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Stellt euch vor, ihr kauft eine Immobilie und findet nach dem Einzug heraus, dass in eurem neuen Eigenheim vor gut 20 Jahren ein grauenhafter Doppelmord stattgefunden hat…
Die ehemalige Eigentümerin hat euch vor dem Hauskauf natürlich nicht darüber aufgeklärt. Wäre sie dazu verpflichtet gewesen? Könnt ihr den Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten? Handelt es sich bei der Geschichte einer Immobilie überhaupt um eine Eigenschaft, die der Immobilie anhaftet und läge dann nicht vielleicht eher ein Sachmangel vor?
All dies klären Elisabeth Wondracek und Moritz Hörnig in der neuesten Ausgabe von Einfall im Recht!
Nach dem Beschluss: LG Coburg, 06.10.2020, Az. 11 O 92/20
Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun
By Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfStellt euch vor, ihr kauft eine Immobilie und findet nach dem Einzug heraus, dass in eurem neuen Eigenheim vor gut 20 Jahren ein grauenhafter Doppelmord stattgefunden hat…
Die ehemalige Eigentümerin hat euch vor dem Hauskauf natürlich nicht darüber aufgeklärt. Wäre sie dazu verpflichtet gewesen? Könnt ihr den Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten? Handelt es sich bei der Geschichte einer Immobilie überhaupt um eine Eigenschaft, die der Immobilie anhaftet und läge dann nicht vielleicht eher ein Sachmangel vor?
All dies klären Elisabeth Wondracek und Moritz Hörnig in der neuesten Ausgabe von Einfall im Recht!
Nach dem Beschluss: LG Coburg, 06.10.2020, Az. 11 O 92/20
Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun

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