„Freiheit stirbt immer zentimeterweise.“ – Mit diesem Zitat von Karl-Hermann Flach warnte Guido Westerwelle bereits 2011 davor, dass Grundrechte oft leise und mit „gut gemeinten“ Begründungen schwinden. Genau diese Warnung wird heute Realität: Ein Familienvater kritisiert die Corona-Maßnahmen auf Facebook, woraufhin er seine Waffe, die er legal besitzt, abgeben musste.
In dieser Folge von TICHYS Rechtsstaat spricht Rechtsanwalt Tobias Gall mit Rechtsanwalt René M. Kieselmann über diesen brisanten Fall und den erfolgreichen Kampf vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte. Kieselmann ist spezialisiert auf EU-Vergaberecht sowie Sicherheitsrecht und bringt langjährige Erfahrung aus dem Sicherheitsdienst, dem Katastrophenschutz sowie der Militärpolizei und dem Waffenrecht mit.
Gemeinsam diskutieren sie, wie Behörden das Waffenrecht zweckentfremden, um es als scharfes Instrument gegen unliebsame Meinungsäußerungen einzusetzen. Dabei würde es schon riechen kritische Stimmen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zu sanktionieren, indem die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ allein aufgrund politischer Missliebigkeit abgesprochen wird. Obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart diesen staatlichen Eingriff im vorliegenden Fall gestoppt hat, offenbart der Fall dennoch eine bedenkliche Entwicklung: Das Waffenrecht wird immer mehr missbraucht, um die politische Einstellung der Bürger zu kontrollieren und sie für Kritik an deerRegierung zu bestrafen.
Den Kommentar spricht Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier. Er thematisiert die besorgniserregende Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse und die damit verbundene Überwachung der Anwälte. Am Beispiel der Beobachtung von Hans-Georg Maaßen durch den Verfassungsschutz warnt Sattelmaier eindringlich vor der Aushöhlung des Rechtsstaats. Wenn Anwälte befürchten müssen, selbst ins Visier der Behörden zu geraten, ist die Unabhängigkeit der Verteidigung und damit ein Grundpfeiler unserer Demokratie in Gefahr.
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TICHYS Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS Rechtsstaat.
Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert.
In einer ersten Testsendung wurde mit dem renommierten Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz diskutiert, ob es rechtlich zulässig ist, einen möglichen Landesinnenminister der AfD von den Konferenzen der Innenminister auszuschließen. Dirk Sattelmaier erläuterte im Anschluss, warum Kanzler Friedrich Merz im „Lügenfritze“-Skandal flunkert, wenn er behauptet, keine Bürger mehr wegen „Majestätsbeleidigung“ verfolgen zu wollen.
Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal „Tichys Rechtsstaat“ zu hören.
„Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy.
Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen.