Sven
Hallo, ich fände die Frage interessant, ob das Tragen von Schutzwesten mit der Aufschrift "Polizei" zu Strafen führen kann. Als Fahrradfahrer hoffe ich darauf, von Autofahrern umsichtiger behandelt zu werden. Amtsanmaßung, also mich als Polizist ausgeben und tätig werden, habe ich nicht vor. Soweit ich gelesen habe, ist laut §132a StGB das Tragen von Uniform(teilen) ja verboten, allerdings ist eine Schutzweste Sonderausstattung und nicht Bestandteil der Uniform (s. Punkt 12 auf https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/2018-01-11/3-str-427_17) Nach meinem Verständnis dürfte ich das also?
Linus K. fragt per E-Mail:
Ich komme aus Münster und vor kurzem hat die Stadtverwaltung bei uns den Klimanotstand ausgerufen. Was genau hat das zu bedeuten?
Niklas H. fragt:
Ich habe gelesen, dass sich ganz aktuell jmd. den Slogan #wirsindmehr als Marke eingetragen hat. Was heißt das? Dürfen wir nun keine Schilder mehr auf Demos gegen rechts zeigen?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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