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Wenn eine Partei erstmalig bei der Bundestagswahl antreten will, muss sie nicht nur ihre Parteieigenschaft nachweisen, sondern auch Unterstützungsunterschriften beibringen. Das Bundeswahlgesetz verlangt, dass mindestens ein Tausendstel der Wahlberechtigten als Unterstützerinnen und Unterstützer im Vorfeld der Wahl unterschreiben. Für Neuparteien eine nicht unerhebliche Hürde. Warum diese allerdings verfassungsrechtlich sogar geboten ist, erklärt Dir Christian Sommer, Rechtsanwalt und Repetitor für Öffentliches Recht, anhand einer ganz aktuellen Entscheidung des BVerfG.
Besprochenes Urteil: BVerfG RÜ 2025, 159
Unsere Podcast-Folgen zu den vorherigen Wahlrechtsänderungen findest Du unter den folgenden Links:
Alles Wissenswerte zum Organstreitverfahren und dem restlichen Staatsorganisationsrecht findest Du in unserem Skript "Staatsorganisationsrecht". Leseprobe und Bestellmöglichkeiten findest Du hier: www.alpmann-schmidt.de/skript-staatsorganisationsrecht
Unsere RechtsprechungsÜbersicht (RÜ) kannst Du hier bestellen: www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsübersicht
Wenn eine Partei erstmalig bei der Bundestagswahl antreten will, muss sie nicht nur ihre Parteieigenschaft nachweisen, sondern auch Unterstützungsunterschriften beibringen. Das Bundeswahlgesetz verlangt, dass mindestens ein Tausendstel der Wahlberechtigten als Unterstützerinnen und Unterstützer im Vorfeld der Wahl unterschreiben. Für Neuparteien eine nicht unerhebliche Hürde. Warum diese allerdings verfassungsrechtlich sogar geboten ist, erklärt Dir Christian Sommer, Rechtsanwalt und Repetitor für Öffentliches Recht, anhand einer ganz aktuellen Entscheidung des BVerfG.
Besprochenes Urteil: BVerfG RÜ 2025, 159
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