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Mahlzeit! Na, zweite Meinung gefällig? In dieser 2. Episode unserer kleinen Staffel zu FKG und BStabG (Teil 1 gibt es dort) nehmen wir uns die FKG-Empfehlung Nummero 32 vor: der schrittweisen Einführung obligater Zweitmeinungsverfahren für mengensensible elektive Eingriffe.
Übersetzt: Wer in Deutschland zum Beispiel (!) vor einem neuen Kniegelenk steht, soll künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung erhalten, bevor das Messer angesetzt wird. Heute ist es bekanntlich eine Wahloption. Ob das klug ist, besprechen wir heute.
Spoiler: Ein obligates Zweitmeinungsverfahren ist kein Übergriff und kein Eingriff in die ärztliche Berufsausübung, sondern eine Verbesserung der Indikationsqualität. Insofern ist es eine kollegial-coole Nummer. Die Evidenz dafür ist ermutigend, wenn auch nicht abschließend eindeutig.
Entscheidend bleibt die Umsetzung: Gut gemacht, ist Zweitmeinung ein kluges Qualitätsinstrument. Schlecht gemacht, ist es nur ein weiteres Formular. Welchen Weg wohl Deutschland wählen wird? (Aufgezeichnet haben wir am 20. April.)
Plus für alle, die Zusammenfassung unseres Gesprächs und natürlich die Literatur: https://www.evidenzupdate.de/p/kann-man-machen-ist-keine-op-indikation
Das Plus für alle Unterstützer zu dieser Episode: https://www.evidenzupdate.de/p/zweitmeinung-vs-zweitverschwendung
Schreibt uns: [email protected]
Für alle Meinungsstarken gibt es hier die Kapitelmarken:
By Denis Nößler, Martin SchererMahlzeit! Na, zweite Meinung gefällig? In dieser 2. Episode unserer kleinen Staffel zu FKG und BStabG (Teil 1 gibt es dort) nehmen wir uns die FKG-Empfehlung Nummero 32 vor: der schrittweisen Einführung obligater Zweitmeinungsverfahren für mengensensible elektive Eingriffe.
Übersetzt: Wer in Deutschland zum Beispiel (!) vor einem neuen Kniegelenk steht, soll künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung erhalten, bevor das Messer angesetzt wird. Heute ist es bekanntlich eine Wahloption. Ob das klug ist, besprechen wir heute.
Spoiler: Ein obligates Zweitmeinungsverfahren ist kein Übergriff und kein Eingriff in die ärztliche Berufsausübung, sondern eine Verbesserung der Indikationsqualität. Insofern ist es eine kollegial-coole Nummer. Die Evidenz dafür ist ermutigend, wenn auch nicht abschließend eindeutig.
Entscheidend bleibt die Umsetzung: Gut gemacht, ist Zweitmeinung ein kluges Qualitätsinstrument. Schlecht gemacht, ist es nur ein weiteres Formular. Welchen Weg wohl Deutschland wählen wird? (Aufgezeichnet haben wir am 20. April.)
Plus für alle, die Zusammenfassung unseres Gesprächs und natürlich die Literatur: https://www.evidenzupdate.de/p/kann-man-machen-ist-keine-op-indikation
Das Plus für alle Unterstützer zu dieser Episode: https://www.evidenzupdate.de/p/zweitmeinung-vs-zweitverschwendung
Schreibt uns: [email protected]
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