.
Das Schwerpunktthema
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Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Es ist aber nicht nur die Rente mit 63, die den Wirtschaftsexperten der Union sauer aufstößt. Sie würden am liebsten das gesamte umlagefinanzierte System umkrempeln. Ein „Weiter so“ dürfe es nicht geben. „Die Grenzen der Belastbarkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind erreicht. Damit langfristig die Beitragssätze aller Sozialversicherungszweige unterhalb der 40-Prozent-Marke gehalten werden können, braucht es grundlegende Reform- und Konsolidierungsansätze“, heißt es in dem Beschluss.
Was schlagen die Politiker also vor? Vier wesentliche Punkte sind’s. Nummer 1: Die Regelaltersgrenze anpassen, konkret ab 2031 und im Verhältnis von 3:1 an die Lebenserwartung. Heißt: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich die Regelaltersgrenze um neun Monate. Gleichzeitig sollte angesichts der demografischen Entwicklung der Nachhaltigkeitsfaktor noch stärker innerhalb der Rentenformel Berücksichtigung finden, so die Mittelstandsunion.
Vorschlag Nummer 2: den Renteneintritt flexibilisieren. Um Anreize für längeres Arbeiten zu setzen, sollten alle Frühverrentungsanreize beseitigt und „alle Zu- und Abschläge versicherungsmathematsch korrekt und gerechter abgebildet werden“. Vorschlag Nummer 3 lautet: die Altersvorsorge optimieren. Die Riester-Rente soll zu einer Zulagen-Rente reformiert werden, fordern die Politiker weiter. Und in der betrieblichen Altersversorgung müsse die Attraktivität der Geringverdienerförderung erhöht werden.
Und zuletzt schließlich schlägt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion vor, die Beitragsgarantien zu lockern. Weg von der vollen Bruttobeitragsgarantie ist das Motto. Das Ziel: Sparen über private und betriebliche Vorsorgeformen soll angesichts der Nullzinsen dadurch wieder lukrativer werden. Nun denn, da sind einige gute Punkte dabei, die die Politiker anpacken könnten. Und dringend wäre der Reformbedarf auch. Vor der Bundestagswahl ist aber wohl nur mit vielen Worten zu rechnen, und leider nicht mit Taten.
Der Vertriebstipp
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Die News der Woche, Teil 2
Umgerechnet 4.944 Euro an Gesundheitskosten entfielen 2019 auf jeden Bundesbürger. Gegenüber dem Vorjahr 2018 wuchs das Ausgabenvolumen um insgesamt 19,3 Milliarden Euro, was einem Plus von 4,9 Prozent entspricht. Die 400-Milliarden-Euro-Grenze ist nun also erstmals überschritten – und dabei ist der Sprung über die 300-Milliarden-Euro-Hürde noch gar nicht so lange her. 2012 war das, also nur 7 Jahre zuvor. Zum Vergleich: Die 200-Milliarden-Euro-Marke wurde 1998 geknackt. Kurz gesagt: Der zeitliche Abstand bis zum Erreichen der jeweils nächsten 100-Milliardenmarke hat sich damit seit 1998 von 14 auf 7 Jahre halbiert. Würde man diese Entwicklung fortschreiben, wäre die halbe Billion also spätestens 2023 fällig.
Schon jetzt – beziehungsweise 2019 – lag der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt bei 11,9 Prozent und damit 0,2 Prozentpunkte höher als 2018. Für das Corona-Jahr 2020 gehen die Statistiker auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte von einem weiteren Anstieg der Ausgaben auf 425,1 Milliarden Euro aus. Das wären 14,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019 – ein Plus von 3,5 Prozent, was immerhin etwas weniger wäre als die 4,9 Prozent von zuletzt. Noch sei es allerdings schwierig, einen „corona-spezifischen Anteil“ an den geschätzten Gesundheitsausgaben zu ermitteln, wie die Behörde mitteilte.
Klar ist: Die gesetzliche Krankenversicherung war 2019 laut den Zahlen erneut der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen und das wird wohl auch in absehbarer Zukunft so bleiben. 56,7 Prozent – und damit 233 Milliarden Euro – des Gesamtvolumens mussten die Krankenkassen stemmen. Damit lagen sie 10,9 Milliarden Euro, sprich 4,9 Prozent, über dem Vorjahreswert. Zum Vergleich: Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen lediglich um 4,1 Prozent auf 34,6 Milliarden Euro. Das entspricht 8,4 Prozent aller Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 – und damit etwa dem Anteil der Privatversicherten an allen Krankenversicherten.
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Und damit sind wir durch mit Folge 37 unseres Podcasts. Haben Sie ihn schon abonniert? Nein? Dann mal los. Das können Sie überall dort machen, wo es Podcasts gibt. Übrigens haben wir auf unserer Website auch gerade eine Umfrage laufen, bei der wir erfahren wollen, ob und wie und wann Sie Podcasts hören. Den Link zur Umfrage haben wir in den Shownotes verlinkt, machen Sie da gerne mit.
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Im Gespräch
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Warum also tritt die Honorarberatung in Deutschland auf der Stelle? Als ein Grund hierfür wird immer wieder ein Mangel an Nettotarifen angeführt, also an abschlusskostenfreien Tarifen, in die keine Provision eingerechnet wird. Dass das aber so nicht stimmt, zeigt jetzt eine gemeinsame Studie der beiden Versicherungsprofessoren Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und Heinrich Schradin von der Uni Köln. Danach bieten rund 38 Prozent der Versicherungsunternehmen in Deutschland solche Nettotarife an. Rechne man noch die Gesellschaften dazu, die eine Durchleitung der Provisionen bei der Vermittlung von Bruttotarifen unterstützten, erhöhe sich der Marktanteil sogar auf 46 Prozent.
Und noch etwas zeigt die Studie: Anders als bei früheren Untersuchungen sind es nun auch große, marktanteilsstarke Versicherer, die sich dem Honorarmarkt geöffnet haben und nicht mehr überwiegend kleine Nischenanbieter. „Trotzdem ist der Absatz an Nettotarifen weiterhin verschwindend gering und beschränkt sich überwiegend auf die Lebensversicherung. Der Markt der Honorarberatung ist damit so klein, dass er sich nur für wenige, kleine Spezialanbieter lohnen dürfte“, schreiben die Studienautoren.
Der Neugeschäftsanteil der Nettotarife beläuft sich danach bei der Lebensversicherung nur auf 6,3 Promille. In der Krankenversicherung sind es 1,8 Promille, in der Kompositversicherung sogar nur 0,8 Promille. Unklar sei, zu welchen Teilen das geringe Vermittlungsvolumen an Nettotarifen auf eine fehlende Nachfrage seitens der Kunden oder auf fehlendes Interesse der Vermittler zurückzuführen sei. An den Versicherungsgesellschaften und damit an der Angebotsseite liege es aber nicht, wenn nicht häufiger gegen Honorar vermittelt werde, so das Fazit der Studienautoren.
Der Rechtstipp
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Die News der Woche, Teil 2
Bei jedem vierten Gastro-Betreiber sei die Not inzwischen so groß, dass sie ans Aufhören denken, berichtet Welke. „Viele Gastronomen haben zum Glück eine Betriebsschließungsversicherung. Die zahlt, wenn der Staat zum Beispiel wegen einer Pandemie den Betrieb dicht macht, also theoretisch“, fährt Welke fort. Denn tatsächlich gingen viele Betriebe leer aus, obwohl in vielen Versicherungsverträgen sogar ganz explizit Sätze stünden wie: „Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes den versicherten Betrieb schließt“, zitiert Welke beispielhaft aus einem Bedingungswerk.
Was Welke allerdings nicht dazu sagt, ist, dass Versicherer aufgrund solcher glasklarer Klauseln bereits herbe Niederlagen vor Gericht einstecken mussten. Der Grund: Die Richter stützen sich in ihrer Entscheidung in der Regel darauf, „wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die jeweilige Klausel“ versteht. Und Otto-Normal-Bürger muss eben nicht den Unterschied zwischen Allgemeinverfügung und Einzelverfügung kapieren. Kurzum: Wenn der Staat meinen Laden mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz zusperrt, muss der Versicherer zahlen. Punkt. Das bekam vor allem auch die Allianz zu spüren, die sich vielfach mit Wirten vor Gericht herumstritt und Welke zufolge, „wohl sehr ungern wegen Corona“ zahle. „Sehr ungern.“ Und das, obwohl der Branchenprimus im Corona-Jahr 2020 eine Dividende von rund 4 Milliarden Euro an seine Aktiönäre ausschüttete, wie sich der ZDF-Moderator empörte.
Nun muss man sagen, dass die Reserviertheit des Marktführers beim Thema BSV auch innerhalb der Branche nicht sonderlich gut ankommt. So zeigte sich der Makler und Versicherungsentertainer Klaus Hermann, der vergangene Woche eine monatliche Satire-Show mit dem Titel „Hermann’s Blick“ auf Youtube gestartet hat, tierisch genervt von dem „ständigen Gejammer“ aus München: „Betriebsschließungsschäden, Sturm, Überschwemmungen, Cyber-Attacken… Und zu allem Überfluss ist dann auch noch in Wanne-Eickel Oma Schaluppke auf die Brille ihres Schwagers getreten“, witzelte der Makler. „Wenn mich etwas wirklich an der Versicherungsbranche nervt, ist das die ständige Heulerei einiger Versicherer – wir mussten Schäääääden bezahlen! Hä, bitte, was denn sonst? Dafür seid ihr da, liebe Allianz und Co.! Lasst das Jammern bitte sein“, so sein Appell.
Ach ja, und wenn Kunden nicht auf einem Schaden sitzen bleiben möchten, hat die „Heute Show“ schon eine neue Produkt-Idee parat: „Liebe Kunden, was haben wir ihnen nicht schon alles an die Backe gelabert: Handyversicherung, Krankentagegeldversicherung für Katzen, die Erektionsausfall-Versicherung“, heißt es in einem Einspieler. „Aber jetzt kommt was richtig Geiles: Die Versicherungs-Versicherung – für nur 129 Euro im Monat versichern wir Sie gegen das Risiko, dass eine unserer Versicherungen im Schadensfall nicht zahlt – und da die am Ende höchstwahrscheinlich auch nicht zahlt, empfehlen wir die Versicherungs-Versicherungs-Versicherung.“ Na, dann mal ran, liebe Produktentwickler!
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So, und damit ist Folge 36 unseres Podcasts im Kasten. Haben Sie ihn schon abonniert? Nein? Dann mal los. Das können Sie überall dort machen, wo es Podcasts gibt. Übrigens haben wir auf unserer Website auch gerade eine Umfrage laufen, bei der wir erfahren wollen, ob und wie und wann Sie Podcasts hören. Unter anderem. Den Link zur Umfrage haben wir in den Shownotes verlinkt, machen Sie da gerne mit.
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Uff – ganz schön viel auf einmal, was die im Umfragenhoch schwebenden Grünen da anpacken wollen, dürften sich nun viele Vermittler denken. Vor allem der schulmeisterliche Ton missfällt vielen unserer Hörerinnen und Hörern. Ein gender-gerechtes Beispiel gefällig? „Häufig werden Kundinnen Finanzprodukte angedreht, die für sie zu teuer, zu riskant oder schlicht ungeeignet sind. Diese Produkte sind häufig gut für die Gewinne der Banken und Versicherungen, aber schlecht für die Kundinnen“, steht da zu lesen. Wir Grüne wissen also Bescheid, wo es in Sachen Finanzberatung hakt, so der Duktus – auch wenn die Sätze doch eher an die Zustände in den 90er-Jahren erinnern. Mit „Andrehen“ dürfte ein Vermittler oder eine Vermittlerin heutzutage jedenfalls nicht mehr weit kommen.
Das betont zum Beispiel auch Kathrin Lohmanns. Sie ist Inhaberin einer Allianz-Agentur in Viersen in Nordrhein-Westfalen. „Was hätte ich davon, wenn ich meine Kunden verarsche?“, kommentiert sie auf ihrer Facebook-Seite die grünen Weltverbesserungspläne. „Vermutlich keine ruhige Nacht mehr, denn auch Versicherungsvertreter haben ein Gewissen“, kommentiert sie mit einem Zwinker-Emoji. „Und die ruhige Nacht würde aus zweierlei Gründen ausbleiben“, schreibt sie: „Ich hätte ständig Angst, dass meinen Kunden was passiert, was nicht versichert ist. Ich hätte ständig Angst, mir mein eigenes Grab geschaufelt zu haben, denn ich hafte zwischen 3 und 8 Jahre für erhaltene Provisionen. Stellst du also nach einem Jahr fest, dass ich dir Mist verkauft habe und kündigst alles, muss ich die Provision anteilsmäßig zurückzahlen. Das wäre Selbstmord. Ich würde immer in Gefahr laufen, mehr zurückzahlen zu müssen, als zu erhalten.“
Zumindest kann sich Lohmanns der Solidarität ihrer Vertreter-Kollegen, aber auch von Maklern, sicher sein. Satte 109 Mal gab es auf unserer Facebook-Seite bis Donnerstagmorgen den erhobenen Daumen für das Vermittler-Plädoyer der Allianz-Agentin. Darin betont sie: „Ich arbeite auf Provisionsbasis. Aus Überzeugung.“ „Perfekt auf den Punkt gebracht“, schreibt ein Nutzer dazu. „Schade dass es unsere Politiker wohl nicht interessiert.“ Ein weiterer kommentiert: „Kann ich nur so bestätigen. Nur durch Fairness gegenüber seinen Kunden kann man dauerhaft bestehen.“ Na, mal sehen, ob auch die Grünen in der Wählergunst „dauerhaft bestehen“ bleiben. Wir sind gespannt.
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Die News der Woche, Teil 2
Was wollen die Leute jetzt mit dem zusätzlich verfügbaren Geld machen? Ganz vorbildlich in die eigene Alters- und Gesundheitsvorsorge oder in Aktien investieren. Das gaben in einer aktuellen Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung immerhin 39 Prozent der Bundesbürger an.
Auf der anderen Seite ist fast jeder fünfte Befragte, der vom Soli-Wegfall weiß, noch unentschlossen, was er mit dem gesparten Geld anfangen soll. Ein Viertel plant, das gesparte Geld nicht auszugeben und auf dem Konto zu lassen. Weitere 21 Prozent wollen dagegen kaufen, kaufen, kaufen und planen Ausgaben für Hobbys und Konsumgüter.
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage lautet aber auch: Jeder achte Befragte weiß gar nicht, dass der Soli überhaupt wegfällt. Hier bieten sich Ihnen also noch beste Beratungsansätze, lieber Vermittlerinnen und Vermittler.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit Folge 35 unseres Podcasts. Wie hat er Ihnen gefallen, welchen Themen und Gesprächspartner wünschen Sie sich in einer der nächsten Folgen? Lassen Sie es uns wissen unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommende Woche wieder – wegen Ostern ausnahmsweise schon am Donnerstagnachmittag. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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