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Zu den Standardanforderungen in der strafrechtlichen Examensklausur gehört der sichere Umgang mit den Mordmerkmalen, insbesondere der Heimtücke. Eine aktuelle Entscheidung des BGH verbindet ganz examenstypisch Probleme aus dem Kernstrafrecht (Tötungsdelikte) mit Fragen zum als "Klausurbeigabe" sehr beliebten § 142 StGB.
Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs lotst Euch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung und gibt nützliche Tipps für Standardformulierungen zur Heimtücke.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 683
Zu den Standardanforderungen in der strafrechtlichen Examensklausur gehört der sichere Umgang mit den Mordmerkmalen, insbesondere der Heimtücke. Eine aktuelle Entscheidung des BGH verbindet ganz examenstypisch Probleme aus dem Kernstrafrecht (Tötungsdelikte) mit Fragen zum als "Klausurbeigabe" sehr beliebten § 142 StGB.
Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs lotst Euch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung und gibt nützliche Tipps für Standardformulierungen zur Heimtücke.
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