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Der Kläger ist Soldat, wird in eine andere Stadt abkommandiert und möchte deshalb seinen laufenden Fitnessstudiovertrag kündigen. Ob ein Umzug ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet, das besprechen Anna Kronenberg und Philipp Offergeld in der neuen Folge Einfall im Recht!
Nach dem Urteil Bundesgerichtshof, 4.5.2016, Az. XII ZR 62/15
By Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfDer Kläger ist Soldat, wird in eine andere Stadt abkommandiert und möchte deshalb seinen laufenden Fitnessstudiovertrag kündigen. Ob ein Umzug ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet, das besprechen Anna Kronenberg und Philipp Offergeld in der neuen Folge Einfall im Recht!
Nach dem Urteil Bundesgerichtshof, 4.5.2016, Az. XII ZR 62/15

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