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Podcast Folge 10: 5 Quick Wins für Facebook Ads mit Jan und Ben
Der Social Marketing Nerds Podcast feiert die 10. Folge!
Diesmal dreht sich alles um Insights und Quick Wins, die Facebook Kampagnen in den letzten Wochen zum Fliegen gebracht haben.
Ben und Jan von den Social Marketing Nerds holen dieses Mal die Hacks selber aus der Schublade.
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Für Ben ist es das beste Update seit längerer Zeit: Campaign Budget Optimization
Auf Kampagnenebene kann die Budgetverteilung jetzt automatisch an Facebook abgegeben werden, sodass Facebook bestimmt, welches Adset die beste Performance zeigt und somit das meiste Budget ausgibt.
Manchmal arbeitet Facebook so, dass es tatsächlich nicht optimal ausspielt (Bsp. Boost-Button). In diesem Fall aber, funktionieren die ersten Tests sehr, sehr gut!
Der Cost per Lead wurde beispielsweise bei einem Kunden so um 20 Euro gesenkt. Andere Kunden zeigen ähnliche Erfolge.
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Die Platzierung von Werbeformaten in den Instagram Stories ist zwar nicht mehr neu, aber der Vorteil bleibt bestehen, da dort noch nicht sehr viele Werbetreibende einbuchen. Die Klickpreise sind deshalb weiterhin attraktiv.
Der zweite Vorteil: Dort kann man sich in die Stories der Zielgruppe reinsneaken und das Story-Suchtpotential ausnutzen.
Aber Vorsicht: Automatisches Placement wählt auch Instagram Stories aus. Wenn das Format nicht stimmt, zerschießt das die Story.
[skipto time=10:50](ab 00:14:15 Min.)[/skipto]
Das Erstellen einer Instagram Story Ad funktioniert wie das Erstellen jeder anderen Facebook Ad: Das Placement steht in den meisten Kampagnen zur Verfügung. In der Anzeigengruppenebene muss als Placement Instagram Story angeklickt sein (alle anderen Anzeigenformate exkludieren). Auf Anzeigenebene können dann bis zu drei Sequenzen (Videos und Bilder) erstellt werden.
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Für viele - auch für Jan und Ben - bleibt Facebook Analytics eine Black Box. Aber: Einige Einstellungsmöglichkeiten funktionieren ähnlich wie Google Analytics. Man hat außerdem die Möglichkeit, eine Ereignisquellengruppe zu erstellen, die die Facebook Seite, den Pixel auf der Webseite und gegebenenfalls noch eine App verbindet.
Für Spielkinder, die sich mit gerne mit Analytics beschäftigen, ist das Tool eine neue Spielwiese.
Der Break Down Report ist definitiv ein Quick Win, denn dieser zeigt, auf welchen Webseiten der Pixel wie häufig gefeuert hat. So sind auch Event-Bugs erkennbar.
Eine Anzeigeninteraktion wird allerdings noch nicht gemessen - dafür soll in Zukunft ein anderes Tool eingesetzt werden.
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Zum Start eines Funnels haben sich in den letzten Monaten Videos empfohlen. Der erste Kontakt über Video Views ist vergleichsweise günstig. Im zweiten Funnel-Step konnten dann die Video Viewer günstig geretargetet werden, da aus ihnen eine Custom Audience gebildet werden kann.
Der Vorteil ist hier auch, dass Retargeting durch Interaktionen auf der Facebook Seite geschieht - es müssen also keine Kundendaten hochgeladen werden, sondern alle Daten bleiben im Facebook Kosmos. Also: Wenn keine Interessen, keine Pixel-Daten und keine anderen Custom Audiences zur Verfügung stehen: Probiert Video Content!
[skipto time=10:50](ab 00:42:00 Min.)[/skipto]
In den Einstellungen können Seiten zum Cross Posting freigeschaltet werden.
Damit kann eine Seite ein Video, das ihr schon gepostet habt, auswählen, daraus einen Beitrag bauen und teilen. Es ist aber nicht das klassische Teilen, da alle Video Views nur auf dieses eine Video einzahlen. Die Connection zwischen den beiden Seiten bedeutet also, dass alle Video Viewer in einer Audience gesammelt werden können, die Reichweite aber pro Seite gezählt wird.
Shownotes:
SOCIAL MEDIA ADVERTISING COMMUNITY | Facebook Ads & Co.: https://www.facebook.com/groups/socialmedia.advertisers/
Custom Audiences in Facebook Analytics bilden - erklärt von Florian Litterst: https://www.adsventure.de/facebook-analytics/
Video Beispiel Dollar Shave Club: https://www.youtube.com/watch?v=ZUG9qYTJMsI
[socialsharing buttons="facebook, twitter, xing, linkedin, gplus, whatsapp"]
DSGVO-Special mit Plutte und Thaler: Much Ado About Nothing?
Rückblicke sind eigentlich am Ende des Jahres üblich. Wir stürzen uns im Hochsommer drauf, denn im Mai 2018 hat sich die Zeitrechnung geändert: v.DSGVO-Start und n.DSGVO-Start. Zeit zum Durchatmen - denn der große Knall blieb aus! An Tag 50 nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ziehen die Social Marketing Nerds Bilanz mit den Power-Juristen Niklas Plutte und Thomas Thaler.
Auf dem FB Ads Camp 2018 haben die beiden noch in die Glaskugel geschaut und versucht, die Konferenzbesucher mit Tipps vorzubereiten. Jetzt blicken sie auf die anfängliche DSGVO-Zeit zurück:
No Drama, but…
Die erste Einschätzung von Niklas lässt erst einmal aufatmen: Die große Abmahnwelle blieb aus - ein Rohrkrepierer war die DSGVO aber deshalb nicht. Auch wenn das große Drama nicht stattgefunden hat, können die ersten Nachfragen von Behörden jederzeit kommen. Deshalb: Es bleibt wichtig, die DSGVO nicht unter den Teppich zu kehren. (Ab Min. 00:04:30)
Vokabel-Spicker und DSGVO-Quick-Learnings:
Um hier auch einige Begriffe zu klären, um im DSGVO-Smalltalk beim nächsten Marketing Stammtisch als Klugscheißer dastehen zu können:
“Personenbezogene Daten” bedeutet: ok, fast alles. IP-Adressen, Namen, E-Mail, etc.
Artikel 4 der DSGVO erklärt mehr: https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/
Sensible Daten wie Krankenakten sind nochmal eine andere Schublade!
Begriffe Erhebung / Verarbeitung: Der Begriff “Erhebung” wurde gestrichen. Jetzt wird alles verarbeitet. https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
Wichtig sind die drei Gründe, nach denen die Daten verarbeitet werden dürfen:
Übrigens: Doppelt gemoppelt hilft nicht immer! Wenn ein Speicherungsgrund per Gesetz besteht, besser nicht noch einmal nach der Einwilligung fragen. (Ab Min. 00:07:18)
Das Ende der E-Mail-Adressen-Custom-Audiences-Ära
Was ist jetzt aber, wenn die E-Mail-Adresse auf Facebook hochgeladen wird, um beispielsweise Retargeting zu betreiben?
Kurz: Illegal!
Lang: Theoretisch könnte die Einwilligung des Kunden erfolgen. Berechtigte Interessen, E-Mail-Adressen bei der Datenkrake Facebook hochzuladen, würden von Gerichten nicht gewillt werden.
Die Situation “Wo kein Kläger, da kein Richter” hat sich dramatisch geändert, da jeder User nachverfolgen kann, ob die eigene E-Mail-Adresse hochgeladen wurde.
Sind Agenturen mit im Abmahn-boot, wenn ein Kunde eine Liste schickt? Niklas und Tom sehen beide definitiv in einem Boot sitzen!
(Ab Min. 00:23:44)
Facebook Pixel Blackbox
Der Datenverantwortliche trifft die Entscheidung und da Facebook den Pixel nicht von alleine einbaut, ist der Datenverantwortliche die Agentur etc.
Die einzige konforme Lösung momentan ist es, dass die Einwilligung des Nutzers eingeholt wird, bevor der Pixel feuert.
(Ab Min. 00:32:00)
Jetzt mal Tacheles: Was kann konkret passieren?
Nach deutschem Recht kannst du eine Abmahnung bekommen, also ein außergerichtliches Schreiben, dass vor der Einleitung eines Klageverfahrens an einen Gegner geschickt wird, sodass er die Möglichkeit der Korrektur bekommt.
Was das kostet? Im Bereich der 1.000 Euro schätzt Niklas. Und wahrscheinlich noch eine Unterlassungserklärung.
Ein Bußgeldbescheid ist davon losgelöst, denn das ist der öffentliche Bereich. Die Behörden können ein Bußgeld verhängen, wenn gegen die DSGVO Richtlinien verstoßen wird - und das kann deutlich höher ausfallen.
Die Bußgelder werden auf kurz oder lang kommen - allerdings muss da auch die Zeit eingerechnet werden, die eine Behörde zum Verarbeiten braucht…
(Ab Min. 00:46:50)
Die wichtigsten Schritte als Facebook Werbetreibender sind:
(Ab Min. 00:57:17)
Hilfe-Tools gibt es einige. Mit dem Tool Avalex von Niklas Plutte kann die eigene Webseite kostenlos scannen. Wer Lust hat, Kunde zu werden, bekommt ein Plugin, sodass die Datenschutzerklärung automatisch aktuell gehalten wird.
Avalex: https://avalex.de/
Als Tool für die Einwilligung der Cookies empfiehlt Tom Trust Arc: https://www.trustarc.com/products/consent-manager/
Kontakt:
Niklas Plutte:
Kanzlei Plutte: https://www.ra-plutte.de/
Avalex: https://avalex.de/
Thaler Tom:
https://www.facebook.com/thalertom
Artikel 4 der DSGVO zu personenbezogene Daten: https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
Sales und Marketing in eine hybride Form
Anfängliche Zweifel: Facebook als sehr persönlicher Kanal. In der Online Marketing Szene hat sich das mittlerweile etwas gewandelt, da Nutzer mit diesem Hintergrund auch in Gruppen aktiv sind, sich vernetzen, etc.
Buyers Journey nach dem Lehrbuch funktioniert
Von Core Audiences zu Custom Audiences
Pro Markt ein Content-Manager
Testing als Grundlage
Lead Ads auch ohne Hubspot
Learnings für den Einsatz von Facebook Ads im B2B
Shownotes:

2 Listeners

35 Listeners

8 Listeners

5 Listeners

19 Listeners

0 Listeners

45 Listeners

2 Listeners

1 Listeners

26 Listeners

316 Listeners

15 Listeners

18 Listeners

8 Listeners

5 Listeners