Wer Richter*in, Staatsanwält*in oder Rechtsanwält*in werden will, muss nach dem Jurastudium ins so genannte Referendariat. Die Oberlandesgerichte in Deutschland bilden die Juristen von morgen aus. Möglichst nicht mehr dabei sein sollen Menschen, die die Werte des Grundgesetzes ablehnen, die sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Aber wie erkennt man Verfassungsfeinde und erlauben die Gesetze überhaupt eine Ablehnung? Auch von denen, die gar nicht in den Justizdienst, sondern Anwalt werden wollen? Darüber spricht Justizreporter Kolja Schwartz mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart Andreas Singer und mit seinen Kolleginnen Liv Hagmann und Antonetta Stephany.