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Eine Putzkraft in einer radiologischen Praxis fühlt sich von den Warnsounds des MRT-Geräts genervt. Anstatt den „Stummschalten“ Knopf zu verwendet, drückt sie auf den großen roten Knopf „Magnet Stop“. Das Gerät geht kaputt. In welchem Umfang Arbeitnehmer*innen für Schädigungen ihrer Arbeitgeber*in haften müssen, erfahrt Ihr in der neuen Folge Einfall im Recht von Klara Dresselhaus und Tristan Rohner.
Nach dem Urteil: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 24.4.2009, Az. 10 Sa 1402/08
By Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfEine Putzkraft in einer radiologischen Praxis fühlt sich von den Warnsounds des MRT-Geräts genervt. Anstatt den „Stummschalten“ Knopf zu verwendet, drückt sie auf den großen roten Knopf „Magnet Stop“. Das Gerät geht kaputt. In welchem Umfang Arbeitnehmer*innen für Schädigungen ihrer Arbeitgeber*in haften müssen, erfahrt Ihr in der neuen Folge Einfall im Recht von Klara Dresselhaus und Tristan Rohner.
Nach dem Urteil: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 24.4.2009, Az. 10 Sa 1402/08

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