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Im Gespräch
Die News der Woche, Teil 1
Doch das könnte sich womöglich bald ändern. Denn die Rentenbezugsdauer in Deutschland nimmt weiter zu: 2020 bekamen Rentnerinnen und Rentner im Schnitt exakt 21,51 Jahre lang eine Altersrente ausgezahlt, wie aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht.
Die Rentenbezugsdauer bei den Männern im Jahr 2020 erreichte danach 19,78 Jahre – 2019 waren es 19,66 Jahre – bei den Frauen lag sie im Schnitt bei 23,18 Jahren, nach zuvor 23,09 Jahren. Zum Vergleich: 1960 hat die durchschnittliche Rentenbezugsdauer aller Renterinnen und Rentner bei nur etwa 9 Jahren gelegen.
Grund für die neuen Höchstwerte ist die steigende Lebenserwartung der Deutschen. So hatte das Statistische Bundesamt Anfang der Woche berichtet, dass die Zahl der Menschen mit einem Alter von 100 Jahren oder älter einen neuen Rekordwert erreicht habe: 20.465 Hochbetagte gebe es nun hierzulande. Gegenüber 2019 ist das ein Plus von 3.523 Personen. Tendenz steigend. Dem medizinischen Fortschritt und den verbesserten Lebensverhältnissen sei Dank.
Der Rechtstipp
Die News der Woche, Teil 2
Nun, die Allianz musste am vergangenen Sonntag mitteilen, dass das US-Justizministerium gegen sie ermittelt. Es geht um Verluste in Höhe von rund sechs Milliarden Dollar, die US-Anleger mit speziellen Fonds der Konzerntochter Allianz Global Investors erlitten haben sollen. Vor allem Pensionsfonds machen den Versicherer dafür verantwortlich, dass er nicht angemessen auf den Börsen-Crash zu Anfang der Corona-Pandemie im März 2020 reagiert habe.
„Sollte die US-Justiz bei ihrer Untersuchung gegen die Allianz fündig werden, wird eine saftige Geldstrafe fällig, zusätzlich zum Schadenersatz für die geschädigten Anleger“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ zu dem Vorfall – und äußert die Vermutung, dass gar nicht mal nur die Finanzen des Konzerns durch die Ermittlungen, die die Allianz übrigens auch im eigenen Hause vorantreiben wolle, leiden könnten, sondern vor allem auch der Ruf des deutschen Flaggschiffs auf dem Weltmarkt.
„Konzernchef Bäte hasst negative Überraschungen, denn die schaden dem Aktienkurs“, schreibt SZ-Autor Herbert Fromme. Die Konzerngesellschaften sollen stetig Ergebnisse erzielen, laute Bätes Maxime. Denn er habe intern die Ansage gemacht, dass die Allianz „immer die angekündigten Gewinne liefert – trotz Pandemie, Flut, Waldbränden oder anderen Großschäden“. Denn nur so könne die Allianz die nötige Unterstützung der Anleger behalten – Versicherungen gelten schließlich als langweilig und ohne eine spannende Geschichte müssten wenigstens die Zahlen stimmen.
Doch wie realistisch ist es eigentlich, solch eine Strategie für alle Zeiten durchzuhalten? „Ein Versicherer lebt davon, dass er in manchen Jahren sehr viel für Schäden bezahlen muss, in anderen deutlich weniger“, findet Fromme. Das dürfe sich ruhig im Gewinn zeigen, das müssten die Aktionäre aushalten. Eine Unternehmensführung, die mit aller Macht versuche, solche Schwankungen im Resultat „wegzubügeln“, wie der Versicherungsexperte schreibt, habe aber irgendwann große Probleme. „So wie jetzt Oliver Bäte“, schlussfolgert der Autor.
Das Schwerpunktthema
Auch die Ideen für eine neues Standardprodukt in der Altersvorsorge variieren je nach Partei stark – ebenso wie die Ansicht, ob man hierzulande an einer provisionsorientierten Beratung festhalten sollte oder besser nicht. Damit Sie einen besseren Überblick darüber bekommen, was die aktuell im Bundestag vertretenen Parteien in Sachen Altersvorsorge, Krankenversicherung und Beratung so planen, haben wir uns die Wahlprogramme vorgenommen und auf wichtige Punkte abgeklopft. Jede Woche stellen wir ihnen die Ideen einer Partei etwas ausführlicher vor. Den Anfang machen wir heute mit der Partei Die Linke.
Im Bereich gesetzliche Rente geben die Linken richtig Gas. Das Rentenniveau soll wieder auf 53 Prozent steigen. Das sei „problemlos innerhalb einer Wahlperiode“ möglich, heißt es im Wahlprogramm. Es koste Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro „nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente von 124 Euro kann dafür entfallen“, schreibt die Partei weiter. Als Kernprojekt will die Linke alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Das Konzept der „Solidarischen Erwerbstätigenversicherung“ biete eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Manager und Politiker. Für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, soll eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro eingeführt werden. Sie soll einkommens- und vermögensgeprüft sein und wird aus Steuern finanziert.
„Die private Riester-Rente ist gescheitert“, heißt es weiter im Parteiprogramm der Linken. Die Beiträge und Zuschüsse wanderten in die Kassen der Versicherungskonzerne, statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. „Die Riester-Rente überführen wir auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp 4 Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung.“
Bei der bAV lehnt es Die Linke ab, die Arbeitgeber, O-Ton, „im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen. Das gilt auch für den Verzicht auf Rentengarantien zugunsten einer reinen Beitragszusage.“ Die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei der bAV sei „sofort zu beenden“.
In der Krankenversicherung strebt die Partei eine „Solidarische Gesundheitsvollversicherung“ an. Heißt: „Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Zuzahlungen und Eigenanteile fallen in Zukunft weg.“ Mit der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze sinke der Beitrag für die Krankenversicherung von circa 15 Prozent auf weniger als 12 Prozent des Bruttolohns. Mit der „Zweiklassenmedizin“ soll Schluss sein, heißt es weiter. „Wir wollen die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung abschaffen. In die Solidarische Gesundheitsversicherung zahlen alle mit ihren gesamten Einkünften (Erwerbs-, Kapital- und anderen Einkommen) ein und bekommen alle medizinisch notwendigen Leistungen, auch vollumfänglich Medikamente, Brillen, Zahnersatz oder Physiotherapie. Medizinisch unnötige Behandlungen zu finanziellen Zwecken an privat Versicherten gehören der Vergangenheit an.“
„Unabhängige Beratung statt Drückerkolonnen“, poltern die Linken im Parteiprogramm schließlich in Sachen Beratung. „Wir werden den provisionsbasierten Verkauf von Finanz- und Versicherungsprodukten abschaffen. Honorarberatung und unabhängige Finanzberatung durch Verbraucherzentralen müssen gestärkt werden.“ Versicherer und andere Finanzdienstleister wolle man verpflichten, auch unter „Niedrigzinsbedingungen die gemachten Garantien und Zusagen ihrer Produkte einzuhalten. Bei klassischen Lebensversicherungen dürfen Bewertungsreserven und Überschüsse, die grundsätzlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern“ zustehen, nicht gekürzt werden.
Soweit zum Programm der Linken, in der kommenden Podcast-Folge schauen wir uns die Vorhaben der FDP genauer an.
Und damit ist Folge 52 unseres Podcasts im Kasten. Sie möchten keine Folge verpassen? Dann abonnieren Sie „Die Woche“ auf eine der gängigen Podcast-Plattformen – und hinterlassen Sie bei der Gelegenheit doch auch eine Bewertung.
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu einer Spezialausgabe von „Die Woche“. Heute ist der 2. August 2021 und folgende Themen rund um die Gewerbeversicherung erwarten Sie in diesem Podcast:
Der Respekt vieler Vermittler vor dem Einstieg ins Gewerbegeschäft ist oft groß. Wir haben daher ein paar Tipps zusammengestellt, wie man die ersten Kontakte knüpfen kann.
Warum Firmenkunden überhaupt eine attraktive Zielgruppe für Vermittler sind und worauf es bei der Beratung ankommt, besprachen wir mit Jan Roß, Bereichsvorstand Maklervertrieb bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Die erwartete Pleitewelle im Zuge der Corona-Pandemie ist bisher noch ausgeblieben, zeigte eine aktuelle Untersuchung. Allerdings dämpfen hier noch Sondereffekte die Folgen ab.
Versicherungsmakler Markus Hartmann erklärt uns im Gespräch, wie sich Makler im Angesicht der Flutkatastrophe als verlässliche Partner für ihre Kunden erweisen können und worauf es in der Dokumentation von Beratungsgesprächen ankommt.
Einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz – diese drei Faktoren beeinflussen die Übernahme der Kosten seitens des Versicherers. Wie sich das auf die Haftpflichtversicherung bei Gewerbetreibenden auswirkt, erfahren Sie hier.
**Aber bevor wir starten, geht an dieser Stelle ein Dank an den Sponsor dieses Specials – die Zurich Gruppe Deutschland.
News 1
Doch der Aufwand lohnt sich. Denn entsprechend des Einsatzes ist auch die Courtage für Gewerbeversicherungen deutlich nachhaltiger und stabiler als im Privatkundengeschäft. Und: Die Wechselbereitschaft der Firmen ist geringer. Denn wenn ein Unternehmer erst einmal jemanden gefunden hat, der ihn, sein Unternehmen und seine Branche mit all den dazugehörigen Risiken versteht, hat er keinen Grund zu wechseln. Selbst ein paar Euro Ersparnis in der Prämie verleiten da nicht so schnell zum Wechseln wie vielleicht bei einer Privatperson.
Gerade der Blick ins direkte Umfeld – bei den Handwerksbetrieben, in der Gastronomie, bei Einzelhändlern, der Apotheke oder auch den Ärzten – zeigen sich oft schon erste geeignete Kandidaten für eine Kontaktaufnahme. Gerade diese kleineren Gewerbetreibenden werden oft übersehen. Außerdem haben sie meist nur wenige Angestellte und im Tagesgeschäft nicht immer Zeit, sich intensiv mit der Risikoabsicherung zu beschäftigen. Sie sind dankbar, wenn sie hier Unterstützung bekommen. Und da ein Geschäftsführer oder Unternehmer immer auch eine Privatperson ist, die selbst Absicherungsbedarf hat, oder etwas für die Mitarbeiterbindung machen möchte, ist das Cross-Selling-Potenzial hier enorm.
Um im Firmenbereich einen Fuß in die Tür zu bekommen, müssen Makler vor allem sicher vermitteln können, dass sie die Sorgen und Nöte ihrer Kunden verstehen. Es muss dabei gar nicht gleich um ein konkretes Produkt gehen. Es reicht manchmal schon, einen Unternehmer oder Geschäftsführer auf ein konkretes Risiko aufmerksam zu machen. Haben sie etwa über ein paar Ecken erfahren, dass ein Unternehmen in der Umgebung Ziel eines Hackerangriffs geworden ist, können Vermittler diesen Anlass nutzen, um einen kurzen Vortrag zum Thema Cybergefahren zu halten – entweder gleich mit mehreren Unternehmern oder aber im Einzelgespräch. Er kann seine Expertise als Risikoexperte anbieten und so im Gespräch herausfinden, wo es vielleicht weitere Risiken gibt, die vermeidbar sind. Und von da an, ist der Weg zu Versicherungsprodukten dann gar nicht mehr so weit.
Im Gespräch
News 2
„Bei der Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen wirken weiterhin die staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen nach – insbesondere die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht, die bis Ende April galt“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung. Das Insolvenzgeschehen werde also weiterhin deutlich durch Sondereffekte verzerrt.
Wie die Untersuchung der Auskunftei weiter zeigt, waren in den ersten sechs Monaten dieses Jahres vor allem Kleinstunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 250.000 Euro von Zahlungsunfähigkeit betroffen. 51,4 Prozent aller Firmeninsolvenzen entfielen auf diese Größenklasse, die sich hauptsächlich aus Einzelunternehmen und Freiberuflern zusammensetzt.
Durch die geringe Zahl an großen Firmenpleiten hielten sich auch die Auswirkungen für Arbeitnehmer und Gläubiger in Grenzen, meldet die Creditreform weiter. Demnach waren etwa 90.000 Mitarbeiter in der ersten Hälfte dieses Jahres von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen – im Vorjahreszeitraum waren es noch 125.000 Menschen. Die Schäden für die Gläubiger beliefen sich auf geschätzte 12 Milliarden Euro. Auch hier gab es einen Rückgang gegenüber 2020 mit 15,6 Milliarden Euro.
Beim Blick auf die Branchen zeigt die Auswertung, dass das Insolvenzaufkommen gerade in den Bereichen hoch war, die besonders hart vom Lockdown betroffen waren. Der Handel verzeichnete danach 1.920 Insolvenzen – ein Plus von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Dienstleistungsgewerbe gab es 5.120 Insolvenzen. Auch das ist ein leichter Anstieg von 0,2 Prozent. Im Verarbeitenden Gewerbe war hingegen ein Rückgang von minus 23,6 Prozent festzustellen. Und auch das Baugewerbe verzeichnete mit 1.210 Insolvenzen fast 5 Prozent weniger Firmenpleiten als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
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Die Highlights der Haftpflichtversicherung:
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Im Gespräch
News 3
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert das im Paragrafen 276 folgendermaßen: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Die fahrlässig handelnde Person muss die Folgen ihres sorglosen Verhaltens abschätzen können. Handelt sie dem entgegen, nimmt sie das Risiko eines Schadens in Kauf. Das Versicherungsrecht unterscheidet in der Regel zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Je nachdem, wie stark die Pflicht zur Sorgfalt verletzt wurde. Grob gesagt liegt einfache Fahrlässigkeit immer dann vor, wenn ein Schaden aufgrund einer kurzen, spontanen Unachtsamkeit geschieht. Bei der groben Fahrlässigkeit wird die erforderliche Sorgfaltspflicht dagegen in besonders schwerem Maße verletzt.
Für die Betriebshaftpflichtversicherung bedeuten Missgeschicke, die unabsichtlich oder aufgrund einer leichten Fahrlässigkeit geschehen, grundsätzlich kein Problem. Denn wie schnell kann es zum Beispiel geschehen, dass ein Maler bei der Arbeit einen teuren Perserteppich mit Farbe verunreinigt. Das grob fahrlässige Verhalten wird in den Versicherungstarifen in zwei Arten unterteilt. Das grob fahrlässige Herbeiführen des Versicherungsfalles und die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung. Ersteres ist etwa beim Überfahren einer roten Ampel gegeben, letzteres besteht zum Beispiel, wenn man einen Schaden zu spät meldet. Inzwischen gibt das Gesetz vor, dass die Schwere des Verstoßes zum prozentualen – bis hin zum vollständigen – Abzug der Leistungen führt.
Der grob fahrlässig herbeigeführte Schaden spielt lediglich bei den Sachschadenversicherungen eine Rolle. Bei der Auswahl des Tarifs, sollten Vermittler daher darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Hierzu gibt es in der Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel keinen Leistungsausschluss, erst bei Vorsatz. Die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung greift jedoch auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung und kann im schweren Fall bis zum Rücktritt des Versicherers führen. Gar nicht versicherbar ist der Vorsatz. Wenn also jemand mit voller Absicht und in dem Wissen, dass sein Handeln falsch ist, einen Schaden verursacht, indem er zum Beispiel absichtlich ein Feuer legt, verliert er seinen Versicherungsschutz. Je nach der Schwere des Vorsatzes muss er dann auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
So, und das war es mit dem Pfefferminzia Sonder-Podcast zum Thema Gewerbeversicherung. Ihnen schwebt ein weiteres Thema vor, dem wir uns mal im Detail widmen sollen? Dann schreiben Sie uns das unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns beim nächsten Podcast wieder. Bis dahin gilt: Machen Sie es gut, und vor allem: Bleiben Sie gesund!
Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
„Wir gehen jetzt von versicherten Schäden zwischen 4,5 Milliarden und 5,5 Milliarden Euro aus“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Ein Grund: Neben den Schäden aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen habe man jetzt auch die anderen betroffenen Bundesländer mit einberechnet. So sei nun klar, dass auf Sachsen und Bayern insgesamt 5 bis 10 Prozent der Gesamtschadenhöhe entfalle. Die verbliebenen Schäden wiederum seien etwa zu zwei Dritteln Rheinland-Pfalz und zu einem Drittel Nordrhein-Westfalen zuzuordnen.
Allein rund 40.000 Kraftfahrzeuge seien nach aktuellem Stand durch die Fluten beschädigt oder zerstört worden, so Asmussen. Daraus resultieren für die Kfz-Versicherer rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden, auf die Transportversicherer entfallen rund 100 Millionen Euro. Ebenfalls zu Buche schlagen laut GDV verschiedene versicherte Großschäden im jeweils zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Die Branche rechnet nun damit, dass das Jahr 2021 den Versicherern so teuer kommt wie seit rund 20 Jahren nicht mehr. „Insgesamt dürfte dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zum schadenträchtigsten Jahr seit 2002 werden“, sagte Asmussen. Damals habe der versicherte Unwetterschaden bei 10,9 Milliarden Euro gelegen. Bereits im Juni hätten Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht.
Asmussen kündigte an, dass die Schadenzahlen laufend aktualisiert würden. „Bis detailliertere Daten vorliegen, können aber noch Wochen vergehen. Schadenaufnahme und schnelle Erstzahlungen haben erstmal Vorrang vor einer detaillierten Schadenstatistik“, betonte der GDV-Chef – und dem dürfte wohl auch Gothaer-Vertriebsvorstand Oliver Brüß zustimmen. Wenn Sie erfahren möchten, was Brüß bei seinen Besuchen vor Ort erlebte, welche Schadendimension sich bei dem Kölner Versicherer abzeichnet und ob er eine Pflichtversicherung ebenso skeptisch sieht, wie der GDV, dann bleiben Sie doch einfach dran – in unserem „Schwerpunktthema“ verrät er es Ihnen.
Die Kolumne
**Die News der Woche, Teil 2
Ein Beispiel: Einige Anbieter formulieren in ihren AVBs die folgende Anforderung, damit die Grundfähigkeit „Greifen und Halten“ als nicht mehr gegeben gilt: „Die versicherte Person kann nicht mit der rechten oder der linken Hand oder mit beiden Händen eine Tasse greifen, halten und daraus trinken.“ Hier stelle sich allein schon die Frage, wie schwer beziehungsweise groß die Tasse sein dürfe, meint Arndt von Eicken, Managing-Analyst bei Assekurata. Der Umstand, dass der versicherten Person auch zugemutet werden könne, mit beiden Händen die Tasse zu greifen, erschwere es, diesen Leistungsauslöser zu erreichen. Denn selbst vielen massiv eingeschränkten Personen dürfte es noch gelingen, durch Vorbeugen des Oberkörpers und der Fixierung der Tasse mit beiden Händen aus der Tasse zu trinken.
Trotzdem gibt es gute Nachrichten aus diesem Produktsegment. Denn erste Gesellschaften bemühen sich laut Assekurata bereits, die Versicherungsbedingungen besser und klarer zu formulieren. Beispielsweise habe sich die Nürnberger Versicherung im Zuge der Überarbeitung ihrer Grundfähigkeitsversicherung dazu entschieden, künftig die Anforderungen an das Greifen und Halten wie folgt zu formulieren:
Mit dieser Festlegung würden neben der Fingerfertigkeit auch die Kraft und die Ausdauer gewürdigt, heißt es seitens Assekurata. Könne der Versicherte demnach zum Beispiel den Stift gar nicht erst greifen, komme es zu einem Leistungsauslöser, da der Pinzettengriff nicht mehr funktioniere. Fehle es indes an der Ausdauer, den Gegenstand fünf Minuten zu halten, komme es ebenfalls zum Leistungsauslöser; und könne der Versicherte nicht fest genug zufassen, um das Wasserglas zu greifen, fehle es an der nötigen Kraft – und das sei ebenfalls ein Leistungsauslöser.
Das Fazit der Assekurata-Analysten: Die Beispiele zeigten, dass gerade in der Grundfähigkeitsversicherung der Teufel im Detail stecke. Positiv sei jedoch, dass die Bemühungen im Wettbewerb um eindeutigere Bedingungsformulierungen zunähmen.
Das Schwerpunktthema
So, und damit haben wir uns aus unserer kleinen Sommerpause zurückgemeldet. Haben Sie uns vermisst? Sind Ihnen ein paar Themen und/oder Gesprächspartner eingefallen, die Sie gerne mal in unserem Podcast hören wollen? Dann schreiben Sie uns gerne unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
In eigener Sache
Und auch die Abonnentenzahl hat sich schön entwickelt – von 0 auf 5.620 Abonnenten ging es in 50 Folgen. 19.725 Downloads & Streams unseres Podcasts stehen aktuell zu Buche. Die beliebteste Folge ist die Nummer 33 vom 12. März 2021. Damals erklärte Vema-Chef Hermann Hübner, warum ihm die zunehmende Regulierung Sorgen bereitet. Vertriebsexperte Tobias Haff riet dazu, Prozesse erst zu optimieren und dann zu digitalisieren. Und Assekurata-Analyst Oliver Bentz beantwortete unter anderem die Frage, ob Versicherungskunden bereit sind, für „grünere“ Produkte höhere Beiträge zu zahlen.
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei all jenen Hörerinnen und Hörern bedanken, die uns bis hierhin die Treue gehalten haben. Wir arbeiten fleißig an den nächsten 50 Folgen, versprochen! Wenn Sie Themenwünsche oder Gästevorschläge oder einfach Feedback haben – dann immer her damit! Sie erreichen uns unter [email protected] Noch einmal vielen Dank fürs fleißige Zuhören.
Die News der Woche, Teil 1
Was ein Dax-Konzernlenker konkret anpacken würde, wenn er sich in die Rolle eines Finanzpolitikers begäbe, zeigt nun ein aktuelles Interview mit Oliver Bäte. Darin legte der Allianz-Chef unter anderem dar, was er an der bundesdeutschen Steuerpolitik ändern würde.
Vor allem spricht sich Bäte für eine höhere Erbschaftssteuer aus. Diese „muss steigen“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. „Das wäre sinnvoll, bevor man andere Steuern erhöht“, wie der Konzernchef betonte. Ausnahmen und Freibeträge würde er sich als Steuerpolitiker ebenfalls „genau ansehen“. Bätes Begründung: „Es geht nicht mehr gerecht zu.“ Die Vermögensanhäufung finde im Moment vor allem über Erbschaften statt, nicht durch Einkommen, schilderte der Allianz-Chef seine Sicht – und kritisierte: „Aber wir besteuern immer stärker die Einkommen.“ Als Steuerpolitiker würde er daher „viel mehr darauf sehen, was vererbt wird“.
Außerdem sprach sich der 56-Jährige für eine CO2-Steuer aus, „die wir unbedingt brauchen“, wie er sagte. Und weiter: „Ich würde von der Besteuerung der Einkommen auf die Besteuerung des Konsums gehen, gleichgültig ob das der Konsum von CO2 oder von Luxusgütern ist. Wer sich ein Ferienhaus für zehn Millionen Euro kaufen kann, kann auch eine Million Euro Grundsteuer zahlen.“
Nun denn. Auch sein Eintreten für eine Besteuerung des Kohlendioxidverbrauchs im Privatsektor begründete Bäte mit einer bemerkenswerten Wortwahl: „Wenige Leute mit großen Häusern und schweren Autos verbrauchen dramatisch mehr. Das muss man entsprechend besteuern.“ Nun, wer mag, kann da einen Hauch von Kapitalismuskritik durchhören.
In den sozialen Netzwerken stoßen Bätes Steuerpläne jedenfalls bei einigen Nutzern auf Unverständnis: „Mit Dienstwagen leicht reden….“, fällt einem Leser auf unserer Facebook-Seite dazu ein – und bekommt dafür von neun weiteren einen erhobenen Daumen. Ein anderer scherzt: „Egal, welches Auto ich nehme, sitze ich darin, ist es schwer….“. „Hat er mal wieder einen Knaller raus gehauen“, lautete ein weiterer Kommentar, oder auch: „Schuster bleib bei deinen Leisten.“ Doch es gibt auch Verteidiger des Allianz-Chefs, so schreibt einer: „Verstehe teils die Kommentare nicht….Über die Äußerungen lässt sich natürlich streiten. Was der Typ aber gebacken bekommt und die Allianz dem Versicherungswettbewerb davon eilt, umreißen hier die wenigsten…“ Das lassen wir jetzt mal so stehen.
Und es ist ja auch nicht so als würde Bäte allerorten gerne die Stuern erhöhen wollen. Ablehnend steht der Manager zum Beispiel der im Wahlkampf wieder gekehrten Forderung nach einer Vermögensteuer gegenüber. „Das halte ich für falsch“, sagte Bäte. Er habe doch „in meinem Leben bereits versteuert, was jetzt wieder versteuert werden würde“. Das passiere ohnehin „zu oft“, so der Allianz-Chef – zum Beispiel, wenn er Einkommensteuer zahle „und dann noch einmal Mehrwertsteuer, wenn ich irgendetwas kaufe“.
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
Die aktuelle Regelung, wonach sich Abgeordnete spätestens im Rentenalter auf ein Rundum-Sorglos-Paket freuen können, weil ihre Altersbezüge aus Steuermitteln finanziert werden, sei „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in der Erklärung. Stattdessen sollten Bundestagsabgeordnete „selbst für ihr Alter vorsorgen“, denn die bisherige Praxis treffe „auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung“.
Zu den Unterstützern der Erklärung zählen der Vize-Fraktionschef der Union, Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Matthias Birkwald (Linke) und Markus Kurth (Grüne). Sie alle fordern, dass der nächste Bundestag gleich am Anfang „eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete“ vorantreiben solle. Aber welche Bezüge stehen Parlamentarier bislang eigentlich konkret zu?
Für jedes Jahr, dem ein Volksvertreter dem Bundestag angehört, bekommt dieser einen Pensionsanspruch von etwa 250 Euro monatlich. Den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der monatlichen Diäten gibt es nach 27 Jahren Zugehörigkeit im Bundestag. Zum 67. Geburtstag winken demnach rund 6.750 Euro im Monat.
Zwar betont die Initiative, dass es auch künftig eine angemessene Absicherung der Abgeordneten geben soll, aber die Vorschläge darüber gehen stark auseinander. Während die Vertreter von SPD, Linken und Grünen dafür plädieren, Abgeordnete in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtzuversichern, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, schwebt den Stimmen aus Union und FDP vor, dass die Parlamentarier selbst darüber entscheiden sollen, wie sie ihre Altersversorgung organisieren.
Tja, was am Ende aus all den hehren Zielen wird, fasst ein Leser auf unserer Facebook-Seite so zusammen: „Netter Gedanke, wird aber nicht kommen..“. Man kann es aber auch so sehen: Dass es diesen Vorstoß überhaupt gibt, begrüßen unsere Facebook-Anhänger in großer Zahl: 51 mal gibt es für unsere Meldung den erhobenen Daumen. Noch mehr Likes gibt es aber sicherlich erst, wenn den Worten auch Taten folgen.
Das Schwerpunktthema
So, und damit haben wir nun auch die 50. Podcast-Folge im Kasten. Auf die nächsten 50! Verpassen Sie keine weitere Folge und abonnieren Sie „Die Woche“ am besten gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen. Über eine Bewertung dort würden wir uns auch sehr freuen.
Und dieses Mal hören wir uns nicht am kommenden Freitag wieder, denn wir machen eine kurze Sommerpause. Am 30.07. sind wir wieder für Sie da. Trotzdem gilt bis dahin aber wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Die News der Woche, Teil 1
Hintergrund für Scholz‘ Äußerungen ist das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung von Ende Mai. Der BFH hatte geurteilt, dass die seit 2005 in Deutschland geltende Rentenbesteuerung von der damaligen Bundesregierung keineswegs so sicher berechnet worden sei, wie es bis zuletzt immer wieder aus Berlin betont wurde. Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung bei künftigen Rentnergenerationen sei somit nicht auszuschließen – das Gericht forderte den Gesetzgeber zur Korrektur auf.
Aus Sicht von Experten steigt das Risiko der Doppelbesteuerung mit jedem neuen Rentnerjahrgang etwa von 2025 beginnend. Klar ist schon jetzt: Die von Scholz nun vorgeschlagene Korrektur wird für die Steuerzahler sehr teuer. Zwar müsste „nach der Wahl im Herbst wohl auch jede andere Bundesregierung in ähnlicher Weise auf das BFH-Urteil reagieren“, mutmaßt die „Süddeutsche Zeitung“. Allerdings kommt verschärfend hinzu, dass der SPD-Kanzlerkandidat in dem Interview auch ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent versprach, sofern er auch in einer neuen Regierung in der Verantwortung sei.
„Jeder Beitragszahler sollte bei einer CDU/CSU-Regierung darauf gefasst sein, dass das Rentenniveau sinkt“, wird Scholz zitiert. Das werde es mit ihm nicht geben, sagte er. „Ich garantiere ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent.“ Mögliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung über die kommenden Jahrzehnte kommentierte Scholz so: „Wenn es in Deutschland viele Jobs mit ordentlichen Löhnen gibt, ist die Rente sicher.“ Na, das haben wir hierzulande ja schon mal gehört.
Der Vertriebstipp
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Immerhin: Nachdem sie ihren aktuellen Rentenbescheid zweimal gelesen hat, beschließt sie, sich endlich um ihre Altersvorsorge zu kümmern, denn was sie darin las, hat sie kalt erwischt. Nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen und unter Berücksichtigung der Inflation blieben von ihrer Rente „nicht mal 500 Euro zum Leben“, schreibt sie – und wendet sich im Anschluss ratsuchend an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dort rät ihr die Beraterin zunächst „alle existenziellen Risiken“ abzudecken, etwa durch eine Berufsunfähigkeits- und eine Haftpflichtversicherung.
Nach Klärung dieser Fragen, einigen sich beide darauf, 10 bis 20 Prozent von Wrages Einkommen künftig „in den langfristigen Vermögensaufbau“ zu investieren. Konkret empfiehlt ihr die Verbraucherschützerin einen ETF-Sparplan. Denn aufgrund der Null- oder Minuszinsphase gebe es aktuell so gut wie keine Zinsen mehr für klassische Geldanlagen. „Auch die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge lohnen sich laut Finanzexpertin Lamping kaum noch“, schreibt Wrage. Was ein ETF-Sparplan konkret bedeuten könnte, rechnet die Beraterin von der Verbraucherzentrale der Autorin beispielhaft vor: „Stecke ich künftig monatlich 100 Euro in ETFs, die sich stabil im Wert steigern, habe ich in 15 Jahren 18.000 Euro eingezahlt, bekomme aber 34.000 Euro raus. In 25 Jahren sind es 91.500 statt 30.000 Euro, in 35 Jahren 216.000 statt 42.000 Euro“, schildert Wrage.
Abzüglich Steuerabgaben und Inflation blieben ihr dann laut Entnahmeplan rund 140.000 Euro Endkapital. „Angenommen, ich werde 88 Jahre alt und gehe mit 65 Jahren in Rente, könnte ich mir also 23 Jahre lang monatlich 500 Euro auszahlen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Das wäre auf jeden Fall eine Verbesserung“, schreibt die Autorin – und beschließt, sich „auch künftig weiter von der Verbraucherzentrale begleiten und beraten zu lassen“. Gemeinsam wolle sie nun einen Finanzplan für ETFs erstellen.
Auf unserer Facebook-Seite wird diese Planung überwiegend kritisch kommentiert. „Wann lernt die Verbraucherzentrale zwischen Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu unterscheiden?“, schreibt ein Nutzer. Was mache die Dame denn, „wenn sie älter als 88 Jahre wird?“, fragt er. „Mit der gesetzlichen Rente kann sie ja nicht mal ihre Lebenshaltungskosten im Alter adäquat abdecken. Fixe Ausgaben/Kosten im Alter gehören mit einer lebenslangen Rentenzahlung versichert“, so sein Fazit, für das er bis Donnerstagmorgen 15 Facebook-Likes erntete.
Ein anderer schreibt: „Langlebigkeit ist ein biometrisches Risiko und das einzige, was gegen ein biometrisches Risiko hilft, ist eine Lebensversicherung. Unabhängig davon ist Vermögensaufbau am Kapitalmarkt immer eine gute Idee und ETFs sind simpel, günstig und transparent. Das eine tun und das andere nicht lassen!?“, lautet sein Rat. Zusammengefasst kann man den Tenor der Versicherungsmakler in den sozialen Medien so beschreiben: Ein ETF-Sparplan ist keine Allzweckwaffe, um im Alter gut versorgt zu sein.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir mit Folge 49 unseres Podcasts durch. Verpassen Sie keine weitere Folge und abonnieren Sie ihn am besten gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen. Über eine Bewertung dort würden wir uns auch sehr freuen.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag zur 50. Folge wieder! Bis dahin gilt: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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Die News der Woche, Teil 1
Das Wichtigste: Die drei Säulen der Alterssicherung sollen weiter bestehen bleiben – die Union bekennt sich also auch weiterhin zur privaten Altersvorsorge. Und diese soll für Selbstständige sogar verpflichtend werden – sofern diese nicht bereits anderweitig abgesichert sind, so der Plan. Ebenso dürfte die Ablehnung einer Bürgerversicherung und die Förderung der betrieblichen Altersversorgung auf die einhellige Zustimmung der Branche stoßen. Auch das Finanzdienstleister vermehrt Produkte ohne Leistungsgarantie anbieten sollen, dürfte für ein Aufatmen gesorgt haben.
Doch im Programm findet sich auch dieser Satz, der gemessen an einem konservativen Parteiprogramm fast schon revolutionär klingt: „Bei der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge brauchen wir einen Neustart“, heißt es auf Seite 61. Und weiter: „Wir wollen sie effizienter, transparenter und dadurch attraktiver und einfacher machen.“ Was sich die Union darunter vorstellt, verdeutlichen die folgenden Punkte: „Wir werden Kriterien für ein Standardvorsorgeprodukt festlegen. Dieses Produkt ist verpflichtend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, sie widersprechen der Einbeziehung (Opt-Out).“ Und jetzt kommt’s: „Das Standardprodukt soll ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen.“
Ein Standardprodukt ohne Abschlusskosten? Da wurde zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hellhörig – und machte in einem Statement am Dienstag deutlich, das man davon nichts hält: Die Unionspläne „verkennen die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen, für die eine qualifizierte individuelle Beratung durch Vermittler notwendig ist. Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden“, stellte BVK-Präsident Michael Heinz klar, denn, so Heinz, ein Vertrieb ohne Beratung widerspreche dem Verbraucherschutzgedanken. „Wir sehen die Gefahr, dass die Verbraucher diesem Vorsorgezwang in großer Zahl widersprechen werden“, warnte der Verbandschef.
Martin Klein, Chef des Vermittlerverbandes Votum, sieht das ganz genauso. Der Gedanke, dass eine finanzielle Absicherung im Alter ohne professionelle Beratung möglich sein soll, sei ein Irrglaube, gab er am Montag zu Protokoll. „Wer soll den zusätzlichen Absicherungsbedarf des Erwerbstätigen ermitteln? Und wer hilft ihm bei der Entscheidung für das richtige Garantieniveau?“, ließ Klein mitteilen.
Für Diskussionen dürfte auch das geplante Konzept der Union für eine sogenannte Generationenrente sorgen, mit der man in Deutschland „eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge etablieren“ wolle, wie es heißt. Die Generationenrente soll eine Altersvorsorge von Geburt an ermöglichen. Zu den von CDU-Politiker Kai Whittaker konkret benannten 4.000 Euro, die für jedes Kind in Aktien investiert werden sollen, heißt es aber lediglich: „Wir werden prüfen, wie man die Generationenrente mit einem staatlichen Monatsbeitrag zur Anlage in einem Pensionsfonds – mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann.“ Nun ja, immerhin sind die Absichten der Unionisten durchaus ehrenwert: „Unser Ziel ist es, mit einem attraktiven Instrumentenmix, Altersarmut wirksam zu vermeiden.“ Da kann man nur gutes Gelingen wünschen!
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
Aber auch im Vertrieb und in der Kundenbetreuung wollen viele Vertriebler in die digitale Champions League aufsteigen – 68 Prozent der Befragten wollen in diesen beiden Bereich zu den digital Fortgeschrittenen oder Vorreitern gehören. „Die Digitalisierung hat Einzug in den Alltag von Verbrauchern und Vermittlern erhalten – unumkehrbar“, kommentiert Mario Herz, Geschäftsführer von Mobilversichert, die Ergebnisse. „Auch junge Makler oder Quereinsteiger sehen hier enorme Wachstumschancen.“
Neben ihren Zielen sollten sich die Vermittler aber auch zu den aus ihrer Sicht größten digitalen Herausforderungen und Chancen der Zukunft äußern. Das Ergebnis: Bei den größten digitalen Herausforderungen liegt der Zeit- und Verwaltungsaufwand bei der Bestandsdatenpflege zum dritten Mal in Folge auf Platz 1 des Rankings mit 39 Prozent der Nennungen. Im Vergleich zu 2020 ist die Zahl derer, die hier die größten Probleme sehen, sogar um rund 7 Prozentpunkte gestiegen. Neue Online-Konkurrenten stehen mit 31 Prozent an zweiter Stelle, gefolgt von neuen Kundenanforderungen mit 21 Prozent.
Wenn es um die größten Chancen der Zukunft geht, sind die Präferenzen der Vertriebler eindeutig: Auch in diesem Jahr sieht eine Mehrheit von 60 Prozent die größten Zukunftspotenziale bei neuen digitalen Hilfsmitteln – beispielsweise, um automatisiert Daten abzuholen, Vertriebsprozesse zu steuern oder Kunden smarte Services zu bieten.
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Und damit sind wir mit Folge 48 unseres Podcasts durch. Verpassen Sie keine weitere Folge und abonnieren Sie ihn am besten gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen. Über eine Bewertung dort würden wir uns auch sehr freuen.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 47 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 18. Juni 2021 – und aus Urlaubsgründen ist als Gastsprecher heute wieder Pfefferminzia-Geschäftführer Matthias Heß am Start.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Wir sprachen mit Simon Dittrich vom Forum Nachhaltige Geldanlagen über die Kernergebnisse des gerade veröffentlichten Marktberichts des Forums und die Rolle der EU bei diesem Trendthema.
In den News der Woche geht es um die Rentenpläne der Unionsparteien, und um den zunehmenden Trend zum Online-Banking, der sich wohl auch auf den Versicherungsmarkt auswirken wird.
In seinem Rechtstipp der Woche geht der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis auf drei unkorrigierbare Fehler bei der Leistungsbeantragung in der BU ein.
Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Juni, Mobilität, sprachen wir mit Thomas Lanfermann, Komposit-Vorstand bei der Helvetia Deutschland, über Versicherungen für Elektro-Autos.
Aber bevor es losgeht, kommt an dieser Stelle ein kurzer Werbehinweis.
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Die News der Woche, Teil 1
Das Programm sieht laut dem Bericht auch eine Pflicht vor, Geringverdienern eine Betriebsrente anzubieten. Die Beiträge sollen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Staat gemeinsam stemmen. Auch bei Wertpapieren-Anlagen, die lange gehalten werden, soll es Verbesserungen geben. So plant die CDU laut dem „Bild“-Bericht, dass beim Verkauf der Papiere nach einer Mindesthaltedauer von zehn Jahren 50.000 Euro steuerfrei vereinnahmt werden dürfen. Apropos Steuern: Der steuerfreie Pauschbetrag für Arbeitnehmer soll von 1.000 auf 1.250 Euro pro Jahr steigen. Das soll mehr Freiräume für die Altersvorsorge schaffen.
Auch der „Spiegel“ berichtet über einen Vorschlag der CDU zur Rente. Danach fordert CDU-Sozialpolitiker Kai Whittaker, dass der Staat bei der Geburt eines Kindes künftig 4.000 Euro in einen Staatsfonds anlegen soll. Dieses „Kinderrentengeld“ bleibe dann bis zum Renteneintritt in diesem Fonds liegen. Zugute komme den Sparern dabei die sehr lange Laufzeit von aktuell 67 Jahren. Bei einer realen Durchschnittsrendite von 6 Prozent pro Jahr käme ein Betrag heraus, der nach heutiger Kaufkraft rund 200.000 Euro entspreche. Bei einer Rentenzahlungsdauer von im Schnitt 18 Jahren wären das ungefähr 900 Euro im Monat, rechnet Whittaker vor. „Das ist ungefähr der Betrag, der Altersarmut verhindert“, sagte der Politiker gegenüber dem „Spiegel“.
Interessante Ansätze also, die da durchgesickert sind. Man darf gespannt sein, wie die Vorschläge im offiziellen Wahlprogramm formuliert sind. Übrigens: Unser Schwerpunktthema für den August wird das Thema Bundestagswahl sein. Jeden Freitag werden wir uns dann das Wahlprogramm einer Partei vornehmen und prüfen, was diese in Sachen Rente, Krankenversicherung, Beratung & Co. so vorhat. Das wollen Sie nicht verpassen? Dann abonnieren Sie unseren Podcast doch am besten gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen.
Der Rechtstipp
In eigener Sache
Kostprobe gefällig? Dr. Barbara Ries von der Deutschen Rück befasst sich damit, wie man mit nachhaltigen Biometrieprodukten das Neugeschäft zum Fliegen bringt. Stefan Frigger vom BVK schlüsselt auf, welche Wettbewerbsvorteile sich für Vermittler durch eine erkennbare Nachhaltigkeitspositionierung ergeben. Und Dr. Michaela Brocke, Geschäftsführende Gesellschafterin von Heute und Morgen widmet sich dem Thema: „Nachhaltige Versicherungsprodukte – Potenziale, Zielgruppen und Perspektiven für Vermittler“.
Interessiert? Super! Die Anmeldung ist noch bis Montag, 21. Juni, um 18 Uhr möglich unter https://nachhaltigkeitstag.pfefferminzia.de Dank unserer Co-Gastgeber Zurich und Bessergrün ist diese Veranstaltung für Sie kostenlos! Und: Eine von zwei Apple Watches der Serie 6 gibt es auch zu gewinnen.
Die News der Woche, Teil 2
Dieser Trend zum Online-Banking wird nach Einschätzung von Bitkom-Präsident Achim Berg auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche haben. Denn 57 Prozent derjenigen, die Online-Banking nutzen, können sich der Umfrage zufolge auch vorstellen, ihre Versicherungsangelegenheiten auf derselben Digital-Plattform gleich mit zu erledigen.
Die Umfrage zeigt dabei auch, dass bei der Information vor einem Versicherungsabschluss aktuell noch 88 Prozent analoge Möglichkeiten wie das Gespräch mit Versicherungsexperten, Freunden oder Familienmitgliedern nutzen – 77 Prozent greifen auf digitale Angebote zurück. Allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede zwischen den jüngeren, digital-affinen und den älteren Altersgruppen. So greifen vor allem ältere Menschen ab 65 zu 90 Prozent noch eher auf herkömmliche als auf digitale Informationsquellen zurück.
Am häufigsten nutzen die Verbraucher unter den Digitalangeboten die Webseite oder App einzelner Anbieter sowie Online-Vergleichsplattformen, gefolgt von Online-Verbraucherportalen, Finanz-Newslettern oder speziellen Versicherungsportalen und Blogs. „Dabei gehen die Meinungen über Vergleichsplattformen deutlich auseinander“, wissen die Bitkom-Experten zu berichten. 6 von 10 Befragten sind der Meinung, dass sich dort beim Versicherungsabschluss Geld sparen lässt und man einfache Versicherungen am besten auf solchen Portalen abschließt. 43 Prozent sagen, dass man auf Vergleichsplattformen Angebote findet, die besonders auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und ein Drittel vertraut Vergleichsplattformen sogar mehr als einer einzelnen Versicherung.
Auf der anderen Seite gehen aber zwei Drittel davon aus, dass Plattformen nicht immer das beste Angebot empfehlen – sondern das, für das sie die höchste Provision erhalten. Und 64 Prozent meinen, für komplizierte Versicherungsprodukte fehle dort die Beratung. Fazit: Trotz aller Digitalität führt an einer vernünftigen Beratung – gerade zu komplexen Versicherungsthemen – wohl auch in Zukunft kein Weg vorbei.
Das Schwerpunktthema
Und damit haben wir Folge 47 unseres Podcasts im Kasten. Wie hat Ihnen der Themenmix gefallen? Verraten Sie es uns doch unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Herzlich Willkommen zu „Die Woche SPEZIAL“ – einer Sonderausgabe des Pfefferminzia-Podcasts für Versicherungshelden. Mein Name ist Karen Schmidt. Und ich bin Lorenz Klein, hallo! In unregelmäßigen Abständen widmet sich die Chefredaktion in diesen Podcasts einem bestimmten Thema. Dieses Mal: Beihilfe!
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu einer weiteren Spezialausgabe von „Die Woche“. Heute ist der 14. Juni 2021 und folgende Themen rund um die Beihilfe erwarten Sie in diesem Podcast:
Die große Mehrheit der Beamten entscheidet sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Warum ist das so? Wir beleuchten die fünf wichtigsten Gründe.
Warum die Zielgruppe der Beamten überhaupt so interessant ist, wie man Zugang zu dieser bekommt, und wie sich Beihilfetarife unterscheiden, darüber sprachen wir mit Nina Henschel, Vorstand Krankenversicherung der R+V Versicherungsgruppe, und Dr. Ulrich Hilp, Leiter Maklervertrieb Personen und Vorstand der Condor Lebensversicherungs-AG.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant wegen eines klaffenden Finanzierungslochs in der GKV Steuerzuschüsse in Rekordhöhe. Der PKV-Verband findet das falsch. Warum, erfahren Sie hier.
Versicherungsmakler Dirk Gärtner erklärt uns im Gespräch, wie er es geschafft hat, die Zielgruppe der Beamten erfolgreich zu erschließen und warum sich Makler von altbekannten Vorurteilen über die Staatsdiener verabschieden sollten.
Eine Bürgerversicherung würde dem Gesundheitssystem in Deutschland guttun, wiederholen einige Parteien vor Bundestagswahlen gerne gebetsmühlenartig. Stimmt nicht so ganz, meint das Wissenschaftliche Institut der PKV auf Basis einer aktuellen Auswertung. Vielmehr würden dem Gesundheitssystem wichtige finanzielle Mittel entzogen, wenn man die PKV abschaffte.
Aber bevor wir starten, geht an dieser Stelle ein Dank an den Sponsor dieses Specials – die R+V Versicherung.
News 1
Bessere Leistungen
Dauerhafte Leistungsgarantie
Absicherung von Angehörigen
Mehr Flexibilität
Entspannter Ruhestand
Aus diesen Gründen wählen rund 85 Prozent aller Beamten eine auf ihre individuelle Beihilfe aufsetzende PKV-Restkostenversicherung, einen sogenannten Beihilfetarif. Wer sich hingegen gesetzlich versichert, muss den Krankenkassenbeitrag entweder komplett alleine tragen oder erhält – wie in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen – eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent (das sogenannte Hamburger Modell). Aber Vorsicht: Wechseln gesetzlich versicherte Beamte aus einem dieser sechs genannten Bundesländer später in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe oder zum Bund, müssen sie den kompletten Kassenbeitrag allein übernehmen. Falls sie dann in die PKV wechseln möchten, um in den Genuss der individuellen Beihilfe ihres neuen Dienstherrn zu kommen, müssen sie eine Gesundheitsprüfung absolvieren und werden, entsprechend ihres Alters und Gesundheitszustands, höher eingestuft.
Im Gespräch
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Das Top Leistungsniveau wurde erst kürzlich von der Ratingagentur Assekurata mit „sehr gut“ bestätigt. Die R+V ist die gesunde Alternative für Ihr Beihilfe-Geschäft. Überzeugen Sie sich jetzt unter makler-gesundheit.de/beihilfe
News 2
Der Verband der privaten Krankenversicherer findet das falsch. „Höhere Bundeszuschüsse würden die Finanzprobleme der GKV nicht lösen, sondern nur verstecken“, heißt es vom Verband. „Aktuell sehen wir mit Sorge die politische Tendenz, im Windschatten der Corona-Krise viele zusätzliche Milliarden Euro als Bundeszuschuss in die GKV zu schieben – und zwar auf Dauer, nicht nur während der Pandemie“, erklärt Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, in einer Stellungnahme.
Das bedeute zusätzliche Staatsverschuldung und in der Folge dann höhere Steuern. Und die Gesundheitsversorgung gerate in Abhängigkeit des Finanzministers, warnt Reuther. Es drohe eine Versorgung nach Kassenlage – in Konkurrenz zu anderen wichtigen Zielen wie Klimaschutz oder Digitalisierung. Überdies würde auch der Wettbewerb zwischen PKV und GKV „massiv verzerrt“, so Reuther.
Es gebe abseits der Steuerzuschüsse viel effektivere und systemgerechte Wege, um die Krankenversicherung finanziell zu entlasten, meint er: „Zum Beispiel würden im System schon rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr frei, wenn der Staat die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7 Prozent senken würde“, schlägt Reuther vor.
Welche Finanzrisiken mit Steuerzuschüssen an die GKV verbunden seien, zeige bereits die Entwicklung der vergangenen Jahre, so der Verband weiter. „Als vermeintlich vorübergehende Unterstützung wurde 2004 der erste Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro an die GKV beschlossen, weil in der damaligen Konjunkturkrise deren Beitragseinnahmen gesunken waren.“ Fünf Jahre später – dann wegen der Finanzmarktkrise – seien es schon 7,2 Milliarden und ein Jahr später sogar 15,7 Milliarden Euro gewesen. Inzwischen betrage der Bundeszuschuss infolge der Corona-Krise bereits über 20 Milliarden Euro pro Jahr.
„Diese Erfahrungen sollten den Finanzpolitikern und Steuerzahlern eine Warnung sein: Wenn die Tore für Steuerzuschüsse an die GKV einmal geöffnet sind, dann gehen sie nicht mehr zu, sondern drücken immer weiter auf“, warnen die Interessenvertreter der privaten Krankenversicherer.
Im Gespräch
News 3
Welche Folgen das haben könnte verdeutlicht nun eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) für 2019. Ergebnis: Würde die PKV abgeschafft, wären in dem Jahr 12,73 Milliarden Euro weniger in das Gesundheitssystem geflossen. Insgesamt zahlten Privatversicherte 2019 Beiträge im Wert von 37,52 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon würden sie ebenfalls zahlen, wenn sie in einer Krankenkasse versichert wären. Doch das letzte Drittel würde der Gesundheitsversorgung verloren gehen, so das WIP.
Diese Mehrzahlungen ermöglichen es laut dem PKV-Verband zum Beispiel Ärzten und Krankenhäusern, in moderne Geräte und mehr Personal zu investieren. Und das komme allen zugute, privat und gesetzlich Versicherten. Vor allem die niedergelassenen Ärzte profitierten von diesem Mehrumsatz. Denn 6,43 Milliarden Euro fließen laut WIP in die ambulante ärztliche Versorgung. Das seien etwa 55.000 Euro im Jahr, die sonst in diesen Praxen fehlen würden. Und das wiederum entspräche dem Einkommen von 1,75 Sprechstundenhilfen.
So, und das war es mit dem Pfefferminzia Sonder-Podcast zum Thema Beihilfe. Ihnen schwebt ein weiteres Thema vor, dem wir uns mal im Detail widmen sollen? Dann schreiben Sie uns das unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns beim nächsten Podcast wieder. Bis dahin gilt: Machen Sie es gut, und vor allem: Bleiben Sie gesund!
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 46 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 11. Juni 2021.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
• Wir sprachen mit Markus Drews, Chef der Canada Life Assurance Europe, über den Wettbwerb mit Insurtechs, die Herausforderungen in der betrieblichen Altersversorgung und die aus seiner Sicht „scheinheilige“ Debatte über die Rente mit 68.
Aber bevor es losgeht, kommt an dieser Stelle ein kurzer Werbehinweis.
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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Anlass für diese Generalabrechnung mit der Politik sind regelrechte Horror-Szenarien des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium. In ihrem Gutachten warnen die 39 Wissenschaftler vor einer drohenden Unfinanzbarkeit der Renten und einer Schieflage des Bundeshaushalts. Nämlich dann, wenn die 2018 von der großen Koalition beschlossenen Zusagen an Rentner und Beitragszahler – die sogenannten Haltelinien – über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden. Und auch sonst nichts unternommen wird, um die Ausgaben zu dämpfen. Spätestens in den 2040er Jahren müsse sonst – und jetzt halten Sie sich fest – die Hälfte des gesamten Bundeshaushalts an die Rentenkasse fließen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 machten die direkten Bundeszuschüsse vergleichsweise bescheidene 26 Prozent des Etats aus.
Das Gutachten stellt daher eine Reihe von Maßnahmen vor, um einem möglichen Haushalts-GAU vorzubeugen. Darunter die Empfehlung, das Renteneintrittsalter an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln, in einem ersten Schritt also von derzeit 67 auf 68 Jahre. Doch für diesen Vorschlag hagelte es Kritik von nahezu allen Seiten – und selbst Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ging zügig auf Distanz: Das Rentenalter sei in der 1. Groko auf 67 Jahre festgesetzt worden. „Dabei sollte es bleiben, das ist seit Jahren meine Meinung“, teilte Altmaier am Dienstag via Twitter mit. Und weiter: „Der Wissenschaftliche Beirat ist unabhängig; seine Vorschläge binden weder das BMWi noch Minister.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wurde noch viel deutlicher in seiner Kritik an den Beirats-Vorschlägen: „Das ist nicht nur falsch gerechnet, das ist auch unsozial, was dort vorgeschlagen wird“, sagte er auf einer SPD-Veranstaltung. „Ich freue mich auf eine Debatte mit echten Experten“. Zur Erinnerung: Der Vorsitzende des Beirats ist der Münchner Ökonom Klaus M. Schmidt, Hauptautor des Rentengutachtens ist Axel Börsch-Supan Leiter des „Center for the Economics of Aging“ am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Nun, wir sind gespannt, mit welchen Experten sich Olaf Scholz dann künftig unterhalten wird.
Die Kolumne
In eigener Sache
Kostprobe gefällig? Dr. Barbara Ries von der Deutschen Rück befasst sich damit, wie man mit nachhaltigen Biometrieprodukten das Neugeschäft zum Fliegen bringt. Lena Brämswig aus dem Hause Franke und Bornberg gibt einen Überblick, wo Versicherer und Vermittler:innen in Deutschland in Sachen Nachhaltigkeit stehen. Und Stefan Frigger vom BVK schlüsselt auf, welche Wettbewerbsvorteile sich für Vermittler durch eine erkennbare Nachhaltigkeitspositionierung ergeben.
Interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an unter nachhaltigkeitstag.pfefferminzia.de
Die News der Woche, Teil 2
„Nur jeder vierte deutsche Versicherungskunde schätzt die Produkte und Services der Versicherer und ist der Ansicht, dass sie seine Bedürfnisse verstehen“, schreiben die Studienautoren. 19 Prozent der Deutschen seien der Meinung, dass Versicherer überteuerte Produkte verkauften und nur widerwillig Ansprüche regulierten. Ein weiteres Manko betrifft die Kommunikation: So wissen laut der Befragung zum Beispiel knapp 60 Prozent der deutschen Versicherungsnehmer, die derzeit im Homeoffice arbeiten, nicht, welche Schäden ihre Hausratversicherung bei der Heimarbeit abdecken würde. Die meisten wünschen sich hier eine deutlich bessere Aufklärung.
Darüber hinaus liefert die Studie weitere Hinweise, an welchen Produkten und Services Kunden interessiert sind:
„Obwohl das Image der Versicherer während der Covid-19-Krise einen leichten Aufwärtstrend erfahren hat, müssen sie weiter konsequent daran arbeiten, sich besser auf die Wünsche und Anforderungen ihrer Kunden einzustellen“, sagt René Schoenauer, Director Product Marketing bei Guidewire. „Unsere Studie zeigt deutlich, was die Kunden wünschen. Neben nutzungsbasierten Versicherungsmodellen und Services zur Schadenprävention ist das individuelle Versicherungspaket aus einer Hand ein wichtiger Trend. Gleichzeitig sind Versicherer gefordert, ihre Kunden aktiv über Versicherungsleistungen zu informieren.“ Also dann los, liebe Versicherer!
Das Schwerpunktthema
Und damit haben wir Folge 46 unseres Podcasts im Kasten. Wie hat Ihnen der Themenmix gefallen? Verraten Sie es uns doch unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie gesund, viel Spaß beim Fußball-EM schauen, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Diese Themen haben wir heute für Sie:
Wir sprachen mit BVK-Präsident Michael Heinz über das derzeit erheblich gestörte Verhältnis zwischen seinem Vermittlerverband und dem Versicherungsverband GDV.
In den News der Woche geht es um den Sinn oder Unsinn von Teilgarantien in der Altersvorsorge und warum sich die coronabedingte Anspannung in der Versicherungswirtschaft zunehmend zu lockern scheint.
Im Vertriebstipp der Woche geht es um das Thema Leasing im Maklerbüro.
Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Juni, Mobilität, sprachen wir mit Petra Dienst, Abteilungsleiterin Kundenservice bei dem Portal reiseversicherung.com darüber, wie Corona-tauglich die Auslandsreisekrankenversicherung ist.
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Im Gespräch
Die News der Woche, Teil 1
Nun ja, bezogen auf die Altersvorsorge ist der Begriff „Teilgarantien in der Lebensversicherung“ ein ganz ähnlich gelagerter Fall. Denn viele Kritiker finden: Hier passt was nicht zusammen. Das denkt zum Beispiel auch der Ökonom Olaf Stotz. „Teilgarantien sind letztlich inkonsequent“, sagte uns der Professor of Asset Management und Pension Economics an der Frankfurt School in einem Interview, das Sie auch auf pfefferminzia.de finden. Konsequent wäre es hingegen, wenn die Lebensversicherer auch einen kompletten Verzicht auf Garantien anböten und es dem Anleger überließen, welches Niveau sie für richtig hielten. Berater sollten dem Kunden stets die Kosten-Nutzen-Effekte jedweder Garantie erläutern, so Stotz weiter.
Hintergrund ist, dass sich immer mehr Gesellschaften, allen voran die Allianz, infolge der Nullzinsphase vom Beitragserhalt verabschiedet haben und stattdessen verstärkt auf Produkte mit Teilgarantien setzen. Dass der Beitragserhalt vielerorts gekippt wird, findet Stotz grundsätzlich richtig. „Wir hatten schon vor vier Jahren die 100-Prozent-Garantien kritisiert. Solche Nominal-Garantien sind in der heutigen Welt der Negativzinsen noch viel weniger sinnvoll. Sie müssten eigentlich weg“, meint der Wissenschaftler – das gelte auch für die Riester-Rente.
Na, immerhin gerät die von den Versicherern einst hochgezogene Garantiemauer zunehmend ins Wanken – zum Beispiel in der betrieblichen Altersversorgung: So sind Garantien im Rahmen des Sozialpartnermodells, das 2018 im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht wurde, sogar verboten. Ist das der richtige Weg? Jein. „Es wäre so viel einfacher, wenn der Arbeitgeber einfach zwei Tarife anbieten würde, einen nicht garantierten und einen wie auch immer garantierten Tarif“, sagt Stotz. „Der Arbeitnehmer könnte dann einfach diese beiden individuell so kombinieren, dass er genau das Garantieniveau erhält, das er braucht.“ Eine solche Flexibilität werde aber ad absurdum geführt, so Stotz, wenn man auf extrem risikoaverse Partner wie die Gewerkschaften angewiesen sei, wie es das Gesetz aktuell nun einmal vorsehe. „Da macht man den Bock zum Gärtner“, findet der Ökonom.
Generell sei das deutsche Rentensystem „übergaraniert“ und biete dem Anleger vor allem risikoarme und renditeschwache Produkte an, kritisiert Stotz weiter. Es scheine so, als würden die Rahmenbedingungen mit den Anbietern konformgehen, aber nicht mit den Ansprüchen der Kunden. Na, mal sehen, ob die Produktverantwortlichen der Lebensversicherer diesen Appell des Experten erhören werden – und künftig mehr Mut in ihren Ideenschmieden zulassen.
Der Vertriebstipp
In eigener Sache
Kostprobe gefällig? Marc Glissmann, Geschäftsführer des Instituts für Finanz-Markt-Analyse und Co-Initiator der Brancheninitiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung, geht darauf ein, warum Nachhaltigkeit künftig zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor werden wird. Tobias Reiter, Themenmanager Zurich Gruppe Deutschland, widmet sich dem Thema „Nachhaltig versichern und vorsorgen – Mit mehr Renditechancen in die Rente“. Und aus dem Hause Franke und Bornberg erwartet Sie ein Überblick, wie nachhaltig die Versicherer und ihre Produkte in Deutschland denn so sind.
Interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an unter nachhaltigkeitstag.pfefferminzia.de Dank unserer Co-Gastgeber Zurich und Bessergrün ist diese Veranstaltung für Sie kostenlos! Und: Eine von zwei Apple Watches der Serie 6 gibt es auch zu gewinnen.
Die News der Woche, Teil 2
„Die zunehmenden Impferfolge und ersten Corona-Lockerungen schüren den Optimismus in den Unternehmen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Das Ende der Beschränkungen werde den Kundenkontakt erleichtern und das Neugeschäft beflügeln. Insgesamt aber lägen die Ifo-Teilindizes noch weiter unter ihrem langfristigen Mittelwert. „Von Normalität sind wir also noch ein Stück entfernt“, betont Asmussen.
Mit Blick auf die einzelnen Sparten ergibt sich ein gemischtes Stimmungsbild. Am stärksten stieg der Optimismus dem GDV zufolge in der privaten Krankenversicherung. Die Pandemie habe den Stellenwert eines guten Gesundheitsschutzes verdeutlicht, so Asmussen. Davon dürften die Anbieter in nächster Zeit noch profitieren. In der Lebensversicherung ist die Lage gespalten: Während die Anbieter die aktuelle Geschäftssituation noch verhalten einschätzten, hätten sich die Aussichten für die kommenden sechs Monate stark verbessert. „Die hohen Ersparnisse lassen auf Nachholeffekte in der privaten Altersvorsorge hoffen“, glaubt der GDV-Hauptgeschäftsführer.
Wenig Zuversicht herrscht momentan allerdings bei den Unternehmen in der Schaden- und Unfallversicherung. Hier geht man für die kommenden Monaten weiterhin von einem tendenziell schwachen Wachstum aus. Deutlich eingetrübt hat sich die Stimmung vor allem in der Kfz-Versicherung. Für Asmussen ist auch dies eine Folge der absehbaren Rückkehr zur Normalität: „Nach einem vergleichsweise geringen Schadenaufkommen 2020 dürften die Leistungen in der Kraftfahrtversicherung in diesem Jahr wieder steigen.“
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende von Folge 45 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, sie hat Ihnen gefallen. Wenn Sie mögen, dann abonnieren Sie unseren Podcast doch auf einer der gängigen Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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