2017 wurde in Hefenhofen ein Hof mit fast 100 Pferden zwangsgeräumt. Nun stehen der ehemalige thurgauische Kantonstierarzt und Mitarbeiter des Veterinäramtes vor Gericht. Der Vorwurf: Die Behörden hätten zu spät gehandelt. Der oberste Schweizer Kantonstierarzt Reto Wyss ist zu Gast im Tagesgespräch.
Es ist ein einzigartiger Fall: Mindestens 15 Jahre rangen die Behörden mit einem Pferdezüchter und Pferdehändler im thurgauischen Hefenhofen um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Der Tierhalter wurde vom Bundesgericht für Tierquälerei verurteilt, dennoch hielt er bis zu hundert Pferden. Im Sommer 2017 veröffentlichte die Zeitung «Blick» Bilder von verwahrlosten, abgemagerten Tieren. Der Hof wurde geräumt, die Pferde versteigert. Die Strafe für den Tierhalter fiel viel kleiner aus, als die Staatsanwaltschaft sie gefordert hatte. Diese zieht das Urteil weiter. Nun stehen auch der ehemalige thurgauische Kantonstierarzt und Mitarbeiter des Veterinäramtes vor Gericht. Sie hätten zu spät gehandelt, um eigene Interessen zu schützen.
Der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss ist Präsident der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte. Er hat am Untersuchungsbericht mitgearbeitet, der zu diesem langjährigen Fall in Hefenhofen erarbeitet wurde. Welche Fehler wurden gemacht? Haben die Behörden versagt? Und was bedeutet dieser Fall für den Vollzug des Tierschutzgesetzes in der Schweiz?