Diese Woche gab es zwei Entscheidungen am Bundesgerichtshof mit großer Relevanz für alle Mieter. Am Mittwoch ging es um die Frage, ob man während eines längeren Auslandsaufenthalts seine Wohnung für einen höheren Preis weitervermieten kann. Darüber berichtet Justizreporter Kolja Schwartz. Am Donnerstag ging es dann um eine Diskriminierung von Menschen mit ausländisch klingenden Namen durch Makler. Geklagt hat eine Frau, die sich unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens um einen Besichtigungstermin für eine Wohnung eines Immobilienmaklers bewarb. Sie erhielt mehrfach Absagen. Sie probierte es daraufhin mit identischen Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße oder Beruf über das Internetformular des Maklers. Sie änderte allerdings die Namensangaben - in typisch deutsche Namen wie „Schneider“, „Schmidt“ oder „Spieß“. Prompt erhielt sie jeweils Angebote für eine Wohnungsbesichtigung. Justizreporterin Egzona Hyseni berichtet vom Urteil und wir sprechen mit der Klägerin Humaira Waseem. Im Anschluss erklärt Professor Mehrdad Payandeh von der Bucerius Law School noch einmal die Grundsätze des AGG und warum viele Fälle nicht vor Gericht landen.
Die Justizreporter*innen sind für den Jura-Podcast-Preis 2026 nominiert. Wir freuen uns über Euer Voting für unsere Arbeit: https://strawpoll.com/e7ZJarjkWg3
Podcast-Tipp: Dark Matters – Geheimnisse der Geheimdienste https://www.ardaudiothek.de/sendung/dark-matters-geheimnisse-der-geheimdienste/urn:ard:show:870aeeecdf31b1b9/