Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

By Nomos Verlag & Sebastian BaurBusinessEducationCoursesCareers
Download on the App Store

Kurzerklärt - Der Jurapodcast episodes

  • SR253 Strafrecht AT | Kausalität bei Gremienentscheidungen - der “LEDERSPRAYFALL" | Teil 1

    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt

    Bei: Apple Podcast 

    Website

    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?

     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge beleuchten wir einen der bekanntesten Fälle der deutschen Strafrechtsdogmatik: den Lederspray-Fall des BGH. Im Mittelpunkt stehen zwei Kausalitätsprobleme – die Kausalität beim Inverkehrbringen eines gefährlichen Produkts und die Quasikausalität beim Unterlassen nach der unterbliebenen Rückrufentscheidung.

    Beim Inverkehrbringen ist die Kausalität nach der Äquivalenztheorie grundsätzlich zu bejahen, auch wenn der konkret schädliche Inhaltsstoff nicht identifiziert werden kann – entscheidend ist, dass andere Schadensursachen ausgeschlossen sind. Strafrechtlich relevanter Anknüpfungspunkt ist aber vor allem die Gremienentscheidung, das Produkt trotz bekannter Schadensmeldungen nicht zurückzurufen (Körperverletzung durch Unterlassen, § 229 iVm § 13 StGB).

    Bei der Kausalität des Unterlassens gilt die modifizierte csqn-Formel (Quasikausalität): Das Unterlassen ist kausal, wenn die gebotene Handlung – der Rückruf – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg verhindert hätte.

    Das eigentliche Klausurproblem: Kausalität bei Mehrheitsentscheidungen im Gremium. Unterschieden wird zwischen einer Einstimmen-Mehrheit (kumulative Kausalität aller Ja-Stimmen) und einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen – dort kann die Einzelstimme hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele. Lösungsansätze: kumulative Kausalität, Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) oder alternative Kausalität.

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    17 min
  • ZR127 Der Flugreisefall, Teil 3: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70)

    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt

    Bei: Apple Podcast 

    Website

    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?

     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 

    Folgenbeschreibung:

    In Teil 3 unserer Reihe drehen wir die Perspektive: M wird in New York die Einreise verweigert, die Fluggesellschaft bringt ihn zurück nach München. Kann sie die Kosten des Rückflugs von M ersetzt verlangen?

    Im Gegensatz zum Hinflug steht hier die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag im Mittelpunkt, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB iVm § 1877 Abs. 3 BGB analog. Die Folge gibt einen systematischen Überblick über die verschiedenen GoA-Arten (berechtigte, unberechtigte, unechte GoA nach § 687 BGB) und das Grundschema (Geschäftsbesorgung, fremdes Geschäft – objektiv, subjektiv oder auch-fremd –, Handeln ohne Auftrag).

    Im konkreten Fall: Die Rückbeförderung ist jedenfalls auch-fremd. Anders als beim Hinflug liegt diesmal ein Fremdgeschäftsführungswille vor, da die Fluggesellschaft bewusst handelt. Beim zentralen Prüfungspunkt – Interesse und (mutmaßlicher) Wille des Geschäftsherrn nach § 683 S. 1 BGB – ist wegen des Minderjährigenschutzes auf Interesse und mutmaßlichen Willen der Eltern abzustellen. Da kein wirklicher Wille feststellbar ist, entscheidet das objektive Interesse: Der Rückflug war notwendig und entsprach dem mutmaßlichen Elternwillen.

    Bei der Rechtsfolge wird erläutert, warum eine berufliche Beförderungsleistung über § 1877 Abs. 3 BGB analog als ersatzfähige Aufwendung zu behandeln ist. Abschließend der wichtige Hinweis: Eine berechtigte GoA stellt einen Rechtsgrund dar und schließt damit eine parallele Bereicherungskondiktion aus.

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    47 min
  • SR252 Strafrecht AT | Fall zur Kausalität und objektiven Zurechnung | Der “Retterfall" (BGH, Beschl. v. 05.05.2021 – 4 StR 19/20; BGH, Beschl. v. 19.01.2022 – 4 StR 112/21)

    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt

    Bei: Apple Podcast 

    Website

    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?

     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge wenden wir die Grundsätze der Kausalität und objektiven Zurechnung auf einen BGH-Fall an: Ein Arbeiter verwechselt auf dem BASF-Werksgelände eine stillgelegte Leitung mit einer gasführenden Rohrleitung, was eine Explosion auslöst – vier Feuerwehrleute sterben, sechs weitere Personen werden schwer verletzt.

    Kausalität (§ 222 StGB) und objektive Vorhersehbarkeit des Todes und der Verletzungen sind unproblematisch zu bejahen. Der Schwerpunkt liegt auf der objektiven Zurechnung: Hat sich gerade das vom Täter geschaffene Risiko im Erfolg realisiert? Dies wird bejaht – Schutzzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhang sind gegeben.

    Die entscheidende Frage: Unterbricht das freiwillige Eingreifen der Retter den Zurechnungszusammenhang nach den Grundsätzen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung? Der BGH verneint dies. Wer eine Gefahrenlage schafft, muss mit typischen Rettungsreaktionen rechnen – erst recht bei Berufsrettern, die aufgrund ihrer Rechtspflicht handeln und damit in ihrer Eigenverantwortlichkeit eingeschränkt sind. Nur exzessives, grob unverhältnismäßiges Retterverhalten unterbricht den Zurechnungszusammenhang.

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    17 min
  • ZR126 Der Flugreisefall, Teil 2: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70)

    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt

    Bei: Apple Podcast 

    Website

    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?

     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge widmen wir uns einem absoluten Klassiker, der im Examen immer wieder auftaucht: dem Flugreisefall. Ein 17-Jähriger schmuggelt sich ohne Ticket in einen Flug nach New York. Die Fluggesellschaft verlangt den Flugpreis. Teil 1 behandelt alle Anspruchsgrundlagen außer dem Bereicherungsrecht – das folgt in der nächsten Folge.

    Geprüft werden: vertraglicher Anspruch aus §§ 631, 632 BGB (Flugreisevertrag als Werkvertrag; kein Vertragsschluss, keine konkludente Einigung, Ablehnung des faktischen Vertragsverhältnisses), Anspruch aus c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB; scheitert am fehlenden vorvertraglichen Schuldverhältnis und am Vorrang des Minderjährigenschutzes), Anspruch aus GoA (kein Fremdgeschäftsführungswille), § 823 Abs. 1 BGB (kein geschütztes Rechtsgut verletzt) sowie §§ 823 Abs. 2 iVm 265a StGB (Haftungstatbestand liegt vor, aber kein Schaden nach Differenzhypothese und normativem Schadensbegriff, da der Platz ohnehin leer geblieben wäre).

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    42 min
  • ÖR148 Polizei- und Ordnungsrecht | Rechtsfolge | Ermessen | Beispielsfall: Racial Profiling

    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt

    Bei: Apple Podcast 

    Website

    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?

     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge klären wir, wie die Rechtsfolgenprüfung im Polizeirecht strukturiert ist – und wo in Klausuren die meisten Punkte liegen. Am Beispiel einer Originalexamensklausur (Identitätsfeststellung an einem kriminalitätsbelasteten Ort, Racial Profiling) wird die gesamte Prüfarchitektur durchgearbeitet.

    Das Ermessen (§ 12 BlnASOG bzw. Landesäquivalent, lex specialis zu § 40 VwVfG) ist die Sammelnorm der Rechtsfolge. Innerhalb des Ermessens steht die Ermessensüberschreitung durch Verletzung höherrangigen Rechts im Mittelpunkt – gegliedert in zwei sauber zu trennende Prüfungsebenen.

    Ebene 1 – Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GG): klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Beispielfall: angemessen trotz Streubreite, da Eingriffsintensität gering und legitimer Zweck schwer wiegt. Ausnahme: Personen, die evident keinen Zusammenhang zur Gefährlichkeit des Ortes aufweisen (Hochzeitsgesellschafts-Argument).

    Ebene 2 – Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 3 GG): strenge Verhältnismäßigkeit. Ungleichbehandlung liegt bereits bei Mitkausalität eines verpönten Merkmals vor (Nachtarbeitsverbot-Linie, BVerfG 1992). Unterschieden werden: Racial Profiling im engeren Sinne (ausschlaggebende Anknüpfung an Hautfarbe – verfassungswidrig) und Anknüpfung im Motivbündel (zulässig nur unter engen Voraussetzungen mit verhaltensbezogenen Zusatzgründen und erhöhter Darlegungslast). Im Beispielfall: Hautfarbe war wesentlicher Auswahlgrund – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, Maßnahme rechtswidrig.

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    22 min
  • SR251 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:

    "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge vertiefen wir die Strafbarkeitsprüfung bei Erfolgsdelikten: Nach der Kausalität folgt als zweiter Schritt die objektive Zurechnung. Sie filtert Kausalverläufe heraus, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich sind, aber keine strafrechtliche Haftung begründen sollen.

    Formel: Ein tatbestandlicher Erfolg ist dem Täter objektiv zurechenbar, wenn das ursächliche Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.

    Im ersten Schritt (Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr) fehlt die Zurechnung bei: Schadenseintritt außerhalb menschlichen Beherrschungsvermögens, sozialadäquatem/erlaubtem Risiko, fehlender Schutzzweckzusammenhang und bloßer Risikoverringerung.

    Im zweiten Schritt (Verwirklichung der Gefahr im Erfolg) ist die Zurechnung ausgeschlossen bei: atypischem, unvorhersehbarem Kausalverlauf, eigenverantwortlichem Dazwischentreten eines Dritten, eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und rechtmäßigem Alternativverhalten.

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    18 min
  • ZR125 Der Flugreisefall, Teil 1: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70)

     📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:

    "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge widmen wir uns einem absoluten Klassiker, der im Examen immer wieder auftaucht: dem Flugreisefall. Ein 17-Jähriger schmuggelt sich ohne Ticket in einen Flug nach New York. Die Fluggesellschaft verlangt den Flugpreis. Teil 1 behandelt alle Anspruchsgrundlagen außer dem Bereicherungsrecht – das folgt in der nächsten Folge.

    Geprüft werden: vertraglicher Anspruch aus §§ 631, 632 BGB (Flugreisevertrag als Werkvertrag; kein Vertragsschluss, keine konkludente Einigung, Ablehnung des faktischen Vertragsverhältnisses), Anspruch aus c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB; scheitert am fehlenden vorvertraglichen Schuldverhältnis und am Vorrang des Minderjährigenschutzes), Anspruch aus GoA (kein Fremdgeschäftsführungswille), § 823 Abs. 1 BGB (kein geschütztes Rechtsgut verletzt) sowie §§ 823 Abs. 2 iVm 265a StGB (Haftungstatbestand liegt vor, aber kein Schaden nach Differenzhypothese und normativem Schadensbegriff, da der Platz ohnehin leer geblieben wäre).

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    36 min
  • SR250 Strafrecht AT | Kausalität

     📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:

    "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge widmen wir uns einem zentralen Prüfungsmerkmal des Allgemeinen Teils: der Kausalität. Sie ist ausschließlich bei Erfolgsdelikten relevant und beschreibt den Zusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem tatbestandlichen Erfolgseintritt.

    Grundlage ist die conditio-sine-qua-non-Formel (Äquivalenztheorie): Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

    Die Folge behandelt die wichtigsten Sonderfälle: Bei der überholenden Kausalität bewirkt eine unabhängige zweite Ursache den Erfolg schneller und allein – die erste Handlung ist dann nicht kausal (Ausnahme: sie wirkt noch wesentlich fort). Bei kumulativer Kausalität bewirken zwei unabhängige Handlungen den Erfolg erst zusammen – beide sind kausal. Hypothetische Ersatzursachen bleiben stets außer Betracht. Bei der alternativen Kausalität reicht jede von zwei Handlungen für sich aus – hier versagt die Standardformel und wird modifiziert: Kausal ist jede Bedingung, die nicht alternativ, aber auch nicht kumulativ hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    17 min
  • ZR124 Aktuelles Urteil: Sachenrecht | Herausgabeanspruch nach § 985 BGB: Eigentumsübertragung, Besitzkonstitut und unbenannte Zuwendung unter Ehegatten (OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.04.2026 – 11 UF 940/25)

     📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:

    "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." 

    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge bereiten wir einen brandaktuellen Beschluss des OLG Nürnberg klausurmäßig auf. Ein Ehepaar streitet nach der Trennung um ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau angeblich als Hochzeitsgeschenk übereignet hat.

    Ausgangspunkt ist der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. Vor der eigentlichen Prüfung ist jedoch die Vorfrage zu klären, ob § 1361a BGB als familienrechtliche Spezialregelung vorrangig ist. Da der Pkw mangels nachgewiesener gemeinschaftlicher Nutzung kein Haushaltsgegenstand ist, bleibt § 985 BGB anwendbar.

    Kern der Prüfung ist die Frage, ob eine wirksame Übereignung nach § 929 S. 1 BGB vorlag: Eine konkludente dingliche Einigung wird bejaht. Die Übergabe scheitert zunächst daran, dass der Ehemann den Zweitschlüssel behielt – der Mangel wird jedoch durch ein Besitzkonstitut nach § 930 BGB geheilt, da die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis wirken kann.

    Abschließend wird der Einwand der Formunwirksamkeit behandelt: Die Zuwendung wird als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten eingeordnet. Ein etwaiger Formmangel nach § 518 Abs. 1 BGB analog ist durch Vollzug der Übereignung nach § 518 Abs. 2 BGB analog geheilt; ein Rückübereignungsanspruch und damit ein Einwand aus § 242 BGB scheiden aus.


    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    42 min
  • ÖR147 Standardmaßnahmen vor dem BVerfG: Was darf die Polizei heimlich? | Teil 2

     📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:

    "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." 

    Folgenbeschreibung:

    Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das Grundgesetz die Grenze?

    In dieser Folge geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant, weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt: Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler und Wohnraumüberwachung.

    Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung besonders hohe Anforderungen?

    Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage, wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung verfassungsrechtlich problematisch wird.

    Support the show

    🔗 Links & Ressourcen: 

    🌐 Unsere Website

    🎙️ Alle Folgen & Infos

    🗞️Podcast Recht Aktuell

    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

    Alle Folgen Strafrecht

    Alle Folgen Öffentliches Recht

    Alle Folgen Zivilrecht

    Alle Folgen Ersti-Woche

    🤝 Unterstütze uns: 

    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
    📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

    📱 Folge uns auf Social Media: 

    Instagram
    LinkedIn Kurzerklärt
    LinkedIn Sebastian Baur

    29 min

About Kurzerklärt - Der Jurapodcast

From the publisher's feed

Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.

Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich,…

More shows like Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Hotel Matze by Matze Hielscher & Mit Vergnügen

Hotel Matze

181 Listeners

Die Rechtslage – LTO by Legal Tribune Online

Die Rechtslage – LTO

4 Listeners

Was jetzt? by DIE ZEIT

Was jetzt?

125 Listeners

Gemischtes Hack by Felix Lobrecht & Tommi Schmitt

Gemischtes Hack

92 Listeners

Verbrechen by DIE ZEIT

Verbrechen

251 Listeners

F.A.Z. Einspruch by Frankfurter Allgemeine Zeitung

F.A.Z. Einspruch

18 Listeners

Mordlust by Paulina Krasa & Laura Wohlers

Mordlust

189 Listeners

MORD AUF EX by Leonie Bartsch & Linn Schütze

MORD AUF EX

121 Listeners

Baywatch Berlin by Klaas Heufer-Umlauf, Thomas Schmitt, Jakob Lundt & Studio Bummens

Baywatch Berlin

74 Listeners

Kurzerklärt - Der Jurapodcast by Nomos Verlag & Sebastian Baur

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

1 Listeners

Aha! Zehn Minuten Alltags-Wissen by WELT

Aha! Zehn Minuten Alltags-Wissen

34 Listeners

Kaulitz Hills - Senf aus Hollywood by Spotify & Bill und Tom Kaulitz

Kaulitz Hills - Senf aus Hollywood

103 Listeners

Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt by Alpmann Schmidt

Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt

0 Listeners

Trashologinnen - Reality-TV psychologisch analysiert by Dinah & Franzi

Trashologinnen - Reality-TV psychologisch analysiert

0 Listeners