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Heute hörst Du mit Folge #63 den 2. Teil des Interviews mit dem Psychiater Peer Scholz. Gleichzeitig ist dies der letzte Podcast vor unserer kleinen Sommerpause.
In diesem Podcast fokussieren wir uns auf das Betreuungsgesetz, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fixierungen und psychiatrische Notfallmedikamente.
1. Betreuungsgesetz (BTG):
Findet sich im bürgerlichen Gesetzbuch und soll dem Schutz von Menschen, die aufgrund von bestimmten Erkrankungen nicht mehr für sich sorgen können, dienen.
2. Fixierungen:
Nur zulässig, wenn die Gefahr für den Patienten oder Dritte nicht anders anwendbar ist (z.B. durch deeskalierende Maßnahmen) und zwar immer nur so kurz wie möglich.
3. psychiatrische Notfallmedikation:
hier gilt natürlich auch, dass alle anderen Mittel, z.B. der Versuch der Deeskalation, keinen Erfolg gebracht haben. Zuvor müssen auch "Sicherungsmaßnahmen" wie Fixierungen als weniger invasives Mittel ausprobiert worden sein.
Bei älteren Patienten sind Dosierungen von 0,5 bis 2mg Haloperidol häufig ausreichend (alternativ z.B. Risperidon 0,5-2mg), bei jungen Patienten maximal 10 mg Haloperidol (in seltenen Fällen mehr)
Hier findest Du den aktuellen Gesetzestext des PsychKG für das Land NRW:
Zum Schluss noch Peers Buch-Empfehlung für die Kitteltasche:
Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie
Viel Spaß bei Hören und Lernen!
By Dr. med. Kai Gruhn, Dr. med. Dietrich Sturm, Prof. Markus Wübbeler5
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Heute hörst Du mit Folge #63 den 2. Teil des Interviews mit dem Psychiater Peer Scholz. Gleichzeitig ist dies der letzte Podcast vor unserer kleinen Sommerpause.
In diesem Podcast fokussieren wir uns auf das Betreuungsgesetz, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fixierungen und psychiatrische Notfallmedikamente.
1. Betreuungsgesetz (BTG):
Findet sich im bürgerlichen Gesetzbuch und soll dem Schutz von Menschen, die aufgrund von bestimmten Erkrankungen nicht mehr für sich sorgen können, dienen.
2. Fixierungen:
Nur zulässig, wenn die Gefahr für den Patienten oder Dritte nicht anders anwendbar ist (z.B. durch deeskalierende Maßnahmen) und zwar immer nur so kurz wie möglich.
3. psychiatrische Notfallmedikation:
hier gilt natürlich auch, dass alle anderen Mittel, z.B. der Versuch der Deeskalation, keinen Erfolg gebracht haben. Zuvor müssen auch "Sicherungsmaßnahmen" wie Fixierungen als weniger invasives Mittel ausprobiert worden sein.
Bei älteren Patienten sind Dosierungen von 0,5 bis 2mg Haloperidol häufig ausreichend (alternativ z.B. Risperidon 0,5-2mg), bei jungen Patienten maximal 10 mg Haloperidol (in seltenen Fällen mehr)
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