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**Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Die Nachricht kam Ende letzter Woche durchaus überraschend. Der digitale Versicherer Getsurance, der unter anderem Berufsunfähigkeits- und Krebsversicherungen übers Internet verkauft, ist zahlungsunfähig und hat Insolvenz angemeldet. Das bestätigte der Insolvenzverwalter, Friedemann Schade, auf Nachfrage von Pfefferminzia. Wie viel Geld denn so ungefähr fehlt, um den Verpflichtungen nachzukommen, fragten wir weiter. Dazu konnte der Rechtsanwalt uns aber keine konkrete Antwort geben: „Wir prüfen derzeit die wirtschaftliche Lage des Unternehmens“, sagt er.
Der normale Geschäftsbetrieb des 2016 von den Brüdern Viktor und Johannes Becher gegründeten Insurtechs soll bis auf weiteres normal weiterlaufen. „Die Vermittlung und Betreuung der Versicherungsverträge werden unverändert fortgesetzt. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Insolvenzgeld abgesichert“, berichtet Schade.
Die bestehenden Versicherungsverträge seien von der Insolvenz nicht betroffen, betont der Fachanwalt für Insolvenzrecht. „Die Verträge zwischen den Kunden und der Versicherung bestehen unverändert fort, ohne dass sie von der Insolvenz der Getsurance GmbH beeinflusst würden. Die Insolvenz hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Kunden.“ Zum Jahreswechsel werde man erneut prüfen, unter welchen Bedingungen eine weitere Fortführung des Unternehmens möglich sei, so der Insolvenzverwalter.
Auf unserer Facebook-Seite sorgte die Meldung durchaus für Häme in Richtung des Digital-Versicherers. „Kein Mitleid mit denjenigen, die das Rad neu erfinden wollten und dabei nur Mist produzieren“, schreibt dort ein Leser. „Vielleicht wollten die erstmal Miese machen, wie Amazon, und dann die Welt übernehmen“, scherzt ein anderer. Na, so weit wird es wohl nicht kommen. Aber wie es mit dem Digital-Versicherer – und auch den diversen anderen, die es am Markt gibt – langfristig weitergeht, ist durchaus spannend. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Der Vertriebstipp
Die News der Woche, Teil 2
Ralf S. schien sich für besonders clever zu halten – doch sein vermeintlicher Coup entpuppte sich letztlich als das, was es nun einmal war: ein plumper Erpressungsversuch, mit dem er grandios scheiterte. Was war passiert?
Der inzwischen als selbstständiger Versicherungsmakler tätige Mann teilte seinem damaligen Arbeitgeber – der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) – im April 2019 mit, dass er an einem Enthüllungsbuch über das Unternehmen arbeite. Ein Verlag habe ihm bereits 540.000 Euro für die Rechte an seinem Werk mit dem Titel „Die Geldsekte“ geboten, brüstet sich der 45-Jährige, wie die „Frankfurter Rundschau“ als erstes über den Fall berichtete. Der Mann sei aber bereit dazu, diese Summe auszuschlagen und es mit der Veröffentlichung sein zu lassen, wenn sein Ex-Arbeitgeber mehr biete für die Buchrechte als der Verlag. Doch der Erpressungsversuch misslang – statt Geld gab es eine Anzeige.
Das Amtsgericht Frankfurt verurteilt Ralf S. zu einer Geldstrafe. Dabei entgeht der Makler zumindest einer Verurteilung wegen versuchter Erpressung – es bleibt bei versuchtem Betrug. Laut „Frankfurter Rundschau“ nennen die Richter die Tat eine „Dummheit“, Ralf S. kommt mit einer Verwarnung davon. 80 Tagessätze à 70 Euro würden „vorbehalten“, hieß es. Zudem muss der Makler laut dem Bericht 4.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hessen zahlen, was vielleicht nicht jedem sogleich einleuchten dürfte.
Nun ja, bemerkenswert ist dann doch diese Einlassung des Richters: „Kein Verlag zahle eine halbe Million für ein Enthüllungsbuch über eine Firma, deren Leumund ohnehin seit Jahren offiziell lausig sei“, gibt die Zeitung wieder. Das lassen wir jetzt mal so dahingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Schwerpunktthema
Und damit ist Folge 15 unseres Podcasts im Kasten. Welche Themen sollen wir in den nächsten Folgen mal aufgreifen? Schreiben Sie uns Ihre Ideen an [email protected].
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Passen Sie auf sich auf, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Ein „Enfant terrible“ ist laut Duden-Defintion jemand, „der gegen die geltenden [gesellschaftlichen] Regeln verstößt und dadurch seine Umgebung oft schockiert oder in Verlegenheit bringt“. Nun ja, ob diese Beschreibung auf Oliver Pradetto zutrifft, liegt im Auge des Betrachters. Doch auch seine Kritiker dürften einräumen, dass es eher nicht langweilig wird, wenn sich der Geschäftsführer des Maklerpools Blau Direkt zu Wort meldet. „Die Technologie wird alles wegräumen!“, sagte uns Pradetto im Gespräch – was er damit meint, wie sein bisheriges Corona-Fazit lautet, und ob er sich erneut kritisch über Wettbewerber äußern wird, erfahren Sie jetzt.
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Die News der Woche, Teil 1
Böse Fouls, nicht ausheilende Verletzungen, chronische Krankheiten – als Profifußballer auf Dauer fit zu bleiben, ist nicht jedem Star vergönnt. Immer wieder müssen hochkarätige Spieler ihr Trikot vorzeitig an den Nagel hängen – erinnern sich zum Beispiel noch an Sebastian Deisler? Das vermeintliche Fußball-Wunderkind sah sich 2007 gezwungen, seine Karriere bereits mit 27 Jahren beim FC Bayern München zu beenden.
Jetzt hat es wieder einen Profi aus der Fußball-Bundesliga erwischt: „Mein Fuß hat ,Basta‘ gesagt“, erklärte Ignacio Camacho vom VfL Wolfsburg kürzlich. Gerade einmal 19 Pflichtspiele in drei Jahren absolvierte der 30-jährige Spanier für die Niedersachsen. Nun also das bittere Aus für den 14-Millionen-Euro-Mann: Der Mittelfeldspieler, der vor seiner Verpflichtung bei den „Wölfen“ im Jahr 2017 für den FC Malaga spielte, ist sportinvalide, wie Medien übereinstimmend berichteten.
In seiner Zeit beim VfL wurde Camacho laut NDR allein fünfmal am Fuß operiert, den er sich in seinem zwölften Pflichtspiel-Einsatz verletzte. Doch das half offenbar nicht. Immerhin hatte der Verein für den Ernstfall vorgesorgt – und das zahlt sich jetzt aus: Die Wolfsburger dürften demnächst mehr als 10 Millionen Euro von ihrer Versicherung erhalten.
Diese stolze Versicherungssumme kommt allerdings nicht durch eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zustande, sondern durch eine speziell für Profis zugeschnittenen Sportinvaliditätsversicherung. Die Versicherungssumme entspreche dabei einem Vielfachen des Jahresgehalts des Spielers, „wobei der Ausgestaltung keine Grenzen gesetzt sind“, wie der Versicherungsverband GDV zu berichten weiß. Gleichwohl gelte auch hier der Grundsatz: „Je höher die Leistung, desto teurer die Police, die in der Regel nur für ein Jahr abgeschlossen und mit zunehmendem Alter teurer wird“, so der GDV. Man darf also davon ausgehen, dass die Prämien für einen immerhin schon 30-jährigen Spieler keine Peanuts gewesen sein dürften. Für den Verein dürfte sich der Vertragsabschluss trotzdem als richtig erwiesen haben.
Und aus Sicht des Spielers gibt es ebenfalls positives zu vermelden. So soll es für Camacho zumindest abseits des Platzes weitergehen. Der Mann aus Saragossa wird nun erstmal in den kommenden beiden Jahren ein Trainee-Programm beim VfL absolvieren.
Die Kolumne
Im Dschungel der Versicherungstarife am Markt ist es durchaus schwierig, die Perlen zu finden. Christian Geier, Vorstand der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl und Beratungsqualität, ist aber jemand, der sich genau dieses ehrgeizige Ziel vorgenommen hat. Für Pfefferminzia schaut er sich regelmäßig in seinem „Produkt-Check“ ein Produkt an, und gibt seinen Senf dazu. Dieses Mal hat er sich die „Privat-Rente Index“ der Barmenia ausgesucht – eine Rentenversicherung mit Indexbeteiligung, die SEHR viele – vielleicht auch zu viele? – Wahlmöglichkeiten für den Versicherten bietet. Aber, hören Sie doch am besten einfach selbst.
Die News der Woche, Teil 2
Wissen Sie noch, als in der Diskussion um die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung die Wogen richtig hochschlugen? Ewig scheint das her. Und obwohl das Thema – bedauerlicherweise – noch nicht endgültig vom Tisch ist, haben viele Makler wegen der Corona-Pandemie gerade andere Sorgen. Das beobachtet Versicherungs- und Vertriebsexperte Matthias Beenken von der FH Dortmund. „Auch wenn konkrete Zahlen noch fehlen, muss man davon ausgehen, dass es in der Lebensversicherung signifikante Rückgänge im Neugeschäft gibt“, erklärte er uns in einem aktuellen Interview. Wie Makler und Vermittler den mittel- bis langfristigen Strukturwandel von der Abschluss- zur Bestandsprovision hinbekommen, rücke daher in der Hintergrund. Stattdessen gehe es „vielmehr um das Überleben vieler Vermittler“, so Beenken.
Eine wichtige Rolle spiele dabei, wie sehr sowohl die Vermittler als auch deren Kunden schon vor Corona gewöhnt waren, Versicherungs- und Vorsorgethemen telefonisch oder in virtuellen Meetings zu erörtern. War die Akzeptanz schon da – umso besser. Wer das Thema verschlafen hat, muss laut Beenken nun mit dem „weitgehenden Wegfall“ persönlicher Kundentermine klarkommen. Und das wiegt durchaus schwer, so der Experte: „Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, die ich begleitet habe, gibt es keinen gleichwertigen Ersatz ausfallender persönlicher Kundentermine durch zum Beispiel Videotermine.“
Hinzu kommt laut Beenken, dass Zeiten von Sorgen um die eigene Gesundheit, möglichem Arbeitsplatzverlust und anderen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie natürlich nicht gerade ideal dafür sind, dass Kunden Entscheidungen über neue Vorsorgeverträge und finanzielle Verpflichtungen treffen. „Vor allem für Vermittler mit Fokus auf Personengeschäft heißt es deshalb, auf absehbare Zeit den Gürtel enger zu schnallen“, so der Experte weiter.
Um zurück zum Thema Provisionsdeckel zu kommen: Auch hier hat der Vertriebs- und Versicherungsexperte natürlich eine fundierte Meinung. „Bei der Altersvorsorge sollte sich die Politik erst einmal darüber klar werden, ob sie nach wie vor an die freiwillige Vorsorge glaubt. Wenn ja, dann muss sie akzeptieren, dass es Anreize braucht sie zu verkaufen“, sagt Beenken. Ein Provisionsdeckel sei der falsche Ansatz, wenn man die Bevölkerung mit einer guten, aber freiwilligen Altersvorsorge ausstatten wolle. Und es zugleich zu vermeiden gilt, dass Versorgungslücken letztlich vom Steuerzahler per Grundsicherung ausgeglichen werden müssen. Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.
Das Schwerpunktthema
„Der PKV-Markt ist stabil“, stellte das Analysehaus Morgen & Morgen Ende Juni klar. Zum dritten Mal hatten die Experten aus Hofheim untersucht, wie hoch die Beitragssteigerungen bei den Unisex-Tarifen der privaten Krankenversicherung ausfielen. Andreas Ludwig, Bereichsleiter Produkte & Analyse bei Morgen & Morgen, hat die Studie federführend begleitet – und wir fragten ihn, ob die Beitragsstabilität auch künftig gewahrt bleibt – und auf welche Finanzkennzahlen Makler im Beratungssgespräch zur PKV verstärkt achten sollten.
Damit sind wir am Ende von Folge 14 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, er hat Ihnen trotz des Ausfalls der Kollegin Karen Schmidt gefallen. Wenn ja, dann abonnieren Sie ihn doch gleich auf einen der gängigen Podcast-Plattformen und hinterlassen Sie dort eine Bewertung.
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben oder Werden Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Wenn Selbstständige berufsunfähig werden, prüft der Versicherer in der Regel, ob diese ihren Betrieb so umgestalten können, dass sie in der Lage sind, weiterzuarbeiten – und folglich keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Das führt regelmäßig zu Irritationen bei den Versicherten – und mündet manches mal sogar in einen Rechtsstreit. Wie sich Makler für die rechtlichen Tücken bei sogenannten Umorganisationsklauseln wappnen können, darüber sprach ich mit dem Berliner BU-Sachverständigen Bert Heidekamp.
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Die News der Woche, Teil 1
Dass „Bild“, „Spiegel“, „Focus“ und Co. die strategische Entscheidung eines Versicherungsunternehmens mit „Tabubruch, Paukenschlag oder historischer Zäsur“ kommentieren, passiert nicht besonders häufig. Die Fachpresse ist da nicht ganz so marktschreiersich unterwegs – und schreibt etwas nüchterner von einer „Signalwirkung“ für die gesamte Versicherungsbranche: Hoppla, was ist da passiert?
Nach dem Motto „Allianz, geh‘ du voran“ hat der hiesige Marktführer beschlossen, Neukunden in der Lebensversicherung vom kommenden Jahr an nicht mehr den einhundertprozentigen Erhalt ihrer eingezahlten Beiträge zu garantieren. Nur wo dies gesetzlich verankert ist – wie bei Riester-Verträgen oder der betrieblichen Altersversorgung – bleibt es beim Beitragserhalt im Neugeschäft.
Das Unternehmen begründet den Schritt am Dienstag mit der „anhaltenden Nullzins-Phase“ – und die hat inzwischen auch die Allianz Pensionskasse voll erwischt. Diese wird nämlich ab 2022 vom Münchner Mutterhaus in den Run-off geschickt – sprich sie stellt ihr Neugeschäft ein, was die Allianz mit einer geringen Nachfrage begründet – kein Wunder angesichts einer mageren Gesamtverzinsung von 0,9 Prozent bis 1,2 Prozent auf den Sparanteil, wie Medienberichten zu entnehmen war.
Deutlich mehr Rendite soll es bei den neuen Renten- und Lebensversicherungen der Allianz geben. Der Clou dabei: Neukunden können sich für einen Beitragserhalt von 90, 80 oder 60 Prozent entscheiden. Der Rückbau der teuren Garantien soll zugleich Freiraum schaffen, um das Geld der Kunden auch in riskantere Anlageformen wie Aktien oder Unternehmensanleihen stecken zu können. Die Allianz spricht in ihrer Mitteilung lieber von „chancenorientierten Anlagen“, wodurch sich auch in Zeiten von Null- und Negativzins „attraktive und sichere Lösungen gestalten“ ließen, so der Tenor.
Für Branchenkenner schien dieser Schritt nur noch eine Frage der Zeit zu sein – unter Versicherungsvermittlern hielt sich die Überraschung dann auch in Grenzen. Ein Nutzer unserer Facebook-Seite ahnte trotzdem, dass diese Entscheidung für Kritik sorgen wird: „Trommelartikel von Axel Kleinlein in 3…2…1“, hieß es dort. Und so kam es dann auch: „Die neuen Produkte der Allianz haben zukünftig Garantien, die letztlich Verlust bedeuten“, kommentierte der Chef des Bundes der Versicherten, der einst selbst bei der Allianz tätig war, im „Manager Magazin“. „Die Kundinnen und Kunden dürfen sich nur noch aussuchen, wie hoch der Verlust sein soll“, so Kleinlein weiter – als wäre es schon ausgemacht, dass es an der Börse ein Böses Erwachen für die Sparer geben wird. „Anstatt aber die Kosten zu senken und sich womöglich mit dem Vertrieb anzulegen“, so der BdV-Chef, „wird die Allianz den Kundinnen und Kunden zukünftig also nur noch den Verlust garantieren“. Nun ja, man wird sehen…
Keine Mogeleien bei den Gesundheitsfragen
Versicherungsmakler predigen es seit Jahr und Tag: Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bewusst falsche Angaben zum Gesundheitszustand macht, läuft Gefahr, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das jüngst noch einmal bekräftigt. Der Versicherer sei berechtigt, im Falle einer Täuschung vom BU-Vertrag zurückzutreten, stellten die Richter in ihrem Beschluss vom 13. August 2020 klar.
Und so lautet die Vorgeschichte: 2011 schließt ein Vater für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Bei der Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular verheimlicht der Vater einen wichtigen Punkt: Obwohl seine Tochter bereits seit zwei Jahren an einer Psycho- und Verhaltenstherapie teilnimmt, die unter anderem dazu dient, Entwicklungs- und Essstörungen bei seiner Tochter entgegenzuwirken, verneint er eine diesbezügliche Frage.
Im Juli 2016 will der Vater eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Die Begründung: Seine Tochter sei wegen psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage gewesen, ihre Schulausbildung fortzusetzen oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Doch die Versicherung lehnt das ab und tritt vom Vertrag zurück. Sie beruft sich dabei auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Vater.
Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt schließlich ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Göttingen, dass der Versicherung recht gab. „Der Vater habe sich nicht darauf zurückziehen können, dass einige Störungen seiner Tochter seinerzeit ausgeheilt gewesen seien, denn im Wortlaut des Formulars sei eindeutig nach aufgetretenen Krankheiten in den letzten fünf Jahren gefragt worden“, teilte das Gericht in Braunschweig am 25. September mit.
Für das Oberlandesgericht habe demzufolge auch festgestanden, dass der Vater die Störungen seiner Tochter gekannt habe. Er habe jedenfalls nicht plausibel dargelegt, wie und weshalb es zu den falschen Angaben gekommen sei. Seine Behauptung, ihm sei nur eine Lese- und Rechtschreibschwäche seiner Tochter bekannt gewesen, überzeugte die Richter nicht.
Denn: Ausweislich der Stellungnahme der Therapeutin der Tochter seien auch die Eltern mit in die Behandlung der emotionalen Störung und der Essstörung einbezogen worden, was für eine Aufklärung der Eltern spreche. Weil der Vater erkannt und gebilligt habe, dass die Versicherung den BU-Vertrag nicht oder nur zu anderen Konditionen geschlossen hätte, wenn sie von der Krankheit der Tochter gewusst hätte, sei ihm ein arglistiges Handeln vorzuwerfen. Damit konnte die Versicherung vom Vertrag zurücktreten, so die Richter.
Der Rechtstipp der Woche
Eine umfassende Beratungsdokumentation ist für Vermittler äußert wichtig, wenn es um die Abwehr möglicher Haftungsfragen geht. Dabei reicht es ja sicher, wenn man die Punkte erfüllt, die das Versicherungvertragsgesetz vorschreibt, richtig? Falsch, warnt der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis. In seinem Rechtstipp der Woche geht er auf fünf wichtige Punkte für die Beratungsdokumentation ein, die so nicht im Gesetz stehen – die Gerichte aber von Maklern & Co. verlangen (weitere interessante Rechtstipps von Herrn Michaelis finden Sie in der kostenlosen Anwendung Appriori).
Die News der Woche, Teil 2
Ein Bürokratiemonster würde geschaffen! Die Versicherten wären die Dummen! Uiuiui, was sorgt denn da so für Aufregung in der Branche? Es ist das geplante Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts. Worum geht es? Normalerweise müssen Versicherer auf alle Schaden- und Unfallversicherungsentgelte 19 Prozent Versicherungssteuer abführen. Ausgenommen hiervon sind aus sozialen Gründen viele Personenversicherungen. Das betrifft zum Beispiel die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge. Der Staat belohnt damit indirekt Bürger, die Krankheiten oder eine Berufsunfähigkeit privat absichern und damit im Fall der Fälle der Gemeinschaft nicht zur Last fallen.
Nach dem nun vorliegenden Gesetz-Entwurf des Bundesfinanzministeriums soll diese Steuerfreiheit künftig nur noch dann gelten, wenn zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht, die Leistung also direkt an die versicherte Person oder an deren nahe Angehörige geht. Betroffen von dieser Einschränkung wären zum Beispiel Spielerausfallversicherungen, bei denen ein Fußballverein Geld kassieren würde, wenn ein Spieler berufsunfähig wird. Oder sogenannte Schlüsselkraft- oder Key-Person-Versicherungen, mit denen sich ein Unternehmen gegen den wirtschaftlichen Ausfall einer Führungskraft absichern kann. Solche Policen sollen künftig unter die Versicherungssteuerpflicht fallen. Unterm Strich rechnet das Bundesfinanzministeriums so mit Steuermehreinnahmen von etwa 6 Millionen Euro. Eingeführt werden soll die neue Regelung schon für Vertragsabschlüsse ab dem 1. Juli 2021.
Die Kritik kam prompt – von Versicherern und der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Unisono lehnen sie die Gesetzesnovelle in der jetzigen Form ab. Der Versicherungsnehmer wäre dann künftig praktisch angehalten, dem Versicherer ständig seine privaten Lebensverhältnisse neu offen zu legen, um die Steuerfreiheit aufrechtzuerhalten, schimpfen zum Beispiel die Verbraucherschützer in einer Stellungnahme. Die durch diesen bürokratischen Aufwand ausgelösten Kosten würden dann unmittelbar auf die Kunden abgewälzt, so ihre Befürchtung. „Die Dummen wären wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft“, ärgert sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten.
Ähnlich sieht man das auch beim Versicherungsverband GDV. „Aus unserer Sicht ist die geplante Reform ein bürokratisches Monster und damit ein gutes Beispiel, wie Bürokratieabbau nicht funktioniert“, so Volker Landwehr, Leiter der Abteilung Steuern beim GDV, gegenüber dem „Handelsblatt“. Der GDV rechnet mit einem finanziellen Mehraufwand zwischen 130 und 150 Millionen Euro pro Jahr. Neben diesen hohen Kosten bemängelt der Verband auch, dass die neuen Regelungen viel zu unscharf und abstrakt formuliert seien. Das Vorhaben „konterkariert die eigene gesetzgeberische Zielsetzung eines modernen, sozial gerechten Versicherungssteuerrechts“, so das Fazit des Verbands.
Altersvorsorge lieber selbst machen?
Der Satz haut rein: Eine Finanzberatung, „die die Bedürfnisse des Kunden in den Mittelpunkt stellt, findet man nirgends.“ Das sagte unlängst Niels Nauhauser, Abteilungsleiter des Fachbereichs Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in einem Medienbericht. Nach wie vor werde vor allem das verkauft, was viel Provision bringe, so sein Vorwurf. Dabei ist dem Bericht nicht eindeutig zu entnehmen, ob es Nauhauser nur um den Bankvertrieb geht, der zu Beginn des Beitrags erwähnt wird, oder ob seine Kritik auch auf Versicherungsvermittler und -makler zielt.
Doch auch ohne explizite Erwähnung von Maklern zeigt sich, dass Nauhauser die Vermittlung von Finanzprodukten gegen Courtage/Provision für Teufelszeug hält. Seine Kritik stützt der Verbraucherschützer auf ein Beispiel, dass seiner Beratungsstelle vorliegt. Demnach würden fondsgebundene Rentenversicherungen oft als chancenreiche Alternative zur klassischen Versicherung angeboten, obwohl die Renditen hier „oft mager“ ausfielen, wie Nauhauser es formuliert. So habe ein Kunde seit 2004 in seinen Vertrag eingezahlt – die Investitionen seien vorwiegend in Aktienfonds geflossen. Bis August 2020 hätten die Einzahlungen 20.100 Euro erreicht. Der Wert der Fondsanteile habe zu diesem Zeitpunkt indes bei 21.642 Euro gelegen. Nach knapp 16 Jahren habe der Wertzuwachs also nur 1.543 Euro erreicht, was einer Rendite von 1,04 Prozent pro Jahr enspreche. Das bedeute: Mehr als 90 Prozent der Erträge sind laut Nauhauser an den Vermittler und an die Versicherung geflossen.
Die Empfehlung des Verbraucherschützers: „Es bleibt Verbrauchern nichts anderes übrig, als die Dinge selbst in die Hand zu nehmen“, wenn sie solche Fälle umgehen wollten. Dabei sollten Verbraucher darauf verzichten, nur zu einem Anbieter zu gehen, sondern sollten stets mehrere Angebote einholen. Außerdem sei es ratsam, sich gut auf die Gespräche vorzubereiten, den eigenen Finanzbedarf selbst schon zu kennen, Anlageziele und -dauer im Voraus festzulegen sowie das Risiko abzuschätzen, das man eingehen wolle. Ganz wichtig sei es zudem, immer direkt nachzufragen, wenn im Gespräch etwas unklar sei.
Ja, die Idee ist schön. In der Realität wird es aber wohl eher so sein, dass die Verbraucher das unliebsame Thema Altersvorsorge immer weiter vor sich herschieben, bis die Rentenlücke mit normalen Sparbeiträgen kaum noch zu schließen ist. Bei mehreren Häusern anzuklopfen, dürfte dabei wohl auch nur den Wenigsten in den Sinn kommen. Und ob bei der wahrscheinlichsten Alternative dazu – beim Vergleich über Check24, Verivox & Co. also – dann auch immer das passende Produkt für den eigenen Bedarf rauskommt, darf getrost bezweifelt werden.
Das Schwerpunktthema
Eine Beratung zur privaten Krankenversicherung ist nicht immer einfach. Denn Vermittler werden oft mit vielen Vorurteilen zum Thema PKV konfrontiert. Dass sie im Alter unbezahlbar werde zum Beispiel. Oder dass sie sich für Familien nicht lohne. Wie Makler diese Hürden im Gespräch umschiffen können, was er vom Trendthema Prävention hält und wie die Chancen auf eine Bürgerversicherung stehen – Stichtwort Bundestagswahl 2021 –erklärt Gesundheitsexperte und Unternehmensberater Hagen Engelhard im Interview.
Damit sind wir am Ende von Folge 13 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, er hat Ihnen gefallen. Geben Sie uns Feedback unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Die Corona-Pandemie führt eindrucksvoll vor Augen, wie schnell man schwer erkranken kann. Vor diesem Hintergrund befassen sich seit Ausbruch der Krankheitswelle auch deutlich mehr Vermittler und Makler mit den Themen Nachfolge- und Notfallplanung, stellt Unternehmensberater Peter Schmidt fest. Der Gründer und Geschäftsführer von Consulting & Coaching Berlin geht im Gespräch mit uns daher unter anderem auf die Fragen ein, wie man seinen Bestand wertvoller machen kann, und wann man das Thema spätestens angehen sollte.
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Die News der Woche, Teil 1
Manche Juristen sind der Ansicht, dass sich im Grunde jeder Streit vor Gericht anhand von nur drei alten Rechtsgrundsätzen entscheiden lasse. Die da heißen: „Die arme Frau“, „Das haben wir ja noch nie so gemacht“ und zu guter Letzt: „Wo kommen wir denn da hin!?“. Das ist natürlich nicht ganz ernst gemeint – und trotzdem könnte man meinen, dass den Richtern am Landgericht Hamburg jüngst ein „Wo kommen wir denn da hin!?“ durch den Kopf gespukt haben könnte, bevor sie schließlich am 25. Juni 2020 folgendes Urteil sprachen: Versicherungsvertreter dürfen nicht mit dem Angebot einer „unabhängigen Beratung“ werben. Auf diese aktuelle Entscheidung wies der Hamburger Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke am Dienstag hin.
Wie kam es zu dem Urteil? Nun, Auslöser war der gemeinsame Webauftritt zweier Versicherungsvertreter. Alle beide verfügten über eine Erlaubnis nach Paragraf 34d, Absatz 1, Ziffer 1, Alternative 2, Gewerbeordnung (GewO). Sprich – laut Gesetz sind sie dazu befugt: „Als Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder eines Versicherungsvertreters, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen“.
Auf besagter Website stellten sich die Mehrfachagenten unter anderem als, so wörtlich, „unabhängige Versicherungsagenten“ vor und boten Verbrauchern eine Zitat „unabhängige Beratung“ an. Gleiches taten sie auch in den sozialen Medien und bei Google. Das Problem an der Sache: Die beiden besaßen keine Erlaubnis als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d, Absatz 1, Ziffer 2, GewO. Und auch der von den Vertretern im Rahmen einer Kooperationsanbindung beworbene Finanzvertrieb „Telis Finanz Vermittlung“, verfügt selbst nur über eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter – auch hier fehlte also der Makler-Status.
Anwalt Jöhnke forderte daher eine außergerichtliche Unterlassungserklärung von den Vertretern. Doch diese verweigerten sich, das zu tun. So dass es zur Klage am Landgericht Hamburg kam. Und die dortigen Richter machten – verzeihen Sie den Ausdruck – kurzen Prozess: „Versicherungsvertreter sind nicht unabhängig“, stellte das LG Hamburg klar. Versicherungsvertreter, respektive Mehrfachagenten oder Mehrfirmenvertreter, können sich demnach nicht als unabhängig bezeichnen, denn hierdurch wird der falsche Eindruck erweckt, dass die beklagten Versicherungsvertreter rechtlich im Lager des Kunden tätig seien, während sie jedoch als Mehrfachagenten tatsächlich im rechtlichen Lager des Versicherers stehen – und dabei spiele es auch keine Rolle, ob der Vermittler von einer oder 100 Versicherungen beauftragt worden ist.
Stellt sich die Frage, ob denn auch Versicherungsmakler mit „Unabhängigkeit“ werben dürfen? Die Frage ist nach Auffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu bejahen. Demnach hätten auch zwei Instanz-Urteile – zum einen des Oberlandesgerichts München, zum anderen des Landgerichts Hannover – bestätigt, dass bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen eines Versicherers an einem Versicherungsmakler die Unabhängigkeit konterkariert werde. Die Gerichte lassen die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers jedoch nicht daran scheitern, dass ein Makler etwa von einem Versicherer Courtagen und/oder Zuwendungen erhält, so Anwalt Jöhnke.
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
Wegen der Corona-Pandemie müssen überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen – ein Schritt, der von Seiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft für Kritik sorgt: „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. Sie verstelle den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, halte Unternehmen künstlich am Leben und schaffe so Unsicherheit allerorten, ergänzt er. Vor allem in der D&O- beziehungsweise Managerhaftpflichtversicherung würden die vielen aufgeschobenen Insolvenzen im kommenden Jahr voraussichtlich zu „einer Flut von Rechtsstreitigkeiten“ führen.
Hinzu kommt: Laut einer aktuellen Analyse des GDV von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen müssen die Verantwortlichen im Schnitt für fast 7 Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen. „Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, sagt Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Daher müssten die Versicherer viel Zeit und Geld investieren, die überhöhten Forderungen abzuwehren: Im Schnitt betrügen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro, bis zum Abschluss dauerte es in der Regel mehr als zwei Jahre.
Und am Ende habe sich ein Großteil der Forderungen sogar als unberechtigt erwiesen: Für ein Drittel der Insolvenzen mussten die Manager laut GDV gar nicht haften, und in keinem einzigen Fall hätten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden müssen. Im Schnitt seien die Manager stattdessen nur zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet gewesen – das seien nur rund 2 Prozent der ursprünglichen Forderung.
Der GDV befürchtet daher, dass die juristischen Aufarbeitungen der Insolvenzen durch die Corona-Pandemie insbesondere die Rechtskosten weiter in die Höhe treiben wird. „Wer in den vergangenen Monaten in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, muss derzeit auf Basis einer unsicheren Rechtslage entscheiden“, sagt Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen, gegenüber dem GDV. Das sei für die Entscheider mit Risiken verbunden, da sie grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich hafteten.
Das Schwerpunktthema
Wenn der Versicherungsmakler Sven Hennig in die Tasten haut und einen neuen Beitrag für seinen „PKV-BU-Blog“ verfasst – kann man sicher sein, dass der Inhalt nicht nur sehr umfassend ist, sondern auch hochrelevant – zum Beispiel für uns Fachmedien. Denn Hennig informiert seine Leser nicht nur zu aktuellen Themen in puncto PKV und BU, sondern hält mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg, wenn er Fehlentwicklungen im Markt beklagt – oder auch in den Medien. So musste sich kürzlich die Redaktion von „Focus Money“ von dem Spezialmakler vorhalten lassen, dass bei ihrem großen „PKV-Test“ einiges schief gelaufen sei. Was ihn an dem Test so aufregte, und was Makler aus dem Fall lernen können, erzählt er uns nun im Gespräch.
Damit sind wir am Ende von Folge 12 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, er hat Ihnen gefallen. Geben Sie uns Feedback unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Das Online-Netzwerk Xing als Vertriebstool nutzen? Viele Versicherungsvermittler winken da nur ab. Insbesondere jüngere Makler sagen dann gerne, dass Ihnen Xing in der Neukundenakquise kaum etwas bringt und dass sie lieber den Plattformen Facebook oder besser gleich Instagram den Vorzug geben. „Xing-Ambassador“ Martin Müller, schöpft als „Mister Matching“ mit großem Erfolg das immense Potenzial des Berufe-Netzwerks aus. Davon zeugen nicht zuletzt seine mehr als 20.000 Xing-Kontakte. Wir sprachen mit dem Social-Media-Berater, der zudem Finanzanlagenvermittler ist, darüber, wie Vermittler Xing, aber auch andere Netzwerke, für den eigenen Geschäftserfolg nutzen können.
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Die News der Woche, Teil 1
So sicher wie sich im nun beginnenden Herbst die Blätter bunt färben, so sicher zeigt jedes Jahr aufs Neue das alte vertraute Bild: Der Versicherungsvertreter „genießt“ hierzulande das schlechteste Image unter allen Berufen – zumindest, wenn man der alljährlichen Umfrage des Deutschen Beamtenbunds glauben möchte. Dazu wurden im August etwas mehr als 2.000 Bundesbürger zum Ansehen von über 30 ausgewählten Berufsgruppen befragt.
Während Feuerwehrleute in diesem Ranking seit Jahren ein Dauerabo auf den ersten Platz zu haben scheinen – so auch dieses Mal mit einem Zustimmungswert von satten 93 Prozent – trägt der Versicherungsvertreter wie gewohnt die rote Laterne vor sich her. Dabei bleibt wie immer die Frage ungeklärt, ob der Versicherungsmakler von den Befragten irgendwie mitgemeint wurde oder nicht. Sei es drum. Spannung kommt da eigentlich nur noch bei der Frage auf, ob die Werte gegenüber dem Vorjahr erneut gefallen sind.
Die halbwegs positive Nachricht für die Branche lautet hier: Nein, gefallen ist die Zustimmung gegenüber der Vorjahresbefragung nicht – besser geworden aber auch nicht. So verharrt der Vertreter bei 8 Prozent – so hoch beträgt der Anteil jener Menschen, die diesem Berufsild ein hohes Ansehen beimessen. Von 2017 bis 2019 sank der Sympathie-Wert stetig von 11 auf nun besagte 8 Prozent.
Deutliche Rückgänge im Ansehen seit der Erstbefragung im Jahr 2007 mussten vor allem Unternehmer verzeichnen, die satte 19 Prozentpunkte einbüßten, und Bankangestellte, die 15 Prozentpunkte verloren. Über gestiegene Werte dürfen sich seither zuvorderst die Beamten freuen – hier gab es ein Plus von 10 Prozentpunkten. Allein gegenüber 2019 verzeichneten die Staatsdiener einen Zuwachs um 3 Prozentpunkte auf nunmehr 37 Prozent. Das reicht zwar nur zu einem Platz im unteren Mittelfeld – was ihnen aber immerhin neun Plätzen Vorsprung gegenüber dem Vertreter verschafft.
Und wie reagieren die Gescholtene auf den erneuten Image-Tiefschlag? Viele scheinen resigniert zu haben und flüchten sich in Galgenhumor: „Wenn ich mir das Vermittlersterben am Markt so anschaue, wird die Zeit es regeln“, kommentiert ein Nutzer der Facebook-Gruppe „Irgendwas mit Versicherung“. Wieder andere geben sich trotzig: „Solange mich meine Kunden toll finden, ist mir die Masse eher relativ egal“, schreibt ein Vermittler. Und dann gibt es auch noch die optimistischen Stimmen: „Wir könnten ja zusammen daran arbeiten“, schreibt Christian Schwalb – und verweist auf die von ihm mitgestaltete Initiative „ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG“. Und was es mit dieser Plattform auf sich hat, demonstrieren wir Ihnen in einer späteren Podcast-Folge.
Der Rechtstipp
Ihre Kunden weisen Vermittler wohl regelmäßig auf die Bedeutung eines vernünftigen Testaments hin. Aber auch die Vermittler selbst müssen sich mit diesem Thema befassen. Wer ein Testament unbedingt braucht, was darin stehen sollte – und was nicht, und welche Fehler es unbedingt zu vermeiden gilt, hat der Berliner Rechtsanwalt Lutz Arnold in seinem Rechtstipp zusammengefasst.
Die News der Woche, Teil 2
Kann man der Corona-Krise überhaupt etwas Positives abgewinnen? Ja, durchaus. 90 Prozent der deutschen Versicherer sehen in der Krise auch neue Chancen. Zum Vergleich: Im Frühjahr lag dieser Anteil noch bei 62 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Beratungsunternehmens EY und des Analysehauses V.E.R.S. Leipzig unter 30 Vorständen und Führungspersönlichkeiten von Versicherern in Deutschland und Österreich hervor.
Diese positive Stimmung spiegelt sich auch in den Erwartungen für das Neugeschäft wider: 14 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass es leicht zulegen wird. Bei 12 der 30 Versicherer entwickelte sich das Neugeschäft seit Ausbruch der Pandemie schon ganz gut. Und das wird wohl auch so weitergehen, meinen die Befragten. 63 Prozent erwarten ausgerechnet bei den in Verruf geratenen Betriebsschließungsversicherungen und 61 Prozent bei Veranstaltungsausfallversicherungen ein Plus in den Jahren 2020 und 2021. Fast ebenso viele Manager, nämlich 59 Prozent, sehen mehr Abschlüsse bei Krankenzusatzversicherungen. Unterm Strich rechnen die Versicherer zudem bei der Reiserücktritts-, der Rechtsschutz-, der Risikolebens- und der Berufsunfähigkeitsversicherung mit mehr Geschäft.
Gleichzeitig geht zwar – wie bereits im Frühjahr dieses Jahres – ein Fünftel der Unternehmen davon aus, dass es in den kommenden zwei Jahren eher zu einem Personalabbau kommt. Allerdings schließen weitere 35 Prozent Kündigungen komplett aus – im Frühjahr war das bei keinem einzigen Versicherer der Fall. Und mit Prämienerhöhungen rechnen jetzt nur noch 12 Prozent der Manager nach 21 Prozent im Frühjahr.
Ein bisschen aufpassen muss die Branche aber, wenn es um ihr Image geht. 20 der 30 befragten Unternehmen befürchten negative Auswirkungen auf ihr Image. Und wohl auch nicht ganz zu Unrecht, Stichwort Betriebsschließungsversicherung. Fred Wagner, Vorstand des Instituts für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig, macht hier aber Mut: „Gerade jetzt in der Krise haben die Versicherer die Chance, sich als Partner an der Seite der Kunden und der Gesellschaft zu positionieren – was langfristig positiv auf das Image einzahlen wird.“ 54 Prozent der Befragten haben daher bereits Kulanzzahlungen für Schäden geleistet. Ebenso viele haben an medizinische Einrichtungen und Hilfsfonds gespendet und 42 Prozent haben lokale Einrichtungen unterstützt.
Das sind alles in allem doch recht erbauliche Neuigkeiten, findet auch Thomas Korte, Leiter des Versicherungsbereichs bei EY. Er sagt: „Nach anfänglicher Unsicherheit hat sich die Versicherungsbranche mittlerweile gut auf die Veränderungen durch die Corona-Pandemie einstellen können.“ Jede Krise berge eben auch Chancen. Die müssten aber auch genutzt werden. Daher sollten die Unternehmen nun die nötigen „Umstellungen zur Digitalisierung und die Transformation ihrer Geschäftsmodelle“ auch konsequent angehen, rät der Experte.
Das Schwerpunktthema
Fabian von Löbbecke zählt hierzulande zu den wohl profiliertesten Experten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht. Er hat sich schon seit vielen Jahren der großen Herausforderung verschrieben, die Betriebsrente in Deutschland weiter voranzubringen. Von Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung für die bAV verantwortlich – und er hat mit uns über ein Thema gesprochen, dem er ein hohes Vertriebspotenzial beimisst: Dem „Riester-Sparen im Rahmen der bAV“.
Folge 11 unseres Podcasts liegt nun hinter uns. Wir freuen uns auf die Zwölf. Seien Sie dabei und abonnieren Sie den Podcast, bewerten Sie ihn, teilen Sie ihn auf Spotify, Apple Podcasts & Co. oder auf www.pfefferminzia.de/podcast
Wir hören uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Kommt ein Eisverkäufer zum Makler – nein, das ist nicht der Anfang eines schlechten Scherzes. Sowas kommt im Vermittlerbüro ja durchaus vor. Nur, wie versichert man denn einen Eisdiele? Worauf ist dabei zu achten? Und wer ist der beste Anbieter? Nicht immer ist es für Makler, die eher als Generalisten unterwegs sind, einfach, diese Fragen zu beantworten. Versicherungsmakler Andreas Lohrenz hat daher die Plattform www.rockit.expert aus der Taufe gehoben. Hier können sich Vermittler mit ausgewiesenen Experten vernetzen, Fragen stellen und Fachwissen absaugen. Aber hören Sie selbst, wir haben Andreas Lohrenz aus Hannover zugeschaltet.
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**Die News der Woche, Teil 1
Clark und die ungewollte Übertragung des Maklermandats**
Der digitale Versicherungsmakler Clark ist stolz darauf, auch in der Corona-Krise zu wachsen. Zum fünfjährigen Jubiläum im Juni hätten die Nutzer bereits über eine Million Versicherungsverträge digitalisiert, hieß es jüngst in einer Pressemitteilung. Doch damit sei man „längst noch nicht am Ziel“, kündigte Christopher Oster, CEO und Mitgründer von Clark, selbstbewusst an.
Klassische Maklerunternehmen, die sich ansonsten nicht so sehr für die ambitionierten Wachstumspläne eines Insurtechs interessieren, bekamen dennoch in letzter Zeit eine gar nicht mal so leise Ahnung davon, was es heißt, mit einem solch ehrgeizigen (womöglich gar aggressiven) Mitbewerber im gleichen Teich zu schwimmen.
Dem Makler Matthias Helberg platzte jedenfalls auf Twitter der Kragen. Er schrieb:
🗣 Hallo @ClarkGermany er*innen: Wann hört Ihr eigentlich mit diesem Mist auf, die Betreuung von Versicherungen ohne Kenntnis / Wunsch Eurer Kunden zu übernehmen? 🧐 Das sind doch keine Zufälle mehr, das hat System, gell? 😎 pic.twitter.com/w5Y3RLDiUO
Ups, was ist denn da los? Nun, seinen Tweet schmückte Helberg mit diversen Screenshots von (teil-geschwärzten) Mails verwunderter Kunden, die ihm eilig erklärten, dass sie auch weiterhin von Helberg betreut werden möchten – und nicht von Clark. Die Übertragung des Maklermandats von Helberg auf Clark sei unbeabsichtigt geschehen, so der Kunden-Tenor in den zitierten Mails.
Nun ist die Kritik am Vorgehen von Clark und weiteren digitalen Versicherungsmanagern nicht neu. Bereits im September 2019 empörte sich der Makler Sven Hennig in einem langen Erfahrungsbericht auf seinem Blog – Titel: „Clark oder andere Versicherungsapps. So setzen Sie unbewusst Ihren Betreuer vor die Tür.“ Hennig berichtete von einem seiner Kunden, der die Clark-App dazu nutzen wollte, um seinen Vertrag digital ablegen und einsehen zu können, „aber dabei sicher nicht den Vertrag übertragen wollte“, wie Hennig damals schrieb. Auch hier also alles nur ein Versehen des Kunden.
Auf unserer Facebook-Seite fasst ein Versicherungsagent der Basler seinen Kunden das Geschäftsgebahren von Clark, wie er es wahrnimmt, mit diesen warnenden Worten zusammen: „Wusstet ihr, dass Clark hier mit Übersichtlichkeit der Verträge in einer App wirbt, ihr aber mit eurem Einverständnis einen Maklerauftrag unterschreibt? Eure zuverlässige Vor-Ort-Betreuung wie bisher ist damit Geschichte! Bitte genau überlegen.“ Ein anderer Nutzer schreibt: „Schon öfters passiert…. die Kunden suchen eine übersichtliche App, Clark wird mit viel Geld beworben und diese merken überhaupt nicht, dass Sie da einen Maklervertrag abschließen. Grenzwertige Geschäftsidee.“ Tja, und was sagt Clark zu diesen Vorwürfen?
„Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss jeder neue Kunde eine elektronische Unterschrift zur Übertragung des Maklermandates an uns leisten. Hier ist uns volle Transparenz wichtig, denn auch wir haben natürlich ein Interesse daran, dass sich Kunden ganz bewusst für uns entscheiden“, teilte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage von Pfefferminzia mit. Auf der Registrierungsseite heißt es daher ausdrücklich: „Damit wird Clark dein neuer Versicherungsmakler.“ Zugleich räumte die Sprecherin ein, dass es trotzdem vorkommen könne, „dass einige Kunden zu uns wechseln, obwohl sie weiter von ihrem vorherigen Versicherungsmakler betreut werden wollen“. Damit die Kunden „alle Optionen kennen“, so die Sprecherin weiter, informiere Clark „schon im Registrierungsprozess an mehreren Stellen darüber, dass das Maklermandat jederzeit widerrufen werden kann“. Sollte ein Kunde sein Maklermandat bei Clark kündigen wollen, sei dies jederzeit möglich, betonte die Clark-Mitarbeiterin – und fügte hinzu: „Unsere Versicherungsexperten stehen ihm dabei für alle eventuellen Fragen und Unsicherheiten zur Verfügung.“
So, so ein Schelm, wer Böses dabei denkt. „Das ist aber nett, dass Clark eine Kündigung zulässt, die einfach nur Recht und Gesetz entspricht… Mir leuchtet nur nicht ein, wozu dabei ein Versicherungsexperte nötig sein sollte“, kommentiert ein Facebook-Nutzer das wohlmeinende Serviceangebot, das auch uns ein weeenig an die Bei-Kündigung-Rückruf-Hotlines diverser Telekommunikationsanbieter erinnert. Und auch Makler Helberg vermag das alles nicht so recht zu überzeugen: „Habt Ihr schon mal bedacht, wie hoch wohl der finanzielle Aufwand durch Eure offensichtlich intransparente Vorgehensweise bei Kollegen und Versicherern ist @ClarkGermany?“, fragt er auf Twitter. Vermutlich in dem Wissen, dass es sich dabei um eine rein rhetorische Frage handelt.
**Unerlaubtes Versicherungsgeschäft bei Check24 **
Ärger hat sich auch das Vergleichsportal Check 24 eingehandelt. Allerdings von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Was war geschehen? Im Juni dieses Jahres hatte Check24 seinen Kreditkunden versprochen, bei einer möglichen Arbeitslosigkeit bis zu sechs Kreditraten zu übernehmen. Stop, das ist Versicherungsgeschäft, meint die Bafin, und dafür hast du, liebe Check24, keine Erlaubnis. Die Folge: Die Behörde verordnet, dass das Vergleichsportal dieses Geschäft einstellen muss.
Und was sagt das Vergleichsportal dazu? Juckt uns nicht wirklich, könnte man es wohl übersetzen. In der offiziellen Stellungsnahme Pfefferminzia gegenüber klingt das etwas weniger lapidar formuliert so: Der Bescheid der Bafin beziehe sich auf eine einzelne, bereits abgeschlossene Aktion im Juni bei der Vermittlung von Ratenkrediten. Auswirkungen aufs Restgeschäft sieht man in München dadurch nicht. Man dürfe weiter Versicherungen, Ratenkredite und Restschuldversicherungen vermitteln, betont das Vergleichsportal.
Die Kolumne
So manch ein Vermittler richtet sein Geschäft gnadenlos auf die Gewinnung von Neukunden aus. Ist das einen schlaue Strategie? Nein, meint Tobias Haff. Der gelernte Versicherungskaufmann und Experte für die Digitalisierung und Automatisierung von Vertriebs-, CRM- und Service-Prozessen, findet diese Neukunden-Hinterher-Renn-Strategie zu teuer, zu aufwendig – und die Bestandskunden sind dann auch in Gefahr. Warum, erklärt er in seiner Kolumne.
**Die News der Woche, Teil 2
Telematik-Tarife sind fest in der Hand von Huk und Allianz**
Schwarz-Gelb gegen Blau-Weiß – die Fußballfans unter Ihnen, liebe Hörerinnen und Hörer, wissen natürlich, welches Erzrivalenduell sich dahinter verbirgt. Doch diese farbliche Beschreibung trifft nicht allein auf die Ruhrpott-Giganten Dortmund und Schalke zu, sondern auch auf die beiden größten Gegenspieler in der Kfz-Versicherung – Huk-Coburg und Allianz. Und schenkt man einer aktuellen Studie glauben, drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass die deutschen Autofahrer in einigen Jahren nur noch die Auswahl haben dürften zwischen dem Schwarz-gelben Logo der Huk und dem Blau-Weiß der Allianz.
Grund hierfür ist, dass der Kfz-Versicherungsmarkt, wie kaum ein anderer Versicherungszweig, getrieben ist von Innovationen und Digitalisierung – und das macht sich auch an den Produkten bemerkbar, wie eine gemeinsame Studie des Rückversicherers SCOR mit dem aktuariellen Beratungsunternehmen Meyerthole Siems Kohlruss – kurz MSK – ergab.
Machen wir es mal konkret: Mittlerweile bestehen hierzulande über 500.000 Telematikpolicen. Diese Zahl mag sich vergleichsweise überschaubar anhören. Doch interessant ist, dass sich über 90 Prozent der Telematik-Tarife laut der Studie in den Büchern der beiden Marktführer Huk und Allianz befinden. Damit wachse der Marktdruck, aber auch die Gefahr der Negativselektion, befindet MSK-Chef Onnen Siems.
Denn wenn der Telematik-Markt schon jetzt fest in der Hand von Allianz und Huk liegt, haben die beiden Platzhirsche damit einen wichtigen Grundstein für die Zukunft gelegt. Zumal die in der Studie befragten Experten von Kfz-Versicherern „Telematik“ und „Autonomes Fahren“ mit einem Anteil von jeweils 35 Prozent als die beiden größten „Megatrends“ bewerten. Belächelt werden Telematik-Tarife also längst nicht mehr.
„Die Telematiktechnik hat einen hohen Reifegrad zu geringen Stückkosten erreicht“, erläutert Marktexperte Siems. „Auch stehen vereinfachte Vertriebsoptionen durch weniger Tarifmerkmale zur Verfügung – bei zugleich höherer Risikodifferenzierung. Damit könne Telematik zu einer Plattform für viele Zusatzdienste ausgebaut werden – wie beispielsweise zur Parkplatzsuche, für Bonusprogramme oder situative Versicherungsofferten“, schildert Siems. Na, ob es mal wirklich dazu kommen wird, bleibt mindestens genauso ungewiss, wie die Frage, ob Schalke 04 irgendwann einmal wieder Deutscher Meister wird.
Anleger sind zu optimistisch
Was ist denn da los? Normalerweise sagt man uns Deutschen ja nach, dass wir eher Bedenkenträger sind. Pessimistisch und so. Eine Umfrage der Fondsgesellschaft Schroders offenbart nun aber das Gegenteil – naja zumindest fast. Befragt nach den durchschnittlichen Rendite-Erwartungen an den Aktienmärkten in den kommenden fünf Jahren zeigen sich Anleger weltweit extrem optimistisch: Fast 11 Prozent pro Jahr seien drin meinen sie. Die Bundesbürger zeigen sich – also doch – etwas pessimistischer: Sie erwarten nur rund 8,4 Prozent durchschnittliche Rendite.
Trotzdem liegen sie damit noch über der Renditehistorie an den Aktienmärkten, kommentiert Andreas Markwalder, Chef von Schroder Investment Management in der Schweiz, das Ganze. Und: „Die von Schroders in den ‚unausweichlichen Investment-Wahrheiten für die kommende Dekade‘ prognostizierten Renditen an den Aktienmärkten sind deutlich tiefer“, sagt er. In den USA erwartet das Fondshaus bis 2027 indexierte Renditen von weniger als 6 Prozent jährlich, in Europa weniger als 4 Prozent und in Japan 3 Prozent.
Ein Grund für die „sehr sportlichen durchschnittlichen Rendite-Erwartungen“, wie es Schroders formuliert, könnte sein, dass nur 6 Prozent der weltweit befragten Anleger davon ausgehen, dass die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 mehr als vier Jahre spürbar sein werden. Und nur ein Fünftel prognostiziert eine Pandemiedauer von mehr als 2 Jahren. Naja, wir werden sehen. Die Schroders-Experten zumindest gehen davon aus, dass sich Covid-19 „mit großer Wahrscheinlichkeit“ in den kommenden Jahren „erheblich auswirken“ wird –Volkswirtschaften, Finanzmärkte und darüberhinausgehende Bereiche würden beeinflusst, so die Prognose.
Das Schwerpunktthema
Haben die Kunden in der Corona-Zeit eigentlich den Kopf frei für das Thema Altersvorsorge und wie können Makler dafür sorgen, dass ihre Kunden im Beratungsgespräch nicht nur mit dem Kopf dabei sind – was ja schon eine Herausforderung für sich ist – sondern auch mit dem Herzen? Jan Roß, Bereichsvorstand Makler der Zurich Gruppe Deutschland, hat da eine Idee. Er ist überzeugt davon, dass sich das Thema Nachhaltigkeit zunehmend als wichtiger emotionaler Ankerpunkt im Vertrieb erweisen wird. Wir haben mit ihm per Schalte nach Köln gesprochen.
So, damit ist Folge 10 unseres Podcasts im Kasten. Na, dann auf die nächsten 10! Seien Sie dabei und abonnieren Sie den Podcast, bewerten Sie ihn, teilen Sie ihn, hören Sie weiter fleißig zu. Sie finden uns auf Spotify, Apple Podcasts & Co. oder auf www.pfefferminzia.de/podcast
Und danke, dass Sie uns bis hierhin schon mal die Stange gehalten haben. Wir hören uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Der Herbst macht sich wettermäßig dieser Tage schon deutlich bemerkbar – na, zumindest hier bei uns im Norden. Typischerweise ist dann die Zeit der Messe DKM gekommen – DAS Event, zu dem sich die Branche im Oktober in den Messehallen in Dortmund typischerweise einfindet, um sich auszutauschen, Informationen und das ein oder andere Goodie abzugreifen und die Weiterbildungskonten aufzuladen. Aus dem persönlichen Schnack wird dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie nun leider nichts, die physische Messe in den Westfalenhallen ist abgesagt.
ABER: Da gibt es ja noch eine kleine nette Erfindung, die heißt Internet, und in diesen digitalen Raum wird die DKM in diesem Herbst einfach verlagert. Wie sieht das Konzept aus, wie funktioniert Netzwerken im Internet und welche Angebote gibt es rund um die DKM auch an den Tagen, wenn die Messe nicht ist? Darüber sprachen wir mit Konrad Schmidt, Geschäftsführer des DKM-Veranstalters bbg Betriebsberatungs GmbH, und Rainer Demski, Geschäftsführer der New Finance Mediengesellschaft, der unter anderem die Plattform DKM 365 medial betreut.
Weitere Infos und Anmeldung unter https://www.die-leitmesse.de
**Die News der Woche, Teil 1
Sind Sie auch Millionär?**
Viele Makler kennen das aus diversen Beratungsgesprächen: Das Auto hat der Kunde umfassend abgesichert – nicht aber die eigene Arbeitskraft. Dabei werden viele Arbeitnehmer bis zur Rente Millionen verdient haben – sofern sie denn gesund denn bleiben. Wer möchte diesen vermeintlichen Lottogewinn also nicht bestens abgesichert wissen? Schon klar: Die guten Aussichten, Millionen zu scheffeln – nehmen die Bürger im täglichen Leben nicht unbedingt so wahr. Dabei beträgt zum Beispiel das Lebenseinkommen von Beschäftigten aus der Automobilbranche – zumindest aus heutiger Perspektive – rund 3 Millionen Euro, wie die Plattform Gehalt.de am Mittwoch auf Basis einer Studie mitteilte.
Die Analysten von Gehalt.de gingen anhand von rund 741.000 untersuchten Datensätzen der Frage nach, wie viel Einkommen die Deutschen in ihrem gesamten Berufsleben zusammensammeln. Dabei lautet eine geradezu erschreckende Erkenntnis: Frauen erhalten von Karrierestart bis Renteneintritt fast 700.000 Euro weniger als Männer. So verdienen Männer über das gesamte Berufsleben gerechnet rund 2,36 Millionen Euro. Frauen kommen im selben Zeitraum aber auf nur rund 1,66 Millionen Euro. „Die Gehaltsentwicklung bei Frauen stagniert ab dem 35. Lebensjahr. Weibliche Beschäftigte verdienen ab diesem Zeitpunkt jährlich rund 38.000 Euro“, lautet die ernüchternde Feststellung der Autoren.
„Im fortgeschrittenen Alter ist der Faktor Personalverantwortung ausschlaggebend für das weitere Lohnwachstum. Da der Anteil der weiblichen Führungskräfte nach wie vor deutlich geringer ist, erreichen die Gehälter für Frauen mit Anfang 40 ein Plateau“, begründet Philip Bierbach, Geschäftsführer von Gehalt.de, die erhebliche Geschlechterdifferenz.
Eine besonders breite Einkommens-Lücke lässt sich auch anhand des Ausbildungsniveaus feststellen: So verdienen Akademiker bis zur Rente über eine Million Euro mehr als Nicht-Akademiker. Darüber hinaus ist der Einfluss der Branche, in der Arbeitnehmer beschäftigt sind, laut der Analyse immens: Die Gehälter in Hotels und Gaststätten sind demnach traditionell niedrig. Berufseinsteiger beziehen in dieser Branche in ihren ersten Jahren rund 26.000 Euro jährlich. Zum Renteneintritt beträgt ihr kumuliertes Lebenseinkommen 1,3 Millionen Euro.
Zum Vergleich: Beschäftigte in der Automobilbranche starten mit einem deutlich lukrativeren Einstiegsgehalt von rund 40.800 Euro jährlich. „Bereits mit 45 Jahren haben sie mit 1,39 Millionen Euro mehr verdient als Beschäftigte in der Hotels- und Gaststättenbranche in ihrem gesamten Berufsleben“, wissen die Analysten zu berichten. Vorausgesetzt, dass der Automobilstandort Deutschland auch in Zukunft prosperiert, dürfen sich die Beschäftigten auf eine üppige Zahlungsbilanz freuen – nämlich besagte 3 Millionen Euro. Wir hoffen, dass sich diese optimistische Sicht trotz der großen Umbrüche, die in der Autoindustrie zu erwarten sind, erfüllen wird.
Der Vertriebstipp
Die Zahl der Versicherungsvertreter hierzulande nimmt stetig ab. Das belegt die Auswertung des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) zur Zahl der Versicherungsvermittler in Deutschland jedes Quartal aufs Neue. Stand Ende April 2020 gab es knapp 118.000 gebundene Versicherungsvertreter in Deutschland, im Januar 2011 waren es noch etwa 182.000. Die Zahl der Versicherungsmakler dagegen, hat sich seit 2011 sogar erhöht, von gut 44.200 im Jahr 2011 auf heute rund 46.200.
Entscheiden sich also mehr und mehr Ausschließlichkeitsvertreter ins Maklerdasein umzusteigen? Durchaus, meint Klaus Liebig, Geschäftsführer der Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH, der Vertreter bei diesen Wechseln begleitet. Allerdings muss dieser Schritt gut vorbereitet sein, so sein Rat. Worauf Wechselwillige achten müssen, wie viel Zeit und Geld sie für den Schritt in die Freiheit einplanen sollten, und an welchen Stellen der Statuswechsel in der Regel schief läuft, erklärte er mir im Interview.
**Die News der Woche, Teil 2
Berufseinsteiger brauchen Finanzplanung**
Da geht noch mehr. So in etwa könnte man die Stimmung in der Generation der Berufseinsteiger zusammenfassen, die also kurz vor ihrem Abschluss steht oder maximal zwei Jahre berufstätig ist. Bezogen auf ihre Lebenssituation sind die jungen Leute nämlich nur bedingt zufrieden, so das Ergebnis einer Online-Umfrage unter rund 1.040 Personen im Auftrag des Hamburger Finanzdienstleisters Tecis. Nur 16 Prozent bewerten ihre finanzielle Situation danach als zufriedenstellend. Und fast ein Drittel macht sich Sorgen ums Geld.
So richtig verwundert das nicht, wenn man sich anschaut, wie diese Generation bisher ihr Geld anlegt. Laut Umfrage sparen 28 Prozent mit dem Sparbuch, nur 17 Prozent nutzen private Rentenversicherungen und erst 13 Prozent setzen auf Aktien für den Vermögensaufbau. 44 Prozent der Berufsstarter geben aber an, nicht genügend oder auch einfach gar nicht vorzusorgen. Naja, so wird das mit dem Vermögen halt auch einfach nichts. Deutlich ist also, dass die Berufsstarter Unterstützung bei der Finanzplanung brauchen.
Die Aussichten sind dafür eigentlich gut: Nur 10 Prozent der jungen Menschen befürchten, in den nächsten Jahren keinen Job zu finden. 81 Prozent glauben, bis 2025 in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Und 73 Prozent sehen es als sehr wahrscheinlich an, dass sie in den nächsten fünf Jahren beruflichen Erfolg haben werden. Dass dabei ausreichend Geld in die Kasse kommt, meinen drei Viertel der Befragten.
Dieser recht positive Blick in die Zukunft zeuge „von einer Generation, die selbst für ihre Wünsche und Ziele einsteht“, findet Sönke Mißfeldt, Vorstand bei der Swiss-Life-Tochter Tecis. Aber: „Dafür müssen auch Anreize geschaffen werden, um in die Zukunft investieren zu können und Eigenverantwortung zu ermöglichen. Finanzberatung setzt hier an und ermöglicht der Generation Y und Z Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg“, so der Experte.
Das Schwerpunktthema
Die Bilanz von Sparplänen, wie sie auch Fondspolicen zugrunde liegen, kann wahrlich beachtlich sein, wie dieses kurze Rechenbeispiel zeigt: Aus einer monatlichen Rate von 200 Euro werden bei 7 Prozent Rendite nach 20 Jahren gut 100.000 Euro – und damit mehr als doppelt so viel wie die eingezahlten 48.000 Euro. Rechnet man mit realistischeren 4 Prozent Rendite, beträgt das Anlageergebnis immer noch 73.000 Euro. Auch wenn die Vertriebs- und Verwaltungskosten darin noch nicht berücksichtigt sind, so zeigt dies doch eines: Die Unterschiede in der Ablaufleistung von Fondspolicen können zum Ende der Laufzeit beträchtlich sein. Entsprechend bedeutsam ist die Auswahl und stetige Anpassung des Fondsuniversums – doch dabei liefern Versicherer und Makler nicht immer eine gute Performance ab. Das meint jedenfalls Fondsexperte Tobias Schmidt, Chef des digitalen Fondspolicenmanagers f-fex, mit dem wir per Schalte nach Bad Homburg sprachen.
Und damit sind wir am Ende dieses Podcasts angelangt. Wenn Sie die nächste Folge, immerhin Nummer 10, nicht verpassen wollen, schauen Sie doch bei Spotify, Apple Podcasts oder einer der anderen gängigen Podcast-Plattformen vorbei und klicken Sie dort auf abonnieren.
Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Klaus Hermann steht als sogenannter Versicherungsentertainer regelmäßig auf der Bühne – und schont seine Branche dabei nicht. „Seine Branche“ deshalb, weil er als einstiger Versicherungsagent und heutiger Makler mittendrin im Geschehen steht. Bei allem Spaß und viel Selbstironie treibt ihm aber ein ernstes Thema um – nämlich dabei mitzuhelfen, das Image des Versicherungsvertriebs zu verbessern. Und da schlummert bekanntlich noch viel Potenzial. „Ich bin kein Klinkenputzer“ hieß sein jüngstes Buch – mit dem bezeichnenden Untertitel „Eine Liebeserklärung an die Versicherungsbranche“. Dass er das tatsächlich so empfindet, merkte man ihm in unserem Gespräch an, dass wir per Schalte nach Münster führten.
Die News der Woche, Teil 1
„Ich habe die Aktie als solide Geldanlage eingeschätzt“ – der Wirecard-Skandal hat den 68 Jahre alten Berliner Wolfgang Sandkötter hart getroffen. Der Diplom-Ingenieur hat laut dem Nachrichtenportal „T-Online.de“ 75.000 Euro in Aktien des Zahlungsdienstleisters investiert – sie hätten seine Altersvorsorge werden sollen. Tausende weitere deutsche Anleger erging es ähnlich. Allein bei Sabine Mulla lösten sich 25.000 Euro in Luft auf, die die 68-Jährige in den vermeintlich seriösen Dax-Konzern investierte, der sich auf Augenhöhe mit der Hightech-Welt des Silicon Valleys sah.
Sie habe auf jeden Fall in Aktien investieren wollen, erklärte Sabine Mulla, da andere Anlageformen kaum Erträge böten. Also ließ sie sich im Sommer 2019 ihremn Bausparvertrag auszahlen – und das Schicksal nahm seinen Lauf. In ihrer Not wenden sich die geschockten Anleger nun an Anwälte. Diese sollen gewissermaßen retten, was wohl kaum noch zu retten ist.
Dem Berliner Anwalt, Fabian Tietz, etwa, schlossen sich laut „T-Online.de“ rund 70 Geschädigte an. Ihr Verlust durch Wirecard-Aktien belaufe sich auf rund eine Million Euro. „Ich habe gleich vier Strafanzeigen gestellt“, so der Anwalt. „Eine gegen den Wirecard-Vorstand wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung, eine gegen den Aufsichtsrat, der den Vorstand womöglich nicht stark genug kontrolliert hat.“ Zudem habe er die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young – kurz EY – sowie die Aufsichtsbehörde Bafin im Visier. Beide hätten bei der Bilanzprüfung kläglich versagt, findet Tietz.
Tja, und wie stehen die Chancen auf einen Sieg vor Gericht? Ungewiss, meint Anwalt Tietz. Lange werde das Verfahren dauern und viel kosten werde es. „Da Wirecard selbst insolvent ist und auch Ex-Chef Markus Braun nur schwer belangt werden kann, rechnen wir uns die größten Chancen bei der Haftung von EY aus“, so Tietz.
Ziemlich gewiss ist hingegen, dass der Wirecard-GAU ein herber Schlag ist für die deutsche Aktienkultur, die sich im Grunde ja nie ganz erholt hat vom Niedergang der vermeintlichen „Volksaktie“ der Deutschen Telekom, die in den Nullerjahren nach dem Platzen der Dot.Com-Blase massiv in Mitleidenschaft gezogen wurde.
So gesehen dürfte sich FDP-Chef Christian Lindner wie ein moderner Don Quijote fühlen. Denn er forderte diese Woche in einem Interview mit der „Rheinischen Post“, dass das Aktiensparen für die Altersvorsorge gestärkt werden müsse. Wer ein Wertpapier fünf Jahre halte, müsste es steuerfrei verkaufen dürfen, forderte der Politiker – und das finden auch die Nutzer der Pfefferminzia-Facebook-Seite: Satte 100-mal gab es bislang für diesen Vorschlag den Daumen hoch.
AfW erklärt Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler für tot
Auch in unserer zweiten News beschäftigt uns das Wirecard-Beben – dem möglicherweise ein Beben bei der Finanzaufsicht Bafin folgen könnte. Und wenn es so kommen sollte, haben die Bafin-Mitarbeiter dabei tatkräftig mitgeholfen. Denn wie dieser Tage bekannt wurde, haben Bafin-Beschäftigte, „die den Zahlungsdienstleister zu beaufsichtigen hatten, dessen Aktien privat so intensiv gekauft und verkauft wie sonst keine andere Aktie“, wie es die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag berichtete.
Und die Zahlen haben es in sich: „Es gab innerhalb der Bafin-Belegschaft von 2.700 Mitarbeitern im Jahr 2020 insgesamt 153 Wirecard-Geschäfte – so viele wie mit keiner anderen Aktie“, berichtet die „Süddeutsche“. „41 davon tätigten Beamte der Abteilung Marktüberwachung – kurz WA2 – , ausgerechnet jene Abteilung, die vergangenes Jahr an dem umstrittenen Verbot beteiligt war, mit so genannten Leerverkäufen auf den Absturz der Wirecard-Aktie zu wetten – ein in dieser Form bislang einmaliger Eingriff der Bafin in das Börsengeschäft“, so die Zeitung, die sich nun fragt, ob es sich dabei eigentlich um einen „skurrilen Stoff für einen surrealen Roman?“ handelt. Die Antwort gibt der SZ-Autor selbst: „Nein, das ist Alltagsbeschreibung der Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde Bafin.“
Im Lichte dieser Ereignisse gerät auch Bafin-Chef Felix Hufeld zunehmend unter Druck. „Sein Motto zu den Vorwürfen gegen seine Behörde: Hinterher ist man immer schlauer“, ätzt die „Süddeutsche“.
Tja, und auch beim AfW – Bundesverband Finanzdiensleistung verfolgt man diese Entwicklung geradezu ungläubig – fast schon „genüsslich“, wenn die Sache nicht zu ernst wäre. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands, erklärte am Dienstag jedenfalls, dass er es für abwegig halte, dass die Finanzaufsicht Bafin künftig das Mandat erhält, die rund 37.000 Finanzanlagenvermittler zu überwachen. Hintergrund ist, dass nun sogar ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags klären soll, ob es im Zuge des Wirecard-Skandals zu Versäumnissen bei der Aufsicht kam.
„Es kann der Bafin doch nicht die Aufsicht über 37.000 mittelständische Gewerbetreibende übertragen werden, während sich gleichzeitig ein Untersuchungsausschuss mit dem multiplen Behördenversagen beschäftigt“, empörte sich Wirth – und verwies darauf, dass der Koalitionsvertrag in diesem Zusammenhang von der „Herstellung einer qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht“ gesprochen habe. „Diese scheint hier bei der Bafin gerade in weiter Ferne“, so der AfW-Repräsentant.
Hintergrund: Bislang ist die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler bei den örtlichen IHKn und den Gewerbeämtern angesiedelt – und dabei soll es nach dem Willen des AfW und anderen Vermittlerverbänden bitteschön auch bleiben – und zwar über den Stichtag 1. Januar 2021 hinaus. Ob es so kommt, bleibt abzuwarten.
Die Kolumne
„Die Angst vor der Haftung ist einer der größten Umsatz-Verhinderer in der Versicherungsbranche“ – das sieht Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel so. Gerade im Bereich der Arbeitskraftabsicherung sind die Risiken oft unvorhersehbar – ist es da nicht unfair, wenn der Makler für alle Eventualitäten haften muss? Darüber spricht Wenzel mit dem Hamburger Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in unserer Kolumne der Woche.
Die News der Woche, Teil 2
In der BU ziehen Qualitätsargumente, beim Rechtsschutz zählt der Preis
Ist Google der neue Versicherungsmakler? Na, ganz so drastisch wollen wir es mal nicht formulieren. Aber durchaus ist die größte Suchmaschine der Welt eine der ersten Anlaufstellen für Informationen, wenn es um das Thema Versicherungen geht. Laut einer aktuellen Umfrage des Marktforschers Sirius Campus haben mehr als zwei Drittel aller deutschen Privatkunden schon einmal online nach einer Versicherung gesucht – am häufigsten auf Suchmaschinen wie Google und auf Vergleichsportalen wie Check24.
Und worauf springen die Verbraucher dabei an? Bei der allgemeinen Suche lassen sich laut Umfrage 42 Prozent von vermeintlichen Qualitätsargumenten wie einem „optimalen Schutz“ lenken. Hinweise zu Preisvorteilen eines Produkts – so etwas wie „ist ab 3,90 im Monat zu haben“ – kommen mit 38 Prozent etwas weniger gut an. Und wenn es nicht allgemein um Versicherungen, sondern um ein ganz bestimmtes Produkt geht? Dann sieht das Ergebnis durchaus anders aus.
Für diesen Teil der Umfrage schauten sich die Studienautoren zehn verschiedene Versicherungsprodukte an. Ergebnis: 47 Prozent der Befragten bevorzugten Links mit Preisvorteilen. Auf der anderen Seite achteten 39 Prozent auf Qualitätsvorteile. Vor allem bei Rechtsschutz-, Reiserücktritts-, und Risikolebensversicherungen sind die Verbraucher demnach überdurchschnittlich preis-sensibel. Bei Hausrat-, Krankenzusatz- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aber, kommt es den Deutschen auf die Qualität an.
„Wenn das erlebte Kontrollgefühl eines Risikos größer ist, sinkt die Qualitätsorientierung“, kommentiert Oliver Gaedeke, Geschäftsführer und Gründer von Sirius Campus, die Ergebnisse. „Bei Rechtsfällen, bei einem Reiserücktritt oder einem Todesfall haben Kunden das Gefühl, die Sache selber in der Hand zu haben – und damit steigt die Preisorientierung.“
Nur jeder vierte Versicherer arbeitet wieder im Normalbetrieb
Wer an digitalen Fortschritt, moderne IT-Systeme und Künstliche Intelligenz denkt, verbindet das in aller Regel nicht mit der deutschen Versicherungsbranche. Im Gegenteil: Viele Versicherer hierzulande haben mit uralten technischen Systemen zu kämpfen. Dieses vergleichsweise überschaubare Digitalisierungsniveau hat viele Anbieter in der Corona-Zeit ausgebremst. Drei von vier Versicherungsunternehmen werden durch Corona in ihrem Geschäftsbetrieb spürbar eingeschränkt und jeder dritte Versicherer erreicht derzeit nur maximal 75 Prozent seiner normalen Produktivität. Das sind zentrale Ergebnisse der Studie „Digitale Versicherung 2020“ im Auftrag des Softwareherstellers Adcubum – mehr als 300 Arbeitnehmer aus der Versicherungswelt nahmen an dieser Umfrage teil.
„Die Corona-Pandemie verstärkt den Druck, sich der Digitalisierung zu öffnen“, sagt Franz Bergmüller, Mitglied der Adcubum-Geschäftsleitung. Denn die „neue Normalität“ verlange nach schlanken Prozessen und einem hohen Automatisierungsgrad. Zwar sei die Schnittstelle zum Kunden in den meisten Fällen bereits sehr gut ausgebaut, erkennt Bergmüller an. Aber dann hakts gewaltig bei den nachfolgenden, internen Prozessen. „Das rächt sich jetzt“, so der Experte.
Als größte Hürde auf dem Weg zu einem „Normalbetrieb“ identifizierte jeder zweite befragte Arbeitnehmer Prozesse rund um die Kundenbetreuung, die an vielen Stellen noch Papier verlangen. In 38 Prozent der Unternehmen sind sogar die Arbeitsschritte im Haus häufig noch an physische Unterlagen gebunden. Digitales Arbeiten? Das ist wohl eher Wunschdenken in vielen Versicherungszentralen.
Dabei biete gerade die Versicherungsbranche „ideale Möglichkeiten, um sämtliche Arbeitsschritte zu digitalisieren“, ist Bergmüller überzeugt. „Mit dem höheren Technologisierungsgrad können die Unternehmen auch besser auf die Wünsche von Kunden und Mitarbeitern eingehen“, fährt der Adcubum-Manager fort. Aber nicht nur das. Bergmüller appelliert an die Versicherer, auch den „klassischen Versicherungsvertreter oder -makler mit den nötigen Hilfsmitteln“ auszustatten, damit dieser jederzeit eine Beratung per Videochat durchführen könne.
Wichtig sei es jedoch, nicht nur vereinzelt, sondern von der Kundenschnittstelle ausgehend die gesamte Prozesskette zu digitalisieren. Denn: „Um das Potenzial der neuen Technik voll auszunutzen, muss auch das Kernsystem die neuen Prozesse unterstützen. Dafür bedarf es einer neuen Software-Architektur, mit der die Unternehmen auch die Vorteile der Cloud-Technik und leichten Skalierbarkeit ausschöpfen können“, so das Resümee Bergmüllers.
Das Schwerpunktthema
Die Lebensversicherung wurde schon häufig totgesagt und mancher Verbraucherschützer unterstellte dieser Form der Altersvorsorge sogar „legalen Betrug“. Der Produkt-Klassiker hat also schon vieles aushalten müssen – mit der schier nicht endenwollenden Niedrigzinsmisere steht sie nun vor ihrer wohl härtesten Bewährungsprobe. Wir sprachen mit einem echten Kenner der Lebensversicherung darüber, wie es um die Sicherheit der Verträge bestellt ist und, was für ihn das „Worst-Case-Szenario“ wäre: dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Aktuarvereinigung – Guido Bader, den wir in Stuttgart anriefen.
Und damit sind wir am Ende dieses Podcasts angelangt. Der war dieses Mal ein Stückchen länger. Hat Ihnen das gefallen? War er zu lang? Wie fanden Sie den Themenmix? Geben Sie uns doch Feedback unter [email protected], wenn Sie mögen. Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Im Gespräch
Tesla-Chef Elon Musk gibt sich ja gerne recht großspurig. Als er also ankündigte, dass Tesla nun auch ins Versicherungsgeschäft einsteigen möchte, waren es denn auch gleich „revolutionäre Versicherungsprodukte“, die er den Kunden versprach. Wie sich das äußert? Zuvorderst schon mal am Preis. 20 Prozent günstiger seien die Tesla-Kfz-Policen im Vergleich zur Konkurrenz – zumindest in den USA. Ob das auch in Deutschland so sein wird, bleibt abzuwarten.
Warum sich Musk überhaupt für den deutschen Versicherungsmarkt interessiert, welche Vorteile Tesla im Vergleich zu den etablierten Versicherern hierzulande hat, und wie die deutschen Anbieter auf die Konkurrenz reagieren sollten ¬– darüber sprachen wir mit Stephen Voss. Er ist Vorstand Vertrieb und Marketing des digitalen Versicherers Neodigital, und uns heute aus dem hessischen Usingen zugeschaltet.
Die News der Woche, Teil 1
Sag mir wo die Zinsen sind, sag mir, wo sind sie geblieben – das klingt ein bisschen nach Lyrik, doch für die Lebensversicherer ist die anhaltende Zinsmisere am Kapitalmarkt längst zu einer ernsthaften Bedrohung geworden. Staatsanleihen mit guter Bonität werfen nur noch magere Erträge ab – die Papiere werden ihrem Zweck als Lebensversicherung für die deutschen Lebensversicherer immer weniger gerecht. Die Gesellschaften haben schon vor einiger Zeit auf diese Entwicklung reagiert und die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen mit Garantiezinsen aus ihren Schaufenstern geräumt – in den neuen Produkten wird den Kunden im höchsten Fall der Erhalt der eingezahlten Beiträge garantiert.
Angesichts der Corona-Krise ist eine positive Trendwende bei der Zinsentwicklung nun in noch weitere Ferne gerückt – und daher wird nun immer lauter die Frage gestellt, ob es überhaupt noch Sinn macht, dass die Bundesregierung den Lebensversicherern einen Garantiezins vorschreibt – der, man erinnere sich, bis zum Sommer 2000 tatsächlich einmal bei 4 Prozent lag. Bereits vor einigen Jahren gab es seitens der Politik ernsthafte Überlegungen, den Garantiezins – bei dem es sich formal um einen Höchstrechnungszins handelt – komplett abzuschaffen. Daraus wurde zunächst nichts – tja, und heute?
Aktuell garantieren die Lebensversicherer ihren Kunden, die unbedingt noch einen klassischen Vertrag abschließen möchten, 0,9 Prozent Rendite auf den Sparanteil. Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte allerdings bereits im Dezember vergangenen Jahres für eine weitere Senkung plädiert – und zwar auf 0,5 Prozent. Doch daraus wird wohl auch 2021 nichts. „Wir gehen heute davon aus, dass es zum 1. Januar keine Änderung des Höchstrechnungszinses geben wird“, sagte Guido Bader, Vorstandsvorsitzende der Aktuarvereinigung, in dieser Woche der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Denn das Bundesfinanzminsterium, das den Höchstrechnungszins festlegt, hat in den Wirren der Corona-Zeit hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Und damit ist laut Bader eine rechtzeitige Umsetzung der Vorgabe durch die Lebensversicherer bis zum 1. Januar 2021 unmöglich geworden.
Dabei hält auch die Finanzaufsicht Bafin eine weitere Senkung des Garantiezinses bei Lebens- und Rentenversicherungen für ratsam – und hat nun deshalb an die Versicherer appelliert, ihre künftigen Zinsversprechen freiwillig zu reduzieren. So betonte die Bafin, dass sich die Unternehmen sowieso „im Rahmen eines ordnungsgemäßen Risikomanagements damit auseinandersetzen müssten, welchen Garantiezins sie im Neugeschäft offerieren könnten“.
In das gleiche Horn bläst auch die Ratingagentur Assekurata: „Nur weil sie einen Garantiezins von 0,9 Prozent anbieten dürfen, heißt es nicht, dass sie es müssen“, mahnt Analyst Lars Heermann die Gesellschaften via FAZ zur Vorsicht. Immerhin habe aber die jüngste Marktanalyse gezeigt, dass nur noch 24 Gesellschaften klassische Lebensversicherungen mit einem Zins von 0,9 Prozent im Portfolio haben. Viele würden demnach schon mit geringeren Garantien arbeiten, so Heermann.
Ohnehin ist fraglich, wie hilfreich eine erneute Senkung des Garantiezinses für die Branche eigentlich wäre. Denn für bestehende Policen, die teils noch satte Zinsversprechen von 4 Prozent aufweisen, würde die Kürzung nicht gelten. Lyrisch gesprochen: Ob die Lebensversicherer ihren entbehrungsreichen Marsch durchs tiefe Zinstal erfolgreich bestehen werden, bleibt also noch abzuwarten.
Sind die Deutschen unterversichert?
Die Deutschen sind übervorsichtig – oder gar überversichert? Jörg von Fürstenwerth hält diese Sicht der Dinge für unbegründet. Tatsächlich habe Deutschland im Jahr 2018 mit seiner Versicherungsdurchdringung knapp unter dem Weltdurchschnitt gelegen, berichtet der Vorsitzende der Geschäftsführung des Versicherungsverbands GDV – und bezieht sich dabei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Noch deutlicher wird die Unterversicherung hierzulande, wenn man nur die G7-Nationen zum Vergleich heranzieht, meint von Fürstenwerth. Schlusslicht sind wir dann nämlich in dieser Gruppe. Grund sei vor allem die geringe Versicherungsdurchdringung im Bereich Lebensversicherung, meint der GDV-Repräsentant. Das zeige, wie sehr sich die Deutschen nach wie vor auf die gesetzliche Rente verließen.
Läge die Versicherungsdurchdringung in Deutschland im Schnitt der anderen G7-Staaten, wären die Versicherungsbeiträge im Jahr 2018 um rund 36 Prozent höher gewesen, rechnet von Fürstenwerth vor. Das würde Mehrausgaben in Höhe von 72 Milliarden Euro bedeuten. Zwar räumt der Verbands-Geschäftsführer ein, dass strukturelle Unterschiede zwischen einzelnen Ländern einen direkten Vergleich erschwerten. Gleichwohl würden die Zahlen aber „auf erhebliche Entwicklungspotenziale“ für den deutschen Versicherungsmarkt hinweisen.
Das Problem: Versicherungsentscheidungen sind für viele Menschen nicht einfach – insbesondere bei unangenehmen Themen wie Unfall oder Tod. Und weil sie sich nicht gerne damit befassen, hinkt der Versicherungsschutz dann den existenziellen Lebensrisiken hinterher – vor allem bei jüngeren Menschen und Haushalten mit geringem Nettoeinkommen wie Alleinlebenden und Alleinerziehenden.
Für eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit privatem Versicherungsschutz komme es daher „auf das Zusammenspiel aller Akteure an“, so von Fürstenwerth: Versicherer, Vertrieb, Verbraucherschützer, Bildungseinrichtungen und Staat. „Große Potenziale“ sieht der Verbands-Mann auch im digitalen Wandel. Die neuen technologischen Möglichkeiten brächten viele neue Versicherungsangebote mit sich, erleichterten den Zugang zu Versicherungsinfos und -produkten und sorgten für niedrigere Kosten, schwärmt von Fürstenwerth.
Der Rechtstipp
Es gehört wohl zu den größten Sorgen eines Maklers: Dass ein Kunde ihn nämlich wegen Beratungsfehlern vor Gericht zieht und den Ersatz des entstandenen Schadens verlangt. Denn mitunter kann es dabei um viel Geld gehen. Und auch der eigene Ruf steht auf dem Spiel. Welche vier Punkte in einem solchen Fall überhaupt juristisch geprüft werden, und warum man nicht auf eine Verjährung hoffen sollte, erklärt Ihnen heute der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis.
Viele weitere rechtliche Tipps finden Sie auch unter http://www.app-riori.de
Die News der Woche, Teil 2
Dieser Mann polarisiert. Die Rede ist von Axel Kleinlein, der sich in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten – kurz BdV – regelmäßig und in gewohnter Schärfe mit der Versicherungsbranche auseinandersetzt, so auch diese Woche. „Leider erkennen die meisten Versicherten zu spät, dass die Lebensversicherung zur Altersvorsorge legaler Betrug ist“, ließ Kleinlein am Montag mitteilen. „Besser wäre es, den Vertrag erst gar nicht abzuschließen.“
Was Kleinlein diesmal so auf Zinne gebracht hat, ist die aktuelle Stornoquote in der Lebensversicherung, die der Versicherungsverband GDV kürzlich für das Jahr 2019 veröffentlicht hat. Diese liegt bei 2,68 Prozent – und damit leicht über dem Vorjahr von 2,6 Prozent. Das höre sich zwar nicht sonderlich hoch an, „doch der Eindruck täuscht“, heißt es beim BdV. Denn würde man diese Quote fortschreiben, bedeute das, dass von 100 heute abgeschlossenen Verträgen nach zehn Jahren nur noch etwa drei Viertel ungekündigt seien, rechnen die Verbraucherschützer vor. Nach 25 Jahren treffe das auf nur noch etwa die Hälfte zu und nach 40 Jahren sogar nur noch auf etwa ein Drittel der ursprünglichen Verträge. „Storno ist Standard“, bringen es die Verbraucherschützer auf eine griffige Formel.
„Die Lebensversicherer sind nicht in der Lage, vernünftige, langlaufende Verträge anzubieten“, schlussfolgert BdV-Chef Kleinlein, der von einem „Armutszeugnis“ für die Branche spricht. „Die einzigen, die vom Abschluss einer Lebensversicherung profitieren, sind die Vermittler und die Versicherer selbst. Die meisten Versicherten zahlen drauf“, redet sich Kleinlein in Rage. Doch die so gescholtenen Vermittler denken gar nicht daran, sich diesen Schuh anzuziehen. „Der Kunde kündigt von sich und es liegt am Versicherer??“, fragt ein Nutzer unserer Facebook-Seite verwundert. Tenor: Wo bleibt denn da die Selbstverantwortung des Versicherten!
„Wenn Storno nach der Lesart und dem ,,Sachverständnis“ eines Axel Kleinleins denn Standard wäre, dann müssten doch noch viel mehr Verträge vor Erreichung des vertraglichen Ablaufs von Seiten der Kunden gekündigt werden“, schreibt ein Anderer – und wirft dem BdV vor, in dessen Pressemitteilung „kein Wort von Garantiezins, Absicherung Langlebigkeitsrisiko und auch der Möglichkeit von Stundungen und Beitragsreduzierungen“ zu verlieren.
„Wenn es hier so rein um die Quote der Kündigung geht, sagt das zunächst mal nur was zur Prozentzahl aus“, schreibt ein weiterer Leser auf Facebook. „Wesentlicher wäre doch der Grund, warum gekündigt wird und ob der Sparer verstanden hat, was er da, wofür tut.“ Zugleich wendet sich besagter Leser – anders als der BdV – durchaus selbstkritisch an seine eigene Branche: Leider gebe es immer noch Kollegen, die aktiv in der Beratung auf eine Auflösung von Verträgen hinwirkten – dabei sei der „schlechteste“ Vertrag voll durchgezogen manchmal besser, als 5-mal neu anzufangen.
Die PKV und die Kosten der Corona-Pandemie
Die Kritik hat nun den Verband der privaten Krankenversicherer auf den Plan gerufen. In einer Stellungnahme betont er, dass die privaten Krankenversicherer sehr wohl ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisteten. Die Anbieter hätten im ersten Halbjahr 2020 deutlich mehr Geld für Versicherungsleistungen ausgegeben als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, heißt es vom Verband. Konkret stiegen die Ausgaben von 13,7 Milliarden auf 14,3 Milliarden Euro an – immerhin rund 690 Millionen Euro mehr also.
„Die PKV bringt auch in der Covid-19-Pandemie volle Leistung für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten“, schlussfolgern die Berliner Branchenvertreter. Die PKV sei „also keineswegs ein ‚Krisengewinnler‘, wie einzelne Kritiker behaupten“, wehrt sich der Verband. Allein bei den Aufwendungen für die Schutzausrüstungen niedergelassener Ärzte rechne der Verband bis Ende September mit Kosten von voraussichtlich 360 Millionen Euro. Und auch beim Krankenhaus-Rettungsschirm zahle die PKV genauso wie die GKV alle Zusatzentgelte entsprechend ihrem Versichertenanteil.
Die Privatversicherten seien zu mehr als 98 Prozent an den Rettungsschirmen beteiligt. Nur bei einigen kleineren Teilen sei dies aus rechtlichen Gründen nicht vorgesehen. „Aber schon im ersten Halbjahr 2020 zahlte die PKV ein Vielfaches dieser Summe, mehr als 1,5 Milliarden Euro, für ihre zusätzlichen Wahlleistungen an die Krankenhäuser“, so der Verband weiter. „Dieses Geld, das die Krankenhäuser für Investitionen nutzen, würde ohne die PKV ersatzlos wegfallen.“
Gemeinsam mit der GKV, die, wie der Verband hervorhebt, im ersten Halbjahr 2020 einen Überschuss verzeichnete, fordere die PKV, „dass alle Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz, bei denen es sich um eindeutig gesamtstaatliche Aufgaben handelt, aus Steuermitteln und nicht aus Versichertenbeiträgen gezahlt werden müssen.“ Und weiter: „Es kann nicht sein, dass die Sozialversicherung mit Kosten belastet wird, für die eigentlich die Länder zuständig sind.“
Das Schwerpunktthema
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – diese Lebensweisheit sollten sich Makler in Erinnerung rufen, wenn sie sich im Bereich der Arbeitskraftabsicherung mit Produktratings befassen. Zu diesem Fazit kommt der Sachverständige Bert Heidekamp, mit dem wir per Schalte nach Berlin gesprochen haben. Im Gespräch erklärt er unter anderem, wie Makler, die sich kritisch mit Ratings auseinandersetzen, das Thema Beratungshaftung umgehen können.
Im Gespräch
Die schlechten Nachrichten kommen während der Corona-Krise zuhauf. Wegen des politisch verordneten Lockdowns stockt in vielen Wirtschaftsbranchen das Alltagsgeschäft – oder es kommt ganz zum Erliegen. Viele Unternehmen beantragen in der Folge Kurzarbeit, um Kosten zu sparen. Im April zum Beispiel bekommen laut Bundesagentur für Arbeit fast 7 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld – deutlich mehr, als während der Weltwirtschaftskrise 2008/2009.
Für manche Unternehmen reicht das nicht. Sie schlittern in die Insolvenz. Prominente Beispiele: die Modemarke Strenesse, die Restaurantketten Vapiano und Maredo, der Artisten-Zirkus Cirque du Soleil, der Karstadt-Kaufhof-Konzern – um nur einige zu nennen. Beides, Kurzarbeit und Unternehmensinsolvenzen, hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) – und sorgt mitunter für Handlungsbedarf auch für Vermittler und Makler.
Wie sicher Betriebsrenten vor diesem Hintergrund sind und warum jetzt die Stunde des Maklers geschlagen hat – das gingen wir mit Henriette Meissner durch. Sie ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV bei der Stuttgarter Lebensversicherung.
Die News der Woche, Teil 1
„Die Bank gewinnt immer“, so lautet der Titel des neuen Buchs von Gerhard Schick. Schick legte vor etwa zwei Jahren sein Bundestagsmandat für die Grünen nieder, um die Bürgerbewegung Finanzwende zu führen. Inzwischen hat die Stiftung 3.000 Mitglieder – und die dürfen sich nun über viel neuen Lesestoff freuen – zumal der selbst von vielen Gegnern respektierte Finanzexperte darin auch viel Diskussionsstoff bietet. So schreibt Schick unter anderem, dass der Finanzmarkt die Gesellschaft „vergifte“.
Und dieses Gift habe fatale Wirkung: „Wer schlecht beraten wurde und dadurch seine Altersvorsorge verliert, hat auch kein Vertrauen mehr in das System – und wendet sich dann vielleicht auch von den etablierten Parteien ab“, erklärt Schick in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“. Einen solchen Vertrauensverlust und das Ausnutzen unbedarfter und überforderter Verbraucher könne man aber verhindern, so Schick weiter, „indem man das System auf unabhängige Beratung umstellt.“
Was er damit genau meint, führt er im Folgenden aus: Wenn sich ein Bürger zum Beispiel in der Sparkasse zwei Stunden beraten lasse und dort eine Lebensversicherung abschließe, zahle er mehrere Hundert Euro Provision – für ein Produkt, das einem im Endeffekt vielleicht gar nichts bringe, so Schick. Stattdessen wäre es besser, „an entscheidenden Weichen im Leben – Immobilienkauf, Heirat oder Berufsstart – sich je eine Stunde unabhängig beraten zu lassen“, sagt der Ex-Politiker. „Dann hat man vielleicht einen passenden Sparplan oder eine wasserdichte Finanzierung – und schleppt keine Fehlentscheidungen mit sich herum, die von Jahr zu Jahr teurer werden.“
Kritik an Schicks Ausführungen folgt prompt: „Eine Stunde!? Meine Gespräche dauern immer deutlich länger. Was mache ich da falsch?“, fällt ein Nutzer auf unserer Facebook-Seite aus allen Wolken. „Du bist anscheinend abhängig und musst deine Leistung unnötig penetrant verkaufen“, entgegnet ein Kollege auf der Plattform sarkastisch. Ein anderer meint zu Schicks Thesen: „Auch so kann man Altersarmut fördern. Beraten wird dann nur noch der, der es sich leisten kann und eigenständig die Notwendigkeit erkennt. Anhand der Stagnationen bei der Anzahl der Honorarberater sieht man, dass Herr Schick keinen großen Praxisbezug hat!“ Doch vereinzelt kommt auch Zustimmung: „Das geht in vielen Ländern wunderbar“, schreibt einer. „Man benötigt ein Studium und es gibt eine Gebührenordnung wie in vielen Freien Berufen. Und es gibt nie etwas kostenfrei.“ Schön wär’s, dürfte da so mancher Vermittler denken – wie auch dieser Kommentar zeigt: „Der Deutsche sieht Beratung sowieso nicht als (wertvolle) Dienstleistung an.“
Nun ja, der Wert von Beratung zeigt sich für viele Bürger wohl erst, wenn sie kurz vor der Rente stehen und begreifen, dass ihnen durch private Vorsorge überhaupt erst ermöglicht wurde, den eigenen Lebensstandard im Alter zu halten.
Eine Europa-Rente für alle
Jetzt, nach drei Jahren, stehen dann auch endlich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung und die Regulierung der Produkte fest, berichtet die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa. Sie hat zwei Verbraucherinformationsdokumente entwickelt, die jeder Anbieter der PEPPs – also Versicherungen, Fondsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter und Pensionsfonds – vorweisen muss: das „PEPP Key Information Document“ und das „PEPP Benefit Statement“.
Ersteres soll den künftigen PEPP-Sparern einen Überblick über die Produkte geben und die Analyse der Risiko-Ertrags-Profile erleichtern, heißt es. Zudem sei ein „zusammenfassender Risikoindikator“ enthalten, der angibt, wie riskant die verschiedenen Investmentoptionen sind. Das „PEPP Benefit Statement“ müssen die Anbieter jährlich an ihre Kunden schicken. Hier geht es um Infos zu Beitragszahlungen, Kosten und Wertentwicklung.
Apropos Kosten: Kosteneffizienz sei ein zentraler Punkt im PEPP-Konzept, betont Eiopa: Im Falle des Basis-PEPP – dem Standardprodukt der Reihe – dürfen die Kosten für die Verwaltung, die Kapitalanlage und den Vertrieb am Ende jedes Jahres nicht über der Ein-Prozent-Marke des angesammelten Kapitals des PEPP-Sparers liegen. Garantiekosten seien von dieser Obergrenze ausgeschlossen, müssten aber ausdrücklich angegeben werden – ähnlich verhalte es sich mit der Absicherung biometrischer Risiken.
Was dazu beitragen soll, die Kosten niedrig zu halten, dürfte Vermittlern und Maklern nicht so gut gefallen. Der Vertrieb soll nämlich hauptsächlich digital über die Bühne gehen, berichtet Eiopa. Auf der einen Seite hätten die Kunden so den Vorteil, stets leicht auf alle Informationen zugreifen, diese verstehen und für sich nutzen zu können. Auf der anderen Seite werde der Einsatz digitaler Mittel im Vertrieb zu Kosteneinsparungen führen, erläutert die Behörde.
Trotzdem gibt es hier einen Hoffnungsschimmer für Vermittler. Eine Beratung und Geeignetheitsprüfung ist bei PEPP nämlich Pflicht, damit Kunden eine „informierte Entscheidung“ zum Kauf treffen können, wie es die Kommission formuliert. Auch vor der Rentenphase ist eine Beratung vorgesehen, damit Sparer entscheiden kön¬nen, welche Auszahlform – Einmalzahlung, Rente, Auszahlplan oder eine Kombination davon – sich für sie am besten eignet. Wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten gilt bei PEPP also auch: Es kommt auf die sinnvolle Verzahnung von digitalem Fortschritt und vernünftiger Beratung an.
Die Kolumne
Versicherungsvermittler, Makler, Finanzberater – die meisten Verbraucher können wohl nicht erklären, wo der Unterschied zwischen den Dreien liegt – und werfen die Begriffe folglich fröhlich durcheinander. Nun gibt es aber Vermittler, die ein Problem damit haben, „Finanzberater“ genannt zu werden, beobachtet Hans Steup. Der Versicherungskaufmann und Betreiber des Spezial-Stellenmarkts „Versicherungskarrieren“ kann das nicht recht nachvollziehen – denn der Begriff hat durchaus Vorteile, meint er. Welche das sind, beschreibt er in seiner nun folgenden Kolumne.
Die News der Woche, Teil 2
24.000 Euro sind viel Geld – das dürfte auch ein Finanzvermittler so sehen, der vom Landgericht Krefeld im Juni dazu verdonnert wurde, exakt 24.395 Euro und 5 Cent als Schadensersatz an einen früheren Kunden zu zahlen. Wie kam es dazu?
Auf Empfehlung seines langjährigen Finanzvermittlers kauft ein Mann elf Container von der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH zu einem Preis von insgesamt 31.460 Euro. P&R verpflichtete sich dazu, die Container nach fünf Jahren wieder zurückzukaufen. Doch infolge der Insolvenz von P&R wird daraus nichts.
Der Mann habe lediglich Mieteinnahmen von rund 7.065 Euro erhalten und sei damit auf einem Schaden von knapp 24.400 Euro sitzen geblieben, berichtet Angelika Jackwerth, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, auf ihrer Website über den Fall und den Urteilsspruch. Den Schaden in Höhe von besagten 24.395 Euro und 5 Cent muss der Finanzvermittler nun also ersetzen. Laut dem Urteil vom 4. Juni 2020, das noch nicht rechtskräftig ist, „verstieß der Finanzvermittler gleich gegen eine ganze Reihe von Aufklärungspflichten“, wie Anwältin Jackwerth berichtet. Demnach hatte der Vermittler den Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass dieser im Worst-Case-Fall nicht nur seine Anlagesumme riskiert, sondern wegen möglicher weiterer Kosten auch mit seinem Privatvermögen bis hin zur Privatinsolvenz haftet.
Der Vermittler hätte zudem klarstellen müssen, zitiert die Anwältin aus dem Urteil, dass die im Kauf- und Verwaltungsvertrag genannte Versicherung nicht so umfassend war wie es schien. Mit der Versicherung seien weder alle Risiken der Container abgedeckt noch werde im Falle eines Totalverlustes eines Containers ein gleichwertiger Container geliefert. Laut Verkaufsunterlagen soll lediglich das Risiko bestanden haben, dass die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden können. Damit würden aber die möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Anleger nur unzureichend dargestellt, wie es heißt.
Auch über die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Risiken sei der Anleger nicht aufgeklärt worden. „Das Gericht stellte klar, dass es für den Anleger unklar sei, was geschehen soll, wenn kein neuer Mieter gefunden wird und der Container aus einem für den Kläger unbekannten Ort zurückgeführt oder gar selbstständig weiterveräußert werden muss“, schreibt Jackwerth. Über die Frage, was passiert, wenn der Container einen Schaden verursache, sei ebenfalls nicht ausreichend aufgeklärt worden.
Das Gericht habe in seinen Urteilsgründen nicht an Kritik an dem Vermittler gespart, heißt es weiter. So hätten ihm bei Durchsicht der Vertragsunterlagen Zweifel an der Schlüssigkeit der Garantien aus dem Kauf- und Verwaltungsvertrag und den dargestellten Risiken kommen müssen. „Diesen Zweifeln hätte er nachgehen müssen“, betont die Fachanwältin. „Wenn er sich selber nicht erklären konnte, wie eine Gesellschaft die versprochenen Garantien für die Anleger übernehmen kann, hätte er die Anleger darauf aufmerksam machen müssen.“ Das sei jedoch nicht geschehen.
Das Urteil biete für P&R-Anleger die Chance, ihr eingezahltes Geld wieder zurückzubekommen, schlussfolgert Jackwerth. Nach bisherigen Erfahrungen der Kanzlei seien zahlreiche P&R-Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken der Anlage informiert worden.
Wenn der Ehemann die Altersvorsorge ist
Man könnte ja meinen, dass im Jahr 2020 alte Rollenverteilungen zwischen Mann und Frau – der Mann bringt das Einkommen nach Hause, die Frau kümmert sich um die Familie – so langsam der Vergangenheit angehören. In Sachen Altersvorsorge ist das leider nicht so.
Eine aktuelle Befragung des Maklerunternehmens Aon von 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen 18 und 65 Jahren zeigt folgendes: Von den wenigen Frauen, die sich ihre eigene Rente durchgerechnet haben, erkennen viele, dass sie im Alter nicht reichen wird. 19 Prozent rechnen im Alter daher mit finanzieller Unterstützung aus dem familiären Umfeld. Bei den Männern geben das nur knapp 12 Prozent an.
Und: Knapp ein Drittel der verheirateten Frauen geht davon aus, dass der wesentliche Teil ihrer Altersversorgung von ihrem Ehepartner kommen wird. Dabei spielt auch die Zahl der Kinder eine Rolle: Frauen mit zwei und mehr Kindern verlassen sich deutlich häufiger auf die Versorgung durch Partner und Familie als Frauen, die kein oder nur ein Kind haben. In den Augen der Studienautoren ist das problematisch. Denn: Je mehr Kinder eine Frau habe, desto wichtiger werde für sie auch die private Vorsorge. Tja, und was passiert, wenn die Ehe in die Brüche geht? Doppelt angeschmiert, liebe Damen.
Gundula Dietrich, Geschäftsführerin von Aon, fasst die Lage daher im Kern folgendermaßen zusammen: „Wir brauchen neue Anreize, damit sich Frauen stärker mit der Betriebsrente auseinandersetzen. Arbeitgeber können in dieser Richtung unterstützen. Das hilft letztendlich auch, eingefahrene Rollenmuster zu verlassen.“ Aber nicht nur Arbeitgeber können hier Impulse geben. Sprechen auch Sie Ihre Kundinnen auf dieses Problem an, liebe Maklerinnen und Makler.
Das Schwerpunktthema
In unserer letzten Podcast-Ausgabe hatten wir über die Ergebnisse der „BU-Leistungspraxisstudie 2020“ des Analysehauses Franke und Bornberg berichtet. Das Fazit der Studie: „Die Versicherer drücken sich nicht vor der Leistung“.
Das sieht auch Stephan Kaiser so. Der Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH aus Schweinfurt weiß aber aus eigener Erfahrung, dass der Weg zur Leistung für Versicherte durchaus auch mal steinig sein kann. Wir sprachen mit ihm per Schaltung darüber, was Makler tun können, um die Erfolgsaussichten ihrer Mandanten im Ernstfall zu erhöhen.
So. Damit sind wir für diese Woche wieder durch, liebe Hörerinnen und Hörer. Sie kennen das an dieser Stelle ja wahrscheinlich schon: Abonnieren Sie den Podcast auf einer der gängigen Podcast-Plattformen, bewerten Sie ihn dort, erzählen Sie Kollegen, Freunden und Bekannten davon. Und geben Sie uns Feedback unter [email protected]
Wir hören uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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