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Im klinischen Alltag kommen wir immer wieder mit Patienten in Kontakt, die z.B. im Rahmen einer fortgeschrittenen Demenz-Erkrankung nicht in der Lage sind, Sachverhalte abzuwägen und rationale Entscheidungen zu treffen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig und sinnvoll die juristischen Begriffe "freier Wille" und "natürlicher Wille" zu kennen und zu verstehen.
Im aktuellen Podcast-Interview im Espresso-Format sprechen wir mit Heribert Kirchner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie genau über dieses Thema.
Der freie Wille wird allen "gesunden" Menschen vom Gesetzgeber zugesprochen.
Ist das Urteilsvermögen und die Fähigkeit zum Treffen einer möglichst rationalen Entscheidung aber durch eine Erkrankung, z.B. eine Demenz, gestört so kommt der Begriff des "natürlichen Willens" zum Tragen.
Die Abwesenheit des freien Willens bedeutet aus juristischer Sicht, dass der Patient weder geschäfts- noch einwilligungsfähig ist.
Ein solcher Patient kann durch verbale Willensbekundungen oder Gesten seinen Willen äußern. Der natürliche Wille wird vom Gesetzgeber aber in seiner Bedeutung auch als sehr hoch angesiedelt und dies bedeutet, dass diesem Willen, so weit wie möglich nachgegangen werden muß.
Hier gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Der natürliche Wille des Patienten muß aufgrund des Grundrechtes auf ein selbstbestimmtes Leben möglichst respektiert werden.
Wichtig sind die Begriffe "freier und natürlicher Wille" auch im Zusammenhang mit dem Betreuungsgesetz:
Ein gesetzlicher Betreuer darf nicht gegen den freien Willen eines Erwachsenen bestellt werden.
Viel Spaß beim Hören und Lernen!
Disclaimer:
Bei den Podcasts von Klinisch Relevant handelt es sich um Fortbildungsinhalte für Ärzte und medizinisches Personal und keinesfalls um individuelle Therapievorschläge. Sie ersetzen also keineswegs einen Arztkontakt, wenn es um die Behandlung von Erkrankungen geht.
P.S.:
Wenn Dir der Podcast gefallen hat, dann teile ihn doch bitte mit Deinen Kolleginnen und Kollegen! Es würde uns auch riesig freuen, wenn Du unseren Newsletter auf unserer Homepage abonnieren und unser Projekt bei Apple Podcasts bewerten würdest. Wenn Du Lust hast, dann findest Du Klinisch Relevant auch bei Facebook, Instagram, YouTube und LinkedIn.
By Dr. med. Kai Gruhn, Dr. med. Dietrich Sturm, Prof. Markus Wübbeler5
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Im klinischen Alltag kommen wir immer wieder mit Patienten in Kontakt, die z.B. im Rahmen einer fortgeschrittenen Demenz-Erkrankung nicht in der Lage sind, Sachverhalte abzuwägen und rationale Entscheidungen zu treffen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig und sinnvoll die juristischen Begriffe "freier Wille" und "natürlicher Wille" zu kennen und zu verstehen.
Im aktuellen Podcast-Interview im Espresso-Format sprechen wir mit Heribert Kirchner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie genau über dieses Thema.
Der freie Wille wird allen "gesunden" Menschen vom Gesetzgeber zugesprochen.
Ist das Urteilsvermögen und die Fähigkeit zum Treffen einer möglichst rationalen Entscheidung aber durch eine Erkrankung, z.B. eine Demenz, gestört so kommt der Begriff des "natürlichen Willens" zum Tragen.
Die Abwesenheit des freien Willens bedeutet aus juristischer Sicht, dass der Patient weder geschäfts- noch einwilligungsfähig ist.
Ein solcher Patient kann durch verbale Willensbekundungen oder Gesten seinen Willen äußern. Der natürliche Wille wird vom Gesetzgeber aber in seiner Bedeutung auch als sehr hoch angesiedelt und dies bedeutet, dass diesem Willen, so weit wie möglich nachgegangen werden muß.
Hier gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Der natürliche Wille des Patienten muß aufgrund des Grundrechtes auf ein selbstbestimmtes Leben möglichst respektiert werden.
Wichtig sind die Begriffe "freier und natürlicher Wille" auch im Zusammenhang mit dem Betreuungsgesetz:
Ein gesetzlicher Betreuer darf nicht gegen den freien Willen eines Erwachsenen bestellt werden.
Viel Spaß beim Hören und Lernen!
Disclaimer:
Bei den Podcasts von Klinisch Relevant handelt es sich um Fortbildungsinhalte für Ärzte und medizinisches Personal und keinesfalls um individuelle Therapievorschläge. Sie ersetzen also keineswegs einen Arztkontakt, wenn es um die Behandlung von Erkrankungen geht.
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