WBS.LEGAL

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By Christian SolmeckeEducation
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WBS.LEGAL episodes

  • Neymar veröffentlicht privaten Chat nach Vergewaltigungsvorwurf – legal? | RA Christian Solmecke
    Der brasilianische Fußballstar Neymar wird nach eigenen Angaben des Vorwurfs der Vergewaltigung beschuldigt. Eine junge Brasilianerin behauptet, dass der Spieler von Paris Saint-Germain sie am 15. Mai in einem Pariser Hotel vergewaltigt haben soll. Insbesondere in den Medien sorgt dieser Fall für viel Aufsehen. Um seine Unschuld zu beweisen, veröffentlichte Neymar ein siebenminütiges Video auf verschiedenen Social Media Kanälen, in dem er unter anderem Chat-Verläufe und Bilder mit der jungen Frau veröffentlichte, die zeigen sollen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Doch durfte Neymar die Chatverläufe und Bilder veröffentlichen?
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
    -------------------------------------------------------------------
    https://wbs.is/discord
    https://soundcloud.com/kanzleiwbs
    https://itunes.apple.com/de/podcast/kanzlei-wbs/id1001147042?mt=2
    https://twitter.com/solmecke
    https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/
    https://www.facebook.com/die.aufklaerer
    Zu unserem Zweitkanal: https://www.youtube.com/channel/UCsp1MQhvqxgzllNjg_6AvmA
    Hotline: 0221 / 400 67 550
    ⏵Video produziert von: So geht YouTube (http://www.so-geht-youtube.de)
    7 min
  • Neymar veröffentlicht privaten Chat nach Vergewaltigungsvorwurf – legal? | RA Christian Solmecke
    Der brasilianische Fußballstar Neymar wird nach eigenen Angaben des Vorwurfs der Vergewaltigung beschuldigt. Eine junge Brasilianerin behauptet, dass der Spieler von Paris Saint-Germain sie am 15. Mai in einem Pariser Hotel vergewaltigt haben soll. Insbesondere in den Medien sorgt dieser Fall für viel Aufsehen. Um seine Unschuld zu beweisen, veröffentlichte Neymar ein siebenminütiges Video auf verschiedenen Social Media Kanälen, in dem er unter anderem Chat-Verläufe und Bilder mit der jungen Frau veröffentlichte, die zeigen sollen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Doch durfte Neymar die Chatverläufe und Bilder veröffentlichen?
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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    7 min
  • Nebenjob YouTuber – kann mein Arbeitgeber mir das verbieten? | Nutzerfragen RA Christian Solmecke
    Roman H.:
    Wie sieht das rechtlich mit Tätowierungen an sichtbaren aber abdeckbaren Stellen aus (Unterarm, Wade etc.) als Lehrer aus? Ist dies ein Grund von der Verbeamtung bzw. einer Schule ausgeschlossen zu werden? Auch nachträglich, wenn man diese erst verdeckt und dann kurzärmlig rumläuft? (ich rede von nicht anstößigen + keine politischen/rassistischen Tattoos.
    Johannes H.:
    Kann ein Arbeitgeber dem festangestellten Arbeitnehmer im Rahmen einer Nebentätigkeit verbieten, einen YouTube Kanal zu unterhalten, der dann ggf. auch irgendwann monetarisiert wird? Hier eine originale Antwort eines Arbeitgebers, der diese Art der Nebentätigkeiten auf Nachfrage ausdrücklich ausschließt. Ist diese Begründung statthaft? „Sie haben das Angebot für einen 40-Stunden Vollzeitvertrag erhalten und wir erwarten von unseren MA, dass sie sich voll (mit allen Talenten und Möglichkeiten) in das Unternehmen einbringen, was zum B. bedeutet, wenn Zeitfenster außerhalb der Aufträge frei sind, diese mit Tätigkeiten für die Fa. zu füllen“ Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn er dennoch einen Kanal betreibt?
    Steffen W.:
    Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich einen Monat gearbeitet habe, zahlt einfach meinen Lohn nicht. (800 Euro Brutto stehen mir noch zu, ich habe Stundennachweise und einen Arbeitsvertrag). Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll, da überall im Internet was anderes steht, aber immer auf die Frist hingewiesen wird, dass der Lohn verfallen kann! Vielleicht könnt ihr mir helfen? Hinzu kommt noch, dass ich von ihm keine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse bekomme, sodass sich deren Zahlungen hinauszögern.
    JVA Beamte dürfen keinen kommerziellen Erotik Chat betreiben https://www.youtube.com/watch?v=ipoWtVcJAc4
    Darf ich mehrere geringfügige Beschäftigungen (Minijobs/450-Euro-Jobs) haben? https://www.youtube.com/watch?v=VvEAOIZxYeY
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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    9 min
  • Nebenjob YouTuber – kann mein Arbeitgeber mir das verbieten? | Nutzerfragen RA Christian Solmecke
    Roman H.:
    Wie sieht das rechtlich mit Tätowierungen an sichtbaren aber abdeckbaren Stellen aus (Unterarm, Wade etc.) als Lehrer aus? Ist dies ein Grund von der Verbeamtung bzw. einer Schule ausgeschlossen zu werden? Auch nachträglich, wenn man diese erst verdeckt und dann kurzärmlig rumläuft? (ich rede von nicht anstößigen + keine politischen/rassistischen Tattoos.
    Johannes H.:
    Kann ein Arbeitgeber dem festangestellten Arbeitnehmer im Rahmen einer Nebentätigkeit verbieten, einen YouTube Kanal zu unterhalten, der dann ggf. auch irgendwann monetarisiert wird? Hier eine originale Antwort eines Arbeitgebers, der diese Art der Nebentätigkeiten auf Nachfrage ausdrücklich ausschließt. Ist diese Begründung statthaft? „Sie haben das Angebot für einen 40-Stunden Vollzeitvertrag erhalten und wir erwarten von unseren MA, dass sie sich voll (mit allen Talenten und Möglichkeiten) in das Unternehmen einbringen, was zum B. bedeutet, wenn Zeitfenster außerhalb der Aufträge frei sind, diese mit Tätigkeiten für die Fa. zu füllen“ Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn er dennoch einen Kanal betreibt?
    Steffen W.:
    Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich einen Monat gearbeitet habe, zahlt einfach meinen Lohn nicht. (800 Euro Brutto stehen mir noch zu, ich habe Stundennachweise und einen Arbeitsvertrag). Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll, da überall im Internet was anderes steht, aber immer auf die Frist hingewiesen wird, dass der Lohn verfallen kann! Vielleicht könnt ihr mir helfen? Hinzu kommt noch, dass ich von ihm keine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse bekomme, sodass sich deren Zahlungen hinauszögern.
    JVA Beamte dürfen keinen kommerziellen Erotik Chat betreiben https://www.youtube.com/watch?v=ipoWtVcJAc4
    Darf ich mehrere geringfügige Beschäftigungen (Minijobs/450-Euro-Jobs) haben? https://www.youtube.com/watch?v=VvEAOIZxYeY
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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    https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/
    https://www.facebook.com/die.aufklaerer
    Zu unserem Zweitkanal: https://www.youtube.com/channel/UCsp1MQhvqxgzllNjg_6AvmA
    Hotline: 0221 / 400 67 550
    ⏵Video produziert von: So geht YouTube (http://www.so-geht-youtube.de)
    9 min
  • Neues Darknet-Strafrecht: Das erwartet euch | Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Auftragskiller, Drogenmärkte – aber auch Diskussionsforen? Betreiber von Handelsplattformen im Darknet sollen ihren eigenen Straftatbestand bekommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 15. März vom Bundesrat in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und geht nun mit einer Stellungnahme der Bundesregierung weiter an den Bundestag. Neben dem neuen Straftatbestand sollen die Ermittlungsbehörden in Zukunft bei der Post mehr Auskünfte erhalten können. Datenschützer und Juristen sehen die Initiative kritisch, denn selten ist ein Gesetzesvorhaben so weit über das Ziel hinaus geschossen.
    https://www.youtube.com/watch?v=WxTnM2deLL0&
    https://www.youtube.com/watch?v=FVmeovfmiVU
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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    9 min
  • Neues Darknet-Strafrecht: Das erwartet euch | Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Auftragskiller, Drogenmärkte – aber auch Diskussionsforen? Betreiber von Handelsplattformen im Darknet sollen ihren eigenen Straftatbestand bekommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 15. März vom Bundesrat in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und geht nun mit einer Stellungnahme der Bundesregierung weiter an den Bundestag. Neben dem neuen Straftatbestand sollen die Ermittlungsbehörden in Zukunft bei der Post mehr Auskünfte erhalten können. Datenschützer und Juristen sehen die Initiative kritisch, denn selten ist ein Gesetzesvorhaben so weit über das Ziel hinaus geschossen.
    https://www.youtube.com/watch?v=WxTnM2deLL0&
    https://www.youtube.com/watch?v=FVmeovfmiVU
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    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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    9 min
  • Darf der Staat auch DICH enteignen? | Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Das Wort „Enteignung“ ist zur Zeit in aller Munde: Kevin Kühnert, Juso-Vorsitzender, „wagt“ es, in der Zeit von einer Kollektivierung von Firmen wie BMW zu sprechen. Und eine Berliner Bürgerinitiative sammelt gerade Unterschriften, um die großen Immobilienunternehmen der Stadt zu verstaatlichen. Doch halt: verstaatlichen, vergesellschaften…ist das dasselbe wie eine Enteignung? Und wann darf der Staat euch überhaupt euer Eigentum wegnehmen? Wird man dafür überhaupt entschädigt? Wir klären alle offenen Fragen rund um das Thema Enteignung.
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
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    15 min
  • Darf der Staat auch DICH enteignen? | Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Das Wort „Enteignung“ ist zur Zeit in aller Munde: Kevin Kühnert, Juso-Vorsitzender, „wagt“ es, in der Zeit von einer Kollektivierung von Firmen wie BMW zu sprechen. Und eine Berliner Bürgerinitiative sammelt gerade Unterschriften, um die großen Immobilienunternehmen der Stadt zu verstaatlichen. Doch halt: verstaatlichen, vergesellschaften…ist das dasselbe wie eine Enteignung? Und wann darf der Staat euch überhaupt euer Eigentum wegnehmen? Wird man dafür überhaupt entschädigt? Wir klären alle offenen Fragen rund um das Thema Enteignung.
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    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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    15 min
  • Fotos vom Konzert – geht das mit der DSGVO noch? | Kooperation mit Lyonel Stief
    Zu Lyonels Video: https://youtu.be/aakjcwSTiYg
    Kann ich Marken-Produkte (ggf. mit Logo) auf meinen Bildern zeigen oder muss man es heraus retuschieren?
    Muss Fotos als Werbung kennzeichnen, wenn die Beteiligten Selbstständig oder Influencer sind?
    Was muss ich laut DSGVO beachten, wenn ich auf einem Event fotografiere. Brauche ich dann das Einverständnis von jeder einzelnen Person? Wie machen die das z.B. im Fußballstadion oder bei TV-Konzerten?
    Wann darf ich Personenaufnahmen machen OHNE ein Einverständnis einholen zu müssen?
    All diese Fragen kläre ich heute zusammen mit Fotograf Lyonel Stief.
    DSGVO - Was gilt nun für Fotos auf Veranstaltungen?
    https://www.youtube.com/watch?v=9RZD0_5AiuQ
    Kita schwärzt Kinderfotos aus Angst vor DSGVO – War das nötig? https://www.youtube.com/watch?v=N4SqYozCG9c&t=6s
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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    22 min
  • Fotos vom Konzert – geht das mit der DSGVO noch? | Kooperation mit Lyonel Stief
    Zu Lyonels Video: https://youtu.be/aakjcwSTiYg
    Kann ich Marken-Produkte (ggf. mit Logo) auf meinen Bildern zeigen oder muss man es heraus retuschieren?
    Muss Fotos als Werbung kennzeichnen, wenn die Beteiligten Selbstständig oder Influencer sind?
    Was muss ich laut DSGVO beachten, wenn ich auf einem Event fotografiere. Brauche ich dann das Einverständnis von jeder einzelnen Person? Wie machen die das z.B. im Fußballstadion oder bei TV-Konzerten?
    Wann darf ich Personenaufnahmen machen OHNE ein Einverständnis einholen zu müssen?
    All diese Fragen kläre ich heute zusammen mit Fotograf Lyonel Stief.
    DSGVO - Was gilt nun für Fotos auf Veranstaltungen?
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    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
    Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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