Adipöse Menschen hatten bisher keinen Anspruch auf eine IV-Rente. Übergewicht sei nämlich «willentlich überwindbar», so die Begründung. Jetzt hat das Bundesgericht diese Rechtsprechung mit einem Leitentscheid geändert. (Urteilsnummer: 8C_104/2024)
Adipöse Menschen hatten bisher keinen Anspruch auf eine IV-Rente. Übergewicht sei nämlich «willentlich überwindbar», so die Begründung. Jetzt hat das Bundesgericht diese Rechtsprechung mit einem Leitentscheid geändert. (Urteilsnummer: 8C_104/2024)