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Fast jede zweite Bank hat ihren Kundinnen und Kunden seit 2016 Strafzinsen abgeknöpft. Und das, obwohl das nicht erlaubt ist. So zumindest urteilte der Bundesgerichtshof im Februar 2025.
**Beschreibung **
Während der Niedrigzinsphase von 2016 bis 2022 berechneten viele Banken ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben auf Konten – zu Unrecht. Im Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Banken und Kreditinstitute solche Verwahrentgelte nicht hätten einbehalten dürfen auf Tagesgeld- und Sparkonten. Denn: Strafzinsen auf Spareinlagen benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und verstoßen gegen Treu und Glauben. So würden Negativzinsen den Charakter einer Spareinlage unangemessen verändern, urteilten die Richterinnen und Richter des BGH.
Fast jede zweite Bank erhob in der Vergangenheit Negativzinsen
Viele Banken hatten von 2016 bis 2022 nach und nach Negativzinsen eingeführt. In der Regel wurden sie nicht ab dem ersten Euro fällig, sondern ab Überschreiten eines bestimmten Freibetrags. Hattest Du beispielsweise 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto liegen und Deine Bank hat ab 25.001 Euro einen Negativzins von 0,5 Prozent erhoben, musstest Du mit Strafzinsen von 125 Euro pro Jahr rechnen.
So holst Du Dir Negativzinsen von Deiner Bank zurück
Wenn Du prüfen willst, ob Deine Bank zu Unrecht Negativzinsen von Dir kassiert hat, hilft ein Blick auf Deine Kontoauszüge. Gab es von 2016 bis 2022 Abbuchungen unter dem Stichwort „Verwahrentgelt“?
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Du möchtest Finanztip unterstützen und z. B. zu unseren regelmäßigen Expertengesprächen eingeladen werden und dort Fragen stellen können? Alle Infos findest Du hier.
Fast jede zweite Bank hat ihren Kundinnen und Kunden seit 2016 Strafzinsen abgeknöpft. Und das, obwohl das nicht erlaubt ist. So zumindest urteilte der Bundesgerichtshof im Februar 2025.
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Während der Niedrigzinsphase von 2016 bis 2022 berechneten viele Banken ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben auf Konten – zu Unrecht. Im Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Banken und Kreditinstitute solche Verwahrentgelte nicht hätten einbehalten dürfen auf Tagesgeld- und Sparkonten. Denn: Strafzinsen auf Spareinlagen benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und verstoßen gegen Treu und Glauben. So würden Negativzinsen den Charakter einer Spareinlage unangemessen verändern, urteilten die Richterinnen und Richter des BGH.
Fast jede zweite Bank erhob in der Vergangenheit Negativzinsen
Viele Banken hatten von 2016 bis 2022 nach und nach Negativzinsen eingeführt. In der Regel wurden sie nicht ab dem ersten Euro fällig, sondern ab Überschreiten eines bestimmten Freibetrags. Hattest Du beispielsweise 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto liegen und Deine Bank hat ab 25.001 Euro einen Negativzins von 0,5 Prozent erhoben, musstest Du mit Strafzinsen von 125 Euro pro Jahr rechnen.
So holst Du Dir Negativzinsen von Deiner Bank zurück
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