Die noch laufenden Strafverfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher werden auch bei Verurteilung selten zum Strafantritt führen, weil sie zu alt oder krank sind oder versterben. Zeit, über andere Wege zur Gerechtigkeit nachzudenken, findet der Historiker Thomas Weber.
Die noch laufenden Strafverfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher werden auch bei Verurteilung selten zum Strafantritt führen, weil sie zu alt oder krank sind oder versterben. Zeit, über andere Wege zur Gerechtigkeit nachzudenken, findet der Historiker Thomas Weber.