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Fahnenflucht: Die Dämme brechen


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Deutschland bereitet sich darauf vor, ein Land im Krieg zu werden. Militärisch und wirtschaftlich soll die Republik Kriegstüchtigkeit beweisen. An Ostern berichtete die Frankfurter Rundschau, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel vorgesehen ist, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung benötigen. Gerade forderte der CDU-Politiker Thomas Röwekamp eine Wehrübungspflicht für Reservisten. Die Meldungen reihen sich an eine lange Kette aus Nachrichten, die verdeutlichen: Das politische Großprojekt Kriegstüchtigkeit ist voll am Laufen. Von der Wiedereinführung der Wehrpflicht ist längst die Rede. Sollte es soweit kommen, dann wird es auch um Zwang gehen. Ein Begriff taucht auf, der wie aus einer längst vergangenen Zeit klingt: Fahnenflucht. Bereits kurz vor Weihnachten 2023 lautete die Überschrift eines FAZ-Kommentars in Bezug auf wehrpflichtige Ukrainer: „Kein Recht auf Fahnenflucht“. In seinem Buch „Kriegstüchtig – Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront, hat sich Marcus Klöckner über den Begriff Fahnenflucht Gedanken gemacht. Wir veröffentlichen das Kapitel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wie wird Deutschland mit seinen Soldaten, mit seinen Söhnen und Töchtern und Müttern und Vätern umgehen, die sich dem Töten und Abschlachten auf den Schlachtfeldern entziehen wollen? Wie wird es sein, wenn die Kriegstüchtigkeit nicht mehr nur auf Trainingsebene verstanden wird, sondern wenn tatsächlich Krieg ausbrechen sollte und Marschbefehle auf die Küchentische der Familien flattern? Wie wird es mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aussehen? Das sind sehr unangenehme Fragen. Leider ist es dringend geboten, über einen Begriff zu sprechen, der verstaubt, alt, aber auch irgendwie seltsam klingt: Fahnenflucht. Fahnenflucht? Es gibt vieles, was wir Menschen und Bürger unter den Teppich kehren können. Aber diesen Dreck, den die »Zeitenwende« aufwirbelt, der sollte nicht ignoriert werden. Das ist ohnehin bereits so viel, der Dreck der Zeitenwende würde nicht unter den größten Teppich in Deutschland passen.

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Manche Begriffe erzählen uns Geschichten, wie es ein Roman auf hunderten von Seiten nicht besser könnte. Ganze Dramen lassen sich in ihnen entdecken. Fahnenflucht, das ist so ein Begriff – der vor allem von Dramen einer längst vergangenen Zeit erzählt. Und so entsteht leicht der Eindruck, als sei der Begriff in der Vergangenheit verwurzelt; als würde er uns nicht mehr tangieren. Doch das täuscht. Er könnte bald für viele in Deutschland wieder sehr aktuell werden. »Kein Recht auf Fahnenflucht« – unter dieser Überschrift veröffentlichte die FAZ ein paar Tage vor Weihnachten 2023 einen Kommentar. Der Redakteur Reinhard Müller fokussierte auf die Ukrainer, die vor dem Wehrdienst nach Deutschland geflüchtet sind. Zunächst ein paar grundsätzliche Gedanken.

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In den Begriff Fahnenflucht ist ein monströses Denken eingeschrieben, das uns tief in jene Bereiche führt, wo Unmenschlichkeit und Grausamkeit auf der Lauer liegen. Eine einfache Betrachtung des Begriffs gibt darüber noch keinen Aufschluss. Im Gegenteil: Dieser so deutsche Begriff, der die Hauptwörter Fahne und Flucht zusammenbringt, hat, naiv betrachtet, etwas Komisches an sich. Fast ließe sich der Begriff mit einer Klamotte in Verbindung bringen, wo menschliche Verhaltensweisen bis ins Groteske überzeichnet werden. Fahnenflucht – wie kann ein Mensch vor einer Fahne flüchten? Also vor einem Stück Stoff? Vor einem Lappen? Flucht ist ein Verhalten, das mit Angst, ja: mit großer Angst einhergeht. Naiv betrachtet ließe sich leicht annehmen, dass doch nur ein Narr vor einem Stück Stoff vor Angst getrieben flüchten würde. Die Realität ist leider eine andere. Von diesem Stück Stoff, das als Fahne bezeichnet wird, ist in der Vergangenheit immer wieder große Gefahr ausgegangen. Menschen sind vor der Fahne, oder genauer: vor dem, was hinter ihr steht, geflüchtet, weil tatsächlich ihr Leben in großer Gefahr war. Wer sich den Begriff Fahnenflucht genauer anschaut, sieht einen Abgrund an Monstrosität. Leid, Todesangst, Tod, Mord – das steckt in ihm.

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Die Soldaten flüchten nämlich vor einer tief in die Fahne eingeschriebenen Gewalt. Es ist die Gewalt der Staatsmacht über die Bürger. Die Fahne war und ist schon immer mehr gewesen als nur ein Lappen. Die Fahne ist ein Symbol. Ein Symbol, das für ein jeweiliges Land, aber auch seinen Staat steht. In diesem Symbol verdichtet sich ein ganzer Komplex an Zuschreibungen, Gedanken und Wahrnehmung, staatlichen Strukturen, Denkweisen, Handlungen und konnotativen Einlagerungen. Die Fahne ist wahrzunehmen als Symbol für das Heimatland. Für die »Mutter Erde«, wo man geboren wurde, wo man hingehört, zu der man sich zugehörig fühlt. Die Fahne wird auf der eher patriotischen Ebene positiv und mit viel heimatverbundener Liebe betrachtet. Die Fahne – sie symbolisiert unser Land, unsere Werte, unsere Identität. Und wenn so eine Fahne, so ein Symbol, so positiv aufgeladen ist, so verstanden wird, dann lässt sich leicht ausrechnen, wie »man« zu so einem Symbol »zu stehen hat«. Sie verdient Anerkennung. Sie verdient Achtung. Sie verdient Respekt. Die Fahne hisst man, also hängt sie hoch, damit sie schon aus der Weite zu erkennen ist. Ein Soldat schwört seinen Fahneneid. Ein Soldat salutiert vor der Fahne – und damit natürlich auch vor seinem Land, vor all dem Guten, wofür sein Land steht. Die Fahne beschmutzt man folglich nicht, weder im physischen, direkten noch im übertragenen Sinne – etwa mit Worten oder Gedanken. Die Fahne sollte kein Mensch mit Achtung gegenüber seinem Land »entehren«. Und, selbstredend, kein anständiger Mensch würde gar vor seiner Fahne flüchten. Schließlich, gerade doch in den dunkelsten Stunden eines Landes, wo Krieg herrscht, wo es darum geht zu kämpfen, das Land zu schützen, hat doch ein jeder aufrichtige Bürger die Pflicht, zu dieser Fahne, zu diesem Land zu stehen.

All das sind Ansichten, Vorstellungen und Zuschreibungen, die mitunter sehr tief bei einem Teil der Bürger verankert sind.

*

Doch dann ist da auch der Staat. Dieses Gebilde, das sich mit seinen Strukturen, mit seinen Regeln, mit seinen Gesetzen, mit seinen Forderungen und Ansprüchen in die Fahne legt. Ohne an dieser Stelle in die Geschichte des Staatswesens einzutauchen und darüber zu sprechen, was eigentlich ein Staat im Detail ist, wie er sich konstituiert, wie er ausgeformt wird und sich weiter entwickelt: Das Land bzw. der Staat sowie die Vorstellungen, die wir von beiden haben oder haben sollen, spiegeln sich in den Landesfahnen dieser Welt wider. Das Elend ist vorprogrammiert. Positive Attributionen und negative Herrschaft verbinden sich. Sie werden zu einem sehr machtvollen, manipulativen Instrument, das sich gegen den Menschen richtet, der sich nicht einer Fahne, sondern seinem freien Willen in Verpflichtung sieht.

Auch wenn der Begriff Fahnenflucht alt und verstaubt anmutet: Er existiert. Er wurde nicht etwa mit den Schrecken des Zweiten Weltkrieges abgeschafft.

»Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar.«

Um zu verstehen, was hier steht, gilt es, sich zunächst das Warum vor Augen zu führen. Warum betrachtet es der Staat in Form des Wehrstrafgesetzes als strafbar, Fahnenflucht zu begehen?

Die Antwort liegt auf der Hand: Wenn ein Soldat seine Truppe verlässt, wird deren Schlagkraft gemindert. Je schwieriger die Lage ist, etwa bei einem Krieg, bei einer direkten Konfrontation mit feindlichen Truppen an der Front, umso weitreichender kann Fahnenflucht sein. Ein Fahnenflüchtiger mag in vielen Situationen zwar nicht wirklich die Effektivität seines Regiments vor Ort schwächen, andererseits: Wenn hier nicht sofort hart bestraft wird, dann kommen vielleicht noch mehr Soldaten auf die Idee, Fahnenflucht zu begehen. Und, je nach Situation, je nach Kampfstärke, wird die Truppe tatsächlich geschwächt, vielleicht bis zu einem Punkt, wo der Feind sie schlagen kann. Anders gesagt: Der Fahnenflüchtige kann also, entsprechend der Situation, seine Kameraden durch seine Flucht gefährden. Deshalb wird Fahnenflucht in wohl jeder Armee auf dieser Welt mehr oder weniger hart bestraft.

Die Bestrafung der Fahnenflucht richtet ihren Fokus zwar stark auf die konkret-abstrakte verminderte Schlagkräftigkeit einer Armee, aber sie baut ihre gesellschaftliche Akzeptanz oder den fehlenden gesellschaftlichen Widerspruch vor allem auf eine verlogene, böstäuschende Moral und verquere Vorstellungen von Richtig und Falsch. Viele Staaten auf dieser Welt maßen sich an, über einen Soldaten, das heißt eben auch: einen Menschen!, eine solche Gewalt auszuüben, die ihn, wenn es hart auf hart kommt, dazu zwingt, gegen seinen ausdrücklichen Willen zu kämpfen und gegebenenfalls auch zu töten.

Die rechtliche Legitimation, um Fahnenflucht zu bestrafen, zieht der Staat in Deutschland formal aus dem Wehrstrafgesetz, aber die moralische Legitimation erfolgt über die Vorstellung, dass in seiner Grundsätzlichkeit, aber erst recht in einer Krisensituation, der Soldat kämpfen muss. Weiter vorne im Buch ist thematisiert, was der »Dienst am Vaterland« auch bedeuten kann oder faktisch bedeutet, wenn die schönen Sonntagsreden der Realität weichen, nämlich: die Aufgabe des eigenen Willens und die Unterwerfung unter die Autorität der Armee.

Im Umgang des Staates mit Fahnenflüchtigen zeigt sich, was die formale Unterwerfung des eigenen Willens bedeuten kann. Sie heißt, auch wenn sich plötzlich der Wille bemerkbar macht, nicht in einen Krieg einzutreten, nicht an die Front zu fahren, nicht gegen den als Feind bestimmten Gegner zu kämpfen, es trotzdem zu machen. Machen zu müssen! Denn das sieht die Unterwerfung, das sieht die Pflicht, das sieht das Gesetz vor. Der Soldat muss eben kämpfen. Er muss töten (wenn nicht morden, auch wenn es natürlich nicht so genannt werden soll). Und er muss bereit sein, sich töten zu lassen. Davon kann ausgegangen werden. All der schönen Sonntagsreden und den eigentlich im Recht festgehaltenen Ausnahmen zum Trotz: Wenn es knallt, wird Befehl Befehl sein.

In Deutschland gilt zwar: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz« (Artikel Art. 4, Abs. 3 Grundgesetz). Und:

»Auch ein Soldat auf Zeit hat noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.«

Doch wie wird das im Kriegsfalle sein? Wie tragfähig und widerstandsfähig wird das Papier sein, auf dem die Kriegsdienstverweigerung steht? Gesetze können geändert werden. Auch das Grundgesetz.

*

Soldat sein zu müssen, widerspricht elementar jenen hehren Grundsätzen, die wir als Menschen und Bürger in einer Demokratie verinnerlicht haben sollten. So wie kein Mensch einen anderen Menschen zwingen kann, ihn zu lieben, so kann auch keiner einen anderen zwingen, für ihn zu kämpfen. Staaten maßen sich diese Macht an. In Deutschland ist das Strafmaß von heute für Fahnenflucht von bis zu fünf Jahren Gefängnis noch als »milde« zu betrachten, wenn man sich vor Augen hält, wie während des Zweiten Weltkrieges Fahnenflucht in der Praxis zum Teil bestraft wurde. Auf Fahnenflucht stand die Todesstrafe. Das war also der maximale Druck. Entweder bleibt der Soldat auf Gedeih und Verderb bei seiner Einheit oder er wird exekutiert. Das Monströse wird sichtbar.

*

Das Folgende erzähle ich aus meiner Erinnerung. Es geht um einen alten Soldaten der Wehrmacht, der zu einem Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie von einem Radiosender interviewt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war es zum 75. Jahrestag.

Als der Beitrag mit dem ehemaligen Soldaten gesendet wurde, wollte ich zuerst einen anderen Sender aufrufen, weil mich das Thema nicht sonderlich interessierte. Aus irgendeinem Grund habe ich dennoch weitergehört und dann etwas sehr Bewegendes miterlebt. Manches ist klar in meiner Erinnerung sichtbar, manches verschwommen, manches vergessen. Aber die Geschichte kann trotz der Unschärfen auch so kurz nacherzählt werden. Dieser alte Mann, er war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in seinen 90er Jahren, erzählte vom Krieg, von der Schlussphase und auch etwas von seinem Leben. Seine Worte ließen den Zuhörer erkennen, dass er trotz des hohen Alters über einen klaren Blick und Verstand verfügte. An irgendeiner Stelle erzählte er hörbar emotional, dass es da etwas gibt, was er sich nicht verzeihen könne. Er tat etwas, wovon er spürte, dass es falsch war. Aber was damals getan werden musste. Es ging um Deserteure. Ich weiß nicht mehr, ob er von einem oder von mehreren sprach. Aber mindestens einer seiner Kameraden war geflüchtet. Nach der Ergreifung und Festnahme des oder der Deserteure wurde kurzer Prozess gemacht. Der Befehl zur Exekution wurde erteilt. Der alte Mann war einer der Auserwählten, die das Todesurteil vollstrecken sollten. Anlegen, zielen, abdrücken. Er tat, was ihm befohlen wurde. Mir sind die Stimme und die Art, wie der alte Mann schluchzend von dieser Begebenheit erzählte, noch gut im Ohr. Er sagte zum Ende seiner Ausführungen, dass das damals so war. Das sagte er aber nicht auf eine Weise, als wollte er sein Handeln rechtfertigen. Vielmehr lag eine tiefe Verzweiflung in seiner Stimme und seinen Worten.

*

In Deutschland ist es leider seit langem so: Wer denkt, noch tiefer könnten Politik und Journalismus nicht sinken, den belehrt das gut harmonisierende Zweigespann kurze Zeit darauf eines Besseren.

Einerseits spielen sich Journalismus und Politik als die »Helfer« der Ukraine auf, denen einzig und allein das Wohl der Ukrainer am Herzen liege. Andererseits sind von Medien und Journalisten Aussagen zu hören, die fassungslos machen. Da wollen Ukrainer nicht die Waffe in die Hand nehmen, sie wollen nicht töten oder den Kriegstod sterben und flüchten nach Deutschland. Anstatt diese Menschen hier in Ruhe leben zu lassen, versetzen Medien und Politik sie in Angst und Schrecken. Versetzen wir uns in die Lage von Menschen, die vor dem Krieg flüchten. Wir sehen uns einer Situation ausgesetzt, in der wir das Leben unserer Familie und unser eigenes Leben existenziell bedroht sehen. Wir sehen uns zur Flucht genötigt. Aus Gewissensgründen lehnen wir es ab, mit der Waffe auf den Feind zu schießen. Wir flüchten. Wir lassen unsere Heimat und nahezu alle unsere Habseligkeiten zurück. Wir flüchten also in ein Land, in das wir die Hoffnung setzen, dass es uns Schutz gewährt. Wir wollen in Ruhe und Frieden leben. Doch benötigt unser Heimatland immer mehr Soldaten. Die Politik lässt verkünden, dass sie die Geflüchteten zurückhaben möchte, damit sie als Soldaten in den Krieg geschickt werden können. Wir hören das mit Entsetzen. Aber haben die Hoffnung, dass der Schutz hier in diesem Land, wo wir Geflüchteten unterkommen, hält. Doch dann bröckelt die Schutzmauer. Schließlich ist da: die FAZ.

»Kein Recht auf Fahnenflucht« lautet, wie eingangs schon angesprochen, die Überschrift eines FAZ-Kommentars. Der Tenor: Wehrfähige Ukrainer müssen ihrem Land »helfen«. Kurzum: Ab mit ihnen in ihre »Heimat« oder genauer: An die Front!

An die intellektuelle Schlichtheit in den Kommentaren unserer »Leitmedien« hat man sich ja längst gewöhnt. Wie groß allerdings das Maß an Empathielosigkeit ist, kam erst so richtig in der Coronazeit zum Vorschein. Und wird nun weiter unter Beweis gestellt. In der Sinnwelt des Kommentars verkommt der Wert des einzelnen Menschen zur Bedeutungslosigkeit.

FAZ-Redakteur Müller schreibt:

»Am Anfang des Krieges war es Männern im wehrfähigen Alter untersagt, das Land zu verlassen. Gleichwohl befinden sich mittlerweile offenbar Hunderttausende außer Landes, viele davon in Deutschland. Sosehr man das im Einzelfall nachvollziehen kann: Das ist weder im Interesse der Ukraine noch Deutschlands. Wenn man den Kampf gegen Putins Russland, der die Auslöschung der Ukraine zum erklärten Ziel hat, für gerechtfertigt und gerecht hält – und ist das nicht der klassische Fall des gerechten Krieges? –, dann muss Deutschland ein sicherer Hafen für Schutzbedürftige sein – aber nicht für wehrpflichtige Männer, die sich ihrer Pflicht entziehen.«

Der Wert und die Würde des einzelnen ukrainischen Mannes, der, wie jeder Mensch, ein ureigenes Recht auf Willens- und Gewissensfreiheit haben muss und darf – weggestrichen mit ein paar Zeilen, die in ihrer Eindimensionalität nur noch von ihrer emotionalen Kälte übertroffen werden. So stellt man sich den eiskalten technokratischen Blick vor. Der Mensch wird zum »Ding«, zum »Objekt« degradiert, das gefälligst zu tun hat, was seine »Pflicht« ist, nämlich zu funktionieren, und jenen Dienst, den sein Besitzer von ihm erwartet, erfüllt. Und wenn »das Ding« Mensch eben für den Zweck des größeren Ganzen an der Front eingesetzt und dort sein Körper auseinandergesprengt wird: Dann ist dem eben so. Haben nicht wir alle Opfer zu bringen? Der Zynismus springt dem Leser schon förmlich aus der Überschrift ins Gesicht.

Zwar heißt es einschränkend in dem zitierten Passus, dass sich die Flucht vor dem Wehrdienst »im Einzelfall« ja nachvollziehen lasse: Aber die Gesamtausrichtung des Kommentars lässt erahnen, dass es sich bei der Aussage eher um eine Art taktisches Zugeständnis handelt, um etwas Empathie zu simulieren. Die Aussage kann als »falscher Fuffziger« verstanden werden. Ich kann nicht als Autor einem Menschen ins Gesicht sagen, dass ich Verständnis für seine Flucht habe, um dann der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass es »kein Recht auf Fahnenflucht« gibt. Einerseits die Hand auf die Schulter des Geflüchteten legen und andererseits die Geflüchteten mit Worten in Richtung Front treiben? Oh ja! Tief sind die Tiefpunkte in der deutschen Presse.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein in den Kriegsdienst geschickter Ukrainer schwer verletzt oder getötet wird, ist real. Umso bizarrer wirkt ein Kommentar, in dem ein Redakteur aus sicherer Umgebung die Auffassung vertritt, »Kiew kämpft einen Kampf ums Überleben gegen den russischen Aggressor – dazu braucht es jeden. Auch hier muss Deutschland helfen.«

Nach Ansicht Müllers sei es nur »konsequent, dass alle, die der Wehrpflicht unterliegen, nun herangezogen werden sollen, um ihrem Land im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu dienen«.

Wo sind hier der Wert und die Würde des einzelnen Ukrainers? Unter die Räder der Schreibtischstrategien sind sie geraten.

Erinnern wir uns an Immanuel Kant. In Bezug auf den Wert und die Würde des singulären menschlichen Lebens heißt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung:

»Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Schuhe sind zum Beispiel wertvoll, wenn sie passen und man gut in ihnen laufen kann. Wenn die Schuhe kaputt sind und niemand mehr in ihnen laufen kann, haben sie keinen Wert mehr. Bei Menschen ist das anders. Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.«

Mit gutem Grund beginnt dieser Beitrag zur Würde des Menschen mit Artikel 1, Grundgesetz:

»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Kant schilderte in seiner Arbeit eindrucksvoll, dass der Mensch nie nur »Mittel zum Zweck« sein darf. In seinem Werk »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« legt Kant die Grundprinzipien der Menschenwürde dar. Diese Prinzipien umfassen die »Achtung vor dem Anderen«, die Anerkenntnis, dass Menschen ein Recht zu existieren haben, und die »prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen, die anerkannt werden müsse«. Kant, so heißt es erläuternd zu seinen Darstellungen, »geht davon aus, dass der Mensch ein Zweck an sich sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen bloß als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt – etwa durch Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug (…).« Denken wir an die Angabe, dass 50–70 Prozent der an die Front kommenden Soldaten in den ersten Tagen den Tod finden. Wie gesagt, es ist egal, ob diese Zahlen stimmen. Selbst wenn es »nur« 10 Prozent wären: Wenn Soldaten gegen ihren Willen in den Krieg geschickt werden: Wo ist hier die Anerkennung, dass Menschen ein Recht zu leben haben? Und: Wie sehr wird ein Bürger, der kein Soldat ist, aber im Zuge einer Mobilisierung und der Wehrpflicht gegen seinen Willen zum Kriegseinsatz gezwungen wird, einem ihm fremden Zweck unterworfen? Ist die Menschenwürde hier nicht unantastbar? Doch, denn anders als bei anderen Grundrechten darf sie nicht abgewogen werden.

*

Neben den publizistischen Spitzmarken zur Fahnenfluchtdebatte haben sich auch Politiker zu der vorhersagbaren Stoßrichtung entschieden.

»Das Mindeste«, so der bayerische Innenminister Herrmann, »ist, dass wir kein solches Bürgergeld zahlen und insbesondere nicht an Männer, die eigentlich zum Wehrdienst in ihrer ukrainischen Heimat verpflichtet sind. (…) Wir wollen die Ukraine bestmöglich unterstützen, aber es kann nicht gleichzeitig sozusagen auch noch Prämien geben für diejenigen, die fahnenflüchtig sind.«

Mit anderen Worten: Auch in der Politik ist der Begriff Fahnenflucht angekommen. Eine furchtbare Denkweise breitet sich in Medien und Politik aus, die auch schon bei Corona sichtbar wurde, nämlich, dass der Mensch zum Verfügungsobjekt wird.

*

Mein Eindruck ist, dass sich bei allem, was sich hier im öffentlichen Diskurs offenbart, ein sehr rauer Wind bemerkbar machen wird, sollte Deutschland direkt in einen Krieg verwickelt werden. Wenn jetzt schon Medien und Politik gegen Fahnenflüchtige eines anderen Landes wettern, kann sich jeder vorstellen, was im Ernstfall in Deutschland los wäre. Die Reihen der Fraktion »Kampf« würden sich schließen. Würden junge Menschen, Teenies, 18, 19, die eben noch mit der Playstation gespielt haben und sich nun dem Dienst an der Waffe widersetzten, öffentlich zum »Abschaum des Landes« erklärt?

*

Werfen wir noch einen Blick in die »Berichterstattung«.

Der Spiegel schreibt:

»Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur.

Die ukrainische Armee hat auch mit Fahnenflucht zu kämpfen. Der Grenzschutz hat nach eigenen Angaben nun das Entkommen einer Gruppe von Deserteuren verhindert – und dabei einen Mann erschossen.«

Und der Tagesspiegel schreibt zu dem Vorfall:

»Von Truppenübungsplatz geflohen: Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur an Grenze zu Moldau. Die ukrainische Armee kämpft im Krieg mit Russland auch mit Fahnenflucht. Der Grenzschutz hat nun die Flucht einer Gruppe von Deserteuren nach Moldau verhindert – mit tödlichen Folgen.«

Beide Artikel gehen auf Nachrichtenagenturen zurück.

Erschreckend nüchtern beschreiben die Agenturen bzw. die Medien den Vorfall. Keine kritische Einordnung. Kein kollektiver Aufschrei, dass in Europa unsere »Brüder«, unsere Mitmenschen erschossen werden, weil sie desertieren. Welch eine moralische Bankrotterklärung.

Das sollen »unsere« Werte sein?

Lesetipp: Marcus Klöckner – Kriegstüchtig! Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront. Verlag Fifty Fifty, 6. Januar 2025, 160 Seiten, broschiert, ISBN 978-3946778431, 16 Euro.

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