Daniel Risch, Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein, über die Beziehungen seines Landes mit der Schweiz sowie die Rolle von Liechtenstein in Europa und der Welt. Und er kritisiert die Regulierungswut der EU.
MIt dem EWR zufrieden
Seit mehr als hundert Jahren besteht ein Zollvertrag zwischen beiden Ländern. Er sorgt für enge politische und wirtschaftliche Verbindungen, betont Daniel Risch. Doch das Fürstentum ist längst aus dem «Rucksack» der Schweiz ausgestiegen und hat sich emanzipiert – nicht zuletzt durch den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1995. Während der Zollvertrag von 90 Prozent der Bevölkerung befürwortet werde, sind 75 Prozent mit dem Beitritt zum EWR zufrieden.
12’000 Rechtsakte zusätzlich
Liechtenstein hatte bis im Mai den Vorsitz des Europarates inne. Risch betont die Wichtigkeit des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Nationalstaaten und kritisiert die zunehmende Regulierung aus der EU. Liechtenstein müsse im Gegensatz zur Schweiz 12’000 Rechtsakte aus Brüssel übernehmen. Risch möchte, dass die EU die Vielfältigkeit des Kontinents als Stärke anerkennt. «Ich finde, man muss mehr die verschiedenen Stimmen von Europa hören und Europa als der diverse Kontinent sehen, der noch viele Stärken hat als nur von Brüssel, von oben herab.» Wenn die Regulierung «wuchere» dann leide der Wettbewerb der Staaten darunter. Risch kritisiert aus diesem Grund auch die OECD-Mindeststeuer.
«Alemannengeist» nach Brüssel exportieren
Der Regierungschef verteidigt den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof des Europarates, auch wenn er mit einzelnen Urteilen ebenfalls Mühe hat. Entscheidend sei eine Organisation, in der man miteinander reden und Probleme besprechen könne. Risch betont die Bedeutung der Eigenständigkeit Liechtensteins und des «Alemannengeistes», den das «Ländle» mit der Schweiz, Vorarlberg und Süddeutschland verbinde. Diesen Geist müsse man nach Brüssel exportieren.
Liechtenstein hat betreffend der Personenfreizügigkeit eine Quotenregelung zugestanden erhalten. Daniel Risch verteidigt die Sonderregel. Sie sei nötig wegen der Kleinheit des Landes, und um eine hochstehende Arbeitsmigration zu gewährleisten.