Gelten deutsche Grundrechte auch im Ausland - zum Beispiel im Jemen? Und muss die Bundesregierung einschreiten, wenn US-Drohneneinsätze, die im Jemen Zivilisten töten, über den US-Stützpunkt im deutschen Ramstein gesteuert werden? Zu diesen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt geurteilt. Es hat zwar die Verfassungsbeschwerden der Angehörigen zweier Drohnenopfer aus dem Jemen abgewiesen - aber dennoch ein Grundsatzurteil gefällt, das die völker- und menschenrechtliche Verantwortung der Bundesregierung betont. Was genau hat das Verfassungsgericht entschieden? Und wie haben die Beteiligten auf die Entscheidung reagiert? Die Justizreporter*innen Egzona Hyseni und Alena Lagmöller waren bei der Urteilsverkündung vor Ort und berichten von ihren Eindrücken. Außerdem hat Egzona mit Mehrdad Payandeh, Professor für Völkerrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, gesprochen. Er hält es nicht für ausgeschlossen, dass in den nächsten Jahren auch Palästinenserinnen und Palästinenser wegen deutscher Waffenlieferungen an Israel die deutsche Regierung verklagen.