Hat jedes Kind ein Recht auf genitale Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition? Beschneidung jeglicher Art: Religiös-kulturelles Ritual, medizinische Notwendigkeit oder Körperverletzung? Nach dem Urteil von Köln im Jahre 2012, das die Beschneidung als religiöses Ritual an minderjährigen Kindern verbot, war das Entsetzen vor allem bei Juden und Muslimen in unserem Land groß. Um die Wogen zu glätten, verabschiedete der Bundestag kurz darauf ein neues Gesetz, um die männliche Beschneidung, unter gewissen Auflagen wieder zu legalisieren. Für die Kritiker war das Thema damit aber nicht vom Tisch. Die weibliche Beschneidung verboten, die männliche verharmlost und erlaubt? Ein Grund mag sein - für viele ist die männliche Radikalbeschneidung eher unbekannt. Doch auch der medizinische Nutzen der Beschneidung wird in Frage gestellt und viele fordern ein Beschneidungsverbot auch für Jungen. Jedes Jahr wird am 07.Mai, am Tage des Kölner Urteils, der „Weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung“ begangen. Wie lassen sich religiös-kulturelle Tradition, medizinische Thesen, deutsche Rechtsauffassung und Ethik mit einander vereinbaren? Am 05. Mai veranstaltete „MOGIS e.V. - eine Stimme für die Betroffenen“ und „pro familia NRW“ im Kulturzentrum „Giesinger Bahnhof“ einen Filmabend mit Podiumsdiskussion zum Thema „Genitalverstümmelung, Beschneidung und genitaler Selbstbestimmung“. Gesprächsteilnehmer waren die Filmemacher Renate Bernhard (Hibos Lied – Weibliche Genitalverstümmelung und die Macht der Tradition), Ari Libsker aus Israel (Circumcision), Gregor Zootzky (Hermes und Aphrodite) und Dr. Christoph Kupferschmid (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte). Die Moderation hatte die Fachjournalistin Helga Vollmer. Die Diskussion fand auf Englisch und Deutsch statt.